Zuchtgenehmigung

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Lord_Wolf

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Katzenschmuser ^^
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Hallo
Kann mir einer sagen warum man für Papageien und Sittiche eine Zuchtgenehmigung braucht und für andere Vögel nicht? Es ist doch bekannt das alle Vogelarten Ornithose bekommen können warum braucht man dan nur für Papageienvögel eine?

:?
 
Ornithose Ist doch Psittacose.
Also warum brucht man für die anderen Vögel nicht auch eine Zuchtegenehmigung?
 
>>><<<

Hallo Elmo ,

Die Zuchtgenehmigung ist vorgeschrieben durch die Psittacoseverordnung im Tierseuchengesetz und soll gewährleisten, dass Züchter die sogenannte Papageienkrankheit (Psittakose) erkennen.

Psittakose ist gleich Ornithose !

Beide Begriffe sind unterschiedliche Bezeichnungen für die gleiche Krankheit.
Es gibt dabei ebend nur einen kleinen winzigen Unterschied: Psittakose betrifft ebend nur die Papageienvögel und Sittiche, Ornithose aber alle anderen Vögel, Feder-Tiere. (Psittakose wird auch Papageienkrankheit genannt).

Bei der Krankheit handelt es sich um eine Infektion mit als Chlamydium Psittaci bekannten Bakterien. Da diese Bakterien auch Menschen befallen können ist der Grund warum Psittakose gemeldet werden muß und man für Vögel die es bekommen können eine Zuchtgenehmigung brauch.

Der übergeordnete Begriff Ornithose umfasst aber also sowohl die Psittakose (das Auftreten der Krankheit bei Papageien und Sittichen = Psittaciden) als auch die übrigen Formen der Ornithose (d. h. das Auftreten der Krankheit bei anderen Vogelarten, Tauben und Geflügel).
Da die Krankheit bei allen empfänglichen Tieren durch den gleichen Erreger verursacht wird, hat es sich zur Verdeutlichung als zweckmäßig erwiesen, die Bezeichnung „Psittakose“ für die bei Papageien und Sittichen auftretende Ornithose beizubehalten.
 
Danke
Das wuste ich aber leider schon.
Aber warum müssen die anderen Vogelarten keine Haben? Die kriegen das doch auch :?
 
Ich habe es mal hierhin verschoben, da es geltendes Recht betrifft.
Soweit ich weiß, ist die normale Ornithose nicht auf den Menschen übertragbar?
 
Der Veterinär-Arzt der mich 1998 prüfte, meinte auf eine ähnliche Frage von mir, das der Erreger beim Wandern von anderen Vögeln zu Papageien bei der Übertragung auf Säugetiere/Menschen aggressiver und gefährlicher würde. Ein paar Jahre vorher mußte ein Veterinär aus einem Nachbarkreis wegen eines Herzschadens infolge von Psittacose frühpensioniert werden. Umkehrschluß:
Hält man Papageien ohne Kontakt zu anderen Vögeln und beachtet die Quarantäne-Vorschriften bei neuen Papageien- keine Psittacose.
Oder ist das ein Kurzschluß ( ist ja 12 Jahre her)?
Der Pschyrembel (258. Aufl./1998) führt auch kein Chlamydia ornithi. Psittakose ist Sonderfall der Ornithose, wie in einem Beitrag oben. Bei Fieber über mehr als 3 Wochen: Letalität 20-50%!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hmmm... hört sich ja sehr schlimm an wie das hier beschrieben wird
 
Grund ist die anfangs unklare Symptomatik, und daß es den Vögeln u.U. noch gut geht während es dem Mensch schon schlecht geht.
Behandelbar mit Antibiotika und selten.
Weiß jemand im VF etwas von aktuellen Erkrankungen bei Menschen?
 
Muss mann davor sehr große Angst haben wenn man zu einem Züchter geht?
 
Ich habe vor ein paar Jahren, glaube im WPM, gelesen, daß es sich ca. um 10 Fälle pro Jahr in Deutschland handelt. Die strikte scharfe,
ich denke auf Deutschland beschränkte Regelung (?) stammt wohl noch aus der Zeit als es gegen den Psittakose-Erreger noch keine Antibiotika gab. Es gab wohl auch mal eine Welle mit ettlichen Todesfälle. Mal Google und Wiki gucken...
Bei Google ist noch ein kompletter Thread des VF von 2005 zu diesem Thema unter Vogelkrankheiten zu finden
 
Zuletzt bearbeitet:
Wiki:Ornithose ist auch kurz, knapp, verständlich.
Menschen mit MRSA (Garantiert bei Google/Wiki) dürften u.U. Probleme kriegen, weil der MRSA gegen das Ornithose-Antibiotikum resistent ist und quasi die Antibiotikum-Gabe als Weckruf empfinden könnte. Falls ein Human-Mediziner da ist, bitte Kommentar geben.
Bin ja nur Altenpfleger...
Umgekehrt ist aber klar: wer Antibiose einnehmen muß, UNBEDINGT NACH VORSCHRIFT,SELBST BEI SCHNELLER BESSERUNG, erhöht sein Risiko irgendwann Probleme mit resistenten Stämmen zu bekommen, ob MRSA, EBSL (es gibt Hausärzte, die davon noch keine Ahnung haben) oder was auch immer. Auch beim Robert-Koch-Institut googlen!
 
Soweit ich weiß ist die der Erreger für PApageien auch ein wenig gefährlicher als für Wildvögel o. ä. aber bin ich mir nicht sicher, aber habs das so schon oft gehört.

Nach Aussagen eines Arztes ist die Psittakose mittlerweile weitaus weniger schlimm wie eine starke Grippe, Schweinegrippe, Vogelgrippe o. ä.
ca. 0,5% Todeswahrscheinlichkeit meinte er, also nur wenn man vorher wirklich schon schwer krank ist. z.B. am Herz oder Lunge.

MFg
 
Cp. pneumoniae und psittaci sind humanpathogen.
Die Auskunft das die Meldepflicht nur Papageien betrifft, ist nicht ganz richtig!
Verenden "normale" Heimvögel aus unbekanntem Grund und man gibt sie wie es sich für einen ordentlichen Halter gehört in ein anständiges Labor zur Sektion, und wird Cp. psittaci festgestellt, erfolgt von dem untersuchenden Labor eine Meldung an den AV (Amtsveterinär).
Dieser nimmt Kontakt zu dem Halter auf und erkundigt sich nach dem Befinden und ob noch mehr Vögel gestorben sind, so bei mir in den 90ziger Jahren.
Man soll die Vögel dann nur noch eine Weile beobachten und in den nächsten Wochen keine neue kaufen oder verkaufen. Ganz locker und entspannt!

ABER :+klugsche

Hat man Papageien im Bestand, schwups, steht man ab sofort unter Quarantäne.
Das heißt als Züchter wird man gesperrt, alle Vögel gehen in Quarantäne und sollten/müssen vorsorglich behandelt werden. Damals noch mit Tetracyclin direkt.
Es erfolgen auch mehrere Kotprobenentnahmen.
Und das obwohl, die Neuzugänge innerhalb von 12 und 24 Stunden verstorben waren und separat gehalten wurden.
Ziemlich heftig, damals :D
Es erkranken immer noch an die 100 Leute an Psittacose, und man kann davon ausgehen, das immer noch einige daran versterben, weil Zoonosen leider kein Hauptfach der studierenden Ärzte ist. Die wenigsten kennen sich mit Zoonosen aus (siehe auch hier RKI Fehldiagnosen), und ich rede hier nicht nur von Psittacose. Da gibts noch jede Menge andere leckere Sachen die man sich einfangen kann.
Leider sind die Halter meist selber schuld, da sie keine ordentliche Quarantäne ihre Neuzugänge durchführen und auch keine vernünftige Labordiagnostik durchführen lassen, ist ja zu teuer :achja:
Wenn jemand sich bei Koch schlau machen möchte, hier der Direkt Link...RKI
 
Ornithose Ist doch Psittacose.
Also warum brucht man für die anderen Vögel nicht auch eine Zuchtegenehmigung?

Guten Morgen,

villeicht beantwortet Dir der folgende Auszug aus dem Merkblatt des Reg.Präs. Karlsruhe deine Frage

2. Meldepflicht
Alle lebenden Wirbeltiere der besonders geschützten Arten unterliegen grundsätzlich der Meldepflicht nach$ 7 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung. Das bedeutet, das jeder Erwerb oder Verlust eines besonders geschützten Tieres zu melden ist. Ausnahmen gibt es bei Vögeln( etliche Sitticharten),Reptilien ( Schlangen u. dgl.), Amphibien( Frösche)und Fischen.( vgl. Anlage 1).
Zu - und Abgänge sind spätestens innerhalb eines Monats, eigene Nachzuchten innerhalb von drei Monaten zu melden.
Die Meldepflicht ist eine persönliche Pflicht. Die zuständige Behörde richtet sich nach dem Standort der Tierhaltung. In Baden-Württemberg sind die Regierungspräsidien die Meldebehörden.
Auch die Abgabe, der Tod eines Tieres als auch der Standortwechsel der Tierhaltung sind zu melden. Gemeldet werden muss in jedem Fall die Anzahl, die Art, Geschlecht, Alter und besondere Kennzeichen der Tiere, wann und von wem (mit vollständiger Adresse) ein Tier erworben wurde und wann und an wen (mit vollständiger Adresse)e in Tier abgegeben wurde. Für den erstmaligen Erwerb ist der Vordruck lz7 (Bestandsanzeige) zu verwenden. Für weitere Änderungen des Bestandes - sowohl Zu - und Abgang - sind die Vordrucke VB und V9 zu nehmen. Bei eigenen Nachzuchten ist dem Meldeformular V8 immer der EigenzuchtnachweVis5 beizufügen. Alle Meldevordruck werden kostenlos zur Verfügung gestellt. Von Internet-Nutzern können alle Meldevordrucke von unserer Homepage:
www.rp-karlsruhe.de runtergeladen werden. Dem Meldeformular ist immer eine Kopie des jeweiligen Herkunftsnachweises(Kaufbeleg, ,Züchterbescheinigung) beizufügen.

3. Halter - und Züchterpflichten
Jeder Halter und Züchter von artgeschützten Tieren ist verpflichtet, diese artgerecht unterzubringen. Das heißt, er muss die Tiere entsprechend den vorgegebenen Haltebedingungen in entsprechenden Gehegen, Volieren, Käfigen oder Terrarien halten. Zu den Haltebedingungen können die zuständigen Veterinärämter entsprechende Auskünfte erteilen. Artgeschützte Tiere dürfen nur an Empfänger abgegeben werden, die über die Unterbringung, Ausrüstung und die erforderlichen Praktiken für eine sorgsame Behandlung des Exemplars ausreichend unterrichtet sind. Dem Vorbesitzer obliegt es, den neuen Halter über Melde- und Bescheinigungspflicht zu unterrichten und die erforderlichen Herkunftsnachweise auszuhändigen.

5. Bescheiniqunqspflicht
5.1 Schutz nach EG-Artenschutzverordnung( EGVO)
Für Tiere und Pflanzen, die in Anhang A der Verordnung gelistet sind, gelten strengere Regeln als für Exemplare, die in Anhang B aufgenommen wurden.
Die Vermarktung lebender Tiere von Anhang A - Arten darf nur mit Bescheinigungen nach Art. 10 EGVO erfolgen. Vermarktung ist z.B. der Kauf, aber auch das Angebot zum Kauf (lnserat), der Verkauf, das Angebot oder (auch nur) das Befördern zu Verkaufszwecken sowie das kommerzielle Zurschaustellen ( siehe auch $ 42 Abs.2 Bundesnaturschutzgesetz (tBzN atSchG). Bescheinigungen können nur für legal gezüchtete oder legale eingeführte Tiere erteilt werden. Für die Erteilung der Bescheinigungen ist in Baden-Württemberg das Regierungspräsidium zuständig. Die Erteilung ist gebührenpflichtig und richtet sich nach dem Verkaufswert der Tiere, Pflanzen, Gegenstände und Erzeugnisse.
 
Selbstverständlich benötigt man auch für andere eine Zuchtgenehmigung! Als ich mich nach einer Genehmigung für die Zucht von Wellensittichen erkundigte, ahnte ich jedoch nicht, dass es nur um die zu entrichtende Gebühr geht. Kein Schwein interessiert sich für das, was man mit dieser Genehmigung geplant hat (ausser das Finanzamt natürlich).

Als ich damals die Formulare mitnahm, hatte man sich meine Nummer notiert, und nur wenige Tage später bei mir angerufen, um zu fragen, ob ich denn nun soweit wäre. LMAO.. Was für ein Unsinn ist das denn? Fazit: Wer plant mit den Tieren sein Lebensunterhalt zu bestreiten, wird wohl eine Genehmigung benötigen.
 
Bei dieser (Fachliteratur) hier kommt man ja gar nicht mehr richtig mit :+keinplan:+sad:
 
Danke aber ich glaube ich habe es verstanden :D (hoffe ich) ist für mich nur ein bisschen kompliziert gewesen
Aber wenn jetzt noch mehr kommen würde dann würde ich warscheinlich nicht mehr mit kommen

Danke für die Antworten :zustimm:
 
Hallo,

die sogenannte Zuchtgenehmigung für Psittaciden wie sie derzeit begründet ist, ist schlichtweg Schwachsinn hoch 10.
Ornithose kann der Mensch unter Anderem auch durch KATZEN!! bekommen. Und dann ist die dadurch ausgelöste Krankheit auch kein Zuckerschlecken.

Aber so ist das in Deutschland, ehe Verordnungen geändert oder ganz gekippt werden, muss man dem Gremium dieses Ersinnen mit der Axt in den Schädel zimmern, vorher bewegt sich da rein gar nichts.

Nicht dass man mich hier falsch versteht, ich bin unbedingt für Zuchtgenehmigungen - für _alle_ Flugsaurier sowie andere Tiere, die gezüchtet werden.
Aber dann bitte aus den richtigen Gründen und richtig formuliert und vor allem korrekt kontrolliert!
 
Thema: Zuchtgenehmigung

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