Unterschied Schutzvertrag und Kaufvertrag

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CocoInPflege

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Ich habe da eine Frage:

Ich weiß, dass beim Schutzvertrag kein Geld fließen darf, sonst ist er nicht gültig, sondern wird zu einem Kaufvertrag!
Was mich allerdings interessiert:
Bei einem Kaufvertrag bin ich als Käufer dann natürlich auch Besitzer oder?
Wie ist es mit dem Schutzvertrag? Bin ich da lediglich "Vogelpfleger" und der jetzige Besitzer bleibt Besitzer?
Und gibt es einen Unterschied zwischen Abgabevertrag und Schutzvertrag? Beide Begriffe sind hier häufiger aufgetaucht.
Gibt es noch eine andere mögliche Vertragsform?

Danke im Voraus für Eure Antworten!

P.S.: Brauche eine schnelle Antwort, da ich heute nachmittag einen Vogel ansehen werde.
 
Bei einem Kaufvertrag bin ich als Käufer dann natürlich auch Besitzer oder?

Bißchen falsch definiert. Bei einem Kaufvertrag bist Du anschließend der Eigentümer.
Das heißt, Du kannst frei über den Vogel verfügen.

Wie ist es mit dem Schutzvertrag? Bin ich da lediglich "Vogelpfleger" und der jetzige Besitzer bleibt Besitzer?

Auch hier....in gewisser Weise besitzt Du den Vogel schon, nur gehört er Dir nicht und Du kannst nicht frei und uneingeschränkt über ihn verfügen.

Und gibt es einen Unterschied zwischen Abgabevertrag und Schutzvertrag? Beide Begriffe sind hier häufiger aufgetaucht.

Eigentlich ist es meiner Meinung nach das Gleiche, nur unterschiedlich bezeichnet.

Eigentlich gibt es meines Wissens nur die zwei Formen der Abgabe:
Schutzvertrag - Kaufvertrag.

Man könnte sich in einen Kaufvertrag eine Vorkaufsrecht einräumen lassen, wenn der Vogel wieder veräußert werden soll. Ob es rechtlich aber tatsächlich umsetzbar ist....????
 
Pico; schrieb:
Eigentlich gibt es meines Wissens nur die zwei Formen der Abgabe:
Schutzvertrag - Kaufvertrag.

QUOTE]



Einen Pflegevertrag!




Da bleibt der Abgebende der Eigentümer.

Wo bei das Finanzielle-
die Kosten die bei der Pflegestelle durch das/die Tier/e entstehen*-
entweder die Pflegestelle oder der Eigentümer trägt.

*Tierarzt, Futter, Unterkunft u.s.w.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi
in deutschland gibt es vertragsfreiheit, also man kann sie vormulieren oder benennen wie man will und auch klauseln einarbeiten. wenn dieser von beiden unterschrieben ist, ist er auch rechtsgültig.

bei einem schutzvertrag dürfen keine gelder fliessen, dann ist es ein kaufvertrag. eigentumsverhältnisse bleiben unberührt, es wechselt nur der besitzer.

bei pflegeverträgen kann alles mögliche vereinbart werden- futterkosten - pflegekosten algemein - ta kosten - usw. eigentumsverhältnisse bleiben ebendfalls unberührt, es wechselt ebendfalls der besitztum.

bei einem kaufvertrag kann man sich das vorkaufsrecht einräumen lassen, glaube aber es muss notariel bestätigt werden - bin mir aber da nicht sicher -
ist dann aber im notfall einklagbar. es wechselt dabei der eintumsanspruch und man hat keinerlei einfluss mehr.
 
Einen Pflegevertrag!
Ja, schon ...aber das kann in einem Vertrag unter der Bezeichung Schutzvertrag auch gegeben sein. Oder?

Aber.....wir haben hier schnell geantwortet...Was ist denn nun zum Tragen gekommen???? *neugierigsei* :~:D
 
Stimmt Pico,

schnell geantwortet habt Ihr, danke! :)

Nun ja, wir können den Papagei bekommen (sogar unentgeltlich).:dance:

Dennoch weiß ich nicht, wie ich den Vertrag schreiben soll.
ich möchte gern der Eigentümer des Vogels sein (also kommt kein Schutzvertrag in Frage).
Aber ich hätte auch gerne drin, dass der Vorbesitzer das Tier besuchen darf, weil ich es bereits mündlich angeboten hatte!
Wie wäre es denn, wenn ich meine Ideen mal zusammentrage und Euch das fertige Schriftstück zum Lesen bzw. Korrigieren gebe?
Ich bin da echt unsicher, denn ich möchte nichts falsch machen.
Der Vogel ist sehr alt und hat keinerlei Papiere und auch keine Beringung! Er ist aber bei seinem jetzigen Besitzer ordnungsgemäß angemeldet.

Hach j, Deutschland und seine Gesetze...:+schimpf
 
Hi,

Manuela hat >>HIER auch links zu Schutzverträgen gesetzt (weiter runterscrollen). ;)

Zur Gesetzeslage:

Erkundige Dich bitte vorher bei der Unteren Naturschutzbehörde, ob Du den Vogel ohne Probleme halten kannst.

Was in Hessen gebilligt wird, muß nicht zwangsläufig auch für Hamburg gelten. ;)

Nicht das es Dir am Ende ergeht wie >>HIER beschrieben.

Egal wie alt der Vogel bereits ist, die Gesetze gelten bis zum Schluß.
 
Hi

wenn du ihn kostenlos bekommen kannst, na dann soll es halt so sein herzlichen glückwunsch zum neuen geier.
man kann auch einen schenkungsvertrag machen und es ist alles ok. das besuchsrecht kannste doch da auch reinschreiben, wo ist da das problem ?
wichtig ist die anmeldung bei der behöhrde.
 
Anmelden von Papageien in Hamburg

tschuldigung @ all :gott:
ich habe gerade mit Frau Dawarzt gesprochen (hatte ihr ne mail geschickt) also sie sagte das sie umgezogen sind habe aber leider nicht nachgefragt und mir die neue Adresse geben lassen also nochmal:
Anmelden von Papageien in Hamburg bei
Frau Dawartz 040 / 42840-3357 oder
Herr Schefers 040 / 42840-2153
Email **********
Bitte dort anrufen, "da werden sie geholfen" z.B. schickt sie auch die Meldebögen zu.

Brigitte

PS. vieleicht kann ja einer der Modis meine beiden vorherigen Beiträge zum besseren Verständniss löschen.
 
aktuelle Daten

Hallo @all
habe gerade eine Mail von Frau Dawartz bekommen mit folgenden Daten:

S. Dawartz
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
- Amt für Natur- und Ressourcenschutz-
Stadthausbrücke 8

20355 Hamburg

Tel.: 040 428403357
Fax: 040 428403552
pers.Email **********
mit der im vorigen Beitrag genannten kommt es auch bei ihr an.
Danke an die Modis

Brigitte
 
Thema: Unterschied Schutzvertrag und Kaufvertrag
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