§ 11 des Tierschutzgesetztes und dazu eine Frage!?!?

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Lorimaus83

Lorimaus83

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Hallo,

ich habe ma eine frage zum § 11 des Tierschutzgesetztes.

und zwar ab wann kann es verlangt werden das man den § 11 Schein beantragen muß ?

Vielen Dank im vorraus.

Lg Lorimaus
 
Hi Lorimaus,

lt. Paragraph musst Du Sachkunde nachweisen sobald du
- mit den Tieren handeln wilst (Verkauf)
- die Tiere wg. Tierversuche hälst
- die Tiere für andere unterbringst.

LG
papagilla
 
Hi Papagilla,

hmm ist es dann das gleiche wie Zg und Haltegenehmigung?

Weil die haben wir ja...

Oder ist der § 11 Schein noch auf was anderes bezogen...?

Lg
 
Nein, die Gesetzesgrundlage für eine Zucht- oder Haltegenehmigung ist eine andere als das Tierschutzgesetz (z. B. Psittakose-VO oder Artenschutz).
 
Also das heißt wenn jemand Tiere hält, züchtet und verkaufen will, braucht man denn § 11 Schein??

Weil dann müßten ja alle Züchter den Schein haben...oder ! ? ! ?

Lg
 
Nein, nur so, wie es in § 11 auch steht:
(1) Wer 3. Wirbeltiere gewerbsmäßig a) ... züchten oder halten, ... b) mit Wirbeltieren handeln, etc. will, ...
oder (wie genannt) 2. "für andere" ... halten ... will, ...
 
Moinsen:)

ich habe den Schein dieses Jahr gemacht* arbeite im Zoohandel da ist er pflicht* wir hatten da einen Kandidaten der normaler Halter ist und nun gerne Züchten möchte , sein ATA hat ihm als vorraussetzung dafür das er ihm die ZG prüfung abnimmt den Elferschein aufgebrummt , fand ich schon hammer denn der Schein kostet mit allem drum und dran etwas über 400 euro

scheint also auch da von Bundesland zu Bundesland verschieden zu sein , 2 weitere Mitstreiter kamen von einem Russischen Wanderzirkus welcher auch Papageien hällt , und mussten , wenn sie in Deutschland auftreten wollen , ebenfalls den Schein haben * soweit ich weiß haben die beiden den Schein bekommen , dank Dolmetscher , der Privatmann der die ZG Haben wollte hat auch bestanden:)
 
Hallo Lorimaus ,

hmm ist es dann das gleiche wie Zg und Haltegenehmigung?
Oder ist der § 11 Schein noch auf was anderes bezogen...?

Die Zg und Haltegenehmigung ist eine Erlaubnis nach § 17g des Tierseuchengesetz für das Züchten und Handeln mit Papageien und Sittichen.

Neben der bestehenden Erlaubnis nach § 17g Tierseuchengesetz ist eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr.3 Tierschutzgesetz erforderlich, wenn

* regelmäßig Jungvögel verkauft werden und
mehr als 25 züchtende Paare von Vogelarten bis einschließlich Nymphensittichgröße oder
mehr als 10 züchtende Paare von Vogelarten größer als Nymphensittiche oder
mehr als 5 züchtende Paare Kakadu und Ara gehalten werden oder

* Ein Handel (Ankauf und Verkauf) betrieben wird.

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Ich weiß ja nicht welche und wie viele Vögel Du hast?? Es handelt sich meistens da nach mit wie vielen Vögeln gezüchtet wird das man den § 11 Schein beantragen muß wie es oben steht.
 
Alles korrekt :zustimm:
§ 11 bezieht sich nämlich auf gewerblich!
Ein Züchter der also regelmäßig Junge nachzieht und verkaufen will, handelt auch im Sinne eines Gewerbes.
Da könnte man ihm das sogar aufbrummen wenn er weniger Zuchtpaare hat :zustimm:
Und die vom Wanderzirkus brauchen den weil sie gewerbsmäßig ihre Tiere zur Schau stellen..:jaaa:
 
Hallo,

aus der Seite: www.bna-ev.de/


Das Tierschutzgesetz schreibt im § 11 für jeden der Tiere hält, züchtet und mit ihnen handelt die Sachkunde vor. Sie beinhaltet die theoretischen und praktischen Grundlagen für den Umgang, die Haltung, Fütterung und Zucht der Tiere.
Auch im § 6 der Bundesartenschutzverordnung ist festgeschrieben, dass Wirbeltiere der besonders geschützten Arten gehalten werden dürfen nur von dem: "Der die erforderliche Zuverlässigkeit und ausreichende Kenntnisse über die Haltung und Pflege der Tiere seiner nach Landesrecht zuständigen Behörde vorlegen kann."



Wer muss den Sachkundenachweis ablegen?

Wissenschaftlich geleitete zoologische Einrichtungen
Nicht wissenschaftlich geleitete Tierparks, also auch Wild- und Vogelparks, die Tiere gewerbsmäßig zur Schau stellen
Der gewerbsmäßige Handel
Gewerbsmäßige Züchter und Halter
Wer Tiere zur Schau stellt.


Was bedeutet "gewerbsmäßig"?

Die Gewerbsmäßigkeit nach dem Tierschutzrecht ist immer dann gegeben, wenn die Tätigkeit planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht der Gewinnerzielung ausgeübt wird.
Voraussetzung für gewerbsmäßiges Züchten sind gegeben wenn:

Vögel: Ein gewerbsmäßiges Züchten liegt bei Vögeln in der Regel vor, wenn regelmäßig Jungtiere verkauft werden und
1. mehr als 25 züchtende Vogelpaare gehalten werden und/oder
2. mehr als 10 züchtende Zuchtpaare über Nymphensittichgröße gehalten werden und/oder
3. mehr als 5 züchtende Ara- oder Kakadupaare gehalten werden.
Generell gilt: Bei Reptilien, Vögeln und sonstigen Heimtieren (z.B. Aquarientieren) gilt eine Zucht als gewerbsmäßig, wenn ein Verkaufserlös von mehr als 4000 DM (~2000 EUR) jährlich zu erwarten ist.


Das war jetzt ganz genau :).
 
Hallo :),

vielen Dank für die vielen Antworten nun weiß ich ein bissel bescheid und werde wohl den Antrag am Montag abschicken.

Lg Lorimaus
 
Thema: § 11 des Tierschutzgesetztes und dazu eine Frage!?!?
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