Haltungsbedingungen/Gutachten von 1995

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Divana

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Hallo

es ging gerade eine Disskussion bei den Graupapageien ob eine Voliere von 1,90 m Länge 10 cm zu kurz ist.
Laut dem Gutachten ja, aber was steht noch in dem Gutachten drinn.
Und wie ernst muss ein jeder dieses Gutachten nehmen???
Was ist mit den über 80 % der Volieren die im Handel sind. Die sind doch alle nicht geeingnet und werden doch verkauft.

Und das steht auch im Gutachten.

"3. Handaufzucht und Kunstbrut dürfen nur bei Jungvögeln, die von ihren Eltern nicht erfolgreich aufgezogen werden, durchgeführt werden."

Wie sieht es in der Realität aus?? Viele Papageien werden doch per Hand grossgezogen damit man sie besser verkaufen kann, nicht alle waren Notfälle.

Oder das hier

"Die Möglichkeit zur Fortpflanzung sollte gegeben sein, wenn die Unterbringung der Nachzucht gewährleistet ist."

Somit müssten alle Papageienbesitzer deren Papageien in Brutlaune sind auch züchten, oder wie verstehe ich das jetzt???

Gruß

Edith
 
Es ist ein Gutachten und kein Gesetz, und von daher für niemanden bindend (leider). Gleichwohl kann es von Amtstierärzen usw. bei der Beurteilung einer Vogelhaltung herangezogen werden.

Wegen einer 10 cm zu kurzen Voliere muss man sich wohl keine großen Sorgen machen.
 
Wegen einer 10 cm zu kurzen Voliere muss man sich wohl keine großen Sorgen machen.

Dem kann ich nur beipflichten -- als der ATA bei mir war wegen der ZG, brauchten meine Grauen ihre Brut weder aufgeben, noch wurde sie gleich beschlagnamt und es fehlten damals auch zweimal die 10 cm.

Diese Gutachten sind schon gut durchdacht und als Anhaltspunkt auch brauchbar.
 
Thema: Haltungsbedingungen/Gutachten von 1995

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