Was muß bei Anhang D-Tieren beachtet werden?

Diskutiere Was muß bei Anhang D-Tieren beachtet werden? im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Hallo, was ist bezüglich Ring- und Meldepflicht zu beachten, wenn ein Vogel in Anhang D des WAA und der EG-Verordnung 709/2010 aufgelistet ist...
Bambusbaer

Bambusbaer

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Hallo,

was ist bezüglich Ring- und Meldepflicht zu beachten, wenn ein Vogel in Anhang D des WAA und der EG-Verordnung 709/2010 aufgelistet ist? Anhang A und B ist mir klar aber über C und D finde ich bisher keine brauchbaren Informationen.

Ich frage, weil ich mir eventuell Hadesnonnen (stehen in Anhang D) kaufen und dazu auf dem Vogelmarkt in Zwolle (NL) gucken möchte. Deshalb würde ich gerne fragen, was ich bezüglich Ringpflicht und Herkunftsnachweisen beachten muß und ob ich die Vögel ohne Probleme mit nach Deutschland nehmen kann?

Ich würde mich über Antworten freuen, da ich aus der EG-Verordnung in diesem Punkt nicht recht schlau werde.

Herzliche Grüße

Bambusbaer
 
Zitat:
Anhang D
enthält die Arten, die zwar handelsrelevant sind, aber noch nicht unter die internationalen Schutzkategorien fallen. Bei diesen Arten rechtfertigt der Umfang der Einfuhren in die Europäische Union eine mengenmäßige Überwachung, um ggf. aus den so ermittelten Zahlen eine stärkere Unterschutzstellung herzuleiten.

Mehr findest Du hier ;)
Beachte das EU Recht!
 
hallo,

er als halter und züchter muss aber jetzt nichts beachten.
d.h. keine ringpflicht, keine herkunftsbescheinigung, keine meldepflicht, von holland nach deutschland und anderer eu-staaten bringen kein problem.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Nö, aber an der österreichischen-schweizer-Grenze ist Schluß mit lustig :D
Und man weiß ja nie wohin einen das als "Züchter" treibt ;)
Zudem sollte man als Halter von nicht Standardvögeln solche Listen immer im Auge behalten ;)
 
Hallo,

danke für die Antworten. Es freut mich zu hören, dass ich nichts beachten muß.

In die Schweiz oder andere Nicht-EU-Länder komme ich mit den Vögeln nicht. Aber da ich in NRW keine 2 Stunden von der Niederländischen Grenze entfernt wohne, kaufe ich öfters Vögel von dort.

Die entsprechenden Listen des WAA, EG-Verordnung und Bundesartenschutzgesetz habe ich vorliegen und Änderungen werden ja auch in den Mitgliederzeitschriften der großen Verbände abgedruckt. Mit Anhang A und B kenne ich mich auch aus, nur Anhang D hat mir halt nichts gesagt, da ich mich mit dem Vogelimport nicht beschäftigt habe. Bin halt erst nach dem Importstopp für Wildfänge zur Vogelzucht gekommen, so dass mich dieses Thema eh nicht mehr so interessiert hat.

Da man als Halter und Züchter nichts beachten muß, konnte ich auch im Internet nichts genaues finden.

Nochmals danke für die Antworten, die mir sehr geholfen haben.

Herzliche Grüße

Bambusbaer
 
Nö, aber an der österreichischen-schweizer-Grenze ist Schluß mit lustig :D

verstehe ich absolut nicht, warum meinst du ?
Ein udn Ausfuhr in oder von der Schweiz ist bei Anhang D Vögel überhaupt kein Problem, wo sollte dies Probleme geben?
Läuft nicht viel anders als bei Anhang A und B Vögel, sprich wenn Papiere vorhanden sind und Ein- und Ausfuhrdokumente
sehe ich absolut keine Pobs !!??
 
verstehe ich absolut nicht, warum meinst du ?
Ein udn Ausfuhr in oder von der Schweiz ist bei Anhang D Vögel überhaupt kein Problem, wo sollte dies Probleme geben?
Läuft nicht viel anders als bei Anhang A und B Vögel, sprich wenn Papiere vorhanden sind und Ein- und Ausfuhrdokumente
sehe ich absolut keine Pobs !!??

Na dann is ja gut 8)
 
Thema: Was muß bei Anhang D-Tieren beachtet werden?
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