Behördenirrsinn

Diskutiere Behördenirrsinn im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Hallo, heute kam mir der Bescheid ins Haus, dass dem Antrag zur Genehmigung eines Tiergeheges nicht entsprochen werden kann. Begründung: Es...
B

Bernd und Geier

Foren-Guru
Beiträge
1.000
Hallo,

heute kam mir der Bescheid ins Haus, dass dem Antrag zur Genehmigung eines Tiergeheges nicht entsprochen werden kann.

Begründung: Es liegt kein Bauantrag vor. Es liegen mehrere Beschwerden wegen zu lauter Vögel vor.

Bei mir persönlich hat sich nur ein Nachbar beschwert und der hat erst gebaut als die Voliere schon stand. Die Beschwerde kam auch erst gut ein halbes Jahr nachdem die Zwergaras eingezogen waren. Außerdem hat er so dicht es ging, 3m , an unser Grundstück rangebaut

In dem "Tiergehege" leben, seit knapp zwei Jahren, 2 Hahn´s Zwergaras, 9 Nymphensittiche, 2 Schwarzköpfchen und 3 chinesische Zwergwachteln harmonisch zusammen.

Es handelt sich um eine Außenanlage von 2,5 x 3,5 x 2,0m mit einem Schutzhaus von 3,6 x 2,6 x 3m und der Option der Erweiterung um eine 2. Außenanlage von 2,5 x 3,5 x 2,0m. Im Schutzhaus sind 2 Abteile von je 1,6 x 1,7 x 2,0m. Das Schutzhaus ist entsprechend gedämmt und im Winter beheizt.

Laut NBauO (Niedersächsische Bauordnung) sind Gebäude unter 50m² genehmigungsfrei, hier handelt es sich im Endausbau um 27m².

Für alle die es noch nicht wissen, eine Außenvoliere, auch wenn sie nur verdrahtet ist, zählt als Gebäude.

Eine genehmigungsfreie Außenvoliere wird zum genehmigungspflichtigen Tiergehege, wenn man artgeschützte Vögel einsetzt.

Nun habe ich zur Auflage bekommen, die artgeschützten Vögel anders, unter Berücksichtigung des Artenschutzes, unterzubringen.

Prima!!!

Hab nun mal nachgesehen wie die Zwergaras unterzubringen sind und was finde ich auf den Seiten der BNA:
Unterbringung von Aras
Der kleinste Vertreter ist der Blaustirn-Zwergara, Diospittaca nobilis (GL 30cm, KM 136g)....
Unterpringung Gesamtlänge der Vögel in cm --> bis 40
Maße des Käfigs / der Voliere L x B x H in m --> 2,0 x 1,0 x 1,5
Grundfläche Schutzraum in m² --> 1,0

Auch die zwei Mohrenköpfpapageien, welche zur Zeit im 2. Abteil des Schutzraumes leben, müssen umgesiedelt werden. Da ich ja noch weitere im Haus habe kann ich ja alle zusammen unterbringen. Vogel sind ja Schwarmtiere.

Also mal nachgeschaut und gerechnet.
MoPa GL 23cm
Unterpringung Gesamtlänge der Vögel in cm --> bis 25
Maße des Käfigs / der Voliere L x B x H in m --> 1,0 x 0,5 x 0,5
Grundfläche Schutzraum in m² --> 0,5

Die Abmessungen gelten für ein Paar, für jedes weitere Paar ist die Grundfläche um 50% zu erhöhen. Das heißt ein Paar benötigt 0,5m², jedes weitere Paar 0,25m². Bei zur Zeit 9 MoPas = 5 Paare (Einzelvögel sind wie ein Paar zu sehen) macht das dann 1 x 0,5 + 4 x 0,25 = 1,5m² oder 1,5 x 1,0 x 0,5m.

Irgendwo weiter vorne in den Bestimmungen habe ich dann noch gelesen, dass die Vögel gelegentlich Freiflug haben sollten, sollten nicht müssen:k

Bin ja mal gespannt, wie die Dame der Unteren Naturschutzbehörde reagiert, wenn ich ihr dann meine neue, artgerechte Haltung vorstellen werde.

Das musste ich mir jetzt mal von der Seele schreiben
 
Du armer Tropf .

Der Frömmste kann nicht in Frieden leben so lange es dem bösen Nachbarn nicht gefällt .....es kommt doch in allen Lebenslagen immer wieder zur Stutenbissigkeit...schade auch...anstatt das der nachbar sich über das naturerlebnis was er eigendlich nur tausende von kilometern erleben könnte erfreuen würde nein da kommt immer wieder erneut der blanke neid hoch das unverständnis über diesen wundervollen tiere und der deutsche staadt der ja die tiere angeblich schützt haut einen auch noch die beine wech...sorry ich schreib hier grade wie mir der schnabel gewachsen ist .....medien einschalten das sind artgeschützte tiere ohne tiere keine menschen und umgekehrt
 
Hi

soweit mir bekannt ist, hat niedersachsen schärfere bestimmungen bei der unterbringung wie alle anderen bundesländer.
auch zählt nicht wer zuerst da war, wenn sich wer gestöhrt fühlt entscheiden die behörden in den meisten fällen gegen die vogelhalter.

@ Andree


anstatt das der nachbar sich über das naturerlebnis was er eigendlich nur tausende von kilometern erleben könnte erfreuen würde nein da kommt immer wieder erneut der blanke neid hoch das unverständnis über diesen wundervollen tiere

dies ist belanglos, denn es gehöhrt nicht ins ortsübliche klangbild und muss daher nicht geduldet werden, so ist halt die deutsche rechtsprechung :?
 
Für alle die es noch nicht wissen, eine Außenvoliere, auch wenn sie nur verdrahtet ist, zählt als Gebäude..
Steht das tatsächlich so in der Niedersächsischen Bauordnung ? In Berlin ist dem nämlich nicht so, da kommt es ausschließlich auf die Verankerung im Boden an. Stehen Voliere und Schutzhaus so, daß sie (theoretisch) jederzeit angehoben und weggetragen können, sind sie bis zu einer Höhe von 2-2,50 m (müssen sich ins "Landschaftsbild" einfügen) nicht baugenehmigungspflichtig (sondern es reicht eine Gehegegenehmigung).
Eine genehmigungsfreie Außenvoliere wird zum genehmigungspflichtigen Tiergehege, wenn man artgeschützte Vögel einsetzt
Gehege ja, aber eine Gehegegenehmigung erteilt die Untere Naturschutzbehörde, während man es bei einer Baugenehmigung mit den erheblich höheren Auflagen der Baubehörde zu tun hat, deshalb würde ich als erstes versuchen, die Definition "Gebäude" zu vermeiden.
dies ist belanglos, denn es gehöhrt nicht ins ortsübliche klangbild und muss daher nicht geduldet werden, so ist halt die deutsche rechtsprechung
Es stimmt, daß bei nicht ortsüblicher Geräuschbelastung die Kriterien strenger sind, aber für die Zumutbarkeit gibt es dennoch auch für schreiende Papageien Dezibelgrenzen, die ggf. gemessen werden. Referenzurteile dazu findet man sicher auch. Das ist außerdem ein privatrechtliches Problem mit dem Nachbarn und keines mit einer Behörde.
 
Könnte ein Vertipper sein, 50 m3 sind genehmigungsfrei in Rheinland-Pfalz.
LG Drea
 
Könnte ein Vertipper sein, 50 m3 sind genehmigungsfrei in Rheinland-Pfalz.
LG Drea

Hallo,

könnte sein mit dem Vertipper, mittlerweise habe ich vier unterschiedliche Versionen der NBauO, Stand 2003, auf Internetseiten verschiedener Behörden, sowie der Architektenkammer Niedersachsen gefunden.

1. 50m²
2. 40m²
3. 40m³
4. 15m³

Werde erstmal mit der 40m² Version losziehen, die ist von der Architektenkammer, mal sehen was passiert, morgen früh hat unser Ortsbürgermeister seine Sprechstunde.


Mit freundlichen Grüßen
 
Na, da bin ich ja mal gespannt was du uns dann neues berichten kannst. *Daumen drück*
 
Hallo,

das ist wirklich ärgerlich, aber ich denke gerade an einen anderen Thread, wo vor Kurzem jemand nach schallisolierenden Möglichkeiten gefragt hat, weil ihn das Vogelgezwitscher der Wildvögel am frühen Morgen stört :D

Wir sollten nicht vergessen, dass es Menschen gibt, die mit fremdartigem Vogelgezwitscher erst recht nichts anfangen können und sich dementsprechend gestört fühlen. Kann mir schon denken, wenn der sich erstmal auf die Vogellaute konzentriert hat, dass es ihm dann umso lauter erscheint.

Berichte mal weiter, was Du erreicht hast.

viel Erfolg.
 
Hallo,

komme gerade vom Ortbürgermeister. Bei den massiven Beschwerden, welche die Ablehnung mit begründen, handelt es sich um eine schriftliche und eine, dem Ortsbürgermeister über hörensagen (Nachbar mit der schriftlichen Beschwerde) vorgebrachte, mündliche. Die mündliche kommt von einer Mieterin im Nebenhaus welche mich bisher wohl mal angesprochen hat, das die Aras etwas laut sind, den Nymphen hört sie aber gerne mal zu.

Bezgl. der Größe habe ich ihm den Auszug aus der NBauO von der Architektenkammer Niedersachsen gezeigt, hier heißt es 40m² sind genehmigungsfrei. Mit der Information hätte auch er sich nicht zu weiteren Schritten bzgl. Bauantrag veranlasst gefühlt.

Morgen geht´s zur unteren Naturschutzbehörde und zum Bauordnungsamt.

Mal sehen wie es weiter geht, ich will den Zwergaras ja nun auch nicht ihren jetzt gewohnten Lebensraum nehmen und sie dann entsprechend der BNA Richtlinien in eine 2m² grosse Innenvoliere im Haus stecken.

Übrigens handelt es sich um einen Ort mit dörflichen Charakter, wo die Tierhaltung vomgrundsatzher erlaubt ist.

Vor unserem Haus liegt eine stark befahrene Bundesstraße. Gegenüber ist ein gewerblicher Betrieb, Rasenmäher- und Gartengeräteverkauf und -werkstatt. Dort laufen Ziegen herum. Aber der Nachbar, um den es geht, der hat, im Schutze der umliegenden Bebauung, im Garten seiner Schwiegereltern neu gebaut und stellt dann irgendwann später fest, dass auf dem Nachbargrundstück Vögel gehalten werden, die nicht ortstypisch sind. Hühner und Hähne wären laut seiner Aussage kein Problem.

Ich werde weiter berichten.

MfG
 
Hallo Bernd,
im Nachbarort ist mir ein Fall bekannt, wo auch die liebe Nachbarin aus der 3. Reihe! sich über den Lärm der Papageien beschwerte.
Es folgten Ortsbesichtigungen, Pegelmessungen usw. Das Ergebnis war eindeutig, diese Vögel waren zu laut. Dort waren es aber etwa 30 Tiere!
Der Vogelhalter hat nun schweren Herzens einige abgegeben. Die Kosten, die ihm durch den ganzen Kram entstanden sind, waren erheblich.
Bei den von Dir aufgezählten Tieren kann doch eigentlich so eine große Beeinträchtigung gar nicht ausgehen?
Willst Du nicht zusätzlich mal das Gespräch mit der Nachbarin suchen?
Vielleicht ist ihr nur langweilig und das Problem erledigt sich, wenn man persönlich mit ihr spricht?
LG Drea
 
Hallo Drea,

der Nachbar lässt nicht mit sich reden.

Ich hätte ja auch erwartet das er sich erstmal bei mir persönlich meldet. Als er damals bauen wollte, hat er sich mal kurz vorgestellt, war freundlich, aber eigentlich wollte er nur die Zustimmung zum bauen, hätte ich das vorher gewusst hätte ich gegen seinen Neubau Einspruch eingelegt. Seitdem ruft er höchstens noch an oder schickt Briefe per Einschreiben. Bei seinen anrufen könnte ich eigentlich den Hörer aufmachen und das Fenster zum Garten öffnen, dann würd ich ihn in einer akzeptablen Lautstärke hören. Das erste Gespräch fing an Ihre scheiß Vögel, der Lärm ist ja unerträglich. Die Vieher müssen weg. Ich bin im Rechtsschutz.

Ich bin überhaupt nicht zu Wort gekommen.

Als nächstes kam dann ein Brief per Einschreiben.

Ein Paar Tage später rief mich der Ortsbürgermeister an. Mit dem hab ich mich dann getroffen. Er hat mir dann geschildert, dass der Nachbar bei ihm war und eine schriftliche Beschwerde vorgelegt hat. Ich habe ihm, anhand von Fotos, die Anlage vorgestellt und wir haben auch über Lösungen gesprochen. Evtl. ein Schallschutz durch eine Mauer zum Nachbarn oder ähnliches. Der Ortsbürgermeister meinte ob ich eine Möglichkeit sehe, dass man sich mal zu dritt an einen Tisch setzt. Ich hab ihm meine Bereitschaft erklärt, nur auf meine Frage, wie denn der Nachbar bei ihm aufgetreten sei, meinte er "Das hat wohl doch keinen Zweck."

Einige Tage später stand dann die Untere Naturschutzbehörde vor der Tür und hat mir untersagt irgendwelche bauliche Veränderungen vorzunehmen, da das Gehege ja nicht genehmigt ist. Ich sollte erstmal einen Antrag auf Genehmigung eines Tiergeheges einreichen, in den beizufügenden Plan könnte ich dann auch die geplanten Lärmschutzmaßnahmen eintragen. Das war Mitte Dezember 2007, erstmal ohne Fristsetzung, später erfolgte dann schriftlich eine Fristsetzung und gut 2 Monate später steht plötzlich die Untere Naturschutzbehörde in Begleitung des NLWKN vor der Tür um die Anlage nochmal zu betrachten. Natürlich kamen sie unangemeldet, ich war noch auf der Arbeit, nur meine Partnerin war da. Von einer Ablehnung war nicht die Rede, die kam dann zwei Tage später per Post.

Wie ich die anderen Vögel, darunter sieben Mohrenkopfpapageien, von denen die Behörden wissen, im Haus halte hat bis heute keinen interessiert.


MfG
 
... ist ein armutszeugniss deines nachbarn !!!
--- leider --- !!!

er war damals auch auf deine hilfe zur genehmigung angewiesen & heute so ?

an deiner stelle würd ich nicht aufgeben & alles versuchen !!!
denke aber mal mit der rechtssprechung wirst du eher weniger changen haben
--- leider --- !!!

... ironie:
kannst dem nachbarn ja vorschlagen, die volie kommt weg aber statt dessen planst du dann einen carport ( etc. ) hinzubauen, der dann vielleicht sein wohnzimmer verdunkelt ?
ob ihm das dann lieber ist !

iss wohl keine gute idee, aber ich könnt :+kotz:
 
Hühner und Hähne wären laut seiner Aussage kein Problem.
Das solltest du dir von ihm schriftlich geben lassen und dir dann einen grossen Hühner/Hähnebestand zulegen. :nene: Aber alle anderen Vögel rein ins Haus?. :nene: Wahrscheinlich würde dann den Hähnen vorgeschrieben, um welche Uhrzeit sie mal ihr Stimmchen erheben dürfen, solche Urteile hatten wir hier auch schon.

Ach Mensch, ist schon ein Jammer mit der Nachbarschaft.
 
@all

verfolge nicht ohne grund diesen thread, weil ich ein vogelzimmer plane & eine großzügige außenvoliere.

wie kann man schon im vorfeld so einen irrsinn unterbinden ?
- die nachbarn erst dann einzuladen wenn´s schon ärger gibt ?
( war bei Bernd und Geier ein anderer fall, die vögel waren zuerst da ... )

dann alles schriftlich geben lassen ... & niemand darf dagegen mehr einspruch erheben ?
diesbezüglich müsste ich das in der ganzen ortschaft durchführen !
wer weiß ob es nicht den nachbar in der 2. 3. 4. 5. reihe stören wird ...

ratschläge ?
... aber ich möcht jetzt nicht von Bernd und Geier thema abweichen ...

MFG
LRS
 
Wir lernen hier wohl alle irgendwie mit! :)
Hab auch sehr nette Nachbarn :D und habe jetzt Monate still und leise um eine schriftliche Genehmigung gekämpft.
Für meine 3 Elstern bauen wir z. Z. eine neue Außenvoli, 8,50 m lang, 2 m breit mit Blumenbeet u. 2,40 m hoch, ergibt genau 49 Kubikmeter. 50 m3 Größe und eine Höhe bis 3,20 m ist in Rheinland-Pfalz baugenehmigungsfrei.
Wie groß ist denn Deine Anlage jetzt Bernd? Sollte sie größer sein, könnte man die evtl. baulich trennen?
Darf man nicht mehrere solcher baugenehmigungsfreien Volieren aufstellen???
Dein Nachbar ist scheinbar ein ganz liebenswerter Geselle ;), wenn sogar der Ortsbürgermeister das 3er-Gespräch nicht für gut findet.
Bin schon sehr gespannt, wie das weitergeht! Drück Dir feste die Daumen.
LG Drea
 
@Drea

um das rechssystem zu umgehen gibt es ja viele schlupflöcher :D
... aber das beide gebäude räumlich getrennt sind / gelten das find ich :zustimm: -- natürlich mit einer verbindung dazwischen ---

... aber berichtigt mich wenn ich Bernd und Geier falsch verstanden habe !

@Bernd und Geier
wie sieht es denn jetzt mit der außenvolie & baugenehmigung <> tiergehegegenemigung wirklich aus ?
 
ja, das ist schon verrückt heute
gemäß dem Sprichwort
Tue niemandem was Gutes, dann widerfährt dir nichts Böses!

kennt sich jemand aus, wie das in Sachsen Anhalt läuft?
Habe bei Bauamt nachgefragt,
Antwort Genehmigungsfrei, ich müsste nur schriftlich was einreichen wenn ich diese Genehmigung schriftlich möchte, kostet 20€

Habe dann beim Tierarzt angerufen, wegen Zuchtgenehmigung.
Antwort ich solle die Anlage erst einmal errichten, dann komme er vorbei und schaut sich das mal an und halt die üblichen Fragen (Wissensstand zu Krankheiten, Haltungsregeln, Quarantäne usw.)
Größe der Voliere 7,14x2,0x2,3m
 
du meinst hoffentlich wohl eher den AmtsTierArzt ( ATA ) & nicht den TierArzt ( TA )

den TA kannste dabei wohl in die gosse schicken :zwinker:
 
Hallo,

habe morgen Mittag einen Termin mit dem Bauamt und der Unteren Naturschutzbehörde, anschließend werde ich dann mal die vorangegangenen Meldungen durcharbeiten.

Zum teil hab ich das Gefühl es kommt auf die Tagesform der Verwaltungsmitarbeiter an was genehmigt wird und was nicht und wie man Gesetze auslegen kann.

Während meines Studiums habe ich einen Bauantrag für meinen Onkel gemacht. Anbau einer Doppelgarage an das vorhandene Wohnhaus. Gegen Vorlage einer Imatrikulationsbescheinigung, 3. Sem. Bauingenieurwesen, war ich vorlageberechtigt. Ein Semester später, anderer Bearbeiter im gleichen Bauamt, läppisches Carport, "Das muss von einem Architekten eingereicht werden, welcher in der Architektenrolle steht." Auf dem Flur treffe ich dann den anderen Mitarbeiter, konnte sich auch noch an mich erinnern, der meinte dann ist auslegungssache kommen sie morgen wieder dann hat der Kollege Urlaub und ich vertrete ihn nur das ist halt sein Stadtteil. Hab dann am nächsten Tag die Genehmigung gleich mitbekommen.

Aber das ist gut 23 Jahre her und seit 20 Jahren bin ich nun bei der Stadtentwässerung in der Kanalunterhaltung und die findet selten oberirdisch statt. ;)

Gruß
 
Thema: Behördenirrsinn
Zurück
Oben