F
Fischer
Neuling
- Beiträge
- 2
wir haben gerade ein sehr großes Problem bei der Anmeldung von 2
Mohrenkopfpapageien im zuständigen Naturschutzamt in Berlin.
Die beiden Papageien wurden formal beschlagnahmt, weil man ihnen nach Jahren
plötzlich Illegalität vorwirft.
Angeblich sollen die "Eltern" - das Zuchtpaar eines deutschen Züchters - im
Jahr 2000 illegal aus Holland nach Deutschland eingeführt worden sein.
Der Züchter hatte die Tiere 2000 von einem Händler beringt gekauft (deutsche
Ringe, offen).
Der Händler sagt aus, das Zuchtpaar 2000 ohne Ringe aus Holland importiert, sie
in Deutschland beringt und im zuständigen Naturschutzamt angemeldet zu haben.
Damals hätte wohl noch keine Ringpflicht in Holland bestanden, so daß der
Importvorgang völlig legal vonstatten gegangen wäre.
Ich habe nun folgende Fragen:
1) Bestand 2000 in Holland noch Ringpflicht für Papageien?
2) Welche Papiere sind erforderlich, um die Legalität des Zuchtpaares
nachzuweisen, so daß auch unsere Papageien (deren Nachkommen) als legal
betrachtet werden?
3) Der Händler behauptet, daß er seine Unterlagen (Importpapiere, etc.) nur 5
Jahre aufbewahren muß (in diesem Fall bis 2005) und daß das Naturschutzamt
keine Unterlagen mehr von ihm fordern kann. Ist das richtig?
3) Hat das zuständige Naturschutzamt bei dieser Sachlage das Recht, unserer
Papgeien zu beschlagnahmen und einzuziehen?
Schon jetzt danke ich Ihnen herzlich für eine Auskunft und für Ihre
Bemühungen. Meine Telefonnummer XXX
Heike Fischer
Mohrenkopfpapageien im zuständigen Naturschutzamt in Berlin.
Die beiden Papageien wurden formal beschlagnahmt, weil man ihnen nach Jahren
plötzlich Illegalität vorwirft.
Angeblich sollen die "Eltern" - das Zuchtpaar eines deutschen Züchters - im
Jahr 2000 illegal aus Holland nach Deutschland eingeführt worden sein.
Der Züchter hatte die Tiere 2000 von einem Händler beringt gekauft (deutsche
Ringe, offen).
Der Händler sagt aus, das Zuchtpaar 2000 ohne Ringe aus Holland importiert, sie
in Deutschland beringt und im zuständigen Naturschutzamt angemeldet zu haben.
Damals hätte wohl noch keine Ringpflicht in Holland bestanden, so daß der
Importvorgang völlig legal vonstatten gegangen wäre.
Ich habe nun folgende Fragen:
1) Bestand 2000 in Holland noch Ringpflicht für Papageien?
2) Welche Papiere sind erforderlich, um die Legalität des Zuchtpaares
nachzuweisen, so daß auch unsere Papageien (deren Nachkommen) als legal
betrachtet werden?
3) Der Händler behauptet, daß er seine Unterlagen (Importpapiere, etc.) nur 5
Jahre aufbewahren muß (in diesem Fall bis 2005) und daß das Naturschutzamt
keine Unterlagen mehr von ihm fordern kann. Ist das richtig?
3) Hat das zuständige Naturschutzamt bei dieser Sachlage das Recht, unserer
Papgeien zu beschlagnahmen und einzuziehen?
Schon jetzt danke ich Ihnen herzlich für eine Auskunft und für Ihre
Bemühungen. Meine Telefonnummer XXX
Heike Fischer
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: