XXX in Landkern Bengalusweibchen

Diskutiere XXX in Landkern Bengalusweibchen im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Ich habe gestern um 14:30 Uhr eine Bengalushenne erstanden. Heute morgen bekomme ich eine SMS von der Veräußerin des Vogels das Sie den Vogel...
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finkenvater

Neuling
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Ich habe gestern um 14:30 Uhr eine Bengalushenne erstanden.

Heute morgen bekomme ich eine SMS von der Veräußerin des Vogels das Sie den Vogel an eine andere Person abgegeben hat, der halt dichter dran wohnte als ich.

Ich kenne diese Person nicht aber ich halte hier mal Folgendes fest.

Mit der Veräußerin habe ich gestern einen Vertrag geschlossen. Mündlich zwar aber denoch rechtlich wirksam. Dieser Vertrag beinhaltete das ich den Vogel bekommen sollte und am Samstag in meinen Besitz verbracht werden sollte. Damit war rechtlich gesehen das Eigentum an der Sache auf mich übertragen. Seit Donnerstag den 21/02/08 um 14:30 Uhr hatte die ehemalige Halterin aus Landkern nicht mehr den Besitz an der Sache.

Mein Vertragspartner wurde heute morgen fernmündlich und soeben noch einmal schriftlich darauf hingewiesen das ich auf Vertragserfüllung bestehe.

Ich werde diesen Text in allen Portalen veröffentlichen und auf folgendes hinweisen:

Ich habe ausreichend schriftliche Belege und eine eidesstattliche Erklärung was der Inhalt des Vetrages war und noch immer ist. Nämlich das ich der rechtmäßige Eigentümer an dieser beweglichen Sache bin.

Ich habe auch den Willen, die Entschlossenheit, die Zeit und das Geld um meinen Anspruch gegen die Veräußerin und den jetzigen unrechtmäßigen Besitzer- rechtlich durch zu setzen.

Ich werde auf Schadensersatz klagen und die Hehlerei strafrechtlich zur Anzeige bringen wenn sich der Vogel nicht spätestens am Mittwoch der kommenden Woche in meinem Besitz befindet.

Hierzu mag mit mir Kontakt aufnehmen wer sich angesprochen fühlt unter der Telefonnummer XXX. oder mann hinterläßt mir eine Mail auf XXX.

Dies ist kein Witz.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Moin.

Ich weiß zwar nicht, was du mit diesem Beitrag bezwecken willst (ausser das vielleicht betroffene Person hier meldet), aber ich schieb mal ins Unterforum "Recht und Gesetz".

LG, Olli
 
Ich will damit bezwecken das die betreffenden Personen sich wiedererkennen und angesprochen fühlen.

Ich will den Vogel haben der mir per Vertrag zusteht und versuche eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Dies nicht weil eine Solche scheuen würde sondern nur weil dies wesentlich länger dauern würde mit dem letztendlich gleichen Ergebnis.

Jeder der hier oder woanders über das Kaufen und Verkaufen Verträge mit anderen Leuten schließt sollte sich der Rechtsverbindlichkeit seiner Verlautbarungen bewußt sein.

Da Einige damit offensichtlich ein Problem haben geht die Mahnung auf Einhaltung einer gewissen Moral nur öffentlich. Deshalb eben hier.

Wär schön wenn dieser Thread wieder nach oben käme. Mittwoch kannst Du Ihn meinethalben wieder löschen.

mfg

Marco
 
Beim Thema veräußern denke ich immer zuerst an Geld...
Ist in der Sache Geld geflossen oder war eine Zahlung vereinbart?

Wenn nein, dürfte es schwer werden auf Schadensersatz zu klagen, wenn keinem dadurch ein Schaden entstanden ist.
Ich meine du hast dafür nichts hergegeben, aber auch nichts bekommen....
Da würde mich rein interesse halber die Rechtslage interessieren ;)

*PS: Nein ich hab mit der Sache nichts zu tun*
 
Auf den Preis oder die Bezahlung kommt es dabei nicht an. Hierbei handelt es sich nicht um ein sog. Freibleibendes Angbot mit Eigentumsvorbehalt etc.

Hier wurde mittels mündlicher Vereinbarung das Eigentum an einer beweglichen Sache auf eine andere Person übertragen. Wer sich anschließend noch im Besitz der Sache befand, also in wessen Wohnzimmer der Vogel nun stand, spielt ebenfalls auch keine Rolle.

Wer sich nur im Besitz einer Sache befindet aber nicht das Eigentum an der Sache hält macht sich strafbar wenn er die Sache ohne Einverständnis des Eigentümers an Dritte abgibt. Geltlich oder unentgeldlich ist dabei reine Nebensache. Und das allemal wenn die unmittelbare Warenübergabe , bzw. der Besitzwechsel bevorstand.

Versuch doch mal rechtswirksam die Wohnzimmereinrichtung Deines Nachbarn zu verschenken ohne Diesen um Erlaubnis zu fragen.
Oder das Fahrad weil es zufällig gerade an der Hecke lehnt.
 
Man kann aber kurzfristig von einem geschlossenen Vertrag zurücktreten... und das hat die Person damit wohl gemacht.
 
Stimmt Spirit. Kann man machen. Die Folge ist dann die Schadensersatzpflichtigkeit.
 
Der Schaden wäre wohl die Höhe des Wertes den eine Henne dieser Gattung hat.
Mehr Schaden kann ja nicht entstehen...
 
Mal wieder das beste Beispiel, weshalb unsere Gerichte völlig überlastet sind. Bloß gut, dass mittlerweile wenigstens bei geringem Streitwert keine Berufung mehr möglich ist.

Ist dieser Vogel denn so selten oder weshalb steigerst Du Dich da so rein?
 
Zumindestens findet man in Google nicht grade viele Bilder zum Thema Bengalus und Fink...

Rein technisch gesehen: Wieviel kann ein Prachtfink wert sein?
Wenn ich im Vermittlungsforum die Schutzgebühr für den teuersten der Finken nehme und ihn wieder auf 100% Hochrechne komme
ich ungefähr auf 50 Euro Streitwert... Da zweifel ich ernstlich daran ob eine Anzeige da viel bringt....
 
Thema: XXX in Landkern Bengalusweibchen

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