Behördenirrsinn

Diskutiere Behördenirrsinn im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Hallo, heute kam mir der Bescheid ins Haus, dass dem Antrag zur Genehmigung eines Tiergeheges nicht entsprochen werden kann. Begründung: Es...
@Bernd und Geier

beamte ?
wie wär es dann mit freitag ? ... aber das hast du ja morgen schon ...

die haben das ja morgen schon WE & wenn man am freitag jemanden erreichen möchte ... dann gute nacht !
kaffee trinken und sich auf den kurzen arbeitstag freuen ;)

... hab inzwischen auch einen guten job ;) ... die ganze woche lang NIX getan !!! aber da zählt wirlich die QUALITÄT ! nicht maloche !

..sh..t nur wieder mal blöd dahergeredet, abber so iss es !
 
Tante IDA

Irtum,Drohung,Arglistige Täuschung,

genannt Tante IDA :D

Frage Deinen RA, wenn man eine Zusage macht unter einer "Voraussetzung" die nun plötzlich nicht mehr gegeben sein soll oder ist, ob man diese Zusage zurückziehen kann bzw. anfechten kann... :dance:
Mehr habe / kann ich zu diesem Thema nicht sagen bzw. schreiben :zustimm:
 
Hallo Bernd,
wie war es denn auf dem Amt?
LG Drea
 
ja genau !

berichte mal bernd !

interessiert mich ebenfalls als themenverfolger

MFG
LRS
 
darf man nochmals nachfragen ?
was hat sich denn ergeben ?

LG
LRS
 
Hallo,

ich wollte mich mal kurz melden.

Gerade läuft der Bauantrag aus den Drucker.

Die Dame vom Bauamt hat mich aufgeklärt, dass in der Ausführung der NBauO, auf der Internetseite der Architektenkammer Niedersachsen, ein Fehler ist. Dort stand, dass Gebäude bis zu 40m² genehmigungsfrei sind, gemeint war aber Gebäude mit einem Rauminhalt unter 40m³.

Nachdem sie dann kurz nachgerechnet hat, die geplante Anlage, 10,5 x 2,5 = auf jeden Fall unter 40m² meinte sie, OK nach den Informationen kann sie mich verstehen, meinte aber dann, dass es eben 40m³ sind und ich einen Bauantrag stellen müsse.

Dann kam noch die Grenzbebauung. Bei 10,5m wird eine Baulast auf das Nachbargrundstück benötigt, mit der Einschränkung, dass der Nachbar dort auch nur eine gleichartige Anlage bauen darf. Bis 5m geht es ohne Baulast.

Da der Nachbar dort aber schon ein (ungenehmigtes) Carport stehen hat, kann ich mir das mit der Baulast abschminken, also Umplanung auf unter 5m Grenzbebauung.

Da die Schutzhütte ein Volumen von 32,2 m³ hat, werde ich jetzt einen Antrag auf Umbau einer Gartenhütte zum Schutzraum für Vögel und Anbau einer Vogelvoliere stellen. Die Voliere wird jetzt nicht 2 x 17,85 = 35,7m³ sondern 81,5m³, sofern das Bauamt mitspielt.

Die Dame vom Umweltamt, Untere Naturschutzbehörde, hat mir erstmal untersagt, weiter hin (artgeschützte) Vögel in dem ungenehmigten Tiergehege zu halten. Beim ersten Besuch meinte sie noch, dass es die Vogel dort ja gut hätten, beim Besuch auf dem Amt meinte sie dann, dass die Voliere total überbelegt ist und drückte mir einen Zettel mit den erforderlichen Gehegegrößen in die Hand. Eine Quelle konnte sie mir nicht nennen. Die Abmessungen weichen jedoch erheblich von den Mindestanforderungen der BNA ab. Eine Nachfrage in Wolfsburg ergab, dass dort die Mindestanforderungen der BNA angesetzt würden.

Ich werde die Zwergaras wohl erstmal ins Haus holen müssen. Zeit habe ich bis zum 05.06.

Nun kommt der nächste Hammer, obwohl ich noch Zeit habe die Vögel anders unter zubringen, kam dann am Freitag ein Schreiben von der Bußgeldstelle, dass die "nette" Dame vom Umweltamt ein Bußgeldverfahren eingeleitet hat.

Wie ich die Tiere im Haus halte, hat noch keinen interessiert.

Dienstag geht es dann zum Bauamt und zur Bußgeldstelle.

Vom meuternden Nachbarn hab ich nichts mehr gehört, außer das er sich jetzt bei einem andern Nachbarn beschwert hat, dass dieser Werktags nach 18 Uhr noch im Garten gebohrt und gehämmert habe, man möge doch Rücksicht nehmen, dass bei ihm ein Säugling ist, der schlafen muss.

Bei manchen würde ich es mir wünschen, dass sie eine Genehmigung einholen müssen bevor sie Kinder in die Welt setzen.


Das wäre erstmal der Stand der Dinge
 
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