berny
Menschen- und Tierfreund
- Beiträge
- 82
Hallo!
Kennt sich einer von Euch in der Materie aus?
Ich habe eine "Mustersatzung" gefunden, zur Gründung eines "e.V.", komme aber mit einem Passus bzw. dessen Bedeutung nicht klar:
Was ist der Unterschied zwischen dem "Begünstigten" und dem, dem das "Restvermögen" zufällt (siehe Hervorhebungen unten!)? Oder ist da ein und derselbe damit gemeint bzw. kann da jeweils der selbe eingetragen werden, muß aber nicht? Oder ist einmal der begünstigte Verein selber gemeint, und einmal die Person, die den Vorsitz über diesen hat? :hmmm:
§ 12 Auflösung des Vereins
Bei der Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder Wegfall des gemeinnützigen Zweckes geht das Vereinsvermögen, der im folgenden benannten gemeinnützigen Organisation in dessen Besitz.
Begünstigter bei Auflösung oder Aufhebung des xxx ist : ...
Das Restvermögen fällt an ..., der das Vermögen ausschließlich und unmittelbar zu gemeinnützigen Zwecken einsetzen wird.
Danke und lieben Gruß berny
Kennt sich einer von Euch in der Materie aus?
Ich habe eine "Mustersatzung" gefunden, zur Gründung eines "e.V.", komme aber mit einem Passus bzw. dessen Bedeutung nicht klar:
Was ist der Unterschied zwischen dem "Begünstigten" und dem, dem das "Restvermögen" zufällt (siehe Hervorhebungen unten!)? Oder ist da ein und derselbe damit gemeint bzw. kann da jeweils der selbe eingetragen werden, muß aber nicht? Oder ist einmal der begünstigte Verein selber gemeint, und einmal die Person, die den Vorsitz über diesen hat? :hmmm:
§ 12 Auflösung des Vereins
Bei der Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder Wegfall des gemeinnützigen Zweckes geht das Vereinsvermögen, der im folgenden benannten gemeinnützigen Organisation in dessen Besitz.
Begünstigter bei Auflösung oder Aufhebung des xxx ist : ...
Das Restvermögen fällt an ..., der das Vermögen ausschließlich und unmittelbar zu gemeinnützigen Zwecken einsetzen wird.
Danke und lieben Gruß berny