Vogelkauf ohne Papiere legal???

Diskutiere Vogelkauf ohne Papiere legal??? im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Hallo, ich bin Neuling was Papageien betrifft.Nun wollte ich mir ein paar Amazonen zulegen. Nun wurde mir ein Tier angeboten was keinen Ring...
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hepperman

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Hallo,

ich bin Neuling was Papageien betrifft.Nun wollte ich mir ein paar Amazonen zulegen. Nun wurde mir ein Tier angeboten was keinen Ring hat , erwa 6 Jahre alt ist und keine papiere vorhanden sind.
Darf ich soein Tier erwerben, wenn ich es nicht zur Zucht will bzw.nicht weiterverkaufe??
Möchte mich ja nicht an illegalen Machenschaftrn beteiligen:nene:

Dank euch im Vorraus für die Antworten:beifall:
 
egal ob zur Zucht oder nicht.
Der Vogel ist illegal.

Alle Artgeschützten Vögel müssen eine vom Artenschutz genehmigte Kennzeichnung besitzen und das ist in erster Linie ein Ring.
Ob geschlossen oder nicht hängt von der Herkunft bzw. evtl. Sondernehmigungen ab.

Zudem der Herkunftsnachweis, gerade bei offener Beringung.

Bei Anhang "A" Vögeln gelten aber andere Richtlinien.
 
Es handelt sich um Gelbwangenamazonen...ich weiss nicht zu welchem Anhang sie gehören??? Aber geh mal davon aus das irgent ein nachweis nötig ist...
Was mich interessieren würde,wäre, ob ich zur Rechenschaft gezogen werden kann??? "Unwissen schützt vor Strafe nicht"..und darauf hab ich natürlich keine Lust.:nene:
 
Sind Anhang "B" und ja, Du kannst zur Rechenschaft gezogen werden.

Die Vögel werden beschlagnahmt bzw. auf jeden Fall der Vogel o. Ring u. Papiere und es gibt ein saftiges Bußgeld.

Kann Dir nur raten, es sein zu lassen. ;)
 
Dank Dir für die schnelle Antwort...dann werd ich mir lieber was neues suchen:zwinker:
echt super forum hier:beifall:
 
**************

gerne ;)
 
Hi

kannst es auch versuchen im vorfeld mit der zuständigen behörde zu klären, auf jeden fall muss der jetzige besitzer die tiere dort anmelden. verboten ist lediglich der handel mit arggeschützten tieren und pflanzen ohne die nötigen papiere, verschenken darf man diese auch ohne papiere. ich würde aber in jedem falle vorher die behörde informieren und diese um genehmigung bitten, dies erspart viel ärger.
 
Dazu hab ich mal ne Frage:

Wenn ein Vogel keinen Ring und keine Papiere hat, werden die doch beschlagnahmt.

Wo kommen die Vögel dann hin?

Dann hab ich gehört, dass man Vögel auch nachträglich "legalisieren" kann, wer macht sowas und wie funktioniert das dann?

Mach ich mich strafbar, wenn ich so einen Vogel geschenkt krieg und vor allem muss ich den Vorbesitzer dann angeben?

Also bei mir geht sowas ja gar nicht, weil bei uns im Amt kriegt man schon Ärger, wenn der Vogel geschlossen beringt ist, aber keine Papiere mehr vorhanden sind und er schon durch mehrere Hände ging. Zum Glück hab ich den Züchter ausfindig machen können und er hat mir netterweise nochmal Papiere für ihn ausgestellt. Da hab ich ne Frist von 6 Wochen gekriegt, wenn ich es nicht hingekriegt hätte, wollte sie ihn einziehen.

DAnke schon mal für die Antworten
 
Hallo Kerstin,

beschlagnahmen heißt nicht gleichzeitig auch, dass die Tiere zwingend weggenommen werden. Häufig, wenn die Haltungsbedingungen entsprechend sind, dürfen sie unter einem Verfügungsverbot beim Halter bleiben. Wenn ein Tier doch mal weggenommen wird, dann haben alle Behörden bestimmte Stationen die die Tiere erstmal nehmen.

Tiere können mit einer Einziehung legalisiert werden. Die Tiere werden eingezogen, sind dann Eigentum der entsprechenden Behörde und werden meist dem Besitzer zur lebenslanger Pflege unter Auflagen überlassen. Abgabe usw. darf dann nur noch mit Zustimmung der Behörde erfolgen.

Du musst bei Übernahme eines artgeschützten Vogels den Vorbesitzer angeben, damit die Kette des Tieres lückenlos nachverfolgt werden kann. Dieser lückenlose Nachweis ist gesetzlich vorgeschrieben.

Man darf ein artgeschütztes Tier zwar ohne Papiere geschenkt bekommen, aber du hast dann trotzdem die Nachweisprobleme. Ob geschenkt oder nicht, der Halter ist in der Nachweispflicht über die Legalität des Tieres und das geht nur über Ring bzw. in Verbindung mit den Papieren.
 
Hi kerstin

genau wie es von Agaernährerin geschrieben wurde ist es korekt als kennzeichnung ist auch noch der chip zugelassen. auf jeden fall immer im vorfeld mit der behörde absprechen, sonnst kann es sehr teuer werden.
 
OK, danke erstmal, auch wenn ich das mit dem legalisieren nicht ganz versteh.

Wenn die den Vogel dann eingezogen haben, wissen sie ja trotzdem nicht, woher er kommt, oder wie alt er ist oder sonstwas.

Versteh einer die Welt....

Ich werd auf jeden Fall die Finger von sowas lassen.

Dankeschön:D
 
Es geht da auch nicht unbedingt darum ob der Vogel "legal" ist - sondern auch ob dieser legal erworben wurde (Artenschutzbestimmungen).

(Ich wiederhole mich) Mein Yogi ist 35 Jahre alt - er wurde mir vor 10 Jahren von Vorbesitzern übergeben - kostenlos - wegen Asthma des Halters - keine Ausrede, nachweislich!!! Er war lediglich beringt.

Da ich ja ein Mensch bin der sich bemüht, nach den buchstaben des Gesetzes zu leben wollte ich ihn letzlich anmelden - ohne Papierre - ääätsch'!!! - Er wurde mir formal beschlagnahmt, weil die alte Ringnummer sehr schwer zu lesen war. Haben dann mit einer Lupe und anderen Hilfen die Nr. doch noch entziffern können. Habe diese auch dann den Behörden gemeldet. Diese haben festgestellt, dass dieser Ring vor 1978 ausgegeben wurde und dass sie somit annehmen, dass der Vogel damals legal erworben wurde. Dieses 1978 muss eine "magische Grenze" der Nachprüfbarkeit sein denke ich. Der Vogel wurde mir nachträglich wieder zugesprochen. Es war aber schon ein Theater. Ich hätte mit ihm nicht züchten, verschenken oder gar verkaufen dürfen!!! (was ich sowieso nicht vorhatte)

So war meine Situation damals - ob man es begreift warum oder nicht ist fast unwichtig - Du kannst nicht dagegen angehen weil es Gesetz ist. Du sollst es nicht verstehen, sondern befolgen!!!

:D

Gruss Dieter



Gruss Dieter
 
Thema: Vogelkauf ohne Papiere legal???
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