Ärger mit Tierarzt oder Vorsicht Factoring

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Walter

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Hallo!

Bis vor wenigen Tagen wußte ich nicht was Factoring ist, inzwischen bin ich schon fast ein Spezialist auf diesem Gebiet.

Zur Vorgeschichte: Letztes Jahr ließ ich bei einem Tierarzt in der Nähe wegen Verdacht auf Kropfentzündung Kot- und Schleimproben untersuchen. Um dem betreffenden Vogel Stress zu ersparen fuhr ich ohne Vogel hin sondern lieferte lediglich die Proben ab. Nach 2 Wochen hatte ich immer noch keine Laborergebnisse, der Vogel war bereits einen Tag später wieder gesund sodaß sie mich auch nicht mehr sonderlich interessierten, spätestens mit der Rechnung würde ich sie ja ohnehin bekommen.

Die Rechnung kam dann allerdings erst nach vielen Monaten, es wurden zwar beachtliche Beträge für Laboruntersuchen berechnet, die Laborbefunde fehlten jedoch. Als ich die Rechnung genauer studierte, fiel mir auf daß hier ein Posten nach GOT 20 (Allgemeine Untersuchung mit Beratung von Ziergeflügel) aufgeführt war und das obwohl es in diesem Fall gar nichts zu untersuchen gab, ich war ja ohne Vogel gekommen. Es war also angezeigt, die Fehler in der Rechnung und die fehlenden Laborergebnisse anzumahnen und zwar schriftlich wie es sich gehört (man weiß ja nie wie sich das weiterentwickelt). Da der Tierarzt über keine E-Mail Adresse sondern nur über Fax verfügt (was ich schon vor Jahren ausrangiert habe), schrieb ich ihm einen Brief.

Statt einer Antwort bekam ich dann einige Wochen später die Mahnung einer Bank die das Wort „Kreditbank“ im Firmennamen führt (und auf ihrer Homepage das „Factoring für mittelständische Unternehmen“ in blumigen Worten anpreist) und mir mitteilte daß sie die Forderung des Tierarztes übernommen habe und ich die Rechnung unverzüglich begleichen sollte. (Was mich, der ich beruflich mit der Entwicklung von Hard- und Software für Drucker beschäftigt bin an diesem Schreiben besonders ärgerte war die Tatsache daß es mit einem Billigst-Nadeldrucker ausgedruckt war, nach dem Motto: für dich mieser Schuldner ist das billigste gerade gut genug. Immerhin ist die Druckqualität eines Schreibens ja doch so eine Art Visitenkarte für ein Unternehmen.)

Ich nahm nun telefonisch Kontakt mit dem Tierarzt auf, er behauptet nie einen Brief von mir bekommen zu haben. Dass ein Brief innerhalb von Deutschland auf einer Transportstrecke von 20 km verlorengeht dürfte aber ungefähr so wahrscheinlich sein wie das Risiko eines Flugpassagiers bei einem Flugzeugabsturz auf einem innerdeutschen Flug ums Leben zu kommen. Meiner Meinung nach hat der Tierarzt das Schreiben einfach ignoriert in der Meinung mit den Rechten an seiner Rechnung auch seine Pflichten (also korrekte Erstellung der Rechnung) los zu sein. Immerhin hat mir versprochen eine neue Rechnung zu schicken.

Das ändert jedoch nichts daran dass ich mich mit nun 2 Ansprechpartnern herumärgern muß. Außerdem habe ich den Verdacht daß Factoring geradezu dazu verführt Rechnungen recht „großzügig“ auszustellen, denn den Factoringservice gibt es ja nicht kostenlos außerdem braucht sich der Factoringkunde auch nicht um eventuelle Streitigkeiten um die Höhe der Rechnung zu kümmern, den schwarzen Pater hat er ja an den Factor wie sich so eine Einrichtung im Fachjargon nennt, weitergereicht. Wenn ich die Rechnung des Tierarztes betrachte so drängt sich der Verdacht schon auf, daß mit der Höhe der Rechnung an die Grenze des zulässigen gegangen wird. Denn so verlangt er nahezu den maximal zulässigen Satz nach GOT innerhalb der normalen Sprechzeiten (wie will er da eigentlich bei einen Notfalleinsatz am Wochenende abrechnen?) also das 3-fache des Normalsatzes und das als Tierarzt mit Sitz nicht etwa in einem noblen Großstadtviertel sondern in einer Marktgemeinde auf dem Lande.

Ich kann nur davor warnen zu Tierärzten Aufträge zu erteilen die einen Factoringservice benutzen, das gleich gilt natürlich für Handwerker, Baufirmen usw. Es geht übrigens aus der Rechnung nicht hervor daß bereits mit der Rechnungserstellung die Rechnung von einem Factor übernommen wurde, denn in Deutschland wird meist mit sogenannten stillen oder halb-offenem Factoring gearbeitet. Da bleibt nur, vor einer Auftragserteilung fragen.

In diesem Zusammenhang würde mich interessieren wer schon Erfahrungen mit Factoring gemacht hat und wie diese ausgefallen sind. Weiterhin würde mich interessieren welchen Satz nach GOT 20 (Allgemeine Untersuchung mit Beratung eines Ziervogels) andere Tierärzte während der normalen Sprechzeiten verlangen.

Schöne Grüße
Walter
 
Hallo Walter,
ich habe in einem Unternehmen gearbeitet und war für die Buchhaltung zuständig. Das beinhaltete das Mahnwesen etc. Dort rief auch eine Firma an, die das Mahnwesen für uns übernehmen wollte. Die leben lediglich von den Zinsen und Gebühren. So wurde es zumindest uns angeboten... Es sei denn es wird zum Klageverfahren und der Rechtsanwalt müsste lediglich bei Erfolglosigkeit von uns bezahlt werden...

Gruß
Sabine
 
Hallo Walter.

Danke für deinen Bericht.
Es ist ja wirklich dreist, für was heute Gebühr erhoben wird, ohne die Leistung erhalten zu haben.
Mit Factoring habe ich zum Glück noch keine Erfahrungen.
Drücke dir die Daumen, dass du gut aus der "Sache" rauskommst.

In diesem Zusammenhang würde mich interessieren wer schon Erfahrungen mit Factoring gemacht hat und wie diese ausgefallen sind. Weiterhin würde mich interessieren welchen Satz nach GOT 20 (Allgemeine Untersuchung mit Beratung eines Ziervogels) andere Tierärzte während der normalen Sprechzeiten verlangen.
Meine vk TÄ nimmt für diese Leistung 18,75 € + Mwst. Denke, damit liege ich im "grünen" Bereich, da sie sich wirklich Zeit nimmt.

LG, Olli
 
auch wieder interessant, womit leute so ihr geld verdienen. :nene:

hat was von "berufs-evolution".
man denkt alle nischen sind schon besetzt, und dann entwickeln sich doch wieder ein paar tierchen, die sich von dem letzten mist ernähren können.

@walter: viel glück! das du halbwegs heil aus der sache rauskommst!
 
Hallo Olli,

wenn Du mal in die "Gebührenordnug für Tierärzte" schaust, hier ist für GOT 20m (Ziergeflügel) 5.62 Euro angegeben, maximal ist der 3-fache Satz zulässig, das wären dann 16.86 plus MwSt. Demnach würde deine TA über dem maximal zulässigen Satz liegen. Kannst du das nochmal überprüfen? Mein TA hat übrigens den Punkt GOT 20m mit 16.86 berechnet, das ist also genau das maximal zulässige.

Übrigens kostet mich das Factoring natürlich erst mal nichts, allerdings besteht eben die Gefahr das die Kosten indirekt erhoben werden also "eingepreist" werden, wie man so schön sagt. Die Hauptgefahr ist aber wohl, dass Rechnungen am Rande oder jenseits der Legalität geschrieben werden, da ja für eventuelle Folgen unseriöser Rechnungen der "Factor" also das Unternehmen das das Factoring anbietet geradesteht.

Und wenn eben eine Rechnung fehlerhaft ist hat man Scherereien. Die Gefahr, dass man sie beispielsweise 2 mal bezahlt besteht aber nicht, denn überwiesen wird das Geld an den Factor. Der Rechnungssteller hat, vorausgesetzt die Rechnung ist korrekt, mit der Sache nichts mehr zu tun.

Hier ist Factoring näher erläutert, die Gefahr des kriminellen Mißbrauchs wird dabei durchaus gesehen. (Siehe den Punkt "Stilles Factoring").

Gruß
Walter
 
Hallo Olli,

wenn Du mal in die "Gebührenordnug für Tierärzte" schaust, hier ist für GOT 20m (Ziergeflügel) 5.62 Euro angegeben, maximal ist der 3-fache Satz zulässig, das wären dann 16.86 plus MwSt. Demnach würde deine TA über dem maximal zulässigen Satz liegen. Kannst du das nochmal überprüfen? Mein TA hat übrigens den Punkt GOT 20m mit 16.86 berechnet, das ist also genau das maximal zulässige.

Huch...:~
Jetzt hab ich glatt den Betrag von Hunden genommen...für Vögel sind es dann doch "nur" knapp 11 Euro inkl. Mwst.

Sorry für die Verwechslung.

LG, Olli
 
Ich les mir den Link nachher mal durch, ich hab nämlich noch immer keine Ahnung, was Factoring ist.

Anhand der Vorgehensweise sehe ich hier allerdings einen normalen Vorgang. Rechnung wird geschrieben, wird diese nicht bezahlt, geht der Vorgang bei vielen Firmen an ein Inkassobüro, das die ganze Sache dann übernimmt.

Das Widerspruchsschreiben hättest besser vorsichtshalber per Einschreiben geschickt oder von einem Boten dort in den Briefkasten werfen lassen, der dann einen Vermerk über Datum und Uhrzeit darüber macht.

Drück Dir die Daumen, dass Du aus der Sache rauskommst. Wobei ich hier allerdings sehe, dass der TA die Kosten dieses Unternehmens übernehmen müsste und ob er das macht, wenn er schon behauptet, keinen Brief erhalten zu haben? :?
 
@ Cheyenne
Nein, beim Factoring tritt wie in diesem Beispiel der TA seine Forderung gegen Walter an den Factor ab . Der TA hat sein Geld längst vom Factor erhalten. Es ist vielleicht im weitesten Sinne so ähnlich wie mit den Kreditverkäufen.
Ein Inkassobüro musst Du beauftragen, wenn Du Außenstände hast, die sie für Dich eintreiben sollen.

Was mich an der Sache nachdenklich stimmt: Wie lange glaubt der TA, mit dieser "Masche" (wenn's denn eine ist und es sich hier nicht um ein Versehen handelt) fortfahren zu können? Walter schreibt, es sei auch noch ein eher kleinerer Ort, d.h. der potentielle Kundenkreis ist vermutlich auch nicht so groß. Sowas spricht sich doch 'rum, da geht doch niemand mehr hin. Mir würd's sicherlich nur einmal passieren und die Mehrkosten würde ich unter "Lebenserfahrung" verbuchen und mir einen anderen TA suchen.

LG guuhbird
 
Hallo Uta!

Zitat Cheyenne0403
Anhand der Vorgehensweise sehe ich hier allerdings einen normalen Vorgang. Rechnung wird geschrieben, wird diese nicht bezahlt, geht der Vorgang bei vielen Firmen an ein Inkassobüro, das die ganze Sache dann übernimmt.

Wenn die Rechnung in Ordnung ist und nicht bezahlt wird, ist Factoring im Prinzip auch das gleiche wie wenn ein Inkassounternehmen das Mahnverfahren übernimmt.

Doch der Ablauf von Beginn an ist völlig anders, was mit erheblichen Nachteilen für den Rechnungsempfänger verbunden ist. Die Rechnung wird sofort nach der Erstellung dem Unternehmen das das Factoring anbietet übereignet. Das nimmt dem Empfänger der Rechnung die Möglichkeit bei Unstimmigkeiten die Angelegenheit allein mit dem Rechnungssteller zu regeln, er hat jetzt 2 Ansprechpartner.

Es ist doch ein ganz alltäglicher Vorgang, daß an einer Rechnung etwas nicht stimmt. Ich will mal eine Beispiel anführen, vor kurzem selbst erlebt:

Bei meinem Auto, es ist ein Kombi, ist die hintere Sitzlehne grundsätzlich umgeklappt, denn wenn ich etwa einmal pro Monat Vogelfutter, Einstreu etc. einkaufe ist das Auto randvoll. Nach einer Reparatur (Haftpflichtfall, Blechschaden, Rechnungsbetrag etwa 2000 Euro) in meiner Werkstatt war die Sitzlehne aufgestellt. Als ich sie vor dem nächsten Futterkauf wieder umklappen will, stelle ich fest dass dies nicht möglich ist, der Entriegelungsmechanismus ist innen gebrochen. Also flugs in die Werkstatt gefahren um das Problem beheben zu lassen. Mit einiger Mühe gelingt es dem dortigen Kfz-Meister das Problem wenigstens provisorisch mit Hilfe eines langen Drahtes zu beheben. Es werden einige Ersatzteile gebraucht, denn nicht nur das gebrochene Teil muß ausgetauscht werden sondern auch einige andere die nicht zerstörungsfrei ausgebaut werden können. Ich sage dem Meister dass ich sicher bin, dass der Schaden bei der letzten Reparatur entstanden ist und dass ich erwarte dass das auf Kulanz geregelt wird. Der Meister bezweifelt dies jedoch.

Kurz darauf bekomme ich die entsprechende Rechnung, Arbeitszeit und Ersatzteile werden berechnet. Ich schicke die Rechnung nebst Brief an den Inhaber der Werkstatt, er entschuldigt sich und nimmt die Rechnung zurück. Dies wäre sicher nicht so einfach gelaufen, wenn die Rechnung bereits in den Händen (oder besser gesagt Fängen) eines Factors gelandet wäre.

Ganz ohne Zweifel profitiert in so einem Fall aber auch der Rechnungssteller, der nicht auf Biegen und Brechen versucht seine Forderung durchzusetzen und wie in diesem Fall auf etwa 25 Euro verzichtet. Ich werde nämlich bei der nächsten Reparatur mein Auto wieder in seine Werkstatt bringen und ich werde sie auch weiterempfehlen.

Schöne Grüße
Walter
 
Hallo Walter,
Konsultation *Vogel groß* kostet bei meinem TA 18,41 €. In der Humanmedizin sind in der Legende der Gebührenordnung die Leistungsumfänge eindeutig definiert. So gehört neben der persönlichen Leistungserbringung (in der Mehrzahl der Fälle nicht an Hilfspersonal delegierbar) auch der Befundbericht zur vollständigen Leistung dazu. D.h., keine Untersuchung, kein Bericht- kein Geld. Bei einer reinen Laborleistung gehört zwingend die Berichterstattung dazu, denn sonst ist alles wertlos.
Das Unternehmen, welches die Liquidation in Rechnung stellt, prüft nur die Gebührenziffern nach Sinnhaftigkeit und Ausschluß. Der TA gibt die Ziffern vor.
Der Widerspruch ist an das Abrechnungsunternehmen zu richten, da in der Tat eine Abtretung des Inkassos stattgefunden hat. Das Abrechnungsunternehmen streckt dem TA quasi nach Abzug der Bearbeitungsgebühr den Rechnungsbetrag vor und treibt die Forderung ein.
Ärgerlich ist das Abrechnungsverhalten des Tierarztes, schafft nicht unbedingt Vertrauen. Es können immer mal Abrechnungsdifferenzen entstehen. Ich persönlich habe bei begründeten Monierungen von Tierarztrechnungen nie Probleme gehabt. Warum auch, sie leben ja schließlich von zufriedenen Kunden.
Grüße
 
Hallo Grünergrisu,

dein Beitrag liest sich ja so als wärest du vom Fach. Das leuchtet allerdings nicht ein:
Der Widerspruch ist an das Abrechnungsunternehmen zu richten, da in der Tat eine Abtretung des Inkassos stattgefunden hat.
Wie kann ich jemanden widersprechen von dessen Existenz ich gar nichts weiß, denn bei sogenannten "Stillen Factoring" ist dies ja der Fall. Also ich glaube, dass hier gesetzlicher Handlungsbedarf besteht, ich werde mich mal an die Verbraucherzentrale wenden was die über dieses Thema so wissen.

Was den Tierarzt anbelangt, so glaube ich dass er sich von einem Vertreter über den Tisch hat ziehen lassen, ungefähr so wie das Sabine beschrieben hat. Natürlich ist das gerade für einen Tierarzt auf dem Lande, wo so ungefähr jeder jeden kennt alles andere als vorteilhaft. Eine Vertrauensbasis kann so nicht entstehen.

Ich würde es ja verstehen wenn jemand so etwas macht der viel Laufkundschaft hat, etwa ein Internethändler. Hier werden aber wiederum die Banken die Factoring anbieten wenig Interesse haben, weil sie relativ häufig ihrem Geld vergeblich nachlaufen. Mit anderen Worten: vermutlich werden sie gezielt versuchen Selbständige anzuwerben die eigentlich sowieso kaum Probleme mit dem Inkasso haben, sonst verdienen sie ja nichts.

Übrigens ist der Tierarzt nicht der vogelkundige Tierarzt, zu dem ich normalerweise gehe, er ist nur wesentlich näher da. Außerdem hat eine ehemalige Userin dieses Forums kurzfristig dort gearbeitet und gemeint dass er eine gewisse Erfahrung mit Vögeln hätte. Es war also so eine Art Testbesuch. Wo ich die Kotproben untersuchen lasse, so dachte ich, ist eigentlich egal. In Zukunft werde ich jedenfalls Kotproben selbst an ein geeignetes Labor schicken, das spart Zeit, Geld und Nerven. Der TA hat übrigens die Kotprobe ohne mich zu informieren auf Psittakose untersuchen lassen, ich habe starke Zweifel, dass dies zulässig ist. Ich habe aus diesem Grund auch den Amtstierarzt angeschrieben, habe aber noch keine Antwort.

Schöne Grüße
Walter
 
Hallo Walter,
ja, vom Menschenfach; Namenspatin von Brutus.
Da hast Du natürlich recht. Der TA muß schon darauf hinweisen, dass er das Einziehen der Leistung abgetreten hat. Ferner hat er sich an den Untersuchungsauftrag, den Du erteilt hast, zu halten, es sei denn, Gefahr ist im Verzug im Sinne der PsittakoseVO, was ja erstmal unwahrscheinlich war. Dann bleibt noch die fehlende Mitteilung des Ergebnis. Vertrauenswürdig ist es nicht.
Grüße
 
Psittakosetest

Hallo,

das mit dem Psittakosetest ist nun geklärt. Die Amtstierärztin gab mir da eine recht diplomatische telefonische Auskunft, auch keine offizielle Auskunft als Amtstierärztin sondern ihre private Meinung als Tierärztin. Sie meint wenn er diese Untersuchung nicht machen würde und es würde sich im Nachhinein zeigen, dass ein Psittakosefall vorliegt, so müsste man dies als Kunstfehler betrachten. Das ist dann wohl so verstehen, dass er dann mit den Behörden Schwierigkeiten bekäme.

Sie hielt es aber auch für selbstverständlich, dass so eine Untersuchung mit dem Kunden abgesprochen wird. Ich würde sagen, dass ich in diesem Fall auch das Recht habe die Untersuchung abzulehnen, was ich ihm auch jederzeit schriftlich bestätigen würde. Er könnte dies ja dann immer noch den Behörden melden, jedenfalls wäre er aus dem Schneider. Ich halte es jedenfalls für übertrieben wegen jeder vergleichsweise harmlosen Erkrankung einen Psittakosetest zu machen, auch wenn Psittakose natürlich auch mal in einem Bestand ausbrechen kann, in dem es in letzter Zeit keine Neuzugänge gab. Ich finde man sollte da schon berücksichtigen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit für so einen Krankheitsfall ist und ob auch psittakosespezifische Symptome vorliegen.

Gruß
Walter
 
Hallo,

nachdem ich inzwischen die berichtigte Rechnung inclusive Laborergebnisse erhalten habe und 3 Arbeitstäge später bereits eine Mahnung incl. Mahngebühren und Verzugszinsen habe ich den Abteilungsleiter der Factoringabteilung direkt angemailt. Der Vollständigkeit halber nachfolgend ein Auszug aus dem Antwortschreiben:

"Ich habe Ihre Email vom 09.03. genau gelesen und war auch so frei in dem
angegebenen Link Ihren Beitrag in dortigem Forum zu lesen und muss dabei
anmerken, dass wir natürlich auf die kaufmännische Sorgfalt unserer
Kunden vertrauen müssen. Sicher kann es bei diversen Rechnungen zu
Fehlern kommen (wie auch in Ihrem Beispiel mit der KFZ Werkstatt). Im
Normalfall gehen wir folgendermassen vor: Da wir natürlich nicht in der
Lage sind die Reklamation auf Richtigkeit zu überprüfen, leiten wir
diese an unseren Kunden weiter. Sie werden sicher verstehen, dass in
erster Linie unser Kunde unser Ansprechpartner ist und wir uns nach
seinen Anweisungen und Wünschen richten. Wie Sie richtig anmerken birgt
das natürlich die Gefahr, dass die Kunden zweifelhafte Rechnungen
schreiben, da ja die XXXX-Kreditbank im Hintergrund die Forderungen einklagt.
Glauben Sie mir, solch schwarze Schafe fallen nach kurzer Zeit auf und
die Zusammenarbeit wird beendet. Herr Dr. XXXX fällt aber ganz
sicher nicht in diese Kategorie. In unseren Zahlungserinnerungen wird
darauf hingewiesen, dass Reklamationen schriftlich bei uns eingereicht
werden müssten.

Ich hoffe Ihnen insoweit weitergeholfen zu haben, bei Rückfragen stehe
ich natürlich gerne zur Verfügung."

Auf Mahngebühren und Zinsen verzichtet die Bank übrigens.

Schöne Grüße
Walter
 
Prima! :zustimm: Man muss sich nur wehren!

Übrigens, wollte ich ja noch schreiben: Bei den Inkasso-Büros, mit denen ich beruflich zu tun hatte, waren die Forderungen IMMER abgetreten. Deswegen sah ich da ja keinen Unterschied zu diesem Factoring.
 
"Factoring" ist der Einsatz eines Abrechnungsdienstes, der meistens kein Inkasso beinhaltet. Viele (Zahn-) Ärzte haben einen für ihre Privatrechnungen, lassen sich aber dessen Verwendung vom Patienten als Teil des Behandlungsvertrages separat unterschreiben. Damit weiß der Patient automatisch, daß die Rechnung von einer anderen Stelle als der Praxis kommen wird. Ob Tierärzte diesbezüglich eine Informationspflicht gegenüber ihren Klienten haben, kann am ehesten die Tierärztekammer beantworten.
 
Auch ich hatte vor einigen jahren solch ärger der mir heut noch hinterher hängt , mit meinen tierarzt ....hatte ich eine vereinbahrung das er auf gutschein katzen kastriert nun hat der tierarzt die gutscheine und ich die rechnung am hals...zusätzlich bekam ich noch ein gerichtsferfahren da mein name andree umgewandelt wurde auf angelika ...andree ist ja kein name so gesehen ...eine strafe von 110 tagessätzen wegen erschleichung...das gericht intressierte sich noch nicht einmal dafür und auch das seine und meine kinder fast täglich zusammen sind und der tierarzt meine identität zu 100% bezeugen kann ....soviel zu solchen unternehmen


lg
 
hmmm, nochmal zu den Gebühren: laut GOT anrechenbar sind: GOT 20, k) Wildtiere, Zootiere 18,41€ + Mwst. Allgemeine Untersuchung mit Beratung - aber nur, wenn diese auch stattgefunden hat. Dazu ist zwangsläufig die Anwesenheit des Vogels erforderlich.

Bei Dir trifft aber doch höchstens GOT 10 zu: Beratung im einzelnen Fall ohne Untersuchung (auch schriftlich oder fernmündlich) 5,62 €, wenn er Dir beispielsweise den Befund telefonisch mitgeteilt hätte UND dir gesagt hätte, was du weiter tun sollst. oder interpretiere ich das falsch, Gruenergrisu? Du kennst Dich doch mit Abrechnung aus.

Ich habe auch schon diverse unterschiedliche Rechnungen bekommen, mal waren es nur 7.45€, mal 21.91€ für die Position GOT20, je nach TA.

Das einzige Mal, dass eine Rechnungsabwicklung weitergereicht wurde, musste ich das vorher unterschreiben, war also vorgewarnt. und das lief über die Tierärztliche Verrechnungsstelle des Bundeslandes.

Musstest Du eigentlich den Psittacosetest bezahlen?
LG Dörnte
 
Thema: Ärger mit Tierarzt oder Vorsicht Factoring
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