Widerrufene Haltungsgenehmigung von meinen beiden Graupapageien

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buzzi

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Hallo liebe Vogelfreunde hier im Netz ! Seit zwei Wochen habe ich ein Graupapageienpaar bei mir in der Wohnung und alles lief bisher sehr gut; mir wurde die Haltung von der Hausverwaltung genehmigt und die Tiere lebten sich relativ schnell und gut in Ihre neue Umgebung ein. Nun hatte ich plötzlich gestern von der Hausverwaltung Post, in der zu lesen war, man fordere mich auf, die Tiere vom Balkon zu entfernen und dass man mir deshalb die Haltungsgenehmigung wegen gehäufter Beschwerden seitens der Nachbarn widerrufe. Dazu Folgendes zur weiteren Erklärung: 1. Die beiden Graupapas-in der Innenvoliere im Wohnzimmer- sind natürlich morgens, sobald ich zu ihnen komme, und am frühen Abend etwas lauter. Ansonsten haben sie zwei,drei Male am Tag eine kurze Phase (5-10 Minuten) in der sie etwas geräuschvoller pfeifen; in der übrigen Zeit "brabbeln und zwitschern" sie angenehm vor sich hin und wenn die Tiere alleine sind, verhalten sie sich absolut ruhig (still und heimlich selbst getestet und von den Nachbarn unter mir, welche selbst eine Graupapageienhenne bei sich wohnen haben (aktuell verweilen diese aber samt Vogel auf dem Campingplatz)auf Nachfrage diesbezügl. hin bestätigt). 2. Bei mir persönlich beschwerte sich niemand, und das obwohl ich mit dreien von den mit mir zusammen aktuell insgesamt 5 Mietparteien zuvor sprach und recht positive Rückmeldungen bekam, wie z.B.: "Ich solle mir mal nicht so viele Gedanken machen. Und Hauptsache nachts ist Ruhe, bei Tag ist's doch egal.". Soweit so gut. Ich vermute jetzt mal, dass von den Nachbarn direkt über mir die Beschwerden ausgingen und muss dazu sagen, dass das Verhältnis zu denen eh von Anfang an unglücklich war, weil die sich schon immer über alles Mögliche bzw. Unmögliche beschwerten, sei es die Waschmaschine, die angeblich zu laut ist oder meine beiden Söhne, und meinen Hund provozierten sie sogar regelmäßig vor meiner Haustür mit lauter Randale, so dass der natürlich für den Moment auch nicht mehr ruhig war; dieses hatten sie allerdings mittlerweile aufgegeben, so dass ich davon ausging, dass der Stress jetzt mal vorbei wäre. Weit gefehlt scheinbar. Ich habe mir zugegeben nicht die Mühe gemacht, auch mit diesen Nachbarn zuvor zu sprechen wegen meiner Vögel, es wäre vermutlich auch nichts wirklich dabei rausgekommen. Ansonsten käme noch der Hausmeister in Betracht, welcher auch hier im Haus wohnt und nicht mein bester Freund ist, allerding war seine Gattin diejenige, welche mir sagte "bei Tag sei doch egal und Hauptsache nachts ist Ruhe". Auf das Schreiben der Hausverwaltung muss und werde ich ganz sicher reagieren; die Frage hierbei ist: Wie gehe ich dabei am klügsten vor? Ich kann mich zum Einen natürlich darauf berufen, dass bei einer Genehmigung zur Haltung von Graupapageien von vornherein mit einzukalkulieren ist, dass schließlich keine stummen "Stofftier-Papageien" ins Haus kommen und somit mit einer gewissen Geräuschkulisse generell zu rechnen ist, und zum Anderen, dass ich die Tiere bisher noch nicht eine Sekunde auf meinem Balkon hatte, weil die dort stehende etwas kleinere (rollbare und entfernbare) Voliere aufgrund eines Problems bzgl. Sicherheit bei erforderlichem An- und Abbau eines "Verbindungstunnels" zur Innenvoliere (sollte durchs Fenster zeitweise geschehen) seitens einer bekannten Fa. aus Detmold, aber das ist ein ganz anderes Problem jetzt, und viel wichtiger ist erstmal, dass das Problem mit der widerrufenen Haltungsgenehmigung gelöst wird. Über gute Ratschläge in dieser Angelegenheit wäre ich überaus dankbar(!) und verbleibe hier erstmal mit lieben Grüßen!
 
Wie wäre es denn, wenn du nochmal mit der Hausverwaltung direkt sprichst?
 
Hallo liebe BUZZI-

erst mal herzich willkommen hier im Forum-
auch wenn der Anlass ein schwieriger ist.

Da es bereits schriftliche Konsequenzen bezügl. Deiner Vogelhaltung gibt, rate ich Dir dringend zur Mitgliedschaft im Deutschen Mieterbund(DMB).
Hier brauchst Du anwaltlichen Beistand.
Welcher Mitmieter der Auslöser für den Haltungswiderruf war, spielt derzeit keine Rolle mehr, da sich der Vermieter direkt mit Dir auseinandersetzt.

Du kannst Dir auch privat einen TIERLIEBEN Anwalt nehmen, sicher erfährst Du eine gute Adresse beim örtichen Tierschutzverein.
Warte nicht zu lange- ES GEHT UM DEINE TIERE!

Lieber Gruß von barbara
 
Hallo, ja, das war auch mein erster Gedanke, da gerade die Dame dort anfangs sehr positiv rüberkam. Werde hier jetzt erstmal weitere Anregungen und Argumente sammeln und dann wohlüberlegt vorgehen. Lieben Dank für die Anwort!!

Hallo liebe Barbara, recht herzlichen Dank für die hilfreiche Antwort sowie natürlich auch für die sehr nette Begrüßung! Ich werde noch heute handeln, sammele hier jetzt aber erstmal noch Anregungen um dann geplant vorzugehen. Viele liebe Grüße ! P.S.: Die Überschrift ist etwas missglückt, es soll natürlich heißen: Widerrufene HaltungsGENEHMIGUNG ;-)

Hallo, ja, das war auch mein erster Gedanke, da gerade die Dame dort anfangs sehr positiv rüberkam. Werde hier jetzt erstmal weitere Anregungen und Argumente sammeln und dann wohlüberlegt vorgehen. Lieben Dank für die Anwort!!

Nochmal Hallo Barbara, da Du Dich gut auskennst kannst Du mir vielleicht schreiben, wie lange ich meine Papageien im Zweifelsfall bei mir behalten kann, falls es sich nicht friedlich ohne größeren Streit lösen lässt? Wohne auch in HH. LG
 
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Hallo, liebe BUZZI-

da die Haltung der Papageien ja genehmigt war- und dieselben sich nicht in Luft aulösen können- wirst Du sie behalten, bis die Angelegenheit geklärt ist.

Hat man Dir Fristen gesetzt?- Wenn ja, dann wirklich dalli zum Anwalt-
Du hast das Recht, Dich anwaltlich beraten und vertreten zu lassen (tut der Hausbesitzer ja auch...)-
solange es abschließend keine Klärung gibt, behälst Du sehr wohl die Vöglchen-

Da bläst der Wind ganz schön von vorn-mein Beleid!

lieber Gruß barbara
 
Ich meine es so, dass ich die beiden ungern verliere! Das wäre ja ein fieses Ding und nach so kurzer Zeit. Aber falls sich die Klärung hinzieht, frage ich mich nun, ob ich dann sofort mit einer Kündigung des Mietvertrages rechnen muss, oder ob die Tiere bis zur endgültigen Klärung in meiner Wohnung bleiben dürfen? Lieber Gruß
 
Ups, da war ich jetzt zu langsam, sorry. So, ich werde jetzt erstmal meine Henne zurück in die Voliere locken und dann versuchen, mich wieder etwas zu sammeln, bin schon ziemlich angespannt wegen der Sache. Werde mir am besten gleich anwaltlichen Beistand suchen. Eine Frist setzte man mir nicht. Dennoch besteht dringend Handlungsbedarf, da hast Du vollkommen recht! Danke für Deine lieben und sehr nützlichen Zeilen! Lieber Gruß, Ilka
 
@ buzzi
Auch wenn DU es als nicht sörend empfindest, mögen eben nicht alle Leute Papageiengeschrei. Und in einer Mietwohnung sind Papageien denkbar schlecht aufgehoben. Ich hätte auch gerne Hühner (die nicht markerschütternd schreien), aber auch das ist in einer Mietwohnung verboten. Man muss eben die richtigen Voraussetzungen haben.
 
Liebe ILKA-

auch ein Mietverhältnis ist doch nicht so von eben auf jetzt kündbar.

Lass Dich nicht verunsichern- sortiere die gesamten Unterlagen- Mietvertrag und alles, was Du schriftlich in diesem Zusammenhang aufzuweisen hast.
Setz Dich in Ruhe hin, mach Dir möglichst chronologisch Notizen, wie sich Deine Tierhaltung gestaltet- das erleichtert enorm die anwaltliche Beratung.

Meiner Erfahrung nach sind Schreiben von Anwälten sehr höflich und freundlich- geht es ihnen doch auch in erster Linie darum, das Mietverhältnis zu befrieden.

Viel Gück und berichte weiter-
den DMB am Berliner Tor erreichst Du mit Sicherheit telefonisch heute bis 16°°

lieber Gruß von barbara
 
So, hier ist soweit erstmal alles gut. Beide Vögelchen entspannt wieder in ihrer Voliere und nach etwas Spielen nun am frischem Obst knabbern:) Danke hier nochmals an Malitia und speziell an Dich, liebe Barbara! Habe als erstes schon mal eine befreundete Anwältin für Immobilienrecht angemorst, als nächstes schaue ich selbst auch noch nach tierfreundlichem Anwalt, na hurra... Aber beruhigend ist jetzt auf jeden Fall schon sehr, dass ich nicht gleich die Wohnung räumen muss, wenn ich um meine Papas kämpfe! Herzliche Grüße aus HH von Ilka

Hallo Karin G., Danke Dir für die Korrektur !
 
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Sorry, aber mit ANwälten wird hier immer schnell "geworfen". Die Wohnung wirst Du nicht räumen müssen.

Ich gebe mal einen Tip ab: AM Ende musst Du doch umziehen, oder alternativ die Papageien abschaffen. Bei ENtscheidungen bei Papageien (dann auch noch Mietwohnung) gibt es eine eindeutige Tendenz zu Ungunsten des Lärmverursachers.
 
Liebe Barbara, eben rief die befreundete Juristin an und empfahl mir auch erstmal den DMB, welchen ich nun anrufen werde sogleich. Allerdings erörterte meine Freundin mit mir auch sämtliche Katastrophenfälle, von denen ich nicht hoffe, dass sie eintreffen werden. Werde weiter berichten. Vielen Dank nochmals! Lieber Gruß, Ilka
 
Hallo Ilka,

Aus Deinem Text geht hervor daß Du die Vögel vom Balkon entfernen sollst. Du schreibst aber daß die gar nicht auf den Balkon können. Da hast Du schon mal einen klasse Aufhänger um den meckernden Nachbarn als unmöglich und lügend darzustellen. Da würde ich drauf rumreiten. Ich wünsche Dir viel Glück und gib ja nicht auf.
 
Hallo noch einmal an die Barbara :-) Also, Termin beim DMB steht sowie weiterer Telefontermin dort vorab gleich morgen speziell für evtl. doch einzuhaltene Fristen, selbst wenn im Widerufsanschreiben keine gesetzt wurde. Viele Grüße, Ilka

Hallo Alfred Klein,

ganz vielen lieben Dank für Deine aufbauenden Worte! Ja, genau das ist sicher eine gute Idee.
Herzl. lieber Gruß ins Saarland
 
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Ich hätte auch gerne Hühner (die nicht markerschütternd schreien), aber auch das ist in einer Mietwohnung verboten. Man muss eben die richtigen Voraussetzungen haben.

Gott sei Dank, denn in einer Wohnung, bzw in einem Haus haben Hühner jeder Größe nichts zu suchen.
Du hast es sehr gut geschrieben:
Man muß eben die richtigen Voraussetzungen haben! Egal ob man Papageien oder Hühner halten möchte (gilt auch für alle anderen Tiere).

Grüße
 
...
Eure Argumente, so berechtigt sie sein mögen- beruhen doch auf Spekulationen- da wir die genauen Bedingungen doch gar nicht kennen.

Hier geht es um einen Hilferuf einer neuen Userin.
Das "Kind schwebt im Abgrund des Brunnens"- rein darum geht es!

Wenn die ILKA sich sortiert, und sich ins Inhaltsverzeichnis des Forums eingelesen hat- wird sie hoffentlich im "Grauenforum" mehr über ihre beiden Süssen berichten.

Viel Glück, liebe ILKA
wünscht Dir barbara
 
Nichts SPekulationen. Ich habe doch extra den "Recht und Gesetz"-Thread gepostet. Da dort aber unangenehme Sachen drinstehen, wurde der wohl gepflegt überlesen.
 
Thema: Widerrufene Haltungsgenehmigung von meinen beiden Graupapageien
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