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Diskutiere kennt ihr dass..... im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - oder ist das schon veraltet..........:? Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Papageien vom 10. Januar 1995...
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Rena

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oder ist das schon veraltet..........:?







Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Papageien
vom 10. Januar 1995


Vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wurde nachfolgendes Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben und am 10. Januar 1995 in der hier vorliegenden Form verabschiedet. Es gibt verbindlich Auskunft über die unter § 2 des Tierschutzgesetzes geforderten tierschutzgerechten Haltungserfordernisse, dient Papageienhaltern zur Überprüfung ihrer Haltungsbedingungen und gibt den zuständigen Behörden eine Beurteilungsgrundlage an die Hand, auf die sie sich nach § 16a im Falle gerichtlicher Auseinandersetzungen berufen können.

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Allgemeiner Teil
Spezieller Teil
Allgemeine Haltungsansprüche
Sittiche
Grundsätzliches
Unterbringung
Kurzschwänzige Papageien
Grundsätzliches
Unterbringung
Ara
Grundsätzliches
Unterbringung
Loris und andere nektartrinkende Arten
Grundsätzliches
Unterbringung
Besondere Haltungsbedingungen
Kranke oder verletzte Vögel
Zoofachhandel
Transport innerhalb Deutschlands
Vogelausstellungen und Vogelbewertungsschauen
Vogelmärkte/Vogelbörsen
Übergangszeiten
Differenzprotokoll zu dem Gutachten "Mindestanforderungen an die Haltung von Papageien"

I. Allgemeiner Teil

Papageien (ittacidae) sind soziale Vogelarten, die, mit Ausnahme von Europa, auf allen Kontinenten verbreitet sind. Sie besiedeln unterschiedliche Lebensräume, wie zum Beispiel tropische Regenwälder, Savannen, Halbwüsten, Bergwälder und Paramos bis in Höhen von 4000 m über NN und darüber. Das Nahrungsspektrum bei Papageien variiert erheblich. Viele Arten nehmen Sämereien auf, andere Arten haben sich auf Frucht- oder Nektarnahrung spezialisiert. Papageien sind, abgesehen von wenigen Ausnahmen, Höhlenbrüter. Zur Zeit kennt man über 340 Papageienarten, davon pflanzen sich 203 Arten (AZ-Nachzuchtstatistik 1984-1993) regelmäßig in Menschenobhut fort. Wellensittiche, Melopsittacus undulatus , und Nymphensittiche, Nymphicus hollandicus , werden seit Mitte des 19. Jh. gezüchtet, sind domestiziert und werden in diesem Papier nicht berücksichtigt (ein entsprechendes Gutachten ist in Arbeit). Papageien leben bis auf Ausnahmen paarweise oder in Gruppen. Sie sind grundsätzlich auch in der Obhut des Menschen so zu halten. Ausgenommen sind unverträgliche und derzeit vorhandene, nur auf Menschen geprägte sowie kranke oder verletzte Vögel. Zukünftig ist beim Verkauf von Papageien auf die erforderliche Paarhaltung hinzuweisen, und sie sind deshalb in der Regel nur zu zweit abzugeben. Jungvögel sollten so aufgezogen werden, daß sie artgeprägt sind. Die Möglichkeit zur Fortpflanzung sollte gegeben sein, wenn die Unterbringung der Nachzucht gewährleistet ist. Dem umfangreichen Verhaltensrepertoire ist durch abwechslungsreiche Volieren-, Käfig- oder Schutzraumausstattung, z. B. mit frischen Zweigen oder anderen geeigneten Gegenständen, zu entsprechen. Dem Bedürfnis nach sozialen Kontakten ist durch Paarhaltung oder, bei begründeter Einzelhaltung, durch tägliche ausreichende Beschäftigung mit dem Vogel nachzukommen. Papageien können mit einer Reihe anderer Tierarten vergesellschaftet werden; auf Verträglichkeit ist zu achten. Einfuhr, Ausfuhr und Besitz von Papageien (mit Ausnahme von Nymphen- und Wellensittichen) werden durch Artenschutzbestimmungen geregelt. Die Zucht aller Papageien ist nach Tierseuchengesetz genehmigungspflichtig; entsprechend der Psittakoseverordnung sind alle Papageien zu kennzeichnen. Die Binnenmarkt- Tierseuchenschutzverordnung legt für die Einfuhr von Papageien aus Drittländern eine Quarantäne fest.

II. Spezieller Teil


Im folgenden werden die Papageien in die 4 Gruppen Sittiche, kurzschwänzige Papageien, Aras sowie Loris und andere nektartrinkende Arten eingeteilt.

A. Allgemeine Haltungsansprüche


Papageien dürfen nicht angekettet oder auf einem Bügel gehalten werden. Flugunfähige Papageien sind auf einer Fläche zu halten, die den Maßen des Käfigs oder der Voliere entspricht und vielfältige Klettermöglichkeiten enthält. Sie müssen jederzeit ihren Schutzraum aufsuchen können. Die angegebenen Maße für Käfige oder Volieren gelten für die paarweise Unterbringung und dürfen auch bei begründeter Einzelhaltung nicht unterschritten werden. Die Grundflächen sind je weiteres gehaltenes Paar um 50% zu erweitern. Käfige sind in mindestens 80 cm Höhe aufzustellen. Für das Halten von Papageien aus Naturentnahmen ist in den ersten zwei Jahren größerer Raum erforderlich, um ausreichend Rückzugsmöglichkeiten zu bieten. Die Grundfläche von Käfigen und Volierenanlagen muß deshalb mindestens 50% größer sein als in den Punkten 1 bis 4 des Abschnittes A angegeben.
Zwischen Käfigen oder Volieren können Trennwände zum Schutz vor Bißverletzungen erforderlich sein. Bei Außenvolierenhaltung muß ein Schutzraum oder, im Einzelfall, Witterungsschutz vorhanden sein, der jederzeit von den Vögeln aufgesucht werden kann. Nur bei schädlicher Witterung, z. B. strengem Frost, dürfen die Vögel tagsüber im Schutzraum gehalten werden. Für die Arten, die in der Regel in temperierten Räumen gehalten werden müssen, ist eine Innenvoliere entsprechend den Maßen der Außenvoliere einzurichten. Einzelheiten zu Mindesttemperaturansprüchen werden pro Artengruppe weiter unten angeführt. Futter- und Wasserstellen sind im Winter im Schutzraum anzubringen. Futter und Wasser sind täglich frisch anzubieten, die Gefäße sind vorher zu reinigen.
Der Boden des Käfigs, der Innenvoliere und des Schutzraumes ist mit Sand, Hobelspänen von unbehandeltem Holz, Holzgranulat, Rindenmulch o. ä. geeignetem Material abzudecken und möglichst einmal wöchentlich zu reinigen. Der Boden einer Außenvoliere kann entweder Naturboden oder mit einem Belag aus Sand, Kies o. ä. versehen sein. Das Material der Volieren, Käfige und deren Ausstattung darf nicht zu Gesundheitsschäden führen, soll leicht zu reinigen und muß so verarbeitet bzw. angebracht sein, daß Verletzungen nicht auftreten können. Die Vergitterung soll aus Querstäben oder Geflecht bestehen. Käfige, Volieren und Schutzräume müssen mit mindestens 2 Sitzstangen aus Holz unterschiedlicher Stärke ausgestattet sein, die so angebracht sind, daß möglichst lange Flugstrecken entstehen.
Werden Vögel in geschlossenen Räumen gehalten, ist Freiflug empfehlenswert. Eine Badeeinrichtung sollte möglichst ständig zur Verfügung stehen. Baden Vögel nicht, sollen sie bei geeignetem Wetter mindestens einmal wöchentlich mit Wasser besprüht werden. In Räumen, auch in Schutzräumen, ist für ausreichend Tageslichteinfall oder für die Anwendung von Kunstlicht entsprechend dem Tageslicht zu sorgen. Die tägliche Beleuchtung soll 12 Stunden betragen, aber auch nicht überschreiten; der Tag-Nacht-Rhythmus ist einzuhalten. Bei Schwarmhaltung müssen während der Fortpflanzungszeit wesentlich mehr Nistkästen angeboten werden als Paare im Gehege sind, um Streitigkeiten zu minimieren. Besondere Sorgfalt ist auf abwechslungsreiches, geeignetes Futter zu verwenden. Es genügt nicht, Papageien ganzjährig mit trockenen Sämereien zu füttern. Es müssen, je nach Vogelart, auch Keimfutter, Obst, Gemüse, Grünfutter und, zumindest während der Jungenaufzucht, tierisches Eiweiß angeboten werden. Loris, Fledermauspapageien und Schwalbensittiche müssen Nektarfutter erhalten und dürfen nicht an ausschließliche Körnerfütterung gewöhnt werden. Fledermauspapageien, Schwalbensittiche und einige Loriarten benötigen neben dem Lorifutter auch Sämereien, alle nektartrinkenden Arten auch Obst. Papageien sind täglich auf Krankheitsanzeichen und Verletzungen zu kontrollieren. Bei Krankheitsverdacht oder Verletzungen ist ein Tierarzt zu konsultieren. Über Untersuchungen und Behandlungen sollen Aufzeichnungen geführt werden.
1. Sittiche mit den Gattungen:

Alisterus, Aprosmictus, Aratinga, Barnardius, Bolborhynchus, Brotogeris, Cyanoliseus, Cyanoramphus, Enicognathus, Eunymphicus, Geopsittacus, Leptosittaca, Myiopsitta, Nandayus, Neophema, Ognorhynchus, Pezoporus, Platycercus, Polytelis, Prosopeia, Psephotus, Psittacula, Purpureicephalus, Pyrrhura, Rhynchopsitta.
1.1 Grundsätzlichess


Sittiche sind langschwänzige Papageien, die sowohl offene Lebensräume wie Savannen und Steppen als auch Wälder bewohnen.
Zu den kleinen Vertretern gehören die Grassittiche der Gattung Neophema mit Gesamtlängen (GL) um 20 cm und Körpermassen (KM) um 37 g. Einer der größten ist der Arasittich, Rhynchopsitta pachyrhyncha , mit einer GL um 38 cm und einer KM um 440 g.
Außerhalb der Brutzeit leben Sittiche in Familienverbänden oder bilden mehr oder weniger große Schwärme, während der Brutzeit lebt die Mehrzahl der Arten paarweise.

1.2 Unterbringung


Südamerikanischen Sittichen mit den Gattungen Aratinga, Pyrrhura, Brotogeris oder Bolborhynchus müssen ganzjährig geeignete Schlafkästen zur Verfügung gestellt werden, andere Sittiche benötigen nur zur Fortpflanzung Nisthöhlen.
Folgende Maße für Käfige und Volieren dürfen nicht unterschritten werden:

Gesamtlänge der Vögel
in cm
bezogen auf Arten
Maße des Käfigs/der Voliere
Länge x Breite x Höhe
in m
Grundfläche des Schutzraumes
in m²

bis 25
1,0 x 0,5 x 0,5
0,5

über 25 bis 40
2,0 x 1,0 x 1,0
1,0

über 40
3,0 x 1,0 x 2,0
2,0


Temperatur im Schutzraum soll 5°C nicht unterschreiten. Für Für importierte Sittiche sind im ersten Jahr Temperaturen von mindestens 10°C erforderlich.
Für Halsbandsittich, Mönchssittich, Chinasittich, Felsensittich und australische Sittiche muß der Schutzraum frostfrei sein.

2. Kurzschwänzige Papageien mit den Gattungen
Agapornis, Amazona, Bolbopsittacus, Cacatua, Callocephalon, Calyptorhynchus, Coracopsis, Cyclopsitta, Deroptyus, Eclectus, Eolophus, Forpus, Geogroyus, Graydidascalus, Gypopsitta, Hapalopsittaca, Micropsitta, Nannopsittaca, Nestor, Pionites, Pionopsitta, Pionus, Poicephalus, Prioniturus, Probosciger, Psittacara, Psittacella, Psittaculirostris, Psittacus, Psittinus, Psittrichas, Strigops, Tanygnathus, Touit, Triclaria.

2.1 Grundsätzliches


Vertreter dieser Gruppe bewohnen die unterschiedlichsten Lebensräume von Meereshöhe bis in alpine Regionen. Zu den kleinsten Arten gehören die Sperlingspapageien der Gattung Forpus (GL 12-15 cm, KM 25-30 g), zu den größten der Gelbhaubenkakadu, Cacatua galerita (GL 50 cm, KM 900 g), und der Kea, Nestor notabilis (GL 50 cm, KM 950 g). Diese Papageien leben außerhalb der Brutzeit überwiegend in Familienverbänden oder im Schwarm, zur Brutzeit meist paarweise.
2.2 Unterbringung

Während der Zuchtperiode können Agapornis- und Forpus-Arten auch in Käfigen von 0,80 x 40 x 0,40 m untergebracht werden.
Folgende Maße für Käfige und Volieren dürfen nicht unterschritten werden:

Gesamtlänge der Vögel
in cm
bezogen auf Arten
Maße des Käfigs/der Voliere
Länge x Breite x Höhe
in m
Grundfläche des Schutzraumes
in m²

bis 25
1,0 x 0,5 x 0,5
0,5

über 25 bis 40
2,0 x 1,0 x 1,0
1,0

über 40
3,0 x 1,0 x 2,0
2,0


Die Temperatur im Schutzraum darf für Cyclopsitta, Deroptyus, Fclectus, Forpus, Geoffroyus, Grciydidascalus, Gypopsitta, Micropsitta, Pionites, Pionopsitta, Prioniturus, Psittacella, Psittaculirostris, Psittinus, Psittrichas, Tanygnathus, Triclaria 15°C, für alle anderen 10°C nicht unterschreiten. Für Nachzuchten der Gattungen Cacatua, Callocephalon, Eolophus, Hapalopsittaca, Nannopsittaca, Poicephalus kann die Temperatur im Schutzraum 5°C betragen, für Agapornis muß der Schutzraum frostfrei sein. Für den Kea genügt ein Witterungsschutz.
Weißbauchpapageien (Pionites-Arten) benötigen ganzjährig Schlafkästen, andere Arten beziehen Höhlen meist nur zur Fortpflanzung.


3. Aras mit den Gattungen
Anodorhynchus, Ara, Cyanopsitta, Diopsittaca.
3.1 Grundsätzliches


Aras sind Bewohner des Tieflandregenwaldes und der unteren Bergregionen in Süd- und Mittelamerika.
Lebensräume sind meist feuchte Wälder, aber auch Galeriewälder oder trockenere Regionen mit laubabwerfenden Bäumen.
Der kleinste Vertreter ist der Blaustirn- Zwergara, Diospittaca nobilis (GL 30 cm, KM 136 g), der größte der Hyazinth-Ara, Anodorhynchus hyacinthinus (GL 98 cm, KM 1500 g).
Außerhalb der Brutzeit leben Aras paarweise, in Familienverbänden oder kleinen Gruppen.


3.2 Unterbringung


Folgende Maße für Käfige und Volieren dürfen nicht unterschritten werden:
Gesamtlänge der Vögel
in cm
bezogen auf Arten
Maße des Käfigs/der Voliere
Länge x Breite x Höhe
in m
Grundfläche des Schutzraumes
in m²

bis 40
2,0 x 1,0 x 1,5
1,0

über 40 bis 60
3,0 x 1,0 x 2,0
1,0

über 60
4,0 x 2,0 x 2,0
2,0


Alle Aras benötigen im Schutzraum eine Temperatur, die 10°C nicht unterschreitet.



4. Loris und andere nektartrinkende Arten mit den Gattungen:
Chalcopsitta, Charmosyna, Eos, Glossopsitta, Lathamus, Loriculus, Lorius, Neopsittacus, Oreopsittacus, Phigys, Pseudeos, Psitteuteles, Trichoglossus, Vini.
4.1 Grundsätzliches


Diese Nahrungsspezialisten sind Bewohner von Wäldern oder baumbestandenen offenen Landschaften. Ihre Verbreitung erstreckt sich von Meereshöhe bis in alpine Bereiche der Äquatorialzone (bis 4000 m über NN).
Fledermauspapageien (Loriculus-Arten) erreichen bei GL von 10,5 bis 16 cm eine KM von 12 bis 35 g.
Zu den größten Loris gehört der Frauenlori, Lorius lory, mit einer GL von 31 cm und einer KM von 240 g.
Außerhalb der Brutzeit leben diese Papageien in Familienverbänden, Gruppen oder Schwärmen, die auf der Suche nach Nahrung, d. h. blühenden Bäumen, die ihnen Pollen und Nektar liefern, umherstreifen.


4.2 Unterbringung


Die Temperatur im Schutzraum muß mindestens 10°C, für Fledermauspapageien 15°C, betragen, für Loris aus Bergregionen, z.B. Charmosyna papou, darf sie 5°C nicht unterschreiten. Für die kälteunempfindlicheren Schwalbensittiche muß der Schutzraum frostfrei sein.
Der Boden von Käfigen oder Innenvolieren muß wegen der flüssigen Ausscheidungen der Tiere mit saugfähiger Einstreu abgedeckt oder mit einem Zwischenboden versehen werden. Volieren können auch gefliest, betoniert oder mit anderem abwaschbarem Material ausgestattet sein.
Das für diese Nahrungsspezialisten notwendige Futter muß frisch zubereitet sein und das Futtergeschirr gründlich gereinigt werden.
Folgende Maße für Käfige und Volieren dürfen nicht unterschritten werden:

Gesamtlänge der Vögel
in cm
bezogen auf Arten
Maße des Käfigs/der Voliere
Länge x Breite x Höhe
in m
Grundfläche des Schutzraumes
in m²

bis 20
1,0 x 0,5 x 0,5
0,5

über 20
2,0 x 1,0 x 1,0
1,0




B. Besondere Haltungsbedingungen
Kranke oder verletzte Vögel
Die unter den Punkten 1 bis 4 des Abschnittes A beschriebenen Haltungsanforderungen gelten nicht für kranke oder verletzte Vögel, sofern nach tierärztlichem Ermessen eine andere Haltung erforderlich ist.


Zoofachhandel

In Zoofachgeschäften können Käfige oder Volieren vorübergehend mit der doppelten Anzahl Papageien besetzt werden. Dies ist nur in Zoofachgeschäften zu tolerieren, in denen eindeutig nachgewiesen werden kann, daß die Papageien nicht bereits in anderen Zoofachgeschäften bzw. Filialen eingeschränkt gehalten wurden und dadurch die Verweildauer, einschließlich Quarantäne, von 3 Monaten überschritten wird. An den Käfigen muß durch Hinweise deutlich erkennbar sein, daß die höhere Besetzung der Käfige oder Volieren nur für die vor- übergehende Haltung im Zoofachhandel toleriert wird.

Transport innerhalb Deutschlands
Transportbehältnisse müssen so beschaffen sein und der Transport muß so durchgeführt werden, daß transportbedingte Verletzungen vermieden werden. Deshalb sollen Papageien während des Transportes grundsätzlich einzeln transportiert werden.
Alle Transportkästen müssen aus stabilem Material und massiven Trennwänden bestehen; sie dürfen keine Verletzungen hervorrufen. Die Transportbehälter sollen abgedunkelt und ausreichend belüftet sein.
Die Länge des Transportkastens muss mindestens der Gesamtlänge des zu transportierenden Vogels entsprechen. Die Kopffreiheit des Tieres ist zu gewährleisten. Vögel, die länger als 4 Stunden transportiert werden, sind mit Nahrung zu versorgen, die gleichzeitig den Flüssigkeitsbedarf deckt. Im übrigen gilt die Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport in der jeweils gültigen Fassung.


Vogelausstellungen und Vogelbewertungsschauen

Die Gesamtdauer einer Ausstellung darf, inklusive An- und Abreise, maximal 4 Tage betragen.

Die Vögel dürfen maximal 3 Tage der Öffentlichkeit präsentiert werden. Ausreichende zeitliche Ruhepausen und Dunkelphasen müssen eingehalten werden.

Vögel aus Nachzuchten dürfen ausgestellt werden, Wildfänge nur, wenn sie an Ausstellungsbedingungen gewöhnt sind.

Offensichtlich scheue Vögel sind generell von der Ausstellung oder Bewertung zurückzuweisen.

Die Vögel sind vom Halter selbst oder von einem Beauftragten zur Ausstellung zu transportieren. Die Ausstellungs- und Bewertungskäfige für Papageien und Sittiche müssen mindestens in Tischhöhe aufgestellt werden.

Die Ausstellungs- und Bewertungskäfige müssen mindestens so breit oder tief wie die eineinhalbfache Körperlänge des darin befindlichen Vogels sein. Bei Gemeinschaftshaltung bis zu 10 Tieren in Ausstellungskäfigen muss die Länge oder Tiefe des Käfigs mit der Anzahl der gehaltenen Tiere multipliziert werden. Bei Gruppen von mehr als 10 Tieren reduziert sich der zusätzliche Platzanspruch für jedes weitere Tier um 50%.

Ausstellungs- und Bewertungskäfige müssen mindestens zwei gegenüberliegende Sitzstangen enthalten.

Als Einstreu darf aus hygienischen Gründen kein Futter verwendet werden.

Futter und Wasser müssen so gereicht werden, daß sie nicht durch Kot verschmutzt werden können. Außerdem müssen Futter und Wasser täglich frisch geboten werden.

Die Käfige müssen in einem sauberen Zustand sein.
Werden die Mindestanforderungen für die Dauerhaltung eingehalten, so gelten keine zeitlichen Ausstellungsbeschränkungen.


Vogelmärkte/Vogelbörsen
Vogelmärkte/Vogelbörsen dürfen nur an einem Tag abgehalten und es dürfen nur Vögel aus Nachzuchten angeboten werden. Darüber hinaus müssen die Absätze d bis j des Punktes 4, Abschnitt B, eingehalten werden.
Das Anbieten und der Verkauf von Papageien außerhalb klimatisierter Räume ist tierschutzwidrig.
Die Bedingungen für Vogelmärkte/Vogelbörsen mit Papageien können, soweit möglich, sinngemäß auf andere Vogelmärkte/Vogelbörsen angewendet werden.


Übergangszeiten
Bestehende Haltungen von Papageien, die nicht den vorstehenden Anforderungen entsprechen, sollen innerhalb von drei Jahren angepaßt werden.
Innerhalb dieser Zeit sind auch einzeln gehaltene Papageien zu vergesellschaften, soweit sie sich nicht als unverträglich erwiesen haben. Als Ausgleich für soziale Kontakte mit Artgenossen muß eine täglich mehrstündige Beschäftigung mit dem Tier sichergestellt sein.
Bei Bestandsgründungen, Bestandserweiterungen oder -ergänzungen sind die Anforderungen der Punkte I sowie II Abschnitt A zu erfüllen.

Die Unterzeichner

Helmut Brücher
Deutscher Naturschutzring e. V.
unter Hinweis auf das Differenzprotokoll
Dr. Renate van den Elzen
Deutsche Ornithologen-Gesellschaft e. V.
Dr. Angelika Fergenbauer-Kimmel

Priv.Doz. Dr. K.-L. Schuchmann
Gesellschaft für Tropenornithologie e. V.
Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz e. V.
Theo Pagel
Dr. Ulrich Schürerr
Verband deutscher Zoodirektoren e. V.

Dr. Jörg Styrie
Deutscher Tierschutzbund e. V.
unter Hinweis auf das Differenzprotokoll



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Differenzprotokoll zu dem Gutachten "Mindestanforderungen an die Haltung von Papageien"

vom 10. Januar 1995

Herr Helmut Brücher gibt unabhängig von der sonstigen Zustimmung zu vorliegendem Gutachten folgende Differenzen zu Protokoll:

Die Einschränkung der Flugfähigkeit durch Kupieren oder Beschneiden der Flügelfedern wird abgelehnt.

Die Volierenlänge für Großaras (über 60 cm Gesamtlänge) muß mindestens 6 m betragen.

Handaufzucht und Kunstbrut dürfen nur bei Jungvögeln, die von ihren Eltern nicht erfolgreich aufgezogen werden, durchgeführt werden.

Die doppelte Volierenbelegung für den Zoofachhandel wird abgelehnt.

Zusatzerklärung:

Die Haltung von Naturentnahmen durch private Halter wird abgelehnt.

Die Käfig- und Volierenmaße sind insgesamt zu klein.

Der Deutsche Tierschutzbund e. V. gibt unabhängig von der sonstigen Zustimmung zu vorliegendem Gutachten folgende Differenzen zu Protokoll:

Die Haltung von Papageien im Privathaushalt wird grundsätzlich abgelehnt. Die Haltung sollte sich auf wissenschaftlich geführte Einrichtungen beschränken.

Der Deutsche Tierschutzbund lehnt Naturentnahmen generell ab. Solange Naturentnahmen zugelassen sind, sollten die Tiere über die gesamte Lebenszeit nur in Volieren gehalten werden.

Die empfohlenen Käfigmindestgrößen sind nicht ausreichend. Sie müssen so bemessen sein, daß die Vögel nicht nur sitzen, hüpfen und klettern können, sondern auch 1-2 Flugschwünge im Käfig möglich sind. Ergänzend ist Freiflug zu gewähren.

Das Kürzen der Handschwingen, das einseitige Amputieren einer Flügelspitze oder sonstige Manipulationen am Tier, um diese an das Haltungssystem anzupassen, werden abgelehnt.

Sonderregelungen für Zoofachgeschäfte werden nicht akzeptiert.

Vogelausstellungen und Vogelbewertungsschauen sowie Vogelmärkte und Vogelbörsen werden abgelehnt.

Für die Richtigkeit des Textes wird keine Gewähr übernommen.
Papageienschutz-Centrum Bremen e. V
 
hallo rena2


das gutachten hat was die haltung anbelangt auch heute noch seine gültigkeit!!!!!!

was vogelmärkte oder vogelbörsen anbelangt gibt es seit mitte diesen jahres neue bundeseinheitliche richtlinien.

die aufgeführten differenzprotokolle sind ungültig, weil nur stellungnahmen
einzelner organisationen oder personen.
 
danke grau!

was geschied bei nicht einhaltung....:? ...ich sehe mich daran nicht gebunden,denn wer bestimmt,das ich meine vögel in einen käfig sperren soll...muss ich dass......:nene:
 
Hallo,

das Gutachten über die Mindestanforderungen, schreibt doch nicht vor, dass du deine Vögel einsperren sollst, es gibt die min. Käfiggröße an in der sie gehalten werden sollen ... sprich der Käfig darf/soll nicht kleiner sein... wenn du deinen Vögeln einen Palast gibst, dann ist das natürlich super und auch okay!! :)


oder verstehe ich jetzt was falsch?! :?
 
Rena,
was ist denn das jetzt wieder für eine Masche???

Du kannst mir doch nicht erzählen, dass du nach jahrelangem Aufenthalt in divesesten Vogelforen diese "Mindestanforderungen a. d. Papageienhaltung" noch nicht kanntest, und deren Sinn nicht kennst (was der Begriff Mindestanforderungen doch eigentlich schon ausreichend aussagt, und deine obige Frage bestens beantwortet) :?

Alleine hier im Forum von diversen Usern zig-Mal verlinkt, aber DU hast es noch nie gelesen?? Ne, das kannst mir nicht weismachen :~

LG
Alpha
 
hallo,alpha

ich stelle hier all´gemeine fragen,nicht betreffend meiner person....:bier: mehr möchte ich dazu nicht sagen.....was mich interessiert,wieso diese käfige wenn vögel auch frei sein können und für schlafplätze denke ich kaum das man die mindestmase eines käfig nehmen muss.

und gerade bei wohnungshaltung ist es manchen nicht möglich die mindestmasen ein zuhalten.....daher meine frage.....wieso käfige,wenn sie auch freileben können in der wohnung....gibts dafür eine vorschrift,überhaupt vögel in einen käfig zu sperren.
 
Hallo Rena,

wenn man bei Wohnungshaltung die Mindstanforderungen nicht einhalten kann, sollte man sich kleinere Vögel zulegen! ;)

Die Käfige müssen nunmal so "groß" sein,... ich persönlich finde selbst diese Größe noch zu klein...

Ein Graupapagei in einem 2x1x1 m Käfig, das ist n halber Flügelschlag...


Was tun wenn man keinen oder nur einen kleinen Käfig hat, der Vogel aber über längere Zeit darin leben soll/muss!....
Sei es nun Umzug, Krankheit des Besitzers, Unverträglichkeit mit anderen Haustieren oder oder oder.....
 
Rena, ich sags nochmal:
Mindestanforderungen. Das heisst doch nicht, der Vogel darf nicht großzügiger gehalten werden. Du brauchst also gar keinen Käfig, wenn du dauerhaften Freiflug und die entsprechende Sicherheit in einem Zimmer oder einer Wohnung bieten kannst. Also dann, wenn du auch ohne weiteres mal ein paar Tage nicht da bist, und der Vogel deswegen NICHT in einem kleineren (als angegeben) Käfig verweilen muss.
Was macht man also, wenn man einen kleinen "Schlafkäfig" hat, und sonst nichts, wenn man mal ins Krankenhaus muss???
Am besten gleich ne angemessen große Voliere bereitstellen, würde ich sagen.

Fam.Fieger: Die Maße für einen Graupapageien sind, wie du richtig schreibst, 2x1x1 und zwar in LxBxH.
Sprich, die Grundfläche soll 2 qm haben.
Üblicherweise haben die meisten dann halt L2xB1xH2 m (nicht dass jemand auf die Idee käme, es ist bei den Mindestanforderungen anders gemeint ;))
 
Natürlich kennt Rena das Gutachten...aber vielleicht ist ihr ja grade langweilig ;)
 
kace...es wäre doch mal zu schön,wenn du deine spitzen weglassen würdest.:+schimpf


danke alpha!

. Das heisst doch nicht, der Vogel darf nicht großzügiger gehalten werden. Du brauchst also gar keinen Käfig, wenn du dauerhaften Freiflug und die entsprechende Sicherheit in einem Zimmer oder einer Wohnung bieten kannst.

genau das wollte ich wissen.....ergo: gibt es dafür keine richtlinien....;)
 
Rena2 schrieb:
genau das wollte ich wissen.....ergo: gibt es dafür keine richtlinien....;)
Das "Ergo" kommt von dir, denn ICH weiss nicht, ob es dafür Richtlinien gibt oder nicht.
In den Mindestanforderungen allerdings verbietet niemand, dass Vögel in größeren Volieren gehalten werden dürfen und/oder Freiflug in der Wohnung haben können ;)

Aber alles in Allem, ich verstehe dein Anliegen immer noch nicht ganz. Ich fühle mich durch deine komische Fragerei dezent verkackeiert, nach wie vor.
Auf was GENAU willst du hinaus???

Was genau ist an den Mindestanforderungen für dich nicht klar?
 
ich weiss ......

zwar nicht,was du jetzt willst...


Aber alles in Allem, ich verstehe dein Anliegen immer noch nicht ganz. Ich fühle mich durch deine komische Fragerei dezent verkackeiert, nach wie vor.
Auf was GENAU willst du hinaus???

stelle aber wieder mal fest,das sich bei dir auch nichts ändert!....dann fühle dich verkackeiert....:)

für mich ist das thema hier erledigt!
 
alpha schrieb:
Aber alles in Allem, ich verstehe dein Anliegen immer noch nicht ganz. Ich fühle mich durch deine komische Fragerei dezent verkackeiert, nach wie vor.
Auf was GENAU willst du hinaus???
DAS wird wohl ihr Geheimnis bleiben ;)
 
Es wäre sehr schön, wenn alle jetzt mal wieder sachlich zur Diskussion schreiben würden. Ansonsten sehe ich mich gezwungen, den Thread hier zu schliessen...und das muss wohl nicht sein. Wenn ihr priv. Differenzen habt, dann klärt das per Mail/PN. Danke.

Zum Thema: Rena, es gibt sehr wohl eine Richtlinie, nämlich die, dass ein Käfig ein MINDESTMAß haben MUSS !!! Alles andere, was über diesem Mindestmaß liegt, ist dem Halter überlassen. Für mich pers. gilt: Je größer, je besser.
 
sorry,geierhirte

ich kenne diese leute nicht privat....dürfen aber hier....ka!

ich bin dafür....dieser thread gelöscht zu wissen....es kotzt mich an....immer die ollen selbigen user...die sicher hier im vf....sehr viele user vertrieben haben.

sollen an ihren kochtöppe bleiben......kannst mich gleich mitlöschen!
 
Sagt mal, ich kenne die Mindestanforderungen auch,....
Wenn ich das hier so lese, frage ich mich, sind dass Sollbestimmungen oder ist das gesetzlich verankert. (Bzw. das frage ich mich schon länger, kommt mir nur wieder hoch)
Heisst, was passiert wenn jemand seine eigenen Tiere so nicht hält, gibt es dann von "Ordnungsamtseite" eine Reaktion und wenn ja welche?

Ich kam deshalb drauf, öfter komme ich in Wohnungen mit Käfigen, oft auch solche die z.B. in der Birdbox verkauft werden aber eben nicht diesen Maßen entsprechen.
Mir dreht es manchmal den Magen um wenn ich sehe wie manche Tiere hausen müssen... Die Mindestanforderungen habe ich schon öfter zum lesen gegeben, aber bisher dachte ich es sind keine verbindlichen Vorschriften. Mir wäre das anders viel lieber. Vor Jahren meinten die Verantwortlichen, als ich solche Mindestanforderungen bestellt hatte und genau in diese Richtung nachfragte, es sind nur "Handreichungen" die in keiner Weise verbindlich sind, ist das heute noch so?
Weiß da jemand was dazu?

@ Rena:
Deine Frage verstehe ich auch nicht wirklich, aber könnte es sein, dass du ähnliches wissen wolltest?
Ich fände es schade, wenn man hier löschen würde, denn es ist meiner Meinung nach wichtig, wie diese Mindestanforderungen zu werten sind.
 
Vorschlag zur Güte:

Lasst den Thread unbedingt stehen, er zeigt doch einiges auf.

Nehmt Renas Aufforderung zur Userlöschung wahr, denn was soll das.
 
hallo,a.canus

mir geht es alleine darum....gibt es richtlinien die mir sagen,das ich käfige in gebrauch nehmen muss....oder nicht!
 
Thema: kennt ihr dass.....
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