Gültigkeit der Zuchtgenehmigung ?

Diskutiere Gültigkeit der Zuchtgenehmigung ? im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Hallo liebes Forum, ich habe da ein paar Fragen. Ich hab die Suchfunktion benutzt, aber nichts passendes gefunden. Nun zur Sache: Mein...
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Simon_T

Guest
Hallo liebes Forum,

ich habe da ein paar Fragen. Ich hab die Suchfunktion benutzt, aber nichts passendes gefunden.

Nun zur Sache:

Mein Papa hatte bis vor ca. 8 Jahren viele Arten von Sittichen, bspw. Barraband-, Sing-, Schön-, Nymphen-, Wellen-, G.W.-Rotschwanz-, Vielfarbensittiche und noch viele mehr. Zusammen haben wir ca. 20 Jahre Zucherfahrung. Die Zuchtanlage steht heute noch genauso wie damals. Nun haben wir uns entschlossen wieder einzusteigen. Wir möchten uns allerdings zuvor nochmals mit der Rechtslage beschäftigen nicht das wir was übersehen oder so. Zuchtbuch- und Genehmigung etc liegen noch alle vor. Gilt jetzt heute die Zuchtgenehmigung von damals auch noch? Oder muss man die wieder neu machen? Oder wird die Anlage nochmals überprüft oder wie ist das? Und wo bekommt man ein neues Zuchtbuch und Ringe etc her?

Wäre super wenn ihr uns helfen könntet, denn wir pochen darauf neben unserem anderen Ziergeflügel endlich auch wieder Sittiche zu halten und zu züchten.

Vielen Dank im voraus, Simon und Dad;);)
 
hi,

das ist relativ einfach zu beantworten! wenn ihr nicht umgezogen seit, gilt die alte zuchtgenehmigung in jedem fall weiter, denn eine zg wird immer nur für den beantragten standort ausgegeben
zuchtbuch kann man schon fast überall kaufen (online-zubehörhandel) und die ringe erhälst du von deinem verein (verband), wenn du deine zg einreichst. eine andere möglichkeit wäre die offene beringung und dann erfolgt die ringebstellung beim zzf. es ist alles noch so, wie vor 8 jahren als ihr aufhörtet
 
Hallo Simon und Papa

so wie Uwe scho geschrieben hat, stimmts.
Eine einmal ausestellte Genehmigung gilt, sofern vom Amtswegen nicht eine Begrenzungsklausel eingetragen wurde, oder die Zuchtanlage/Räumlichkeiten sich baulich nicht verändert haben, auf immer.
Allerdings auch nur auf den Namen deines Dads, wenn sie damals auf ihn ausgestellt wurde. Überschreiben auf dich oder einen anderen Namen ist so ohne weiteres, sprich einer neuen Abnahme nicht möglich.
 
und die ringe erhälst du von deinem verein (verband), wenn du deine zg einreichst. eine andere möglichkeit wäre die offene beringung und dann erfolgt die ringebstellung beim zzf. es ist alles noch so, wie vor 8 jahren als ihr aufhörtet
Geschlossene Ringe gibt es auch direkt beim BNA, auch ohne Verbandszugehörigkeit (beim ZZF dürfte es die geschlossenen Ringe auch geben).

LG
Sven
 
Ok super, schonmal vielen Dank für die Antworten. Also kann man auch online geschloss. Ringe bestellen? Wo find ich sowas?

Danke nochmal, Simon

Ps. Genehmigung haben wir damals zusammen gemacht, d.h. jeder hat eine
 
hallo simon,

für deine aufgeführten vögel bekommst du beim zzf keine geschlossenen ringe

kannst aber ein jeder selber nachlesen: zzf

für besonders geschützte arten gibt es auch beim zzf geschlossene ringe (bna), nicht jedoch für sittiche und papageien, welche du aufgezählt hast!

geschlossene ringe erhälst du mit deiner mitgliedschaft bei der az, dkb, vze etc.!

....oder wie sven schrieb, auch beim bna, siehe hier: bna
 
Hey ;)

Ich weiß schon dass ich für die Vögel die ich aufgeführt habe keine geschlossenen Ringe brauch. Mich hats nur interessiert:)

Danke:)
 
Thema: Gültigkeit der Zuchtgenehmigung ?

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