cites / präparat

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seppl

Guest
Hallo!

Vor kurzem haben wir 2 Präparate geerbt (Bussard und Waldschnepfe). Da wir mit Präparaten nichts am Hut haben, diese jedoch zum Wegwerfen zu schade sind haben wir uns überlegt, sie bei ebay zu verkaufen. Allerdings habe ich jetzt gelesen, dass man zur Vermarktung für Greifvögel eine EU- Genehmigung braucht. Eine Genehmigung für Bussard und Schnepfe haben wir jedoch, trotz ausgiebiger Suche, nicht gefunden. Kann man trotzdem einen neue Genehmigung bekommen obwohl es keine Nachweise für die Herkunft dieser Präparate gibt?

Danke im voraus

seppl
 
Ihr müsstest nachweisen dass diese Präparate mehr als 50 Jahre vor inkrafttreten des Artenschutzabkommens 1972 erworben wurden zB. durch Zeugen, alte Fotos oder dergleichen, dann bekommt ihr bei eurer oberen oder unteren Naturschutzbehörde gegen eine gewisse Gebühr eine Nachtträgliche Verkaufsgenehmigung ausgestellt.
Ob sich der Aufwand lohnt liegt aber auch am Erhaltungszustand der Präparate. Sonst kann es schonmal sein dass man für das Präparat nicht viel mehr bekommt als die Genehmigungsgebühr schon gekostet hatte.
Sollten die Präparate allerdings nach inkrafttreten des Artenschutzabkommens in den Besitz des Jenigen gelangt sein welcher sie euch vererbt hat ,so hat Derjenige illegal gehandelt und ich würde keine schlafenden Hunde wecken wollen und die Präparate lieber schnellstens entsorgen.
 
Danke für die rasche Antwort.
Dem Zustand nach zu urteilen dürften sie noch nicht allzu alt sein... Deshalb ist es, denk ich, wirklich am besten sie so rasch wie möglich wegzuwerfen auch wenn es wirklich schade drum ist!
 
Geb die Vögel doch an eine Schule ab. Die nehmen sowas oft gerne. Zu schulischen Zwecken sind dann die Genehmigungen oft nicht notwendig.
 
Auch eine Schule oder Museum als öffentliche Lehreinrichungen haben nicht so ohne weiteres das Recht sich so etwas anzueignen. Die Gesetze sind für solche Einrichtungen lediglich etwas lockerer. Das soll heissen ein Privatmann darf prinzipiell keine Teile wie auch Präparate von heimischen Singvögeln oder Greifvögeln besitzen, eine Schule kann dafür aber schon eine Genehmigung bekommen.
 
Mann , zum Glück leb ich nicht bei euch. Hier kannst du so ein Präparat dem nächsten geben der freude daran hat , der stellt ihn auf und basta.
 
Also ab damit in die wunderschöne Schweiz und gut ist.


hach ha ich träum von der schönen Schweiz , wird echt mal wieder Zeit für nen Urlaub!


LG
 
Mann , zum Glück leb ich nicht bei euch. Hier kannst du so ein Präparat dem nächsten geben der freude daran hat , der stellt ihn auf und basta.

Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, da auch die Schweiz das Artenschutzabkommen unterschrieben hat.
 
Lol sowas bekommt man garnicht erst über die Schweizer Grenze.
Ganz so einfach wie Eric das beschreibt ist es nun wirklich nicht, auch ich kenne Präparatoren in der Schweiz und die haben es auch nicht leichter als wir hier. Und Präparate von geschützten Arten darf man auch dort nicht so ohne weiteres besitzen/verkaufen. Das Washingtoner Artenschutzabkommen gilt nämlich auch in der "freien" Schweiz:~;)
 
Ich brauch hier für keinen Vogel ein Cites Papier. ausser er geht über die Grenze.
Ansonsten braucht ein Präparator hier eine grundsätzliche Bewilligung zur Präparation geschützter Arten.
Dann muss er bei eintreffen des Vogels ein Meldeformular ausfüllen, das an den betreffenden Kanton geht.
Bis auf Ausnahmefälle wo es um ausserordentliches wissenschaftliches Interesse geht, darf er dann alles präparieren. ( Hatte noch nie so einen Fall) Es darf auch jeder alles aufheben was er findet, ausser es besteht bei jagdbarem Wild Anspruch der Jagdpächter.

Handel ist dann wieder etwas anderes. Bei geschützten Arten, ist der gewerbliche Handel und die Werbung dafür grundsätzlich verboten. D.h. ich darf nicht den Bussard verkaufen, sondern nur meine Arbeit daran. Für Altpräparate können Ausnahmen gemacht werden, wobei hier nicht festgelegt ist, ab wann ein Präparat als alt gilt.

Die Praxis ist hier so: Ein Kunde hätte gern einen Bussard. Ich verkaufe ihm das Präparat zum Herstellungspreis plus Umtriebskosten ( Lagerkosten Kühltruhe, Porto, weil er mir ja mal zugeschickt wurde etc) und fertig.
Bei Altpräparaten ists noch einfacher. Ein Kunde bringt ein Altpräparat, Papiere existieren keine. Ich nehms entgegen, melde es als Altpräparat und gebs weiter an den nächsten Interessenten. Da es ein Altpräparat ist , ist der Wert meist eh unbedeutend. Der Vogel selbst wird in dem Sinne nie berechnet.

Das Washingtoner Artenschutzabkommen ist ein Handelsabkommen und betrifft uns nur bei Auslandstransaktionen.
Kein Mensch hat hier für seine aus dem Innland stammenden Tiere eine Citesbescheinigung.
Bei den mehr als 10000 Tieren die ich bearbeitet habe hatte ich nur für Wölfe, Bären etc aus dem Ausland je ein Cites in den Händen.

Selbst wenn ich vom Staat einen Luchs oder Adler zum verarbeiten bekomme, gibts da kein Cites dazu und wenn der Staat bei mir was kauft auch nicht. Da gibts nur diese Meldeformulare.
Ist wirklich so, war ja schliesslich mal Präsident der Vereinigung naturwissenschaflticher Präparatoren der Schweiz.

Cites ( Convention on International Trade in Endangered Species of Flora and Fauna) Ein reines internationales Handelsabkommen!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Lol sowas bekommt man garnicht erst über die Schweizer Grenze.
Ganz so einfach wie Eric das beschreibt ist es nun wirklich nicht, auch ich kenne Präparatoren in der Schweiz und die haben es auch nicht leichter als wir hier. Und Präparate von geschützten Arten darf man auch dort nicht so ohne weiteres besitzen/verkaufen. Das Washingtoner Artenschutzabkommen gilt nämlich auch in der "freien" Schweiz:~;)

schon erstaunlich dass es immer wieder Leute gibt die über die Schweiz was besser wissen wollen... egal wer hats erfunden ??? :D

Danke Eric, das war nötig ;)
 
da dieser thread eh schon existiert:

hab mir mal gedanken gemacht, was ich machen würde, wenn meine geliebte graupapageienhenne mal versterben sollte.

da wäre es erstens "in die tonne klopfen :nene:
im garten "beerdigen" :+keinplan
einäschern & in einer urne aufbewahren :zustimm:


oder präperieren :?

wenn ich alle notwendigen papiere schon habe (cites, ringnummer, herkunftsnachweis, dna geschlechtsbestimmung etc...
bräuchte man da ( in Deutschland ) nochmals eine extra genehmigung ???
 
Bin ja kein Rechtsexperte für Deutschland,aber das ist DEIN Graupapagei und was du mit ihm diesbezüglich mal machst ist DEINE Entscheidung.
Gab ja schon manchen Papagei präpariert, vom Hyazinth bis Grauen und noch nie hat einer Papiere dazu mitgeliefert :D
Was du schlussendlich mit ihm machst oder machen lässt, ist ganz dir überlassen. Punkto Präparat ist einfach anzumerken, such dir einen wirklich guten Präparator damit er wirklich so rauskommt wie du ihn in Erinnerung hattest sonst ist es eine Enttäuschung die dann jahrelang bei dir steht. Es gibt in Deutschland auch ein paar echte Spitzenleute, aber das ist dann nicht ganz billig.
An der Taxidermy World Shampionship dieses Jahres in Salzburg gabs ein paar ganz gute Sachen davon zu sehen.
Mir selber haben halt 5 Punkte gefehlt um in einen dritten Rang zu kommen. Ist immer auch ein Glücksspiel :D War ja selbst schon in solchen Jurys.
 
Hallo Ricky,

so wie ich das im Hinterstübchen habe, ist es grundsätzlich verboten, Haustiere auf eigenem Grund und Boden zu beerdigen.
Weiss jetzt nicht genau, ob das nun auch auf Vögel zutrifft.
Muss man ja auch nicht allen Nachbarn etc. mitteilen, Spinner gibt´s immer und überall. Und dann hat das mit Cites etc. sicher gar nichts mehr zu tun.

Ich kann für mich nur sagen, alle Tiere, die mich mein Leben lang begleitet haben, wurden auch im Garten beerdigt.

Grüsse

Rosita
 
Thema: cites / präparat

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