Besichtigungen des Vogelzimmers vom Immobilienmarklern

Diskutiere Besichtigungen des Vogelzimmers vom Immobilienmarklern im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Ich habe eine Frage. Ich habe ein Vogelzimmer. Sinn dieses Zimmers ist, dass die Vögel sich 24h frei bewegen können und rumfliegen können. Nun...
Ich verweigere ja nicht die Besichtigungstermine. Ab September steht die Wohnung leer und dann können soviele Leute kommen wie sie wollen. Ich möchte lediglich nicht:
-meine Vögel einfangen bei jedem Termin
-dass die Besucher die Schuhsohle desinfizieren bevor sie ins Vogelzimmer gehen
- keine täglichen Besuchtermine oder Besuche in meiner Abwesenheit, da ich bereits angefangen habe zu packen.
Ich lasse das gerade prüfen.
Grundsätzlich muss ich ihnen Zutritt gewähren, das ist richtig aber eben nicht täglich oder auch nicht in meiner Abwesenheit (sofern sie ,wie in meinem Fall, vorab angekündigt wurde). Mehr erfahre ich noch.

Hast recht. In Deiner Abwesenheit darf niemand den Wohnraum betreten, wenn es um Besichtigungen im Rahmen eines Wohnungsverkaufes geht. Tägliches Erscheinen von Interessenten muss der Mieter ebenfalls nicht dulden. In der Regel setzt man einen Termin fest, mit Absprache des Mieters. Zu dem Termin erscheinen dann alle Interessenten. Du bist nicht der Willkür des Vermieters ausgesetzt, denn es gibt strenge Regeln, die auch von ihm einzuhalten sind. Letztendlich bist Du immer noch Mieter der Wohnung.
 
Genauso kenne ich das auch. Vor zwei Jahren sind wir umgezogen, und mit Vorlauf von drei Monaten wurde die Wohnung inseriert. Die Vermieterin hat in enger Absprache mit uns die Besichtigungszeiten auf Samstag nachmittag gelegt und wenn ausnahmsweise jemand zwischendurch kam, wurde das abgesprochen ! Sie hatte zwar einen Schlüssel der Wohnung, ist aber nie alleine da rein, das ist nämlich ziemlich verboten.

Bei uns war zwar kein Vogelzimmer, aber eine kleine Wohnung mit allzuvielen Katzen, noch dazu scheue Tiere, da ist es auch nicht geboten einfach die Tür aufzusprerren und die Interessenten scharenweise unbeaufsichtigt durchtrampeln zu lassen. Und es hat alles gut geklappt, Nachmieter wurden rechtzeitig gefunden und nach ca. 2 Monaten hatten wir wieder unsere Ruhe.
 
Meine Vermieter möchte keinen Nachmieter, er möchte das Ding verkaufen!
 
Der Besitzer der Wohnung möchte die Wohnung nach unserem Auszug verkaufen. Ich habe keinen Markler bestellt. Sie handeln im Auftrag meines Vermieter und rufen ständig an. Sie wollen, dass ich meine Tiere einfange, Ihnen Bilder schicke und da ich mich weigere, wird es nicht besser. Sie wollen, dass ich Ihnen in der Zeit meiner dienstlichen Abwesenheit Zugang zu der Wohnung gewähre. Auch das habe ich verneint. Ich bin am Packen von Umzugskartons, alles steht im Chaos. Sie meinen, ich hätte zu wenig Zeit für Besichtigungen.....
Ich habe meinen Vermieter bereits in der Kündigung mitgeteilt, dass ich kaum Zeit haben und wenn dann nur Wochenends und nur langfristig planen kann. Er hat gesagt, dass wäre kein Problem. Und jetzt.
Letztes Jahr hat er mir schonmal eine Horde von Immoblienmarklern auf den Hals gehetzt. Dieses Jahr macht ich das nicht nochmal mit!
Ich fange meine Tiere nicht ein. Freiflugzeit ist Freiflugzeit und ein Freiflugzimmer ist für Freiflug da! Ich sehe es jetzt auch nicht ein, eine Voliere für die Besichtigungen zu kaufen!
Ach ja, mein Vermieter ist nicht erreichbar (Ausland) daher auch der Markler.
Ausserdem kann ich sehr wohl verlangen, dass sie ihre dreckigen Fussohlen vor Eintritt ins Vogelzimmer desinfizieren oder würdet Ihr da alle von der Strassen belaufenen Schuhe reinlaufen lassen. Ich habe Kakadus, die sind empfindlich genung.
Weiss jemand ob Sie sich an die Regel, die ich aufstelle halten müssen?
Wo finde ich eine Beratung? Ich dreh echt druch!
Ich halte mich persönlich für sehr koopertativ aber eben mit festen Regeln.

Hallo Dagi,

das Mietrecht ist ganz einfach: So lange Du die Wohnung mietest, bestimmst Du und niemand sonst, wer dort rein darf und wer nicht.
Einzig der Vermieter oder ein vom Vermieter Beauftragter darf sich, nach Absprache mit Dir einen Zutritt zur Wohnung verschaffen. Und einen (und nur einen den zudem Du bestimmst!) Termin musst Du ihm zugestehen. Alles, was darüber hinausgeht, ist sozusagen "Goodwill" von Dir und keine Selbstverständlichkeit. Und während des Aufenthaltes in Deiner Wohnung bestimmst Du die Regeln: Wenn die Füße zu desinfizieren sind, dann haben die sich dran zu halten. Damit es aber nicht zu umständlich wird: Eine Fußmatte mit großem Putztuch, was Du vorher in Sagrotan ersäufst, reicht völlig.

Selbstverständlich brauchst Du dem Vermieter oder dem Makler NICHT während Deiner Abwesenheit Zugang zu Deiner Wohnung gewähren.

Es ist Deine Pflicht, die Wohnung in einem bewohnbaren Zustand zu halten und beim Auszug auch gemäß den Anforderungen im Mietvertrag zu übergeben. Was Du bis dahin dort machst, ist Deine Sache. Und wenn sich die Makler nicht damit abfinden können, dass da Vögel herumfliegen, ist das deren Problem, nicht Deines. Du bist NICHT verpflichtet, die Vögel für die Dauer der Besichtigungen einzufangen.

Fotos zu machen ist auch nicht Deine Aufgabe. Machst Du welche, ist das eine nette Geste.


Was Du machen kannst:

Biete den Herrschaften Termine an, wie sie DIR passen. Sind sie damit nicht einverstanden, sagst Du denen bitte wörtlich, dass sie sich gehackt legen sollen, wenn sie diese Termine nicht wahrnehmen wollen. Und was die Vögel betrifft erklärst Du denen, dass DU der Mieter bist, und nicht das Maklerbüro. Bei allem Verständnis für den schlechteren Eindruck der Wohnung auf den Käufer (es handelt sich ja um ein Verkaufsgespräch mit zukünftigen Wohnungseigentümern, was während der Besichtigung laufen würde...), verbittest Du Dir jede künftige Gängelung.

Sollte das nicht fruchten, kannst Du unverhohlen mit einer offiziellen Beschwerde beim RDM (Ring Deutscher Makler), beim derzeitigen Eigentümer und bei der Verbraucherzentrale drohen. Die Konsequenzen wären in so einem Fall recht weittragend für das Maklerbüro und das Risiko eines Auftragsverlustes wird die Leute davon abhalten, unfreundlich zu Dir zu sein.

Meine persönliche Meinung: Ich persönlich würde, wenn mir ein Maklerbüro so auf die Pelle rückt, auf Stur schalten.

.oO(merkwürdig, dass ich bislang in solchen Angelegenheiten nur höfliche Anfragen hatte und sich Makler immer nach mir gerichtet haben - scheint wohl doch schwarze Schafe zu geben...)
 
da ist es halt entweder verlängert miete zahlen oder besichtigungstermiene zulassen und das uneingeschränk was die räumlichkeiten betrift.
Willkommen in der echten Welt: Es muss eine Besichtigung ermöglicht werden. Nicht zwei oder drei Besichtigungen oder sogar mehrere pro Woche. Uneingeschränkte Besichtigungsrechte? Hallo? Schonmal das Mietrecht durchgelesen?
 
HI DeichShaf

Willkommen in der echten Welt: Es muss eine Besichtigung ermöglicht werden. Nicht zwei oder drei Besichtigungen oder sogar mehrere pro Woche. Uneingeschränkte Besichtigungsrechte? Hallo? Schonmal das Mietrecht durchgelesen?

ja du hast recht, wenn es sich um eine besichtigung über den zustand der wohnung handeld, die rein zur info des vermieters dient.
wenn gekündigt wurde ist der mieter verpflichtet mehere thermiene zu gewähren und zwa für die gesammte dauer der normalen kündigungsfrist ( 3 monate vor ablauf des mietverhältnisses ), um einen mietverlust des vermieter zu vermeiden. dieses gildet auch bei verkauf der wohnung.

eine angemessene frist und zumutbare zeit der besichtigung müssen gegeben sein. also ausserhalb der arbeitzeit aber auch nicht mitten in der nacht bzw sonntags oder feiertags.

es gibt auch noch andere thermiene die der mieter zulassen muss, so zb. handwerkerthermiene ( diese allerdings wieder in der arbeitszeit der handwerker ) usw. .....
 
Dass sich durch die Kündigung der Wohnung (egal von wessen Seite aus) diese Rechtslage ändert, war mir nicht bewusst. Und es erstaunt mich sehr, dass es so sein soll - hast Du dazu vielleicht irgendwelche einschlägigen Urteile, die das belegen könnten?

Davon ab: Natürlich muss ich Handwerkern den Zugang ermöglichen, während diese ihre Arbeitszeit haben. Mache ich das nicht, muss ich die anfallenden Kosten (und auch ggf. Schadensersatz) tragen.
 
Hi DeichShaf

mit einschlägigen urteilen kann ichs dir nicht belegen, musste halt mal googeln

(egal von wessen Seite aus)

neeee ganz so isses auch nicht, wenn der vermieter küdigt sieht es schon wieder gaaaaaanz anders aus, da brauchste bis zum auszug keinen reinlassen.
in so einem fall hat der vermieter es sich ja selber zu verdanken, wenn er dann mietverluste hat immer vorausgesetzt es ist eine ordentliche kündigung und es sind im mietvertrag keine anderen klauseln vorhanden.
 
Was ich rausgefunden habe: Sie dürfen mich erst ab 15 Juli weiter belästigen, denn dann fangen die 3 Monate an (ich hatte freundlicher Weise schon 4,5 Monate vorab gekündigt).
Daher habe ich im Moment Ruhe, was sehr schön ist.
Ich bin in der Tat nicht verpflichtet meine Vögel einzufangen. Wenn das Marklerbüro mir dafür artgerechte Käfige zur Verfügung stellen würde, dann könnte ich darüber verhandeln, müsste es aber grundsätzlich nicht.
Das ist wie ein Beispiel mit einem bissigen Hund. Wenn ein bissiger Hund in der Wohnung wohnt, wird dieser auch für die Zeit der Besichtigung in einen der Räume gesperrt. Das heisst einer der Räume darf dafür genutzt werden.
Das Recht verpflichtet mich zu einer angemessenen Zahl von "Besuchen". Eine genau Anzahl ist nicht enthalten aber täglich oder 4mal in der Woche ist nicht angemessen. Ausserdem haben ich Ihnen die Möglichkeit gegeben ab 1. September an täglich die Wohnung (da sie leerstehend ist) zu besichtigen, was meine guten Willen absolut zeigt.
Daher kann ich mich jetzt etwas abspannen und dann abwarten.
Wenn sie mir auf den Keks gehen, bekommen sie das Kärtchen von meinem Anwalt. Sollten Sie unverschämt werden, werde ich das meinem Vermieter per Einschreiben mitteilen.
Danke für Eure Unterstützung.
 
Hi Daddi

Das ist wie ein Beispiel mit einem bissigen Hund. Wenn ein bissiger Hund in der Wohnung wohnt, wird dieser auch für die Zeit der Besichtigung in einen der Räume gesperrt. Das heisst einer der Räume darf dafür genutzt werden.

der vergleich hingt und zwa gewaltig.
du hast in diesem für die sicherheit der potenziellen mieter / käufer zu sorgen und sperrst den hund in ein zimmer, wenn alles besichtigt wurde musst du den hund in ein anderes zimmer sperren um das letzte zimmer auch besichtigen zu können. das ist zumutbar und auch ohne gefahr möglich ( eventuell etwas umständlich )

der 15. juli ist ja nun schon vorbei, ich denke mal für die zeit bis zum 1. september wirste wohl oder übel besuchtermiene zulassen müssen oder für diese zeit zusätzlich miete zahlen.
ich als vermieter würde dann bei verweigerung klage erheben, aber vieleicht kann man sich ja mit ihm gütlich einigen ?
 
ich als vermieter würde dann bei verweigerung klage erheben, aber vieleicht kann man sich ja mit ihm gütlich einigen ?

Sie verweigert gar nichts, sie will nur die Anzahl von "quasi täglich" auf wenige Termine drücken, die sich in einem für sie zumutbaren Bereich bewegen. Und dazu gibt es genug Urteile, die ihr Recht geben. Selbstverständlich muss sie dem Vermieter - nach Terminabsprache - den Zugang (auch mehrfach) ermöglichen. Und da sie das Gespräch ja sucht, aber sich nicht alles gefallen lassen will (und auch nicht gefallen lassen muss), ist ihr hier rein gar nichts vorzuwerfen.
 
Hallo Dagi,

da wir durch Umzug und fehlendes Internet nicht online gehen konnten, haben wir Deinen Post erst heute gelesen.

Bei Deiner kleinen Wohnung kann man ja vom Flur aus schon alle Räume sehen. Da kann von einer "Begehung" gar nicht die Rede sein.:?

Und den tollen Nachbarn werden potentielle Käufer eh vergrault. Schickst Du die auch solange aus dem Haus oder sperrst sie in den Keller, damit die potentiellen Käufer einen möglichst guten Eindruck von allem bekommen? :zwinker:

Aber wir sind auch nicht umsonst in den Mieterschutzbund eingetreten, als wir in Mannheim gewohnt haben, denn da gab es ständig Stress mit der Verwaltung.

Gut, dass Du einen Anwalt hast.

Mach Dir weiter keinen Kopf und alles Gute für den Umzug!
 
Hi

habe ja auch garnicht gemeint, dass sich Daggi was vorzuwerfen hat. ich bin halt nur mal von der situation ausgegangen, was möglich werden könnte.
mit zumutbar usw. habe ich mich ja auch shon geäussert und ich bin mit sicherheit nicht so wie es jetzt hier im tread den anschein hat. ich bin halt mit mietern auch schon reingefallen und habe auch nur eine wohnung vermietet, die rechtslage ist aber die gleiche ob eine oder mehere. mieterschutzbund hin oder her, die versprechen auch viel und wissen oft nichts. ich habe da durch meinen ehemaligen beruf genug erfahrungen gesammelt, wo ich den vertretern des mieterschutzbundes alles wiederlegen konnte. anwälte wissen auch nicht alles, in der egel sieht jeder nur sein einkommen und jede auskunft kostet richtig kohle und eine vertretung bei einem prosses noch viel mehr. naja verdienen will jeder .........?!
fazit: eine gütliche einigung ist immer das beste.:zustimm:
 
Na, bei unserem Mieterschutzbund hat uns ein sehr kompetenter Anwalt vertreten, der sich nur mit solchen Dingen beschäftigt und immer auf dem aktuellen Stand der Rechtssprechnung ist.

Da wir auch schon in der Vermieterrolle gewesen sind, kennen wir beide Seiten und es werden den Mietern immer mehr Rechte eingeräumt, egal, ob die Wohnung nun erneut vermietet oder verkauft werden soll.

Und wenn in einer Wohnung noch Möbel stehen (Wertsachen sind ja für jeden etwas anderes), Miete dafür gezahlt wird, muss man nicht irgendeinem x-beliebigen Menschen die Schlüssel für die Wohnung geben. Wer sagt einem, dass die den Schlüssel nicht nachmachen usw.? Dass Dagi da Angst um ihre Vögel hat, kann ich verstehen. Egal, ob die nun frei fliegen oder in der Voli sitzen.
 
Hi Flitzpiepe

gebe dir mit deinen ausführungen vollkommen recht. wenn du einen anwalt hast, der auf mietrecht spezialisiert ist, da wird auch nichts daneben gehen.
ich wohne nun mal im ostteil von deutschland und da ist noch vieles anders als im westen.
da kaman die " wessis " ( bitte den ausdruck nicht übel nehmen, mir ist es wurst ob ossi oder wessi ) und wollten alles umkrempeln. die fachleute welche oftmals herkamen und gross aufmotzten waren aber nicht immer die, für was sie sich ausgaben. ich habe in der heizkostenabrechnungsbrange gearbeitet und hier in thüringen alles für die fa. geregelt und so manchen vom mieterschutzbund das gegenteil seiner behauptungen bewiesen und dies im beisein der betroffenen mieter.
 
Thema: Besichtigungen des Vogelzimmers vom Immobilienmarklern

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