§ 14 Gewerbeordnung

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Rapunzel-71

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Hallo,

bin noch nicht so lange hier und hab mich die meiste Zeit in dem einen oder anderen Forum etwas durchgelesen.
Jetzt hab ich allerdings eine Frage zu der ich hier keine Antwort finden kann, aber vielleicht kann mir jemand helfen.

Ich habe letzte Woche meine Genehmigung "zur Zucht und zum Handel mit Papageien und Sittichen" erhalten. *Freu*
Heute hab ich Post von der Gemeinde bekommen und ich soll meiner Meldepflicht nach § 14 Gewerbeordnung nachkommen.
Muss ich dazu tatsächlich ein Gewerbe anmelden?
Ich habe eigentlich nicht vor so riesig zu züchten, bin selbst auch nur stolzer Besitzer zweier Wellensittiche und zweier Aga's.

Bitte helft mir!
 
Hi!
Ich würd denen einfach schreiben das kein Gewerbe vorliegt und gut ist's!
 
Thema: § 14 Gewerbeordnung
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