Arglistige Täuschung?

Diskutiere Arglistige Täuschung? im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Tja wo soll ich Anfangen? Ich habe am Wochenende eine junge Papageiendame gekauft. Ich hatte vorher mit dem Züchter ausgemacht, dass er eine...
Hi

ich kann das hin und her hier nicht wirklich nachvollziehen :traurig:
ich persönlich hätte den vogel so nicht verkauft, das sie schon mal verkauft war ist auf grund des alters nicht bewiesen. ich habe auch einen hahn von august vorigen jahres hier sitzen, auch nb würde ihn auch verkaufen, nur ist noch nicht der richtige gekommen und an jeden x - beliebigen geht er auch nicht. die haltungsbedingungen müssen schon stimmen.

@ Heike

mit dem angebot der wandlung ist der züchter seiner pflicht nachgekommen, wenn du es nicht annimmst ist es rechtlich gesehen dein problem, mit dem du leben musst.
wenn er dir den leberschaden beim kauf angezeigt hat, hast du nicht mal ein recht auf preisnachlass. der krallenschaden ist kein minderungsgrund, da dies beim kauf nicht zu übersehen war. wenn du schon 3 graue hast, also erfahrung mit papageien vorhanden sein sollte, ist eine mangelnde besichtigung deinerseits nicht das problem des verkäufers.
dann habe ich nirgends gelesen, was der graue gekostet hat 2 - tausend oder 2 hundert ??? vieleicht ist der preis ja schon unter dem normalen ???
will jetzt hier nicht partei für den züchter ergreifen, aber da was raus hohlen wird bestimmt nicht einfach. selbst mit den ta kosten wirst du da kein glück haben, denn du verhinderst mit mit der verweigerung der rückgabe, dass der züchter selber über die sache entscheiden kann betreffs der nachbesserung ( reparatur ) usw. er muss den vogel auch nicht teure untersuchungen unterziehen, er darf das tier nicht quälen oder ohne grund töten.sowie eine artgerechte haltung zu mehr ist er aber nicht verpflichtet.
 
Hi

weis hört sich alles ein bissel blöde an, aber arglistige täuschung währe zb wenn er von einem versteckten magel weis und diesen dann verschweigt. zb beim auto diesen als unfallfrei verkauft, obwohl dieses nicht stimmt und bei besichtigung nicht ohne fachkenntnis zu bemerken ist. wenn du einem händler eine schadhafte sache verkaufst, kann er dich nicht in haftung nehmen da er dieses erkennen muss. wenn ein händler dir eine schadhafte sache verkauf ohne diese anzuzeigen, macht er sich strafbar.
bei verkäufen von privat an privat besteht auch ein gewisser haftungsausschluss, wenn es sich um eine gebrauchte sache handelt. also sollte er vieleicht den vogel schon mal verkauft haben, bist du dann nicht der erstbesitzer hast damit eine gebrauchte sache erstanden. wenn der züchter kein gewerbe für die zucht angemeldet hat, zählt er als privatperson.
ist alles nicht so einfach, aber das gesetz kennt da keine moralichen eigenheiten.
wie schon gesagt, ich persönlich hätte keinen kranken vogel verkauft.
 
Hallo Leute!

Wer von denen, die hier so nette rechtliche Tipps abgeben ist praktizierender Anwalt?
Heike hat ja mittlerweile Kontakt mit der Anwältin ihres Vertrauens aufgenommen, daher sollten weitere rechtliche Spekulationen zu diesem Thema eigentlich unnötig geworden sein.

lg, Othmar

PS: Mich würde nur noch der Ausgang der "Geschichte" interessieren.
 
Hallo Leute!

Wer von denen, die hier so nette rechtliche Tipps abgeben ist praktizierender Anwalt?
Heike hat ja mittlerweile Kontakt mit der Anwältin ihres Vertrauens aufgenommen, daher sollten weitere rechtliche Spekulationen zu diesem Thema eigentlich unnötig geworden sein.

lg, Othmar

PS: Mich würde nur noch der Ausgang der "Geschichte" interessieren.


hallo heike,

ein wirklich weiser satz. deine anwältin wird dich in jeder hinsicht genügend aufklären - wie ich dir bereits eh schon mitgeteilt hab. wie unsere sachen ausgingen / geklärt wurden, hatte ich dir geschildert. ich schick dir noch ne pn.
 
Hi

ich möchte hier klarstellen, dass ich nur meine meinung geäussert habe und keinerlei rechtliche tips gegeben habe.
 
Forum - warum?

Hallo an Jörg und den Rest des Forums,
genau das ist denke ich für manche das Problem. Das Nachfragen in einem Forum ersetzt nicht den Gang zum Anwalt wegen einer Rechtsberatung und auch nicht den Gang zum vogelkundigen Tierarzt wegen einer medizinischen Beratung.
Bereichernd ist das Forum durch die Vielfalt der Beiträge - manchmal steht man im Wald und sieht ihn nicht - wegen der vielen Bäume!!! Da sind die Meinungen und Einschätzungen der Forenteilnehmer wichtig, eröffnen sie doch vielfältige Sichtweisen.
Aber ich kann doch hinterher nicht sagen: im Forum hat xyz das und das geschrieben und deswegen habe ich das und das gemacht.
Meiner Meinung nach geht es hier nicht um Spekulationen, sondern um unterschiedliche Sichtweisen der vielen Forenteilnehmer.
Also drücken wir alle Daumen, dass der Vogel nicht zurückgegeben werden muss - denn dann würde er meiner Meinung nach nur wieder an den nächsten weiterverkauft, sondern dass er bleiben kann, wo er ist und wo alles für ihn und seine Gesundheit getan wird. Hoffentlch wird wenigstens ein Teil der Tieraztkosten erstattet!
LG aus Herstelle
Susanne
 
Nabend.

Ich möchte mal ausdrücklich darauf hinweisen, dass hier KEINE Rechtsberatung stattfindet !!! So ist es auch auf der Hauptseite und unter den festgemachten Themen hier bei Recht und Gesetz zu lesen. Es sollte klar sein, dass lediglich Meinungen und Erfahrungen ausgetauscht werden.
Jeder Fall ist so "speziell", dass man keine "sicheren" Tips geben kann.

LG, Olli
 
Also erstens ist es mein Vogel und ich muss ihn ganz sicher nicht zurück geben. Wenn ich dann auf der Kohle sitzen bleibe ist es zwar dumm aber auch nicht zu ändern.

@ Ararudi: ich sehe einiges anders als du da ich einfach andere Informationsquellen habe.
Wenn ich in einer halben Stunde in der ich den Vogel NICHT richtig betrachten oder untersuchen konnte etwas sehen soll was der Züchter in 8 Monaten nicht gesehen hat, also dann verstehe ich die Welt nicht mehr.
Und eine Aussage des Züchters (die ich hier jetzt natürlich nicht veröffentlichen werde) beweist eindeutig, dass dies alles geplant war.
Es gibt einige Möglichkeiten die sich mir hier bieten, aber die werde ich hier nicht breittreten. Wir werden ja sehen wer den längeren Atem hat (da ich Zahnmedizin studiere bin ich schon einigen Kummer gewohnt ;) ).

Lg Heike
 
Hi ^^. Da ich bei einem Amtsgericht eine Ausbildung als Justizfachangestellte hinter mir habe, wollte ich nur noch mal auf die Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe hinweisen. Leute die sich einen Rechtsstreit nicht leisten können, aber dessen Klage nicht wilkürlich geschieht und Aufsicht auf Erfolg hat, bekommen Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Es kann sein, dass man diese ggef. wieder zurückzahlen muss, aber es kann auch passieren, dass diese nicht zurückgezahlt werden muss. Also man kann auch klagen, wenn man nicht viel Geld hat. Hat jmd. genauere Fragen dazu, dann schreibt mir doch einfach eine PM ^^.

Ich selber glaube aber auch nicht so sehr daran, dass man mit so einer Klage durchkommen wird. Meine Eltern hatten mal vor Jahren ein Auto gekauft, wo der Verkäufer noch zu ihnen meinte, dies sei ein Neuwagen. In den Unterlagen stand aber halb versteckt, dass dies ein Gebrauchtwagen is. Da meine Eltern damals noch nicht so richtig Ahnung hatten und sie auf das Wort des Verkäufers vertraut haben, hatten sie einfach Pech. Sie haben am Ende verloren. Wobei es auch den "Gutglaubensschutz" gibt, aber der traf da nicht zu.

Ich selber hatte mir im Feb. bei einem Züchter eine Welli-Henne gekauft. Diese habe ich auch nur im Dunkeln in einem Kescher gesehen. Der Verkäufer meinte, sie sei gesund. Zuhause musste ich dann feststellen, dass diese nicht fliegen kann und Probleme mit dem Gefieder hat (keine Schwungfedern an den Flügeln und Schwanzfeder auch so naja). Ich habe den Züchter dann auch gefragt, was los is. Naja die Mutter hätte sie angeblich gerupft, aber es gab auch noch andere Anzeichen für PBFD (sehr ansteckende, tödliche Krankheit). Somit habe ich die Kleine wieder zum Züchter gebracht und die 5 € wieder bekommen. Letztendlich hat das alles aber 4 Stunden gedauert (und das an meinem Geburstag *schnief*), die Fahrkosten betrugen ca. 30,- €, die Transportbox und den Übergangskäfig darf ich entsorgen. Das alles hat mich ca. 100,- € gekostet. Dabei is die ganze Sache nicht mal ungefährlich.

Von dem Züchter kann ich natürlich keinen Schadensersatz verlangen, da ich ja auch darauf hätte bestehen können, mir das Vögelchen genauer anzuschauen.

Ich habe auch schon in einer Zoohandlung 1 Welli mit einer Federbalgzyste (hat sich aber später erst entwickelt) und einen Nymphen mit einer Glatze gekauft. Da hatte ich auch Pech, weil ich nicht darauf bestand, diese zu kontrollieren. Naja bei meinem Welli hätte ich dies auch auf Anhieb nicht gekonnt. Naja aber seitdem das mit dem Nymphen war und ich die Leute dort aufgeklärt hatte, bekam ich auf viele Dinge Rabatt :D .

Naja ich wünsche dir jedenfalls ganz ganz viel Glück und hoffe, dass du noch eine zufriedenstellende Lösung finden wirst.

Lg LadyLuna
 
Hi Heike

wie du schreibsbt du hast andere infoquellen, ist ja ok und wenn es wirklich so ist wie du sagst sollst du auch dein recht bekommen. wie schon gesagt ich habe damit keine probleme. letztendlich entscheidet der richter.
 
Thema: Arglistige Täuschung?

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