Begriffsstutzig?

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Mkundu

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Hallo an alle!

Ich bin seit 2 Jahren auf der Suche nach einem Haus mit Möglichkeit Volieren zu bauen und dort Vögel zu halten.
Die Freie und Hansestadt Hamburg genehmigt nur außerhalb von Wohngebieten (was natürlich in HH schlecht zu finden ist). Mittlerweile habe ich mich nach Niedersachsen orientiert und auch was entsprechendes gefunden.
Auf Nachfrage zwecks Baugenehmigung der Volieren sagte der Fuzzi von der unteren Naturschutzbehörde, daß ich nur 10% des bebauten Hauses erweitern darf. Das wären 12m². Außerdem verwies er auf den Außenbezirk, und da würde eine Genehmigung eh nicht erteilt werden. Schade, denn das Grundstück hat über 2000m² und wäre ideal.
Bin ich so bescheuert oder was ist los?
Wie machen das andere Volierenbesitzer?
Ich bin so sauer!
Man sollte schlafende Hunde wohl nicht wecken und einfach drauf zu werkeln, zumal bei dem jetzigen Objekt Nachbarn weit auseinander liegen und das wirklich in der Pampa liegt.
Kann mir jemand sagen was ich falsch mache?????

Gruß
Mkundu
 
Hallo,

ich kann aus eigern Erfahrung sagen, um eine Baugenehmigung zu erhalten, brauchst Du gute Nerven, 2 - 3 Jahre Zeit und einiges im Geldbeutel.

Wir haben solange gebraucht, um ein Raum umzubauen in eine Einzimmerwohnung, deutsche Beamten sage ich nur:nene: .

Kannst Du nicht einfach losbauen? das einzige was passieren kann (kam von meinem Architekten bzgl. eines Wintergartens bei uns) ist, dass Du eine Geldstrafe bekommst.

Wenn es Dein Eigentum ist, kann Dir eh keiner Vorschreiben was Du machst, und dann brauchst Du auch keine Baugenehmigung, sofern es nicht mehrere Parteien gibt.

Grüße Simona
 
Geldstrafe...

nicht hier in meinem Landkreis (in Niedersachesen). Da darfst du dann innerhalb von 4 Wochen alles wieder abreißen! Dafür sorgen dann die *Dörfler* schon. Vogelhaltung ist hier eh nicht so angesagt...

Hier im Umkreis gibt es gar keine Außenvollieren und wenn sind die schon 20 Jahre alt und älter!
Hier bekommst du überhaupt keine Genehmigung, obwochl sich hier schon Fuchs und Hase gute Nacht sagen...

Gruß
Tinga
 
Volierenbau mit Genehmigung

Hallo,

hier mal ein Link zur Niedersächsischen Bauordnung (NBauO)

http://www.lexonline.info/lexonline...&PHPSESSID=e0d1a29b72bd50269436dc5de00f7fe1#a

Dort ist geregelt was, wie erlaubt ist. Darüber hinaus gilt der Bebauungsplan des Gebietes in dem jemand wohnt, hier sind unter anderem die Bebauungsgrenzen, die maximale Geschosszahl und auch der Anteil der bebaubaren Grundstücksfläche geregelt.

Ich würde mal beim Bauamt vorsprechen, Baugenehmigungen werden von dort erteilt.

Aus eigener Erfahrung mit dem Bauamt in Osnabrück. "Das Carport können wir so an dem Ort nicht genehmigen, aber wenn da Räder dran wären, dann wäre es ja mobil, und dafür bräuchten sie keine Genehmigung"
So unterschiedlich kann es sein, wie man diesen Trick bei euch sehen würde kann ich natürlich nicht sagen.

Das ist im Moment alles was mir spontan einfällt.


Mit freundlichen Grüßen
Bernd und Geier
 
Tina hat recht... Leider.
Was ich mir jetzt ausgesucht habe ist mitten zwischen Wald und Wiesen. Dort wohnen schon seit Jahren (etwa kurz nach dem Krieg) einige Leute.
Es werden Pferde gehalten, Hunde, Katzen und früher war dort mal ein Vogelzüchter, der Walsrode beliefert hat.
Diese Leute hatten alle keine Baugenehmigungen.
Jetzt mußten sie sich um die Genehmigungen kümmern und Kohle abdrücken, sonst hätte die Behörde zum Abriß aufgefordert.
Nun komme ich und will dort NATURNAH Vögel züchten...
Also sowas... Das geht ja gar nicht. Eben nur 12m². Da lachen ja die Hühner.
Ich habe den Kauf des Objektes natürlich von einer Baugenehmigung abhängig gemacht, denn was soll ich da allein in Wald und Wiese hinvegetieren, wenn ich dort nicht mal Vögel halten darf.
Man, man, man, diese Bürokratie geht mir echt auf den...
 
Hallo,

Nun komme ich und will dort NATURNAH Vögel züchten...
Guter Plan - u.a. deswegen haben wir unseren alten Bauernhof, fernab von Nachbarn, auch gekauft ;-)

Man, man, man, diese Bürokratie geht mir echt auf den...
So lange du auf die Bürokratie schimpfst - OK. Aber schimpfe nicht auf die Bürokraten. Die müssen sich nämlich an die Gesetze halten, und das gefällt ihnen auch nicht immer...

Dein Fall ist insofern schwierig, weil du im Außenbereich (nicht 'Außenbezirk') angesiedelt bist. D.h. ausserhalb einer geschlossenen Ortslage. Und da ist das BauGB nunmal sehr streng. Freistehende Bauten (ja, auch eine Voliere ist in diesem Sinne ein 'Bau') bekommst du dort niemals genehmigt - nichtmal einen popeligen überdachten Unterstand für die Schafe auf der Weide. Und Erweiterungen des vorhandenen Gebäudes nur unter strengen Auflagen.

Siehe dazu § 35 BauGB: Bauen im Außenbereich. Und da gilt vom Grundsatz: dein Objekt geniesst zwar Bestandsschutz. Aber erweitern ist nicht. Nichtmal mit so Kleinkram, der sonst nach Landesbauordnung genehmigungsfrei möglich ist.

Da können deine Baubeamten vor Ort nix für - das ist einfach so per Gesetz festgelegt. Die haben nur einen Ermessensspielraum für das, was 'im Einzelfall' nach § 35 BauGB noch genehmigungsfähig ist. Und diesen Spielraum legt jede Kommune für sich anders aus. Generell: je 'großstädtischer' das Umfeld, desto enger die Auslegung, und desto weniger darfst du.

Viele Grüße,
Stefan
 
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