Rechte beim Vogelkauf

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Macanzie

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Hi,

also es geht heute mal um ein nicht ganz so erfreuliches Thema. Wie hier bereits in einem anderen Thread geschrieben, war (und bin ich) auf der Suche nach einem älterem Hahn.

Vor zwei Wochen bekam ich auf eine meiner Suchanzeigen eine Antwort, dass ich einen 7 Jährigen Hahn haben könnte. Bei dem Anbieter handelt es sich um eine Züchter. Obwohl der Vogel in Salzgitter abzuholen war, immerhin 1 Stunde Autofahrt pro Strecke, nahm ich dieses Angebot an.

Auf dem gesendeten Bild sah der Vogel auch sehr gesund aus, und auch bei Übergabe war er sehr aktiv. Was aber auf den Bildern und auch bei Übergabe im Transportkäfig nicht ersichtlich war, war eine deutliche vergrößerung des Unterleibes (ich hab leider den Fachbegriff vergessen). Was ein deutliches Anzeichen für eine Kotabsatzstörung oder einen Tumor ist.

Diese Vergrößerung war wirklich sehr deutlich erkennbar und fiel mir auch gleich auf als der Vogel in den Käfig wechselte. Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen das dies dem Vorbesitzer nicht auffiel, zumal der Vogel ganz deutlich so gut wie gar keinen Kot absetzte (er saß über Nacht in der Box und es war vll ein klecks Kot auf dem Sand).

Am Dienstag wurde der Vogel geholt, am Freitag war ich gleich beim Arzt (ging wegen Arbeit nicht früher). Arzt hat meine Diagnose bestätigt und auch das dieser Zustand zu einem nahen Tod führen kann/wird. Nun ja, Sonntagmorgen lag der Vogel dann leider schon tot im Käfig. Laut Ärztin muss die Verdickung auch schon einige Zeit vor der Übergabe bestanden haben. Da ich leider selber schon einen eigenen Welli aufgrund eines Hodentumors verloren habe, weis ich das man da leider so oder so nicht viel tun kann und es zwansgläufig zum tot führen.

Wie auch immer, habe nun den Vorbesitzer angeschrieben wegen Kostenerstattung von Kaufpreis, Arztbesuch und Spritgeld von 20€. Habe ich eigentlich irgendwelche Rechte als Käufer? Es ist ja wie gesagt nicht das der Vogel einfach so starb, sondern das eine vorerkrankung bestand und (meine Meinung) davon der Besitzer auch kenntniss haben musste. Hat jemand vielleicht Erfahrungen mit derartigen Dingen?

danke.

ciao
 
Als Käufer musst Du dem Verkäufer das Recht auf Nachbesserung einräumen und darfst nicht eigenmächtig zum Tierarzt gehen (auch wenn dieses utopisch ist, natürlich geht jeder zum Tierarzt). Daher muss der Verkäufer Dir lediglich (wenn überhaupt) den Kaufpreis erstatten. Auf den Tierarztkosten und das Spritgeld wirst Du sitzen bleiben.
 
Es wird natürlich trotz allem schwer zu beweisen sein, dass der Verkäufer diesen "Mangel" kannte, und vermutlich wird gleich auch noch jemand die Frage stellen, wieso Du den Vogel nicht bei der Übergabe genauer angeschaut hast... Schwierige Sache.
 
Nein das die Erkrankung schon bestand, dass ist tierärztlich nachweisbar. Atest wurde ausgestellt.

In der Tat ist es mein fehler mit dem Kauf, und daraus habe ich gelernt. Übergabe erfolgte auf einem Parkplatz, also war das 'anschauen' schon von begrenzter Natur. Heute kam eine Antwort auf meine Email, darin steht dann plötzlich das der Vogel von einem bekannten war un auch sehr aktiv war (was keiner abstreitet). Bezahlen will er nichts bzw rückerstatten, aber ich könnte ja dafür einen neuen Vogel bekommen.^^ Ich finde es nur eben merkwürdig für einen Züchter, dass man seine Vögel so wenig ansieht und dann plötzlich sind es ja welche vom Bekannten.

Durchwühle gerade das Internet. Ich finde ja wohl den Kaufpreis sollte man erstatten (sind zwar nur 7€ aber geht ums Prinzip).


@MickiBo Der Besitzer wohnt wie erwähnt weiter weg und ich sag mal, um die TA Kosten gehts nicht mal, sind nur 5€. Aber das mit dem TA hab ich auch schon im netz gelesen. Nur ich habe noch andere Vögel und der Besuch diente ja auch der Sicherheit, dass es nichts ansteckendes ist. Aber wie gesagt, um die 5€ gehts nicht mal.
 
OT : Macanzie, warum hast du den Vogel nicht gleich einschläfern lassen und gewartet bis er (qualvoll) verstirbt?

Auf den 7 € wirste sitzen bleiben, wenn dann hättest gleich nein sagen müssen, das Problem ist du kannst so gut wie nichts nachweisen.
Und selbst dann :
Als Käufer musst Du dem Verkäufer das Recht auf Nachbesserung einräumen und darfst nicht eigenmächtig zum Tierarzt gehen
gilt das.
 
OT : Macanzie, warum hast du den Vogel nicht gleich einschläfern lassen und gewartet bis er (qualvoll) verstirbt?

Äh vielleicht weil der Vogel dort nun mal fidel war und eine normale Untersuchung auch nicht klären konnte was genau das Problem ist? Der Vogel hat sich zu diesem Zeitpunkt NICHT gequält, sonst hätte meine TA das schon automatisch gemacht mit dem einschläfern. Das es nun so schnell geht hat keiner gedacht, der Vogel sollte zurück zu seinem Besitzer.



Auf den 7 € wirste sitzen bleiben, wenn dann hättest gleich nein sagen müssen, das Problem ist du kannst so gut wie nichts nachweisen.
Und selbst dann :

gilt das.

Wie nein sagen? Das mit der Beule wurde erst daheim ersichtlich. Und zum TA wäre ich so oder so gegangen, also die Kosten mal aussen vor gelassen, wegen eventueller ansteckender Erkrankung.

Und woher weist du das ich das nicht nachweisen kann? Und zu deinem Zitat:

Ok, denken wir mal ich war nicht beim TA. Was ändert dies an dem toten Vogel? Bleibt noch die Nachbesserung, die aber nicht erfolgen kann weil der Vogel bestimmten Kriterien entsprach. Was bleibt also dann?

Es geht auch nicht zwingend ums Geld, sondern um das Prinzip das sich heute anscheinend jeder Züchter nennen darf. Ich weis es war mein Fehler den Vogel nicht fünfmal zu drehen, wird auch nicht wieder vorkommen. Dann kauf ich doch lieber in der Zoohandlung.
 
Arzt hat meine Diagnose bestätigt und auch das dieser Zustand zu einem
nahen Tod führen kann/wird
.
Da stehts doch, war absehbar das das Tier stirbt.

Ich weis es war mein Fehler den Vogel nicht fünfmal zu drehen, wird auch nicht wieder vorkommen. Dann kauf ich doch lieber in der Zoohandlung.
Die Tiere mit denen ich zusammenlebe schau ich mir gern auch 10mal an, ist genauso wenn ich in eine WG ziehe, da will ich auch wissen wer einzieht. :zwinker:

Gut gemeinter Ratschlag:
Das nächste Mal solltest du dir den Vogel einfach genau ansehen,
geh doch einfach zu einem "richtigen" Züchter, lass dir die Volieren zeigen und wähle dir dann ein Tier aus. :)
 
Ja aber der Vogel war noch voll aktiv und eine 100% aussage was er hat, hätten nur weitere Untersuchungen sagen könne. Genau so gut hätte er 'nur' eine vorrübergehende Kotabsatzstörung haben können. Habe auch gleich den VK informiert wegen Rückgabe des Tieres, nur leider ist es eben vorher verstorben.

Ja ich weis ja das es mit dem ansehen blöd war. :( Habe auch daraus gelernt.


Das Problem bei diesem Vogel war ja, dass ich speziell einen Hahn suche der mindestens 6 Jahre ist. Da habe ich leider keine große Auswahl bei den Angeboten. :( Meine anderen Vögel habe ich auch alle 5x angeschaut, bis auf den einen den ich gewonnen habe. Aber muss ich eben weiter suchen.
 
Äh Ich weis es war mein Fehler den Vogel nicht fünfmal zu drehen, wird auch nicht wieder vorkommen. Dann kauf ich doch lieber in der Zoohandlung.


Das gleiche kann dir in einer Zoohandlung auch passieren. Nur das du da Ersatz angeboten bekommst........ erging mir schon mal so.
 
Bei einem Preis von € 7,- würde ich da nicht länger drüber nachdenken und unter "dumm gelaufen" abhaken.
Die Sache ist natürlich ärgerlich und schade um den Vogel aber das lohnt sich doch wirklich nicht, sich nun darüber mit dem Züchter noch rumzustreiten.
 
Also bei jedem mir bekannten Vogel-Kaufvertrag steht drin, dass man den Kaufpreis erstattet bekommt, wenn der Vogel innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe stirbt oder der Tierarzt bis 7 Tage später Krankheiten feststellt, die schon vor dem Kauf vorhanden waren. Man unterschreibt allerdings auch, dass man sich den Vogel gut angesehen hat. Beispiel: http://www.vogelliebhaberverein-ansbach.de/Kaufvertrag.pdf (siehe ganz unten). Also immer nen Kaufvertrag machen, wenn man Stress vermeiden will.
 
Hi

bekanntlich ist ein tier / vogel rechtlich ja eine sache und da gibt es garantiebestimmungen.
ein händler kauft wie gesehen und hat gegen den verkäufer / kunden keine regressansprüche, da er ja als fachmann alles einschätzen kann.
ich als kunde habe gegenüber dem händler gewisse garantieansprüche vom umtausch bis zur nachbesserung, wobei dies dann der händler bestimmt.
bei käufen von privat an privat besteht keinerler garantieanspruch, da gilt wie gesehen so gekauft. eine ausnahme bei versteckten mängeln wenn diese verschwiegen wurden.
in diesem fall kann da auch keine rede von sein, denn es wurde ja zu hause gleich bemerkt und wenn ich mir die ware beim kauf nicht ansehe ist es halt sache des käfers.
in wie weit man nun einen züchter mit einem händler auf eine stufe stellen kann ? weis ich nicht.
ich denke mal in diesem falle wird es keine erstattung geben, ich meine rechtlich und bei der summe von 7 eus würde ich einfach einen haken hinter machen und in zukunft halt besser aufpassen. sehe es als eine art lehrgeld.

will noch drauf hinweisen, dass dieser beitrag keine beratung ist sondern meine sichtweise.
 
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