Prachtfinken in Mietwohnung

Diskutiere Prachtfinken in Mietwohnung im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Hallo, ich brauche dringend Hilfe: Wie viele Vögel (Prachtfinken, d.h. Papageiamadinen, Gouldsamadinen, Silberschnäbelchen, etc. und Kanarien)...
Diesen Zahlen folgend sollten die 55 Prachtfinken auf 5 qm doch verhältnismäßig gut untergebracht sein.
Rein rechnerisch ja :D, man sollte aber auch immer die Arten der Vögel berücksichtigen und natürlich wie die Volie gestaltet wird. Ich persönlich lehne Volies dazu ab, denn die Vögel nutzen immer nur das obere Drittel. Daher bin ich eher für Kleinvolies die nicht so arg hoch sind, dafür aber Länge haben. dafür kann man dann in zwei Etagen bauen :zustimm: Aber nicht direkt ab dem Fußboden wie es viele "Züchter" tun :k, sondern den unteren Flug etwas erhöht! Nicht zuletzt auch wegen der Zugluft!

.... hauptsächlich aber in vielen Käfigen untergebracht mit täglichem Freiflug.
Die Käfige wurden mir von der Verwaltung als "Zucht" ausgelegt, was in einer Mietwohnung nicht erlaubt sei.
Jaja...das schreiben sie, weil sie keine Massenzucht wollen. Ist ja auch verständlich...Aber!
Verwehre dich gegen diesen Vorwurf, es ist eine Annahme und keine Tatsache :D. Weiterhin verweise auf Paragraph 2§ des TierSchG ;) Desweiteren ist nach meinem Wissen eine Begrenzung auf eine bestimmte Stückzahl im Falle von PF nicht zulässig. Ich würde es auf einen Streit ankommen lassen. Kläre das aber vorher mit dem Anwalt, Mieterschutzbund, Amtstierarzt, Fachtierarzt der deine Tiere betreut.


Daher jetzt auch die Idee, die Vögel in einer Voliere unterzubringen.
Eine Zucht im eigentlichen Sinne habe ich sowieso nie gewollt, wenngleich ich mich natürlich über Nachwuchs freue.
Du bist kein Züchter! Du bist ein Vogelhalter der §2 des TierSchG beachtet, wozu Du nach dem Gesetz verpflichtet bist, und hast halt daher ab und an Nachzuchterfolge :+klugsche
Was mitunter auch sehr hilfreich ist, ist wenn Du sozusagen einen "Betriebsarzt" hast der deine "Anlage" und Tiere betreut. Sollte jeder haben der eine größere Anzahl an Vögeln hält.
Dadurch kannst Du z.B. auch den Nachweis erbringen das Du weißt was Du tust, und bei dir nicht Sodom und Gomorra herrscht. Allerdings kenne ich nun nicht wirklich deine Art der Haltung, den Zustand der Vögel und ihre Unterbringung. Das mußt Du jetzt ganz ehrlich für dich entscheiden :zustimm:
Sinnvoll wäre auch die Vorlage eines Sachkundenachweises...:+pfeif:
Hast Du wahrscheinlich nicht....? Kannst du auch mit dem AT abklären.
So nun laß den Kopf nicht hängen und mach dich an die Arbeit.
Achja, wer "so viele" Vögel hält, sollte auch keinen Teppich in der Wohnung haben ;). Vermieter denken ja auch an den möglichen Ungezieferbefall, der ja durchaus im Bereich des Möglichen liegt, wenn man hier im Forum mal quer ließt :+klugsche
 
Hallo Dorothy,

das Gutachten zur Kleinvogelhaltung beinhaltet Mindestmaße - größer kann (und sollte!) immer sein...
Es stellt sich bei Dir eher die Frage, was für Arten Du in den Volieren hältst. Bei sehr streitbaren Tieren können schon zwei Pärchen auf einem Quadratmeter Grundfläche zu viel sein. Es ist zwar hübsch und nett anzuschauen, wenn eine bunte Prachtfinkengesellschaft in einer etwas größeren Voliere untergebracht ist, aber bei so vielen Tieren gibt es automatisch sehr viel Sozialstress. Da kann es durchaus vernünftig sein, die Volieren zu verkleinern und mehrere Gruppen getrennt unterzubringen. Oder mehrstöckig große Flugboxen aufzustellen - da haben die Vögel sicher weniger Stress. Ist natürlich für Dich viel mehr Arbeit, aber die Vögel danken´s Dir.

Bezüglich der Unterbringung in der Wohnung denke ich, dass es für den Vermieter keine rechtliche Handhabe gibt, Dir die Vogelhaltung zu verbieten, solange die Vögel in ihren Käfigen bzw. Volieren bleiben (kein Freiflug!), sie nicht zu laut sind (Kanarienhähne?) und Du mit der Hygiene keine Probleme bekommst (Vogel- und Futterparasiten). Und jederzeit Zutritt zur Wohnung kann er schon gleich gar nicht fordern - Du hast ein Recht auf Privatspäre!

MfG,
Steffi
 
Hallo,
ich brauche dringend Hilfe:
Wie viele Vögel (Prachtfinken, d.h. Papageiamadinen, Gouldsamadinen, Silberschnäbelchen, etc. und Kanarien) dürfen eigentlich in einer 87 qm großen Drei-Zimmer-Mietwohnung gehalten werden? Gibt es bezüglich der Anzahl irgendwelche Auflagen, Paragraphen, Bestimmungen?
Der Mietvertrag erlaubt Kleintierhaltung ausdrücklich.
Seit 2002 halte ich in meiner Drei-Zimmer-Wohnung in einem eigens hierfür hergerichteten Raum (11 qm) Ziervögel.
Seit einem guten Jahr habe ich nunmehr große Probleme mit meinem Vermieter. Dieser will mir meine Vogelhaltung verbieten bzw. nur unter großen Auflagen erlauben. Letzter Stand ist, dass ich 8 Vögel halten darf. Bedingung dafür ist, jederzeit – auch ohne Anmeldung – in meine Wohnung kommen zu dürfen.
dorothy

Das ist Quatsch. Er draf nicht dauernd und dann auch nur mit ANmeldung in die Wohnung. Zur Menge gibt es keine Vorschriften meine ich, aber es draf natürlich auch nicht ausarten (Animal-Hording). Und bei Finken .... also wo sind wir denn? Also 5 Papageien würde ich anders sehen, aber 20 Finken sind doch nun absolut kein Thema.
 
Hallo,
danke für die Antworten!
Es geht mir tatsächliche um die Reglementierung der Anzahl von Vögeln. Gibt es eine Höchstzahl für Kleinvögel, die in einem 11 qm großen Zimmer einer Drei-Zimmer-Mietwohnung (87 qm) in einer Voliere gehalten werden dürfen? (Wie gesagt, der Mietvertrag erlaubt die Haltung von Kleinvögeln.)
Über entsprechende Gesetzestexte zur Anzahl der Kleinvögel würde ich mich riesig freuen.
Danke und Grüße

Das muss der Mietvertrag gar nicht erlauben. Selbst wenn er das verbieten würde, könntest Du das ignorieren, weil diese Klausel nichtig ist. Kleintierhaltung bedarf keiner Erlaubnis oder Genehmigung.
 
Sowas kann Dir nur 100%ig ein RA für Mietrecht sagen!

Selbst bei erlaubter Kleintierhaltung kann man nicht unbegrenzt viele Tiere halten und 50-60 Vögel gehen schon über das normale Mass an Vogelhaltung hinaus.
 
Man muss nicht für alles einem RA Geld in den Rachen schmeißen. Ich hatte in meinen Beiträgen ja bis 20 Vögel angenommen. SPäter dann gelesen, dass es 60 sind. Abgesehen von der Rechtsfrage kommt das dem von mir genannten "Animal Hording" schon ziemlich nahe. Auf jeden Fall NICHT ARTGERECHT auf so kleinem Raum!
 
Naja, 60 ist wirklich schon enorm viel. Aber es gibt viele Leute, die 20 - 25 Wellis in einem extra dafür her gerichteten Zimmer halten mit toleranten Nachbarn und Vermieter. Ich kann mir gut vorstellen, dass du sehr an deine Finken hängst. Leider kann dir diesbezüglich nur ein RA für Mietrecht helfen. Jedenfalls haben die anderen hier Recht, der Vermieter darf nicht ohne Anmeldung und schon gar nicht andauernd in deine Wohnung stürmen. Das kannst du verweigern. Hatten sich denn Nachbarn beschwert? Und wieso kommen die gleich da drauf, dass du züchtest? Davon abgesehen, unterliegen Finken nicht der Psittakoseverordnung und sind nicht anmeldepflichtig beim Ordnungsamt. Rede noch mal mit deinem Vermieter, evtl. kannst du 20 Tiere nach Hause holen? Ich finde es Klasse, dass du bei Verwandten eine Unterbringungsmöglichkeit gefunden hast. Das erleichtert schon mal vieles. Sonst hättest du sie womöglich an Fremde weg geben müssen, bestenfalls in Tier- bzw. Vogelparks. Wenn du gut mit den Nachbarn kannst und diese tierfreundlich sind, kann evtl. eine Unterschriftenliste den Vermieter bewegen, doch mehr Tiere zu erlauben? Einen Versuch wäre es wert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Warum? 20 sind nun wirklich ausreichend. Biete diesen 20 lieber optimale Bedingungen, als 60 zu haben, die "so toll bunt durcheinander fliegen". Ist bei Katzen genauso. Bei 2 ist noch alles ok, aber wenn jemand 5 oder 6 Katzen hält stimmt mit dem Halter schon etwas nicht in meinen Augen.
 
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