Im Zoogeschäft

Diskutiere Im Zoogeschäft im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Sagt mal,wie lange dürfen eigentlich Vögel(in diesem Falle Nymphensittiche)in einem Zoogeschäft gehalten werden?Der Käfig ist ein normaler...
Ira

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Sagt mal,wie lange dürfen eigentlich Vögel(in diesem Falle Nymphensittiche)in einem Zoogeschäft gehalten werden?Der Käfig ist ein normaler Verkaufskäfig,ca 0,60Bx0,30Tx040H in diesem sind 2 Nymphis nun schon über einem Jahr zum Verkauf angeboten!!8(Würde mich über eure Antworten freuen,da ich mich mit der Verkaufsleiterin unterhalten möchte und es schon besser mit fundiertem Wissen wäre.Vielleicht kann mir ja auch jemand einen Link nennen,damit ich nicht lange im Internet suchen muss.Danke schon mal :zustimm:Gruß Ira
 
schau doch mal auf den seiten der bundesbehörde für landwirtschaft, da findest du alles.

http://www.verbrauchermisnisterium.de

leider futzt der link nicht, vieleicht kann ihn jemand reparieren ?

es ist das bundesministerium für verbraucherschutz, ernährung und landwirtschaft.

da findest du dann das gutachten über die mindestanforderungen an die haltung von papageien.
 
Danke euch schon mal,obwohl ich noch nicht das Richtige gefunden habe.Habe aber heute aus einer anderen Quelle gehört,dass auch in Zoogeschäften die gleichen Mindestanforderungen bei der Käfiggröße bestehen wie sonst auch und das es für die Vögel eine Rückzugsmöglichkeit geben muß!!!Gruß Ira
 
Hallo,

aus dem TVT (Tierärtzliche Vereinigung für Tierschutz e.V.) gibt es eine Checkliste zur Überprüfung von Vogelhaltungen im Zoofachhandel.

Da steht unter 2.3.6 Großsittiche in Nymphengröße oder Papageien in Agapornidengröße mit vergleichbaren Sozialverhalten und Raumbedarf

80 (B) x 50 (T) x 100 (H) Maximalbesatz = 6 Vögel
120 x 50 x 100 = 10 Vögel
100 x 50 x 150 = 10 Vögel

Für Größe und Besatz der Haltungseinrichtungen im Zoofachhandel gelten andere Vorgaben als bei privaten Haltern oder Züchtern, da die Tiere hier i.d.R. nur relative kurze Zeit gehalten werden. Die präsentierten Vögel dürfen jedoch maximal drei Monate ohne Freiflug in den Käfigen gehalten werden, danach benötigen auch sie Freiflug.

Quelle: Schulungsordner Vögel - Zur Erlangung der Sachkunde für den Zoofachhandel nach §11 TierSchG.

Ich hoffe, dir damit ein bisschen geholfen zu haben. Wenn du noch Fragen haben solltest, helfe ich dir gerne weiter.

PS: für die Vögel muß es keine Rückzugsmöglichkeit geben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Ina,ja super,vielen Dank,damit hast du mir sehr geholfen.:beifall:Gruß Ira
 
Hallo,

bei uns im Zoofachgeschäft werden seit 2-2,5 Jahren zwei Graupapageien zum Kauf angeboten.
Da man einen sehr hohen Kaufpreis verlang ( 1.850€) werden sie wohl auch noch eine lange Zeit dortbleiben müssen.
Als ich sie zum ersten mal gesehen habe waren sie noch ganz jung und die Flügel sind bis zum heutigen Tag geschnitten.8o
Sie leben in einem nicht so großen Käfig auf dem sie den ganzen Tag rumklettern …fliegen können sie ja nicht.

Ist so eine Haltung überhaupt zulässig??
Würde mich echt mal Interessieren.


Obst oder Gemüses habe ich noch nie in dem Käfig gesehen:(
 
Hallo,Mensch,daß hört sich ja fürchterlich an.8oDas beschneiden der Flügel ist verboten und über die Haltung kann man wohl auch nur mit dem Kopf schütteln.:traurig:Wie gr0ß ist denn der Käfig?Gruß Ira
 
@ Moni,

ich rege mich hier im Forum nicht darüber auf oder veranlasse eine Hetzjagd.
Ich wollte nur gerne wissen ob man so lange Vögel in einem Zoogeschäft halten darf.

@ Ira

Die Größe von dem Käfig weiß ich leider nicht.
Habe mal ein Bild von einem Käfig dem er sehr ähnlich sieht reingestellt.


Wenn ich weiß das diese Haltung nicht rechtens ist, werde ich die nötigen Schritte einleiten

Grüßle dobifrauchen
 

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Hallo,die Käfiggröße scheint schon ganz o.k. zu sein,zumal sich der Verkäufer auch darauf beziehen wird,daß die vögel ja auch den ganzen Tag frei sind...Vielleicht kannst du mal ganz vorsichtig und nett mit dem Verkäufer reden,z.b. ihn auch darauf hinweisen,daß das beschneiden der Flügel eigentlich nicht mehr zulässig ist und wie es mit Obst und Duschen aussieht.Oftmals kann man auch so schon einiges bewirken,denn vermutlich wird das Veterinäramt auch erstmal nix anderes tun,als ihn darauf hinweisen.Aber du kannst dich auch erstmal ganz unverbindlich mit eurem VA in Verbindung setzen und diese darüber informieren,denke sie werden dir auch gerne Auskunft geben und sich ggf.auch alles vor Ort anschauen.Gruß Ira
 
Thema: Im Zoogeschäft

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