Gesetzesgrundlage für Wildvogelaufzucht

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Guest
Hallo,

bin zwar hier neu, hab aber gleich ne blöde Frage. Meine Bekannte und ich halten seit drei Jahren ne völlig flugunfähige Rabenkrähe. Deswegen gab es auch schon Ärger und nen Besuch der unteren Landschaftsbehörde oder so. Das Ding war durch, weil die auch erkannten, dass der Vogel sich eh nie wirklich in die Lüfte erhebt (schade!). Der wirkt glücklich und ist frech wie Oskar. Da muss man sogar den Hund schützen (nen Collie).
Nun wollen wir noch mehr abgestürzte Wildvögel hochziehen und sie bei ausreichender Gesundung auch auswildern. Die Infos vom Landespräsidium und der unteren Landschaftsbehörde sind aber nicht so richtig schlüssig.
Mir wurde erzählt, dass ich zumindest nen Falknerschein benötigen würde. Na gut, den mach ich gern für sowas, aber ist das wirklich die Voraussetzung? Ich will doch nicht jagen, sondern hochpäppeln.

Habt ihr mir Infos? Jetzt schon recht herzlichen Dank.

Viele Grüsse,

Uli
 
Hallo Uli,
einen Falknerschein brauchst Du dafür in keinem Fall.
Hab Dir eine PN geschrieben, falls Du noch Informationen brauchst.
LG Drea
 
Thema: Gesetzesgrundlage für Wildvogelaufzucht
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