Vogel ohne Ring und Papiere

Diskutiere Vogel ohne Ring und Papiere im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Hallo Ich habe seit 20 Jahren ein Graupapagei,ohne Ring und Papiere.Habe ihn mal von einer Säuferin, die den Vogel auch nur geschlagen hat...
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Catsuit

Guest
Hallo
Ich habe seit 20 Jahren ein Graupapagei,ohne Ring und Papiere.Habe ihn mal von einer Säuferin, die den Vogel auch nur geschlagen hat geschenkt bekommen.Er lebt seit dem bei mir sehr glücklich.Nun sagen mir alle er muß gemeldet sein,aber wie wenn weder Ringnummer noch Papiere vorhanden sind.Was kann ich noch machen,damit mir nach solanger Zeit nicht der Vogel abgenommen wird wer kann mir da weiter helfen??
Catsuit
 
Wie ist das eigentlich mit diesem Ring bei Nymphensittichen?
was ist denn, nur rein Theoretisch in folgenden Situationen wenn der Vogel keinen Ring trägt:

- Wenn man den Vogel über fünf ecken von Bekannten bekommt und keiner genau weiß wo er her kommt?
- Wenn einem ein unberingter Vogel zufliegt und man ihn bei sich in der Voliere aufnimmt statt ihn ins TH zu bringen?
- Oder man den Ring entfernt hat weil er zu eng/weit war und ihn verschlampt hat?

Kann man das Tier dann nachträglich beringen lassen? Hat sowas irgendwelche Folgen? Würd mich nämlich echt mal interessieren, vorallem im zweiten Fall. Kann man dann den Vogel weggenommen bekommen, weil er ja quasi "illegal" ist wegen dem nicht vorhandenem Ring?

Lg Luna
 
Hallo,
wir hatten mit unserem ersten Grauen auch erhebliche Probleme, wir völlig unwissend bekamen vom Züchter gesagt Graue müssten schon seit Jahren nicht mehr angemeldet werden, und bekamen auch keine Papiere dazu, ich dachte natürlich das wäre alles in Ordnung, bis ich hier aufs Forum stieß.

Der Hammer kam dann als ich die Ringnummer aufschreiben wollte und feststellte das unsere süße einen Ring von 2001 trägt, obwohl sie definitiv 2005 geboren ist (hatte noch die schwarzen Knopfaugen etc. als wir sie bekamen). Ich bin dann bei uns aufs Landratsamt zur zuständigen stelle und hab denen die ganze Geschichte erzählt, meine Tierärztin hatte mir auch eine bestätigung geschrieben das es sich um einen Jungvogel handelt, die Damen dort war am anfang auch geschockt das es so etwas gibt. Die Anmeldung ging dann allerdings ohne Probleme von statten.

Mittlerweile haben wir den 2. Grauen und als ich den angemeldet habe, wurde mir gesagt das man dem Züchter mittlerweile die Zuchtgenehmigung entzogen hat.
 
Wie ist das eigentlich mit diesem Ring bei Nymphensittichen?
was ist denn, nur rein Theoretisch in folgenden Situationen wenn der Vogel keinen Ring trägt:

- Wenn man den Vogel über fünf ecken von Bekannten bekommt und keiner genau weiß wo er her kommt?
- Wenn einem ein unberingter Vogel zufliegt und man ihn bei sich in der Voliere aufnimmt statt ihn ins TH zu bringen?
- Oder man den Ring entfernt hat weil er zu eng/weit war und ihn verschlampt hat?

Kann man das Tier dann nachträglich beringen lassen? Hat sowas irgendwelche Folgen? Würd mich nämlich echt mal interessieren, vorallem im zweiten Fall. Kann man dann den Vogel weggenommen bekommen, weil er ja quasi "illegal" ist wegen dem nicht vorhandenem Ring?

Lg Luna

Hallo Luna,

bei Nymphensittichen (Sittichen) ist es wohl etwas anders als bei geschützten Papageien (Herkunftsnachweis). Sittiche müssen wegen der sehr anteckenden Papageienkrankheit beringt werden. Darum darf sie legal nur jemand mit Zuchtgenemigung züchten/vermehren. Die Zuchten werden Stichprobenartig auf Psittakose hin untersucht (ist jedenfalls im Saarland so). Bei Wald und Wiesen Zuchten geht das natürlich nicht. Da die Krankheit zu den Zoonosen gehört also auf den Mensch übertragbar ist, darf nur mit beringten Vögeln gezüchtet werden.
Geht nun also der Ring des Sittichs aus irgend einem Grund verloren, so müsste man das eigentlich beim Amtstierarzt melden. Sowas kann aber schonmal vorkommen und die Damen und Herren drücken schon mal ein Auge zu, wenns nicht überhand nimmt. Der Vogel wird jedenfalls nicht beschlagnahmt, er kann ja auch nicht der Natur entnommen sein, da Australien seit 1960 keine Tiere mehr ausführt.
Nachträgliches Beringen ist nicht möglich, da eine Beringung mit geschlossenen Ringen erfolgen muss.
 
Guten Abend Sirius123
Ich dachte der Vogel wird dann neu beringt ( ofener Ring mit Bruchstelle ) !!!

Gruß Alex
 
Genau das dachte ich nämlich auch. Bekannte von mir habe nämlich auch zwei Wellis, von denen sie einem den Ring selbst abgemacht haben weil er zu groß war und immer übers Gelenk gerutscht ist und der Vogel nicht mehr das beinchen richtig knicken konnte. Den Ring haben sie allerdings nicht mehr, da er total kaputt war vom abknipsen und weil sie wahrscheinlich garnicht wussten dass man den so zwingend braucht.
Und wenn sie jetzt mit dem Piepser zum TA müssten, könnte dass dann ärger geben weil er keinen Ring trägt? Kann ihnen der Vogel dann weggenommen werden? Oder drücken da die TAs mal ein Auge zu?


LG Luna
 
Also meiner Erfahrung nach (15 Jahre Welli und Nymphen Zucht), nimmt einem kein TA einen unberingten Vogel ab, damit hätten sie auch viel zu tun.
Mal logisch nachgedacht, wenn es so einfach währe, an einen Ring mit Züchternummer zu kommen, warum sollte sich dann nicht irgend ein Wald und Wiesenzüchter auf diesen Weg machen??


Guten Abend Sirius123
Ich dachte der Vogel wird dann neu beringt ( ofener Ring mit Bruchstelle ) !!!

Gruß Alex

Die Ringe können nicht so einfach ersetzt werden, ein offener Ring ist kein Kennzeichnungsring, so könnte jeder seine Vögel beringen.
Eine anerkannte Beringung ist immer eine mit einem geschlossenen Ring, da nur nestjunge Vögel mit geschlossen Ringen beringt werden können, sind solche Ringe auch ein Dokument (Indentifikation/Herkunftsnachweis) und sind als solches auch zu behandeln und aufzuheben.
Offene Ringe sind keine anerkannte Kennzeichnung, theoretisch könnte ich von einem verendeten Vogel den Ring nehmen und ihm dem Neuen aufziehen. Legal ist das nicht, wenn auch kein Schlupfjahr auf dem Ring stehen würde, so währ es immer noch Betrug.
 
nachträgliche Kennzeichnung u. Anmeldung eines Grauen

Hallo
Ich habe seit 20 Jahren ein Graupapagei,ohne Ring und Papiere.Habe ihn mal von einer Säuferin, die den Vogel auch nur geschlagen hat geschenkt bekommen.Er lebt seit dem bei mir sehr glücklich.Nun sagen mir alle er muß gemeldet sein,aber wie wenn weder Ringnummer noch Papiere vorhanden sind.Was kann ich noch machen,damit mir nach solanger Zeit nicht der Vogel abgenommen wird wer kann mir da weiter helfen??
Catsuit

Hallo Catsuit.Nach 20Jahren kannst Du kein Ring mehr aufsetzen.
Seit 1.1.2000 kannst Du bei der Ringstelle des www.ZZF.de ein Transponder bestellen
und das Tier beim Tierarzt einpflanzen lassen. Damit ist es schon mal gekennzeichnet!
Du kannst dann auch noch eine ENDOSKOPIE machen lassen und das Geschlecht erfahren.
Dann solltest Du mal ein passendes Gegenstück dazu tun und beide gleichzeitig anmelden.
Klaus
 
Nachträgliches Beringen ist nicht möglich, da eine Beringung mit geschlossenen Ringen erfolgen muss.
Nachträgliches Beingen ist sogar Pflicht, weil es auch für Sittiche eine Ringpflicht gibt. Ansonsten viel Spaß, wenn man sich mit so einem unberingten Sittich die Psittakose einschleppt und diese über einen Tierarzt amtlich festgestellt wird. Man meldet also ohne Zuchtgenehmigung unberingte Sittiche dem Amtstierarzt, der über eine Einzelberingung entscheidet bzw. eine Ausnahmegenehmigung zur (offenen) Ringbestellung erteilt.
 
Kennzeichnungspflicht = nicht Ringpflicht

Nachträgliches Beingen ist sogar Pflicht, weil es auch für Sittiche eine Ringpflicht gibt.

Eine Ringpflicht gibt es nicht für den über 20Jahre alten Grauen.
Es gibt wenn dann eine Kennzeichnungspflicht, wozu auch u.a. ein Mikrochip dient.

Tut sie das Tier beringen nach über 20Jahren, kann es passieren das sich das Tier selbst den Ringfuß abbeisst. Dafür gibt es etliche Beispiele.
 
Und so weit hergeholt ist dieses stören vom Ring garnicht wie hier manche sagen. Ich hatte bisher noch nicht so übermäßig viele Vögel, insgesamt nur 3 Wellis und 5 Nymphies. Und von den 8 Vögeln hatten zwei große Probleme mit ihrem Ring. der eine war so eng dass sich das Beinchen entzündet hatte, der andere so weit das er über das Fußgelenk des Vogel rutschte und er nicht mehr richtig das Bein knicken konnte. Weiß ja nicht ob nur ich immer die "falschen" Vögel bekomme, oder ob sowas wirklich öfters vorkommt. Aber einer von meinen beiden neuen Piepsern hat auch schon wieder ein bisschen Probs mit dem Ring. Der ist ein bisschen eng. Unter dem Ring ists auch schon irgendwie verfärbt.

lg luna
 
Ich kann das mit dem Abbeißen quasi bestätigen. Unsere kürzlich hinzugezogene Wellidame Keks wurde bei Abgabe beringt und hat sich binnen Minuten den Fuß blutig gebissen, um den (locker sitzenden) Ring loszuwerden.

Wir haben sie einfangen und den Ring wieder entfernen müssen, um eine weitere Selbstverstümmelung auszuschließen.

Selbstredend heben wir den aufgebogenen Ring (ZZF-Ring) auf, damit man im Zweifelsfall keine Probleme mit dem ATA bekommt. Aber wenn uns das Tier mal ausbüxen und wegfliegen sollte, ist eine Identifikation mit Ringnummer natürlich nicht mehr möglich...

Es kann nicht im Interesse des Gesetzgebers sein, dass die Ringpflicht vor der Tiergesundheit geht, daher ist es legitim, dem Tier in so einem Fall den Ring abzunehmen. Und das gilt auch für jede Art der Behinderung des Tiers durch den Ring - zu eng, zu weit - der Tierschutz hat Vorrang.
 
Ansonsten viel Spaß, wenn man sich mit so einem unberingten Sittich die Psittakose einschleppt und diese über einen Tierarzt amtlich festgestellt wird. Man meldet also ohne Zuchtgenehmigung unberingte Sittiche dem Amtstierarzt, der über eine Einzelberingung entscheidet bzw. eine Ausnahmegenehmigung zur (offenen) Ringbestellung erteilt.

Hallo VK,

es ging in der Frage nicht um einen Neuerwerb ohne Ring, sondern um einen Nymphensittich (in Privathaltung ohne Zuchtabsicht) der seinen Ring verloren hat (war ihm zu groß). Es gibt auch da immer noch Unterschiede. Es ist ein einfaches den Vogel vom TA mit Chip ausstatten zu lassen, was dann auch sicherer ist (geht nicht verloren) und ist allemal besser als der Fußring der von den meisten Vögeln zeitlebens als Störfaktor angesehen wird.
Ringpflicht besteht bei Handel und Zucht, so steht es in der Psittakose Verordnung § 2 Absatz 1
http://www.zzf.de/dateiarchiv/Psittakose-Verordnung_-_Neufassung_20_12_2005.pdf
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei Aufnahme oder Weitergabe wird Handel gemäß VO unterstellt. Der Beringung kann man sich nicht dadurch entziehen, daß man die Sittiche kostenlos erwirbt oder abgibt. Einen zugeflogenen Sittich muß man als Fundsache melden und kann ihn ggf. über die Tiersammelstelle beringen lassen. Anders ist es, wenn der Ring vom Vogel entfernt wurde, da ist man mit einer tierärztlichen Bescheinigung abgesichert, daß an den Fuß kein Ring mehr sollte. Solange man keine unberingten Vögel weitergibt, spielt das alles in der Praxis kaum eine Rolle. Im Falle einer eingeschleppten und amtlich festgestellten Psittakose hat man aber bei unberingten Sittichen unangenehme Folgen seitens des Amtstierarztes zu erwarten.
 
Moment jetzt nochmal:
Wenn man den Nymphie chippen lässt, braucht er dann keinen Ring tragen? irgendwie ist das ganze ziemlich verwirrend finde ich :?
Also könnte ich zum TA gehen und den Vogel chippen lassen, auch wenn der Vogel keinen Ring mehr hat ( weil er verloren gint etc..) ?
Sry wegen den vielen Fragen ;)


Lg Luna
 
Es kann nicht im Interesse des Gesetzgebers sein, dass die Ringpflicht vor der Tiergesundheit geht, daher ist es legitim, dem Tier in so einem Fall den Ring abzunehmen. Und das gilt auch für jede Art der Behinderung des Tiers durch den Ring - zu eng, zu weit - der Tierschutz hat Vorrang.

Tja würden die Gesetzgeber das auch so sehn, gäbe es nicht so viele Vögel in quälerischer Einzelhaltung, in zu winzigen Käfigen etc.

Leider gibt es solche "Halter" sogar hier im Forum :(

Da sollte mal etwas getan werden. Meines Erachtens wesentlich wichtiger als die Ringpflicht 8(
 
Was ich gut finde ist, dass viele Tierheime nachkontrollen machen ob die Tiere auch weiterhin artgerecht gehalten werden. Sonst könnte ja jeder kommen und sich für wenig Geld ein Tier aus dem TH holen und es wieder in schlechte Haltung stecken und wieder abschieben wenn sie es nicht mehr wollen. Ich gehe mal davon aus dass Aras ziemlich viel Geld kosten, in einem TH in meiner Gegens sind zwei zur Abgabe únd ohne die nachkontrollen vom Th hätten Leute die das Tier nicht artgerecht halten leichtes Spiel.
Sowas sollte staatlich angeordnet werden. Das würde auch Arbeitsplätze schaffen. Man könnte eine extra Behörde gründen die sich nur darum kümmert Hausbesuche bei Tierhaltern zu machen. Nur leider ist sowas schwierig zu verwirklichen, da man ja besonders kleintiere wie Ratten oder Meerschweinchen in Zeitungen hinterhergeworfen bekommt und diese weitergereicht werden :traurig: Sowas kann man leider nicht kontrollieren...


Lg Luna
 
ach luna, du sprichst mir ja sowas von aus der seele!!!
wir vermitteln privat als tierschutzverein und kontrollieren nach! das ist zwar eine heidenarbeit und wird nicht von allen haltern begrüßt, aber ernstlich stress hat noch keiner gemacht. wir hatten aber auch noch nicht den fall, dass ein tier schlecht gehalten wurde - bis jetzt sind alle glücklich und zufrieden.

allerdings denke ich, dass wir an so eine vernünftige nachkontrolle nicht kommen werden, denn es gibt jede menge gegenargumente (die nicht immer was mit dem tierwohl zu tun haben). aber in den meisten schutzverträgen der tierheime steht ja drin, dass sie berechtigt sind kontrollen auszuführen. es fehlt halt an mitteln
 
allerdings denke ich, dass wir an so eine vernünftige nachkontrolle nicht kommen werden, denn es gibt jede menge gegenargumente (die nicht immer was mit dem tierwohl zu tun haben). aber in den meisten schutzverträgen der tierheime steht ja drin, dass sie berechtigt sind kontrollen auszuführen. es fehlt halt an mitteln

Das grösste Problem seh ich darin, dass dies zwar in den Schutzverträgen drin steht, aber niemand einen tatsächlich in die Wohnung lassen muss. Da gibt es leider keine rechtliche Handhabe :nene:
 
Thema: Vogel ohne Ring und Papiere
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