Man muss allerdings auch sagen, dass 23 Vögel in einer Mietwohnung, die zudem noch frei fliegen nicht mehr akzeptabel sein dürften.
Kleintiere sind zwar immer erlaubt, allerdings in einem normalen Rahmen, d.h. so dass sie weder eine Belästigung für andere Mieter sind noch die Wohnräume beschädigen.
Bei so vielen freifliegenden Vögeln dürftest du allerdings Probleme bekommen - ein Vermieter darf eine solche Haltung auch verbieten, ebenso wie er 20 Hamster oder ein übergroßes Aquarium verbieten darf.
---------------------------------
-----------------------------
Vögel sind kein Grund zur Kündigung der Wohnung
Ein Mieter hielt in seiner 60m² großen Wohnung
80 Ziervögel, obwohl Im Mietvertrag Tierhaltung verboten war. Der Vermieter kündigte fristlos wegen "Lärm- und Geruchsbelästigung".
Doch die Mitmieter bestätigten diesen Vorwurf nicht. Dazu das Gericht im Urteil: Diese Vogelhaltung ist zwar untypisch für die Nutzung einer Wohnung, aber kein Kündigungsgrund (Amtsgericht Berlin-Schöneberg. Aktenzeichen 10C 152/89).
Ich habe mir damals das Gerichtsurteil zukommen lassen, es fand auch ein Vorort Termin durch das Gericht statt.
Es wurde beschrieben wie die Vögel gehalten wurden, und wo in den Räumlichkeiten. Die Leute hielten auch im Schlafzimmer Vögel!
Die Wohnung hatte 2,5 Zimmer. Ein Zimmer war
ausschließlich für die Vögel bestimmt, dieser Raum war zu zwei dritteln durch Maschendraht abgetrennt und mit Tannengrün etc. ausgeschmückt. In dieser
Voliere lebten ausschließlich Kleinvögel. Ihr gegenüber standen zwei weitere mittelgroße Käfige. In den beiden anderen Zimmern befanden sich auch verschieden große Käfige und
Volieren.
Es war alles sauber und ordentlich gepflegt. Eine Beschädigung der Wohnung war nicht feststellbar, auch keine Geruchsbelästigung. Bei geschlossener Wohnungstür ließ sich auch im Treppenhaus keine unzumutbare Immissionfeststellen. Die Klägerin konnte keine Mieter beibringen die ihr die Geruch's und Lärmbelästigung bestätigen würden.
Das ganze Schreiben umfaßt 3 Seiten. Mit Begründung und Ausführung des Gerichtes. Die Klage wurde abgewiesen, die Klägerin hatte die Kosten zu tragen.
Der Vertragszweck ergibt sich aus dem Wohnbegriff. Zum Wohnen gehört alles, was der lebensführung des Einzelnen entsprechend zur Benutzung der gemieteten Räume als Lebensmittelpunkt gehört. Das Recht zur Tierhaltung ist lediglich dann zu Verweigern, wenn die Nachbarschaft durch sie belästigt oder die Wohnung in ihrere Substanz beeinträchtigt wäre.
Fazit:
Bringe Deine Vögel in geräumigen Käfigen /
Volieren unter
Halte sie sauber und ordentlich, das es auch für nicht Vogelliebhaber eine "Augenweide" ist.
Halte keine Schreihälse!
Belaste die Mülleimer nicht über die Maßen zusätzlich
Verbrauche nicht Unmengen an Wasser mehr
Halte deine Futtervorräte Ungezieferfrei (auch keine Obstfliegen
)
Stell dich mit deinen Nachbarn gut
Dann gibt's auch keinen Streß. Selbst wenn Dir ein Nachbar was böses will, oder der Vermieter. Wenn obige Punkte stimmen, hast du gute Chancen mit deinen 23 Vögelchen
Urteile