Agaporniden ohne Fußring

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Bagci

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Hallo,

wisst ihr vll ob es strafbar ist wenn ich 3 Paare Agaporniden, von denen 1 Paar (Schwarzköpfchen) keine Fußringe hat, kaufe ?

Sollen zusammen abgegeben werden und die Besitzer haben kaum mehr Zeit für die Vögel und da Sie bei mir in der Nähe sind und ich ne größere Voliere für sie hätte, hätt ich sie bei mir aufgenommen, aber strafbar oder ähnliches will ich mich natürlich nicht machen, ist ja wohl klar.

Mfg
Bagci
 
Da reißt dir bestimmt keiner den Kopf ab. Eigentlich müssten sie zwar beringt sein, aber ich hab meine Henne von einer Züchterin, die hat mir den Ring einzeln dazu gegeben. Sie meinte die meisten Vögel würden ihn eh abknabbern oder sich daran verletzten deswegen macht sie die gar nicht erst drum.
 
Da macht sich die Züchterin aber u.U. ebenfalls strafbar oder begeht zumindest eine Ordnungswidrigkeit!
 
Hallo zusammen,

meines Wissens stehen Schwarzköpfchen in Anhang B der BUndesartenschutzverordnung und müssen nach der Bundesartenschutzverordnung entsprechnd gekennzeichnet sein..... entsprechend muß der Halter eine Herkunftsbestätigung vorlegen können. Meldepflicht besteht allerdings keine.

Siehe hier

LG
 
Hallo Divana,

Als Privatperson kannst du ihn verschenken oder verkaufen ohne
Ring.

wo steht denn das geschrieben?

Für Sittiche und Papageien besteht doch eine Ringpflicht und man benötigt eine Zucht- bzw. Ausnahmegenehmigung wenn es Nachwuchs gibt.
 
wo steht denn das geschrieben?

Für Sittiche und Papageien besteht doch eine Ringpflicht und man benötigt eine Zucht- bzw. Ausnahmegenehmigung wenn es Nachwuchs gibt.

das steht nirgends, aber das ist so.

Es geht ja hier um den reinen Kauf von Privat (Nichtzüchter) an Privat (Nichtzüchter). Und nicht um Zucht.
Ob Agaporniden nur mit Herkunftsnachweis verkauft werden
weis ich nicht, ich besitze keine. Ich denke aber nicht.
Das wissen die Besitzer der Agas besser.
 
Na ja, ich weis ja nicht Divana:nene:

Bagci, du solltest dich lieber mal beim zuständigen Amt informieren. Ganz unverbindlich. Musst ja nicht sagen, dass du die kaufen willst, sondern einfach nur Interessehalber Fragen was erlaubt ist oder was nicht.

lg Schocola
 
Mhh anscheinend ein schwieriges Thema.
Morgen kommt der ATA wegen meiner ZG da Frage ich am Ende einfach mal unverbindlich nach.
Geb euch dann Bescheid was rauskam.

MfG
 
Mhh anscheinend ein schwieriges Thema.
Morgen kommt der ATA wegen meiner ZG da Frage ich am Ende einfach mal unverbindlich nach.
Geb euch dann Bescheid was rauskam.

MfG

du hast in deinem Beitrag nicht erwähnt das du vorhast zu züchten.
Deswegen habe ich ja den Unterschied gemacht zwischen Zücher und
Nurhalter.
Bei dir als zukünftigen Züchter sieht es natürlich anders aus. Da greift
die Psittacoseverordnung.
 
Also meinen Hahn habe ich aus einer Zoohandlung, der ist beringt hatte aber keinen Herkunftsnachweis. Meine Henne dagegen hat einen Herkunftsnachweis, bloß den Ring hat sie mir eben einzeln dazugegeben. Hat mich auch etwas verwundert, aber deswegen wollte ich sie nicht mehr hergeben ;)
Da bin ich ja mal interessiert was der ATA dazu sagt!
 
Hallo ,ohne Zuchtgenehmigung dürfen Krummschnäbel bei uns in Deutschland gar nicht gezüchtet werden,auch nicht von Privatpersonen.Meldepflicht besteht nicht,da sie wie schon gesagt ,dem Anhang B zugeordnet sind.Gruß Ira
 
Hallo ,ohne Zuchtgenehmigung dürfen Krummschnäbel bei uns in Deutschland gar nicht gezüchtet werden,auch nicht von Privatpersonen.Meldepflicht besteht nicht,da sie wie schon gesagt ,dem Anhang B zugeordnet sind.Gruß Ira

^^Darum gings ja auch gar nicht.

Und? Hast du bestanden? und was hat er zu den Ringen gesagt?
 
^^Darum gings ja auch gar nicht.

Und? Hast du bestanden? und was hat er zu den Ringen gesagt?

Doch,denke schon,denn ohne Ring dürfen Papageien nicht gehandelt werden,d.h.auch nicht abgegeben werden.Aber wenn sie hoffentlich heute bestanden hat,hat sie ja ggf.auch die Möglichkeit die Agas noch nachzuberingen!gruß Ira
 
Bei den artgeschützten heimischen Vögel wird Vermarktung/Handel so definiert, daß ich selbst wenn ich einen Vogel verschenke früher eine Ausnahmegenehmigung vom Vermarktungsverbot brauchte, also vermarkte/handele, dies ist bei den Krummschnäbeln nicht anderes. Auch nur ein einzelner Jungvogel ist gezüchtet worden, den hat der Esel nicht im Galopp verloren.......

Ohne Zuchtgenehmigung darf ich keinem Krummschnabel die Möglichkeit zum brüten geben, nicht mal Nistkästen einhängen......

Heute muß ich meist nur noch einen Herkunftsnachweis an den Käufer weitergeben, auch für Krummschnäbel (Meldepflicht beachte). Da der Vogel irgendwie indentifiziert werden muß, besteht bei allen Anhang B-Vögeln eine Beringungspflicht. Hier bei Schwarzköpfchen nicht mit Artenschutzringen, da das Schwarzköpfchen von der Meldepflicht ausgeschlossen ist, sondern mit Ringen gemäß der Psittacoseverordnung. Wenn der Vogel in Anhang B gelistet ist heisst es noch lange nicht, daß er nicht meldepflichtig ist. Für Anhang B-Vögel gillt grundsätzlich: Herkunftsnachweis, Beringungspflicht, Meldepflicht (mit Ausnahmen). In den AZ-Nachrichten 3/2005 findet ihr eine genaue Liste aller Krummschnäbel.
Privatpersonen sind wir ja eigentlich alle, ob Züchter, Vermehrer oder Zufallszüchter ;-)
LG
 
So gesehen heißt das also so lange ich keine ZG habe braucht meine Henne nicht zwingend nachberingt zu werden, wenn ich jetzt aber eine ZG machen würde müsste ich sie nachberingen??
 
Termin fiel aus da ATA krank war. Sie meldet sich diese Woche wohl wegen neuem Termin, also kann immernoch nichts dazu sagen leider.
 
Thema: Agaporniden ohne Fußring

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