Frage zu Vereinsgründung/Satzung

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berny

berny

Menschen- und Tierfreund
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Hallo!

Kennt sich einer von Euch in der Materie aus?
Ich habe eine "Mustersatzung" gefunden, zur Gründung eines "e.V.", komme aber mit einem Passus bzw. dessen Bedeutung nicht klar:

Was ist der Unterschied zwischen dem "Begünstigten" und dem, dem das "Restvermögen" zufällt (siehe Hervorhebungen unten!)? Oder ist da ein und derselbe damit gemeint bzw. kann da jeweils der selbe eingetragen werden, muß aber nicht? Oder ist einmal der begünstigte Verein selber gemeint, und einmal die Person, die den Vorsitz über diesen hat? :hmmm:

§ 12 Auflösung des Vereins

Bei der Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder Wegfall des gemeinnützigen Zweckes geht das Vereinsvermögen, der im folgenden benannten gemeinnützigen Organisation in dessen Besitz.

Begünstigter bei Auflösung oder Aufhebung des xxx ist : ...

Das Restvermögen fällt an ..., der das Vermögen ausschließlich und unmittelbar zu gemeinnützigen Zwecken einsetzen wird.



Danke und lieben Gruß :0- berny
 
Wenn, dann möglichst einfach formulieren.
So wie bei Auflösung die Formulierung wie z. B. "Im Falle einer Auflösung des Vereins oder bei Wegfall Steuer begünstigter Zwecke fällt das Vereinsvermögen an einen als gemeinnützig anerkannten, eingetragenen Verein." wählen. Der Vorsitzende wird natürlich NICHT begünstigt!
 
aha?

Hallo blau!

Vielen Dank für Deinen Tipp! Ich bin jedoch nicht sicher, ob ich ihn ganz richtig verstanden habe.

Heißt das, man kann das so allgemein fassen und muß keinen speziellen Verein mit Namen nennen? Und zwei schon gleich gar nicht? Das wäre natürlich am besten! So könnte man, tritt der "Fall der Fälle" ein, immer noch einen Begünstigten wählen, einen, der es zu diesem Zeitpunkt besonders nötig hat.

Aber bist Du sicher? Bist Du vielleicht vom Fach oder hast selbst einen solchen Verein?

Lieben Gruß! berny
 
Ich studiere zwar Bwl und hab auch schon einige Vereiserfahrung. aber Vereinsrecht hatte ich leider noch nicht. trotzdem erlese ich daraus folgendes

Beispiel : Du hast einen Verein

Dem Verein gehören

1 Tisch, 1 Stuhl und 1 Fernseher
In der Kasse sind 500 Euro.
Jetzt wird der Verein aufgelösst oder der Status als e.V. aufgehoben

Der begünstigte erhält in diesem Falle Tisch, Stuhl und Fernseher sowie die 500 Euro. Aber auch eine Zusatzbestimmung ist möglich, in der der Begünstigte ( der jenige, der dass Vermögen übernimmt, da ein Tisch sich schwer durch alle 100 mitglieder teilen lässt) eben nur den Stuhl, den Tisch und den Fernseher erhält. Die 500 Euro sollen laut Bestimmung (zB)für die nächste Aktion des örtlichen Tierschutzvereins eigesetzt werden...

Restvermögen bedeutet, dass ist nur der restliche Teil nach einem gewissen Abzug von einem gesamten teil. Es kann unterschiedliche Gründe haben. So müssen vorher die Vereinsschulden ( 200 Euro ) abbezahlt werden. Das Restvermögen wäre dann 300 Euro . Vermögen umfasst alles materielle und bare , sowie bestimmte imateirielle Anlagen und Forderungen....
 
Grundsätzlich darf in eine Satzung (mehr oder weniger) alles geschrieben werden. Eine gute Satzung ist m. A. n. möglichst knapp/kurz.
Als Beispiel empfehle ich hier die Satzung von der Umweltschutzorganisation mit dem frei ins Deutsche übersetzten Namen Grüner Frieden was die Formulierung hinsichtlich der Mitglieder angeht.
Die Formulierung für den Paragrafen, der bei einer Auflösung greift, wurde aus einer der Satzungen eines e.V.´s aus dem www entnommen.
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Thema: Frage zu Vereinsgründung/Satzung

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