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sivamaus
Neuling
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Hallo!
ich habe 2 ziegensittiche und diese tretten sich sehr fleißig. da ich es nur für Artgerecht halte wenn sie Nachwuchs aufziehen dürfen habe ich beim vet.Amt wegen einer Zuchtgenehmigung gefragt. Von dort kam eine E-mail , dass ich keine brauche, da ich nicht vorhabe meine vögel kommerziell wegzugeben nach § 17 g Tierseuchengesetz. Ich dachte man braucht immer eine Zuchtgenehmigung.
falls ich meine Tiere später doch mal abgeben wolle, solle ich zu einem Züchter meines Vertauens gehen und meine Tiere beringen lassen.
Seit wann ist das so???
LG
ich habe 2 ziegensittiche und diese tretten sich sehr fleißig. da ich es nur für Artgerecht halte wenn sie Nachwuchs aufziehen dürfen habe ich beim vet.Amt wegen einer Zuchtgenehmigung gefragt. Von dort kam eine E-mail , dass ich keine brauche, da ich nicht vorhabe meine vögel kommerziell wegzugeben nach § 17 g Tierseuchengesetz. Ich dachte man braucht immer eine Zuchtgenehmigung.
falls ich meine Tiere später doch mal abgeben wolle, solle ich zu einem Züchter meines Vertauens gehen und meine Tiere beringen lassen.
Seit wann ist das so???
LG