Sachkundeprüfung Wildvögel in SH

Diskutiere Sachkundeprüfung Wildvögel in SH im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Hallo Ihr Lieben! Da ich als Tierheilpraktikerin jedes Jahr Wildvögel gebracht bekomme, die verwaist oder verletzt sind und mich dann um sie...
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Linda76

Guest
Hallo Ihr Lieben!

Da ich als Tierheilpraktikerin jedes Jahr Wildvögel gebracht bekomme, die verwaist oder verletzt sind und mich dann um sie kümmere, sie groß ziehe und später auswildere, hab ich mal ne Frage.

Ich würde gern eine Sachkundeprüfung zum Thema Wildvögel ablegen.
Ich habe schon viel gegoogelt aber noch nichts konkretes gefunden.

Mir ist schon klar, dass es bei den Wildvögeln gewaltige Unterschiede gibt aber ich weiß eben nicht, wie das mit den Sachkundeprüfungen gehandhabt wird.

Ich lebe in Schleswig-Holstein (ganz oben im Norden).
Vielleicht kann mir von euch jemand weiter helfen und weiß an wen ich mich genau wenden muss und welche Möglichkeiten/Prüfungen es da gibt.

Danke und liebe Grüße, Linda
 
Oh.. entschuldigt.. danke fürs Verschieben!! Wusste nicht genau wo ich damit hin soll..8)
 
Was willst du denn mit einer Sachkundeprüfung ?
Möchtest du die Erlaubnis haben Wildtiere zu halten, also sozusagen ein Wildtiergehege eröffnen ?
Das musst du mal bei der Unteren Naturschutzbehörde nachfragen, welche Auflagen in deinem Kreis dafür erforderlich sind.
Sachkundeprüfung alleine reicht nicht, du must auch die Möglichkeit haben, die Tiere artgerecht unterzubringen.
Beim Bau eines Wildtiergeheges kommen evtl. noch Auflagen des Bauamtes.
 
Liebe Dohlenmutter (was für ein schöner nick-name!)

Ich möchte kein Wildtiergehege oder so "eröffnen" nur eine kleine Station für verletzte und/oder verwaiste Wildvögel. Sie sollen, wenn möglich natürlich immer ausgewildert werden, sobald sie fit sind.

Es geht in erster Linie um Wildvögel und wie gesagt, eine reine "Päppelstation".

Ein großes Gehege (ehem.Kaninchen-Ranch) das noch entsprechend umgebaut wird ist in Arbeit.. bisher haben wir immer improvisiert, also je nach Tierart das "passende" Gehege bzw. den passenden Käfig gebaut oder besorgt.

Liebe Grüße, Linda
 
Liebe Dohlenmutter (was für ein schöner nick-name!)

Ich möchte kein Wildtiergehege oder so "eröffnen" nur eine kleine Station für verletzte und/oder verwaiste Wildvögel. Sie sollen, wenn möglich natürlich immer ausgewildert werden, sobald sie fit sind.

Es geht in erster Linie um Wildvögel und wie gesagt, eine reine "Päppelstation".

Ein großes Gehege (ehem.Kaninchen-Ranch) das noch entsprechend umgebaut wird ist in Arbeit.. bisher haben wir immer improvisiert, also je nach Tierart das "passende" Gehege bzw. den passenden Käfig gebaut oder besorgt.

Liebe Grüße, Linda
Also irgendwie verstehe ich das nicht :?, einen Sachkundenachweis braucht man ja nur, wenn man gewisse Tiere halten, züchten oder handeln will usw. Es ist also eine Bedingung, um eine Genehmigung zu bekommen .

Du willst Wildvögel aufpäppeln, also so eine Art Auffangstation leiten.
Das ist schon irgendwie ein Wildgehege, kommt darauf an, in welchem Ausmaß du das betreibst !
Wie man das in deinem Kreis handhabt ,kannst du nur bei der UNB erfragen, auf jedenfall reicht ein Sachkundenachweis allein nicht, um die Erlaubnis zu bekommen einheimische Wildtiere auf Dauer zu halten. Da kommt normal immer ein Beamter, der sich die Anlagen anschaut. Die Haltung muß schon einigermaßen artgerecht sein.
Wenn du Tiere ab und zu nur vorrübergehend aufnimmst, weil sie hilflos sind, braucht´s du eigentlich auch keinen Sachkundenachweis oder eine Haltungsgenehmigung, allerdings sind hier unterschiedliche Gesetze zu beachten.
z.B.: BNatSchG, TSchG und natürlich das BJagdG , natürlich unter Beachtung der Landesrechte.
Es sind ggf. (kommt auf die Tierart an ) die Zustimmungen der UNB oder des Jagdpächters notwendig, um die Tiere legal zu päppeln und auszuwildern.

Vielleicht gibt´s schon so einem Wildtierhilfeverein o.ä. in deiner Umgebung, es wäre vielleicht sinnvoller sich dann dort als aktives Mitglied anzuschliessen.
 
Hallo Linda,bei dem SN geht es doch eigentlich nur um die Krummschnäbel,wegen der Papageienkrankheit und das auch nur bei der Zucht .Du kannst auch Papageien halten ohne SN,nur nicht züchten.Deshalb verstehe ich auch nicht warum du für Wildvögel so etwas machen möchtest.Speziell für Wildvögel gibt es ,meiner Meinung nach, keine Sachkundeprüfungen.
 
Hallo Linda,bei dem SN geht es doch eigentlich nur um die Krummschnäbel,wegen der Papageienkrankheit und das auch nur bei der Zucht .Du kannst auch Papageien halten ohne SN,nur nicht züchten.Deshalb verstehe ich auch nicht warum du für Wildvögel so etwas machen möchtest.Speziell für Wildvögel gibt es ,meiner Meinung nach, keine Sachkundeprüfungen.

DAS! Ist nämlich ein weitverbreiteter Irrtum, den immer wieder gerne "alle" unterliegen...
Siehe dazu
TschG Zweiter Abschnitt - Haltung - §2 Absatz 3 !!!!
Und die muß nämlich auf Verlangen auch nachgewiesen werden :+klugsche
Von jedem von uns ! ! ! :+schimpf
Außerdem kommt hier noch eine Einschränkung

Bundesartenschutzverordnung
Verordnung zum Schutz wildlebender Tier und Pflanzenarten
Abschnitt 3 (Haltung und Zucht, Anzeigepflicht)
Unterabschnitt 1 (Haltung und Anzeigepflicht)
§7

Auszug:
(1) Wirbeltiere der besonders geschützten und der in § 3 Abs. 1 Satz 1 (Geierschildkröten und Grauhörnchen und son..."Kram") genannten Arten dürfen nur gehalten werden, wenn sie keinem Besitzverbot unterliegen und der Halter

1.
die erforderliche Zuverlässigkeit und ausreichende Kenntnisse über die Haltung und Pflege der Tiere hat und
2.
über die erforderlichen Einrichtungen verfügt, die Gewähr dafür bieten, dass die Tiere nicht entweichen können und die Haltung den tierschutzrechtlichen Vorschriften entspricht.

Und wie ihr alle wißt :D sind ja in Deutschland fast alle Vogelarten besonders geschützt...
Da ist es schon ganz schlau, wenn man eine allgemeine Sachkundeprüfung ablegt.
Und da Linda76 ja immer wieder "etwas" angeboten bekommt, sollte sie sich vorsichtshalber dann auch noch mit der Unteren Naturschutzbehörde in Verbindung setzen, wenn es mal soweit ist, und abklären wie sie am besten verfahren sollte....damit sie "gesetzestreue" Nachbarn nicht melden können ;)
Vorbeugen ist besser als heilen :+klugsche
 
Tiffi.......:beifall:

Ich hatte das gleiche schon mal in einem anderen Thread geschrieben. Leider hat's mir keiner geglaubt und es gab einiges an Zank.

Linda.... wende Dich doch einfach an Eugen Franke er ist Koordinator für Sach- und Fachkunde im DKB und kann Dir sicher einen Schulungstermin in SH nennen. Es werden immer wieder Termine angeboten.
 
Hallo Tiffi,das ist wirklich interessant und wußte ich so auch nicht:nene:aber was meinst du mit:Muss von jedem von uns nachgewiesen werden?Kann man praktisch eine allgemeine Sachkundeprüfung ablegen und eine für Papageien,oder beinhaltet die allgemeine auch die der Papageiensachkunde?
 
Sorry jetzt erste gesehen....

Hallo Tiffi,das ist wirklich interessant und wußte ich so auch nicht:nene:aber was meinst du mit:Muss von jedem von uns nachgewiesen werden?Kann man praktisch eine allgemeine Sachkundeprüfung ablegen und eine für Papageien,oder beinhaltet die allgemeine auch die der Papageiensachkunde?

Im §11 des TierSchG ist das eindeutig geregelt!
Wer gewerbsmäßig ......
ließ dazu: Absatz 1 Punkt 3 a. und b.
Bei uns "Liebhabern" geht man davon aus das es nicht gewerbsmäßig ist. Von daher brauchen wir auch keine Sachkunde abzulegen. Noch nicht :D
Wobei gewerbsmäßig in den einzelnen Bundesländern teilweise unterschiedlich gehandhabt wird (Anzahl der Brutpaare).

Bei Papagein sind die Regeln verschärft aufgrund der Seuchenbekämpfung (Psittacoseverordnung)

Im übrigen wurden die einzelnen Länder vom Bundesministerium ermächtigt dazu abweichende oder ergänzende Regelungen zu treffen....
Blablabla......

Sprich die ganzen großen Ausstellungszüchter, sind in meinen Augen Gewerbetreibende, da sie eine überproportionale Anzahl an Brutpaaren halten und deren Jungen auch veräußern (müssen, wollen). Wobei der Umsatz der durch den Verkauf der Vögel erziehlt wird (Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit), zu versteuern wäre, laut Steuergesetz (andere Baustelle!). Ganz besonders wenn diese Leute fremde Vögel zukaufen um sie dann wieder zu verkaufen. Oft unter dem Deckmantel: "Ich will doch blutsfremde Paare abgeben":
Sprich:
Würde ich beim AV arbeiten oder der unteren Naturschutzbehörde, würde ich mir auf großen Vogelschauen oder Börsen die Namen derer notieren, die mehrere und/oder verschiedene Tier ausstellen und/oder veräußern, und denen dann mal einen Besuch abstatten :zwinker:
Weil die nämlich in meinen Augen ein Gewerbe betreiben würden :+klugsche
Und ich dann von ihnen eine Sachkunde verlangen würde und eine Überprüfung der Unterbringung der Vögel (TierSchG Absatz 2, Punkt 3) und ich würde evtl. ganz massiv Gebrauch machen von Absatz 2a :zwinker:

Mir würden "Tausend" Dinge einfallen um "uns" das Leben schwer zu machen :D
Aber ich arbeite ja nicht bei einer Behörde :)
**************************************************
Schlussendlich muß jeder von uns ausreichende Fähigkeiten und Kenntnisse besitzen §2 des TierSchG.
Nachweisen auf Verlangen!
Ansonsten nur bei §11 Absatz 3

Und für Linda76
zählt das nur, weil sie nach §11 Absatz 1 Punkt 2
Tiere für andere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung halten,
will
Pflege/Auffangstation für Wildvögel ;)

Zu weiteren Auführungen...befragen sie bitte ihren Arzt oder Beamten :D
 
Thema: Sachkundeprüfung Wildvögel in SH
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