älterer Grauer ohne Papiere

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Mikkel

Mama aller Bewohner hier
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Hallo,
ich hab da mal eine Frage:
wie sieht es denn aus, wenn jemand eine ältere Henne hat (12 Jahre) und weil ein Wildfang keine Papiere. Ist der Vogel denn dann überhaupt legal? Ohne Papiere kann man ihn ja bei der Naturschutzbehörde gar nicht regestrieren lassen, oder?
Danke!!!
 
hallo ,ist dein Vogel offen oder geschlossen bergingt?

Keine Unterlagen = Tier illegal, nicht anmeldbar, mußt erst di Unterlagen bekommen.....

Wenn du wirklich einen Wf hast, und keine Unterlagen für diese Tier hast, dann mußt du dich mal mit dem ZZF in verbindung sezten, dem erkläsrt du dein problem, der sendet dir meistens die Impoteurdaten zu, dann kannst du dich mit dem Impoteur in verbindugn sezten um an die Unterlagen zu kommen. Vorraussetzung dafür ist, das er dies aucxh noch hat, da er nur 5 Jahre aufbewahrungspflicht hat.
WEnn du di Untelagen, also in deinem Fall die Einfuhrgenehmigung mit der E Nummer hast, dann kannst du dich an Frau Assing vom NLWKN in Nds. wenden. Die ist für die anmeldung von Artenschutztieren in Nds. zuständig.
Eine nette Frau, die allerdings wert auf vernünftige Papiere legt und auch mal böse werden kann.....

falls noch fragen sind, dann hau raus......

lg rett
 
Hallo,
das ist nicht unser Vogel. Mir wurde die Henne angeboten. Ob sie beringt ist kann ich nicht sagen. Aber die Anzeige für den Vogel findet ihr auch in euren kleinanzeigen...schaut mal nach
 
huhu,
wenn die noch besitzer kontakt mit dem ZZF aufnehmen, den Importeur ausfindig machen und die Unterlagen dort nachfordern, oder zumindest eine bestätigungs Email vom ZZF bekommen, wo der Importeur drauf steht, kann man die Henne mit gut reden und einem guten Tag im Amt anmelden.....wenn der Tag dort nicht gut ist, müssen die Unterlagen besorgt werden. Innerhalb Nds. sind die auflagen sehr eng und genau genommen!

Ist ein wenig papierkram, aber das ist alles noch im rahmen des machbaren.
Wichtig sind dann auf jedenfall Kaufverträge mit sämtlichen Daten der Vorbesitzer, evtl. Meldebescheinigungen ect. !!!

Lg rett
 
Hi,
wir haben auch so einen Fall. Robby, Timneh, WF, offen beringt ohne alles.
Haben uns beim ZZF kundig gemacht wegen der Ringnummer und erfahren das er 1979 beringt wurde.
Wir konnten ihn problemlos anmelden, allesdings nur, weil auf dem Amt "ein Auge zugedrückt" hat, weil er schon so alt ist. Auflage : Wir dürfen ihn nicht weiter verkaufen. Was wir aber auch gar nicht vorhaben. Er bekommt hier sein Gandenbrot.

@Mikkel,
einfach beim Amt anrufen und freundlich nachfragen. :zwinker:

LG
 
Für Niedersachsen guckst Du hier
http://www.nlwkn.niedersachsen.de/master/C12224242_N10539739_L20_D0_I5231158.html

Für Niedersachsen gibt es ein sehr gutes Faltblatt
http://www.nlwkn.niedersachsen.de/master/C14507021_N5454319_L20_D0_I5231158.html

sowie den Vordruck zur Tierbestandsmeldung als auch den Vordruck für die Veräußerungsgenehmigung
http://www.nlwkn.niedersachsen.de/master/C7699996_N14192129_L20_D0_I5231158.html

Hier ein link zur Artenschutz-Klassifierung des Kongograuen
http://www.wisia.org/wisia/FsetWisia1.de.html
 
Frau A. vom NLWKN wird dir im Endeffekt sagen das du diesen Vogel ohne Unterlagen nicht in Nds. anmelden kannst, er zurück gegeben werden muß oder eingezogen wird. Ich hab die ganze Schose mit dem NLWKN durch.
Frag beim ZZF an wer diesen Vogel importiert oder gezogen hat, dort wird man dir dann sicherlich die Daten der jeweiligen Person geben. Wenn der Vogel vor 1990 eingeführt wurde, steht in der E-mail bestimmt auch drin, das der Importeur oder Züchter keine Unterlagen mehr von diesem Tier haben wird, da die Aufbewahrungspflicht überschritten ist.
Wenn das der Fall ist, dann druck dir diese E-mail aus, und sag der Frau A. vom NLWKN das du diese E-mail vom ZZF bekommen hast, was da drin steht und dann schickst du es ihr zu. In den oben genannten Links findest du die nötigen Vordrucke die du für die Anmeldung benötigst.

P.s:
Ob sie beringt ist kann ich nicht sagen.

Sollte das der Fall sein, dann ich dir nur raten die Finger davon zu lassen, es sei denn es liegt ein Zeugnis vom TA über die Entfernung des Ringes vor. sonst bekommst du die Hölle heiß gemacht...... das nur als kleiner gut gemeinter Rat..... Der Vogel ist sonst schlichtweg ergreifend in Nds. Illegal. (so wie in den anderen Bundesländern auch, aber wie da reagieren weiß ich nicht.)


lg rett
 
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