Schutzgebühr

Diskutiere Schutzgebühr im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Link zum Ursprungsthema "Umsonst" sollte man niemals ein Tier abgeben, auch wenn einem am Geld nicht gelegen ist (man kann es ja dann...
Dorith

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Papageien- und Gartenfan
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"Umsonst" sollte man niemals ein Tier abgeben, auch wenn einem am Geld nicht gelegen ist (man kann es ja dann irgendwo spenden). Eine Schutzgebühr sollte immer genommen werden. Das ist bei Vögeln nicht anders als z.B. bei kleinen Kätzchen, die einem an jeder Ecke angeboten werden.... Sie kosten nix, sind demnach auch "nix wert", werden schnell mitgenommen und werden oft genauso schnell wieder abgegeben, wenn sie unbequem werden und der neue Besitzer feststellt, dass sie auch Geld kosten.

Sag deiner Bekannten, dass sie eine angemessene Schutzgebühr verlangen soll, damit die Tiere einen neuen Besitzer finden, der auch wirklich Interesse am Wohlergehen der Grauen hat und sich die Anschaffung mit allen Konsequenzen genau überlegt hat.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Dorith, dein Tipp ist nicht von der Hand zu weisen. Ich werde es ihr sagen, obwohl ihr Geld wirklich weniger wichtig ist als eine gute Unterbringung.

Soll sie denn auch irgendwie nen Vertrag aufsetzen, wenn sie sich entschieden hat oder wie? Was meinen Kenner der Szene bzw. unsere Mods dazu?
 
Sag deiner Bekannten, dass sie eine angemessene Schutzgebühr verlangen soll, damit die Tiere einen neuen Besitzer finden, der auch wirklich Interesse am Wohlergehen der Grauen hat und sich die Anschaffung mit allen Konsequenzen genau überlegt hat.

Dann kann die Bekannte sämtliche Forderungen bzw. Anliegen an die zukünftigen Halter in den Wind schreiben, da sie keinerlei Forderungen mehr stellen kann, die Vögel verkauft sind.

Rechtliches zu Schutzverträgen

Zudem sollte man nicht dabei vergessen, das es im Grund egal ist.....wenn Jemand Vögel abgeben oder nicht entsprechend versorgen will, es letztendlich egal ist ob Geld geflossen ist oder nicht.

Das Thema Schutzgebühr sollte zukünftig "at acta" gelegt werden, da es keine rechtliche Handhabe gibt, eine fordern zu dürfen oder zu können.

Gibt nur die Möglichkeit verkaufen, wenn das Geld so wichtig ist oder einen Schutzvertrag, wo kein Geld mehr fließt.

Ob Kosten für evtl. notwendige entstandene TA-Kosten oder spezielle Virentestes erstattet werden dürfen und so kein Kauf im klassischen Sinne stattgefunden hat, sollte man sicherheitshalber im Vorfeld abklären lassen.
 
Hallo Tueddel,

die Sache mit der Schutzgebühr ist eher "psychologisch" begründet - denn eine Sache, die man sozusagen "nachgeworfen" bekommt, ist einem oftmals auch nicht so viel wert wie etwas, wofür man bezahlt hat. Das stelle ich zum Beispiel seit vielen Jahren immer wieder bei Abgabetieren fest, die ohne Schutzgebühr vermittelt wurden (siehe mein Beispiel mit den Kätzchen).

Ein Schutzvertrag sollte zusätzlich in jedem Fall abgeschlossen werden. Dort muss auch vereinbart werden, dass der Vorbesitzer nach Übergabe der Tiere sich ab und zu mal von deren Wohlergehen persönlich überzeugen darf, dass die Tiere nicht ohne Wissen und Erlaubnis des Vorbesitzers weitergegeben oder eingeschläfert werden dürfen.

Wenn nötig, kann ich dir gerne mal ein Muster eines solchen Schutzvertrages zusenden, den man passend zu den beiden Grauen umformulieren könnte.

Dem neuen Besitzer soll dadurch klargemacht werden, dass er/sie sich nicht mal eben so zwei Graupapageien anschafft und dann nach ihm die Sintflut, sondern dass er/sie mit den Tieren auch eine große und teilweise sehr kostenintensive Verantwortung übernimmt, die er bis zum Lebensende der Vögel wahrnehmen muss.

Schutzvertrag und Schutzgebühr halten insbesondere (zumindest zum Teil) auch solche Leute ab, die nur lesen "Graupapageien zu verschenken" und denen mehr an einem Schäppchen gelegen ist als an der Verantwortung, die dahinter steht. Sozusagen "Oh toll, wertvolle Graupapageien umsonst, da greif ich doch schnell mal zu". Gut möglich, dass sich da auch solche melden, die die Vögel dann mit Gewinn wieder weiterverkaufen. Das kann man durch Schutzvertrag und Schutzgebühr zumindest weitestgehend ausschließen.
 
@ Pico:

Dann kann die Bekannte sämtliche Forderungen bzw. Anliegen an die zukünftigen Halter in den Wind schreiben, da sie keinerlei Forderungen mehr stellen kann, die Vögel verkauft sind.
Gibt nur die Möglichkeit verkaufen, wenn das Geld so wichtig ist oder einen Schutzvertrag, wo kein Geld mehr fließt

Da irrst du dich aber gewaltig! Ein Vertrag, der zwischen zwei mündigen und geschäftsfähigen Vertragspartnern geschossen wird, ist hierzulande immer bindend und hat auch immer Gültigkeit vor dem Gesetz, sofern keine "sittenwidrigen" oder illegalen Punkte darin vereinbart sind. Dafür werden ja Verträge geschlossen, sonst könnte man ja alle "Geschäfte" auch per Handschlag wie zu Kaisers Zeiten abschließen. Ob ein Vertrag dann eingehalten wird, ist eine andere Frage, die zu klären ist, wenn so ein Fall eintritt.

Kein Tierheim gibt ein Tier ohne Schutzgebühr und ohne Schutzvertrag ab, und das ist auch richtig so. Fakt ist, dass sich die Mehrheit der Leute, die ein Tier übernehmen, auch daran hält.

Ich bin seit über 30 Jahren aktiv im Tierschutz tätig und erzähle hier ganz bestimmt nix "vom Pferd". :nene:
 
Zuletzt bearbeitet:
Mann *püüüüh*
*Schweiss von der Stirn wisch*

da hab ich mich ja auf was eingelassen...... :)

Euch beiden, @ Pico und @ Dorith, herzlichen Dank für die Aufklärung. :jaaa:

Ich kann nicht mehr tun, als meine Bekannte auf alles hinzuweisen. Entscheiden muss sie letztlich selbst.
 
Kein Tierheim gibt ein Tier ohne Schutzgebühr und ohne Schutzvertrag ab, und das ist auch richtig so. Und Fakt ist, dass sich die Mehrheit der Leute, die ein Tier übernehmen, auch daran halten.

Ich bin seit über 30 Jahren aktiv im Tierschutz tätig und erzähle hier ganz bestimmt nix "vom Pferd". :nene:

Zum einen gibt es sehr wohl TH, die inzwischen aufgrund der Rechtslage keine SG mehr verlangen (dürfen), selbst als "Spende" getarnt.

Der Tierschutz bzw. seine Rechtsgrundlagen haben sich im Laufe der Jahre geändert.

Den link den ich gesetzt habe, ist nicht von "anno dutt"...und mir sind inzwischen einige Fälle bekannt, die vor Gericht gelandet sind und wo genau dies der Knackpunkt war.

Aber bitte, wenn Du das besser als ein Anwalt oder Richter weißt:~
 
@ Pico:

In dem Artikel, den du als Link eingesetzt hast, geht es doch um etwas ganz anderes als in diesem Thread!

Zitat Pico: Zum einen gibt es sehr wohl TH, die inzwischen aufgrund der Rechtslage keine SG mehr verlangen (dürfen), selbst als "Spende" getarnt.

Es würde mich sehr interessieren, um welche TH es sich dabei handelt... :zwinker:

Selbstverständlich sind Tierschutzvereine und Tierheime auch weiterhin berechtigt, Schutzgebühren für Abgabetiere zu nehmen und Schutzverträge abzuschließen. Bisher gibt es diesbezüglich keine Gesetzesänderung.

Ich klinke mich an dieser Stelle aus.... Hab kein Interesse an sinnlosen Streitereien, zumal es in Tueddels Thread ja auch um etwas ganz anderes geht!!
 
Es gehört durchaus zum Thema

Selbst wenn es vereinzelte TH noch praktizieren...eine Privatperson obliegt dieses Recht auf gar keinen Fall.

Und so lang kein Kläger, so lang kein Richter.

Zitat:

"Wichtiger Hinweis zu Schutzgebühr und Schutzvertrag:
Wir möchten sicherheitshalber darauf hinweisen, dass ein Schutzvertrag nur bei kostenloser Abgabe Gültigkeit hat.
Nur Tierheime und Tierschutzvereine dürfen offizell parallel zum Schutzvertrag auch Schutzgebühren verlangen, ohne das es rechtliche Einschränkungen gibt.

Vermittelt man jedoch privat ein Tier mittels Schutzvertrag und nimmt gleichzeitig eine Schutzgebühr, wird der Schutzvertrag automatisch zu einem normalen Kaufvertrag und somit sind sämtliche Vereinbarungen des Schutzvertrages in der Regel hinfällig. Aus diesem Grund raten wir privaten Vermittlern entweder zur Schutzgebühr oder zum Schutzvertrag, da beides gemeinsam rechtlich nicht zu empfehlen ist.


Quelle

Letztendlich dient es als Hinwies, was ich geschrieben habe. Was man dann umsetzt, kann Niemand beeinflussen.

Wo am Ende das Recht tatsächlich steht, entscheidet dann ein Richter.

P.S. u.a. das TH Ludwigsburg. Ist nicht das Einzige TH was mir dahingehend bekannt ist, werde sie aber nicht alle hier aufzählen.
 
Nun ja ; da hat die Picoheike recht . Sobald Kohle fliest ist der Fall von Schiller ( also erledigt ) .

Hier in diesem Fall geht es ja um eine gute Unterbringung . Wenn der Besitzer noch Zugriffsrecht haben will , bleiben die Tiere sein Eigentum , sind nur woanders eingestellt , Kosten muß er dann selber tragen .
Ich denke mal es ist nicht schwer im Sinne der Vögel zu entscheiden .

MFG Jens
 
@ Pico:

"Wichtiger Hinweis zu Schutzgebühr und Schutzvertrag:
Wir möchten sicherheitshalber darauf hinweisen, dass ein Schutzvertrag nur bei kostenloser Abgabe Gültigkeit hat.
Nur Tierheime und Tierschutzvereine dürfen offizell parallel zum Schutzvertrag auch Schutzgebühren verlangen, ohne das es rechtliche Einschränkungen gibt.
Vermittelt man jedoch privat ein Tier mittels Schutzvertrag und nimmt gleichzeitig eine Schutzgebühr, wird der Schutzvertrag automatisch zu einem normalen Kaufvertrag und somit sind sämtliche Vereinbarungen des Schutzvertrages in der Regel hinfällig. Aus diesem Grund raten wir privaten Vermittlern entweder zur Schutzgebühr oder zum Schutzvertrag, da beides gemeinsam rechtlich nicht zu empfehlen ist.

Dieser Beitrag zu deinem Quellverweis findet sich ausschließlich in diesem Forum und ist nicht etwa ein gültiger (Gesetzes)-Text aus geltendem Recht!

Weiterhin heisst es unter dieser Quelle:
Zweck dieses Forums ist in erster Linie die Vermittlung von Vögeln, die dringend ein neues Zuhause suchen .
Aus diesem Grund haben wir ein paar Regeln aufgestellt, die unbedingt zu beachten sind.

Obenstehende Regeln sind von diesem Forum als Hinweis bei der Abgabe von Vögeln aufgestellt worden und gelten auch nur hier. Sie haben nicht das geringste mit gesetzlichen/rechtlichen Vorschriften oder in Deutschland gültigem Vertragsrecht zu tun!

Ich wollte zwar zu diesem Thema nichts mehr schreiben, aber ich finde es einfach nicht in Ordnung, wenn hier falsche "vermeintlich juristische" Informationen (z.B. zum Vertragsrecht) verbreitet werden - auch wenn man selber noch so sehr davon überzeugt sein mag!
 
Zuletzt bearbeitet:
Kein Tierheim gibt ein Tier ohne Schutzgebühr und ohne Schutzvertrag ab, und das ist auch richtig so. Fakt ist, dass sich die Mehrheit der Leute, die ein Tier übernehmen, auch daran hält.

Ich bin seit über 30 Jahren aktiv im Tierschutz tätig und erzähle hier ganz bestimmt nix "vom Pferd". :nene:

Dann kennst wohl noch nicht die neueste Rechtsprechung ?

Es kann vom Erwerber nicht verlangt werden, dass er Vertragsklauseln nachvollzieht, nach welchen er lediglich Verwahrer des Tieres sein soll und die geleistete Zahlung eine Spende oder so genanntes „Futtergeld" darstellen. Das Procedere bei einer Tierübernahme aus einem Tierheim steht äußerlich jedenfalls einem Kauf aus einer Tierhandlung gleich. Die Klauseln der Tierschutz-/Übergabeverträgen sind, soweit sie eine Eigentumsübertragung negieren und umfangreiche Besuchs- und Auskunftsrechte gewähren überraschend und somit gem. § 305c BGB unwirksam. Auch eine Vertragsstrafe die den Erwerbspreis überschreitet dürfte in aller Regel unwirksam sein.

Quelle: http://www.anwalt.de/rechtstipps/tier-schutzvertraege-auf-dem-pruefstand_008867.html
 
Herrlich, hier will / muss jemand sich zum Wohle seiner Tiere von ihnen trennen, will damit kein Geld verdienen, sondern nur einen guten Platz finden und bekommt juristische Beratung (ob falsch oder richtig sei dahingestellt) um die Ohren gehauen, sowie Vorwürfe, sich die Anschaffung nicht vorher überlegt zu haben.
Sicher haben sich die meisten hier die Anschaffung eines Papageien vorher gut überlegt. Da man aber leider nicht sein ganzes Leben im Voraus planen kann, besteht für jeden von uns das Risiko, dass wir irgendwann mal selbst in eine Situation kommen, in der wir aus irgendwelchen Gründen unsere Tiere nicht mehr selbst versorgen können. Ich hoffe es für niemanden, aber immerhin ist es nicht ausgeschlossen.
So, habe fertig.
LG Angelika
 
....aber ich finde es einfach nicht in Ordnung, wenn hier falsche "vermeintlich juristische" Informationen (z.B. zum Vertragsrecht) verbreitet werden - auch wenn man selber noch so sehr davon überzeugt sein mag!

Was Du in Ordnung findest oder nicht ist diesbzgl. absolut nicht relevant, da es inzwischen Grundsatzurteile dazu gibt, wo es genau um dieses Thema ging.

Ob ältere Verträge noch anfechtbar sind, ist jetzt mal dahin gestellt.

Und es hat nichts damit zu tun, ob Jemand davon überzeugt ist von dem was er schreibt oder nicht.

Hier geht es um Fakten bzw. um aktuelle Urteile.

Manno Mann....wenn Du meinst, meine Ausführungen sind irreführend und entsprechen nicht den Tatsachen, dann informiere Dich bei entsprechenden Stellen.

Ich werde mit Sicherheit nichts in Raum stellen, was nicht belegbar ist. :nene:8(
 
Herrlich, hier will / muss jemand sich zum Wohle seiner Tiere von ihnen trennen, will damit kein Geld verdienen, sondern nur einen guten Platz finden und bekommt juristische Beratung (ob falsch oder richtig sei dahingestellt) um die Ohren gehauen,


Da hast Du z.T. recht, wobei solche Worte nicht einfach so Raum stehen bleiben sollten, da sich andere User nun einmal oftmals an solchen Beiträgen orientieren und somit evtl. den falschen Weg gehen könnten. ;)

Sag deiner Bekannten, dass sie eine angemessene Schutzgebühr verlangen soll, damit die Tiere einen neuen Besitzer finden, der auch wirklich Interesse am Wohlergehen der Grauen hat und sich die Anschaffung mit allen Konsequenzen genau überlegt hat.
 
Zitat Bianca Durek: Die Klauseln der Tierschutz-/Übergabeverträgen sind, soweit sie eine Eigentumsübertragung negieren....

Ein Schutzvertrag muss nicht zwangsläufig eine Eigentumsübertragung negieren und muss auch nicht beinhalten, dass der Erwerber lediglich Verwahrer des Tieres ist - es kommt bei jedem Vertrag immer darauf an, welche Klauseln und Vereinbarungen man mit dem Vertragspartner trifft. Auch Schutzverträge sehen nicht immer gleich aus - genauso wie es nicht nur die Farben schwarz und weiss gibt! :zwinker:

Aber lass gut sein - ich möchte mich nun wirklich nicht länger auf diese Art von Diskussionsstil einlassen. :nene:
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Tueddel,

ich denke, deine Bekannte sollte sich von all dem nicht beirren lassen. Wenn ihre Entscheidung sagt, dass sie die Tiere umsonst abgeben möchte, damit sie es zukünftig gut haben werden, entweder wie bisher oder noch besser, dann soll sie so verfahren wie ihr Bauchgefühl entscheidet.

Die Zukunft der Tiere ist wohl weitaus wichtiger als das Geld. Und genau das Umfeld und die zukünftigen Halter sollte man sich dann genauer ansehen und zwar vor der Übergabe.

Für meine Abgabetiere habe ich immer bezahlt und eigentlich auch das Geld für den normalen Anschaffungswert aus erster Hand. Mir war es egal, denn ich hätte noch weitaus mehr bezahlt, da es nicht um mich gegangen ist, sondern damals um Coco. Mich und meine Haltungsbedingungen kannte man aus diesem Forum und genau aus diesem Forum stamen meine Abgabetiere, worüber ich sehr sehr glücklich bin.

Kalle und Bibo habe ich dennoch zu einem Spottpreis erhalten, da ich neben den zwei liebenswerten Tieren auch deren komplette Ausstattung erhalten habe, letztendlich umsonst und die ist so groß, dass ich für weitere Jahre noch damit ausgestattet bin.

Das wäre z.B. etwas, was deine Bekannte auch machen könnte, damit ihre zwei Grauen noch etwas von der alten Heimat mitbekommen.

Tueddel: Deine Bekannte und Du, ihr werdet das schon richtig machen. Ihr seit lange genug Papageienhalter.

PS: Bilder kann man über Imageshack und dann über Grafik einfügen in einer PN versenden. Eben die kleinere Version verwenden. Mache ich selbst so und bekomme so auch Bilder.
 
Hallo Tueddel,

ich denke, deine Bekannte sollte sich von all dem nicht beirren lassen. Wenn ihre Entscheidung sagt, dass sie die Tiere umsonst abgeben möchte, damit sie es zukünftig gut haben werden, entweder wie bisher oder noch besser, dann soll sie so verfahren wie ihr Bauchgefühl entscheidet.

Die Zukunft der Tiere ist wohl weitaus wichtiger als das Geld. Und genau das Umfeld und die zukünftigen Halter sollte man sich dann genauer ansehen und zwar vor der Übergabe.

Für meine Abgabetiere habe ich immer bezahlt und eigentlich auch das Geld für den normalen Anschaffungswert aus erster Hand. Mir war es egal, denn ich hätte noch weitaus mehr bezahlt, da es nicht um mich gegangen ist, sondern damals um Coco. Mich und meine Haltungsbedingungen kannte man aus diesem Forum und genau aus diesem Forum stamen meine Abgabetiere, worüber ich sehr sehr glücklich bin.

Kalle und Bibo habe ich dennoch zu einem Spottpreis erhalten, da ich neben den zwei liebenswerten Tieren auch deren komplette Ausstattung erhalten habe, letztendlich umsonst und die ist so groß, dass ich für weitere Jahre noch damit ausgestattet bin.

Das wäre z.B. etwas, was deine Bekannte auch machen könnte, damit ihre zwei Grauen noch etwas von der alten Heimat mitbekommen.

Tueddel: Deine Bekannte und Du, ihr werdet das schon richtig machen. Ihr seit lange genug Papageienhalter.

PS: Bilder kann man über Imageshack und dann über Grafik einfügen in einer PN versenden. Eben die kleinere Version verwenden. Mache ich selbst so und bekomme so auch Bilder.


Mir schwirrt der Kopp, sach ich da bloss! :D
Ich weiss ja, daß ihr alle das alles ganz lieb meint mit den Ratschlägen und so.

Mittlerweile hab ich meiner Bekannten den Posteingang ihrer Mailaddy vollgepflastert... *lach*

Wann kommt der Montag???? :S :s
 
Thema: Schutzgebühr

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