Haltegenehmigung für Wildvögel

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Seriema

Seriema

Die VOGELverrückte
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Hallo!

Mich beschäftigt das mit der Haltegenehmigung.
Ich kenne einige Leute, wo ich natürlich nicht weiss, ob sie eine haben.
3 Leute aus einem Vogelverein, die Wildvögel halten und züchten haben natürlich auch eine, aber man hört da unterschiedliches:

Die meisten meinen, dass man nicht unbedingt eine Haltegenehmigung beantragen muss, wenn man nur einen Vogel (den man verletzt fand, aufzieht und dann behält) hat.

Mehrere Leute sagen dann, dass die Gefahr zu groß ist, dass man nach einer Beantragung keine Genehmigung bekommt.

Wenn man nun seit Jahren einen Wildvogel hat, macht es aber keinen Sinn mehr, rückwirkend noch einen Antrag zu stellen, oder???
Müsste man dann nicht Angst haben, dass der Vogel weggenommen wird oder dass man Strafe nachzahlen müsste?

Ich habe schon von jemandem gehört, der einen Wildvogel im Haus hält (also in einem Käfig wie einen Kanari (es handelte sich da um einen Gimpel, soweit ich weiss).
Was artgerechte Haltung betrifft, sollte dann nicht eine Voliere mit einer Mindestgröße zur Verfügung stehen?

Viele Grüße,
Seriema
 
Auch hallo, :zwinker:
also ich fand vor fast 3 Jahren eine verletzte Elster.
Sie hatte einige Federn auf dem Kopf und ich wußte erst mal gar nicht, was ich da mit nach Hause nahm. Sie (ist wirklich eine "Sie") hob den Kopf und es war passiert, statt Brötchen trug ich den Vogel heim. Das Nest war direkt an der Hauptstraße und wahrscheinlich wegen Überfüllung geschlossen, der kleine Matz hatte sich aber an der Hüfte böse verletzt.
Tierarzt ... und Anruf bei der Kreisverwaltung - nachdem sie allen Unkenrufen zum Trotz - nach 14 Tagen noch am Leben war. Der Herr der Behörde war sehr nett ... kein Problem ... andere melden sowas nicht ... alles klar!
Hey, dies war mein erster Vogel und ich hatte gar keine Plan! 8o
Will Euch aber jetzt nicht langweilen.
Bekam zwei weitere nicht mehr auswilderbare Elstern vom Vorsitzenden eines Vogelzüchterverbandes dazu und jede Menge Hilfe!!! Von wegen Drecksvögel und so, so tolle Leute ... mal ein großes Lob an Alle!
Da kam natürlich meine Gesetzestreue wieder durch, also wieder Anruf beim Amt ... Erinnern - nein - leider nicht! Eutanasieren ... wer will denn Elstern, die draußen nicht leben können - na ich!!!
Es war Kampf, aber letztendlich bekam ich die Genehmigung für die Drei.
Keine Zucht, kein Verkauf ... wozu auch!
Inzwischen hab ich sogar eine Genehmigung für eine Auffangstation, aber alles zu seiner Zeit, sowas muß ja wirklich richtig gemacht werden!
Schwarze Schafe kenne ich auch, hoffe sehr, daß diese Menschen auch noch lernen werden, daß es einen Unterschied vom Wildvogel zu gezüchteten "Rassevögeln" gibt.
LG Drea
 
Streng geschützte Tiere muß man sofort nach Aufnahme anzeigen, besonders geschützte erst, nachdem sich herausstellt, daß sie nicht mehr in die Freiheit entlassen werden können bzw. länger als "vorübergehend" behalten werden, was den Behörden Spielraum läßt. Ob für Naturentnahmen eine Haltegenehmigung erteilt wird, hängt sehr von der einzelnen Behörde und der Auslegung des Ausnahme-§ im BNatSchG ab. Ganz anders ist es bei Nachzuchten einheimischer geschützter Arten; die müssen nur gemeldet werden. Eine noch andere rechtliche Situation liegt außerdem vor bei Tieren, die dem Jagdrecht unterliegen (z. B. Kolkrabe).
 
Danke für die Erklärung. :)
Ist mit "Naturentnahme" der Diebstahl aus einem Nest gemeint, oder zählt auch das "Aufheben" eines verletzten Vogels dazu?
Glaube mich zu erinnern, daß auch das Aufheben eigentlich verboten ist.
LG Drea
 
Amsel

Hallo!

Also ich habe schon öfter verletzte Vögel gepflegt und wieder frei gelassen.
Nur meine Amsel "Nupsi" war so zahm geworden, dass ich sie behalten habe.
Ich bekam von Züchtern gesagt, dass bei einer Amsel, die in Freiheit sowieso nicht mehr überleben könnte, ich keine Haltegenehmigung beantragen müsste, es hätte passieren können, dass ich sie weggenommen bekäme.

Aber Nupsi ist jetzt schon 5 Jahre bei uns (in einer Voliere auf dem Balkon, im Winter schläft sie drin).
Jetzt noch eine Haltegenehmigung zu beantragen wäre doch etwas blöd, oder?

Ich habe ja auch nicht vor, zu züchten.
Ich habe ja nur diese eine "Nupsi" und möchte ja keine andere Amsel oder andere Wildvögel dazuholen.

Natürlich pflege ich wieder verletzte Vögel, wenn ich welche finde, aber ich weiss ja jetzt, dass ich mehr Abstand halten muss, damit ich sie wieder auswildern kann.

Nur bei Nupsi hat es eben nicht geklappt, da sie gleich so zahm wurde.
Ich kann es mir ohne sie auch gar nicht mehr vorstellen!!!

Grüße,
Seriema
 
Hallo Seriema,
diesen "Anfängerfehler" hab ich bei der Elster auch gemacht, sowas passiert einem aber nur 1 x.
Viele Monate war es nicht sicher, ob sie wirklich überlebt, als sie dann den Schäferhund an der Rute zog, war´s klar, draußen würde sie keinen Tag überleben. Durch den Hüftschaden fällt sie auch noch öfter von der Stange. Eine Außenvoli haben wir zwar gebaut, die Tür war aber immer offen, weil sie doch überall dabei sein will :D.
Kann mir nicht denken, daß Dir jemand Deine Amsel wegnehmen würde, da Du sie ja schon so lange hast.
LG Drea
 
Ich bekam von Züchtern gesagt, dass bei einer Amsel, die in Freiheit sowieso nicht mehr überleben könnte, ich keine Haltegenehmigung beantragen müsste,...
Doch, "muß" man, aber wo kein Kläger, da kein Richter. Alles von draußen gilt als Naturentnahme. Das Mitnehmen nicht hilfsbedürftiger Tiere, schon das Stören, inklusive Eier, ist natürlich verboten.
...es hätte passieren können, dass ich sie weggenommen bekäme.
Ja, die Behörde hat das Einziehungsrecht und nutzt es je nach Auslegung des Ausnahme-§, Schutzstatus und ggf. Haltungsbedingungen auch. Gleiches gilt für einen Antrag, den ja nur das Aufnahmedatum verspätet.
 
Wie kommst Du darauf, daß das ein Ratschlag ist ? Ich beschreibe nur die tatsächliche Faktenlage (in Berlin), wo zum Teil noch nach Jahren beschlagnahmt und ggf. auch eingeschläfert wird. Mit Behörden in anderen Bundesländern habe ich keine eigene Erfahrung, weiß nur, daß es sehr unterschiedlich gehandhabt wird.
 
Man muß gerechterweise dazusagen, daß bei diesen Vögeln die Haltebedingungen unter aller Kanone waren und endlich eine Anzeige erfolgte, allerdings nicht deshalb, sondern wegen der Lautstärke. Was nicht heißt, daß diese Vögel nicht trotzdem eine Lebensqualität unter besseren Umständen erreicht hätten.
 
Wie kommst Du darauf, daß das ein Ratschlag ist ? Ich beschreibe nur die tatsächliche Faktenlage (in Berlin), wo zum Teil noch nach Jahren beschlagnahmt und ggf. auch eingeschläfert wird. Mit Behörden in anderen Bundesländern habe ich keine eigene Erfahrung, weiß nur, daß es sehr unterschiedlich gehandhabt wird.

nur weil es in berlin so ist, sollte man trotzdem keine ratschläge geben, welche gegen das gesetz verstossen. jemand der sich nun absolut nicht auskennt und solchen " ratschlägen " folgt kann damit ganz schön in bedrängnis kommen. die ratgeber übernehmen dann mit sicherheit nicht die bussgelder oder ????
 
Oh je...

Na das hört sich ja alles gar nicht gut an....
Da hätte ich vermutlich doch eine Genehmigung beantragen sollen.
Aber jetzt nach 5 Jahren noch...das ist mir ja ehrlich gesagt zu riskant.
Nupsi wäre damals in der freien Natur nicht überlebensfähig gewesen (jetzt allerdings auch nicht mehr).
Aber ihr geht es ja hier gut.
Sie hat ihre Voliere, hat auch Freiflugmöglichkeiten auf Balkon und im Haus und auf dem Balkon hat sie auch öfter "Besuch" von Artgenossen.
Da kommt mehrmals täglich ein Amselmännchen (Egon ;)) vorbei und die beiden singen sich zu.
Egon hat auch ein Weibchen und im letzten Jahr haben die beiden auch ihre Kleinen dann mit auf den Balkon gebracht.

Aber wenn man so war liest, dass es da Leute gibt, die Vögel einfach einschläfern lassen könnten, nur weil sie draussen nicht leben können...
Da darf ich gar nicht drüber nachdenken...

Wie gesagt: ich habe das alles gar nicht so genau durchdacht...
Da ich schon öfter verletzte Vögel mitgenommen und nach Genesung wieder freigelassen habe, hatte ich das bei Nupsi irgendwann auch vor.
Aber ich gebe zu: ich habe mich wohl "zu intensiv" mir ihr beschäftigt und hing dann natürlich emotional richtig an ihr (jetzt natürlich auch noch ;)) und von ihrer Seite ist das auch so.

Wenn sie mal einen Tag nicht in meinen Armen sitzen darf (macht sie vorm Einschlafen), ist sie gleich am Schimpfen...

Ich würde natürlich bei einem evtl. nächsten Pflegefall darauf achten, dass ich größeren "Abstand" halte...

Viele Grüße,
Seriema
 
Hallo Seriema,

also auch wenn es riskant ist, sie zu melden, weil die Gefahr der Beschlagnahmung, ... besteht, so es es auch riskant sie nicht zu melden, denn wer weiß ob nicht irgendwann jemand neues in die Nachbarschaft zieht, der sich vom Gepiepse Deiner Nupsi mit Egon genervt fühlt und Anzeige erstattet.
Und das was hinterher kommt, wenn Du angezeigt wirst, möchte ich nicht miterleben (ich wünsche es Dir in keinem Fall, es erleben zu müssen, aber Du solltest auch soweit denken, dass auch das einmal passieren könnte).

Meine Erfahrungen mit dem Veterinäramt war bisher immer gut, auch wenn hier in Deutschland der Grundsatz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" gilt, so drücken die Veterinärämter im Normalfall auch ein Auge zu, wenn man sich selbst meldet (/anzeigt) und sie die Haltebedingungen, ... als in Ordnung ansehen.
Übrigens ist auch nicht bei jeder Beschlagnahmung gleich der Vogel weg. Oftmals kann der Vogel beschlagnahmt werden und trotzdem beim Halter verbleiben, er hat dann einfach kein Recht mehr, den Vogel z.B. zu verkaufen, ...
Von dem was Du erzählt hast, schätze ich Deine Chancen auf die Haltegenehmigung gut ein.

Du hast ja die Möglichkeit mal anonym (Telefonzelle) bei Deinem Veterinäramt anzufragen, wie sie in solch einem Fall verfahren, da Du ja erst jetzt richtig von der Haltegenehmigung erfahren hast und die Auskünfte, die Du von Vogelvereinen (und auf die Du Dich auf Grund deren Erfahrung verlassen hast), ... mal bekommen hattest, auch nicht korrekt waren.

Du kannst ja ein paar Eckdaten (Alter, wie gefunden, welche Fehler gemacht - zu viel Nähe - ...) anführen und darauf hoffen, dass die Beamten sagen, dass evtl. ... noch beachtet werden muß, ... baulich an der AV geändert werden muß (evtl. Überdachung o.ä.), ... aber sie dann bei Euch bleiben darf, wenn Du sie anmeldest... (Frag in dem Fall auf alle Fälle nochmal nach dem Namen des Sachbearbeiters, damit Du Dich in Deinem Antrag auf Euer Telefonat berufen kannst).
Ich wünsche Dir und Nupsi auf alle Fälle nen toleranten Mitarbeiter vom Veterinäramt.

Übrigens so wie ich es kenne, ist Euthanasie immer nur die allerletzte Möglichkeit, die die Behörde ausschöpft. Wenn sie ein Tier beschlagnahmen müssen, es aus schlechten Verhältnissen kam, Gesundheitlich nicht auf dem Damm ist, ... und keine neue Unterbringmöglichkeit für das Tier gefunden werden kann.
 
nur weil es in berlin so ist, sollte man trotzdem keine ratschläge geben, welche gegen das gesetz verstossen.
Das ist nicht nur in Berlin so. Noch 'mal: worin genau besteht konkret ein Ratschlag bei der Beschreibung tatsächlicher Vorkommnisse ? Einen tatsächlichen Ratschlag kann ich aber noch anfügen: Freiflug eines einheimischen Wildvogels gilt nicht als Haltung. Auf dennoch mögliche Konsequenzen hat Saskia ja schon hingewiesen. Zuständig für die Anmeldung ist im übrigen die Untere Naturschutz- oder in NRW Landschaftsbehörde, dem Veterinäramt obliegt lediglich ggf. die Kontrolle der tierschutzgerechten Haltung. Bei mir erachtete z. B. die Behörde anfangs eine Haltegenehmigung für gar nicht erforderlich, weil meine Volieren immer offen standen. Diese wurde erst erteilt, als es sich um flugunfähig bleibende Vögel handelte.
 
Hi

in einigen bundesländern, gibt es momentan eine neuorganisation in punkto artenschutz. in thüringen gibt es ab mai keine zentrale stelle mehr, es gibt dann in jedem landkreis einen artenschutzbeauftragten und somit ist auch eine bessere kontrolle möglich wie bisher.
 
Ja und was wenn einer mich anzeigt und ich dann z.B. behaupte, "Die ist mir zugeflogen und ist nicht wieder weggeflogen" usw. Was kann ich denn dann dafür. Muss man mir erstmal beweisen dass ich das Tier entnommen hab. Ich kenn n Fall da ist ner Dame ne Krähe zugeflogen. Ob sie sie längerfristig behalten hat weiss ich allerdings nicht.
 
Die Sachlage ist dann ganz einfach.
Wenn ich von der Naturschutzbehörde wäre würde ich den Beweis fordern.
Also Käfig raus auf den Balkon oder Fenster auf und Käfigklappe auf. Fliegt der Vogel im Zimmer frei sucht nicht das Weite?
Fliegt der Vogel aus dem Käfig raus kommt aber wieder...
Bekommst Du eine einmalige Haltegenehmigung... unter Berücksichtigung der jetzigen Haltebedingungen...evtl. Nachbessern.
Ansonsten ist der Fall ja eh erledigt :D
Natürlich macht man solche Tests nicht im Winter.

Grundsätzlich gilt wenn absehbar ist dass Wildtiere nach der Behandlung zu einem Leben in Freiheit nicht mehr fähig wären, getötet werden, da Wildtiere nicht in Gefangenschaft gehalten werden sollen.
Päppelvögel gehören in eine Auswilderungsstation. Einige Vogelärzte praktizieren so etwas auch ;) Ein sehr undankbarer Job für den sie nur minimal, keinesfalls kostendeckend entlohnt werden.
Natürlich ist das töten eines ehemaligen verletzten Wildtieres welches genesen ist, aber nicht so fit wurde das man es unbeschadet in die Freiheit entlassen kann, zwiespältig.
Dies wird auch bestimmt immer vom Einzelfall abhängig gemacht. Haltung in Gefangenschaft möglich?

Ich persönlich rede mit der Behörde Tacheles. Und bis nicht alles in trocknen Tüchern ist, hänge ich niemals ein Herz an ein solches Tier.
Schlussendlich ist auch zu überlegen ob solche Vögel sich nicht in einer großen Freivoliere, wie sie in einigen Parkanlagen angeboten werden, wohler fühlen, als im Käfig im Wohnzimmer 8)
Dieses kann man aber meisten mit der Naturschutzbehörde und dem jeweiligen Pfleger der Außenanlage absprechen. Sprich eine evtl. Rückführung in das heimische Wohnzimmer, wenn das Tier draußen nicht klar kommt.
Nicht jedes WZ ist ja auch ein WZ. Manche sind ja eher ein Vogelzimmer mit Musike und Couch :+pfeif:
Also überdenkt die Situation, nehmt euch ein Herz und redet mit eurer Naturschutzbehörde.
 
Ich hab jetzt keinen Vogel aber wollte nur wissen was wäre, gesetzt den Fall. Vögel zu töten obwohl sie sich bei ihrem Pfleger sichtlich wohl fühlen finde ich nicht zwiespältig sondern schlicht und ergreifend falsch. Dazu hat meiner Meinung nach niemand ein Recht.

Übrigens habe ich mal eine Krähe aufgepäppelt und mir hat der Tierarzt sogar gesagt ich solle sie behalten da er sie es sichtlich gut bei mir habe und ich mich echt gut informiert hätte über die Bedürfnisse. Hab sie aber trotzdem zur Auffangstation gebracht. Nur so am Rande.
 
Hallo,
Ich habe eine Frage zu der rechtlichen Situation bei Kolkis, die aus einer Zucht stammen, also nicht der Natur entnommen sind. Natürlich mit Papieren und beringt. Sind diese nur meldepflichtig, oder muss haltergenehmigung her und Sachkunde nachgewiesen werden. Wenn du dich auskennst, interessiert mich auch wie man das wo beantragt usw. Danke für deine Hilfe
LG
 
Thema: Haltegenehmigung für Wildvögel

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