Geschäft über dritte

Diskutiere Geschäft über dritte im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Das hat rechtlich weder Hand noch Fuss, der Züchter 3 kann nur gegenüber der Person Forderungen geltend machen, bei der er das Tier gekauft hat...
J

JanD

Foren-Guru
Beiträge
876
Das hat rechtlich weder Hand noch Fuss, der Züchter 3 kann nur gegenüber der Person Forderungen geltend machen, bei der er das Tier gekauft hat. Er hat ja keinerlei Vertrag oder Abmachung mit deinem Bekannten.
Wenn ich einen Wagen kaufe, der mir Ärger macht, dann wende ich mich doch auch an den Verkäufer und nicht an die Oma, die ihn vielleicht vor 5 Jahren mal hatte. Leute gibt's...
Desweiteren ist fraglich, ob er überhaupt Schadensersatzansprüche hat - hat ihm denn jemand garantiert, dass das Tier seine Farbei behält?
 
Das entbehrt jeglicher Logik. Dein Bekannter sollte das einfach abbiegen und die anderen Züchter in die Wüste schicken. So ein Mumpitz...
 
och, es wurden schon viele kuriose sachen in der vogelzucht verhandelt, so ging es schon früher um "halsbandsittich-schecken" die nur eine modifikation waren, leider fehlen mir die urteile.

also ich kann mir auch nicht vorstellen, wie das gehen soll, denn nur wen ich etwas garantiere und dies von zeugen oder per papier belegbar ist, so kann man von mir etwas verlangen wen es nicht stimmt, und ein "versteckter mangel", wie es so schön heißt, kann ich hier auch nicht sehen!
 
Haha... ist ja witzig hier :)

Also, ZÜCHTER 1 ist aus der Sache schon mal raus. So wie es hier geschrieben wurde, ist die Mutation hier NICHT schriftlich niedergeschrieben worden.

Auch ZÜCHTER 2 ist raus. Er hat den Vogel ebenfalls an einen weiteren ZÜCHTER verkauft. Somit ist es ein Geschäft unter Fachleuten. Der Züchter 3 hätte beim Kauf genau prüfen müssen, ob es sich um den Vogel / die Mutation die er kaufen möchte handelt.

Im Kfz. Gewerbe ist es genauso. Wenn ein Händler ein Fzg. an einen weiteren Händler verkauft, so muß er sich vom Zustand des Fzg. selbst (als Fachmann) überzeugen.

Also... da wird Züchter 3 wohl auf dem Vogel "sitzen bleiben". Was sind denn das überhaupt für Züchter (Züchter 2 und 3) die sich einen Sittich als Mutation aufschwatzen lassen, der gar keine Mutation ist? Spricht nicht gerade FÜR die beiden Züchter??? :zwinker:
 
und mit solch einem kram verdienen sich rechtsverdreher eine goldene nase und ein richter muß sich wohl auch noch damit rumärgern... :nene:
 
Zugegeben, etwas schwierig.
Aber ich würd glaube bezahlen und allem damit ein Ende bereiten.:?
maika

etwas? ich blicke das überhaupt nicht mehr... :)

wenn ich züchter 1 wäre, würde ich allerdings auch meinen vogel zurück kaufen und an die entsprechenden leute kein tier mehr verkaufen. und wenn ich eine echte blau-lila-karierte mutation auf der stange sitzen hätte...
 
So ein Blödsinn, sich wegen sowas zu streiten. Wieviel tausend Euro hat der Vogel denn gekostet?
 
Hm. Und wie viel würde ein solcher Vogel in "Normalfarbe" kosten? Aber ich denke auch, selber schuld wenn man alles glaubt was man erzählt bekommt.
 
Wenn eine Ware eine zugesicherte Eigenschaft nicht erfüllt kann der Käufer die Rückabwicklung des Kaufes verlangen.

Dies kann im Extremfall bis zur "Person 1" erfolgen, wenn die Person 1 beim Verkauf eine Eigenschaft zugesichert hat, ob mündlich oder schriftlich ist da unwichtig. Es ist aber immer nur eine Rückabwichlung zwischen den Vertragsparteien möglich, eine direkte Rückabwichlung von 3 zu 1 hat keine rechtlich Grundlage.

Zeugen sind hierbei sehr nützlich.

Ein Tier wird übrigens beim Verkauf rechtlich als Sache gesehen.

Hierbei sind unterschiedliche Firsten einzuhalten je nachdem ob es sich hierbei um ein Geschäft zwischen Unternehmern, Privatleuten oder einer Mischform handelt.
 
Thema: Geschäft über dritte

Ähnliche Themen

S
Antworten
85
Aufrufe
10.935
Astrid Timm
Astrid Timm
P
Antworten
18
Aufrufe
2.051
Papagilla
Papagilla
Zurück
Oben