Züchten.

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Simonloesch

Simonloesch

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Also mal eine ganz allgemeine Frage,
Was gilt Als züchten.?
Also angenommen ich gebe meinem Vogelpaar die Möglichkeit, zu brüten, also Nistkasten o.ä
Brauch ich dann sofort eine Zuchtgenehmiegung.? Möglicherweise würde ich die Vögel ja auch abgeben.?

Ich gehe nicht davon aus das in naher Zukunft dazu kommen würde, ich denke das meine Halsis eh beides Männchen sind. aber nur das ich
bescheid weis.

Also das ich schon mal Informiert bin wenn ich noch ein Grauen kaufe.
 
"Züchten" ist vor dem Gesetz auch schon, wenn du einem Paar die Möglichkeit zur Brut gibst. Vollkommen egal, ob du die Nachzuchten behältst, verschenkst oder verkaufst. Also ganz grob: Kein Nistkasten ohne ZG.
 
Davon ging ich jetzt aus, weil von Grauen und Halsbandsittichen die Rede ist. Aber ansonsten ahst du natürlich Recht. :)
 
Mit Züchten ist auch das Vermehren gemeint. Sowohl für Halsis als auch für Graue benötigst Du eine Zuchtgenehmigung, die in Deinem Fall vom Kreisveterinäramt Unna vergeben wird.
 
"Züchten" ist vor dem Gesetz auch schon, wenn du einem Paar die Möglichkeit zur Brut gibst.
Kann man das irgendwo nachlesen?

Also ganz grob: Kein Nistkasten ohne ZG.
Wäre in etwa gleichbedeutend, dass man ein Auto nur dann in der Garage stehen haben darf, wenn man auch einen Führerschein hat....

Für mich gilt ein Nistkasten zu einer möglichst vernünftigen Haltung mit dazu - ein Nistkasten bedeutet bei den Großpapageien nicht automatisch auch, dass sie brüten wollen. Viele nutzen diese auch nur zum Schlafen oder zum Spielen.

Erst wenn gelegte Eier befruchtet sind und diese ausgebrütet werden sollen, erst dann ist eine Zuchtgenehmigung notwendig und zwar egal ob sie behalten oder abgegeben werden sollen.

__________________

LG
Sven und http://www.ruegengeier.de/assets/images/Ani_1_ganz_klein.gif
 
Kann man das irgendwo nachlesen?

In § 17g des TierSG wird geregelt, dass derjenige einer Erlaubnis (sprich Zuchtgenehmigung) der zuständigen Behörde bedarf, der "Papageien oder Sittiche halten will, um 1. mit diesen Tieren Nachkommen aufzuziehen oder 2. mit diesen Tieren zu handeln [...].
 
In § 17g des TierSG wird geregelt, dass derjenige einer Erlaubnis (sprich Zuchtgenehmigung) der zuständigen Behörde bedarf, der "Papageien oder Sittiche halten will, um 1. mit diesen Tieren Nachkommen aufzuziehen oder 2. mit diesen Tieren zu handeln [...].
Und wo steht jetzt, dass ein Nistkasten nur mit ZG installiert werden darf?
Ich kann einen Nistkasten auch einfach nur als Zubehör installieren, ohne züchten oder handeln zu wollen.

__________________

LG
Sven und http://www.ruegengeier.de/assets/images/Ani_1_ganz_klein.gif
 
§2 des TierSchG regelt, dass, "wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, (1.)[...] das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen [muss] [...].

Wenn also die zu pflegende Vogelart in der freier Wildbahn auch außerhalb der Brutzeit in Schlafhöhlen übernachtet würde es meiner Meinung nach zu den Bedürfnissen gehören, die der Pfleger zu erfüllen hat.
Auf der anderen Seite besteht in der Heimhaltung nicht mehr die Gefahr des nächtlichen Gefressenwerdens und meiner Erfahrung nach lernen die Tiere recht schnell, dass ihnen auch nachts keine Gefahr mehr droht und ihre natürlichen Verhaltensweisen teilweise ablegen.
Ich denke, hier sollte man dann individuell abwägen. Denn gerade bei brutlustigen Arten reichen schon röhren- oder höhlenartige Spielzeuge aus, um die Brutvorbereitungen auszulösen.

Gegen ein Aufhängen eines Nist/Brut/Schlafkastens finde ich also keine gesetzlichen Bestimmungen.
 
Hallo

ein Kasten würden ich nur Jungtieren anbieten! DIe brauchen den dan zum spielen und evt. schlafen.
Sobalt ein Kasten bei Gelschtsreifen Vögel hängt, lösst dies meiner Erfahrung nach den Bruttrieb aus!
Kann mich Svens seiner Aussage also nicht anschliessen.
 
Fabian, abgesehen davon, dass es hier um die rechtliche Sicht eines Nistkastens geht und es somit völlig unerheblich ist, ob bei einigen Vögeln ein Kasten etwas auslöst oder nicht, so steht es doch jedem frei, anders zu handeln.
Eine Diskussion über die Wirkungen (oder Nichtwirkungen) sind hier fehl am Platz.
Trotzdem (und hier trifft auch die rechtliche Seite wieder zu, wenn auch nicht direkt zur Frage des TE) gehört für mich zu einer vernünftigen Haltung auch die Möglichkeit der Nutzung einer Höhle zu, da dies dem Wesen der Tiere entspricht und somit die möglichst artgerechte Haltung näher kommt (als ohne Höhle).
Es mag sicher Tiere geben, bei denen die Hormone Luftsprünge machen, es gibt aber auch genug Paare, denen eine Höhle völlig wurscht ist (fortpflanzungsmäßig), genau wie es auch einigen Tieren egal ist, dass sie keine Höhle haben und trotzdem Eier legen.

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LG
Sven und http://www.ruegengeier.de/assets/images/Ani_1_ganz_klein.gif
 
Ich habe seit Jahren einen Nistkasten hängen, wenn überhaupt wird er zum benagen genommen- trotz geschlechtsreifen, sich auch tretenem Paar ( Graue). Bruttrieb hat der definitiv nicht ausgelöst.
Was ich jedoch bei meinen Aras erlebt habe, ist, das wenn sie Legen wollen, dann machen sie es auch ohne Nistkasten.
 
Naja, wenn ich also noch einen Grauen kaufe,
und er mit Carlos zu einem paar werden würde, würde ich ihnen natürlich gerne die Chance geben all ihre Triebe auszuleben insofern es mir möglich ist.
Also bedeutet es, das ich nur zur Sicherheit schon mal eine Zuchtgenehmigung brauche, die ich allerdings nicht erhalten werde da ich zur Zeit erst 14 bin, und auch wenn ich 15 bin würde ich sie nur mit viel Glück erhalten oder ?

Wäre es möglich das mein Papa eine Zuchtgenehmigung bekommt und er sich mit mir zsm. darum kümmert, ich meine das würde er sowieso. Und ich muss sowieso erst einmal genau darüber informieren wie das aller abläuft, aber das müsste doch gehen oder?

Es geht mir zurzeit erstmal nur ums rechtliche.
 
Hi,
ja das wäre möglich.
Auch könntest Du evtl. Eier anstechen, abkochen oder sonstiges. So können sie ihrem Bruttrieb ohne Folgen nachkommen
 
Ja Simon, das geht so.
Dein Vater "hat den Hut auf", beantragt die ZG und wenn du dann soweit (alt genug) bist, kannst du dann selber die ZG beantragen.
Wie alt (jung) ist den dein jetziger Grauer? Ein gewisses Alter braucht er/sie ja auch, bevor sie überhaupt in der Lage sind, für Nachwuchs zu sorgen.
 
Simon, die Zuchtgenehmigung bekommt man erst ab 16 Jahren.
Bedenke bitte auch, daß man das Papier nicht wie eine Briefmarke einfach so erwerben kann.
Es muß eine Prüfung gemacht werden und die Räumlichkeiten (Quarantäneraum) müssen stimmen.
Dein Papa müsste also ein bißchen büffeln...:D
 
Simon, die Zuchtgenehmigung bekommt man erst ab 16 Jahren.
Bedenke bitte auch, daß man das Papier nicht wie eine Briefmarke einfach so erwerben kann.
Es muß eine Prüfung gemacht werden und die Räumlichkeiten (Quarantäneraum) müssen stimmen.
Dein Papa müsste also ein bißchen büffeln...

Das wird er dann wohl müssen, aber das ist nicht schlimm :D :).

Wie alt (jung) ist den dein jetziger Grauer? Ein gewisses Alter braucht er/sie ja auch, bevor sie überhaupt in der Lage sind, für Nachwuchs zu sorgen.
Im Frühjahr 2012 wird er 3 Jahre, wie gesagt, ich will mich nur mal informieren, nicht das das nacher alles zu spät ist.

Auch könntest Du evtl. Eier anstechen, abkochen oder sonstiges. So können sie ihrem Bruttrieb ohne Folgen nachkommen
Das ist doch jetzt nicht ernst gemeint.? Wenn doch muss ich sagen das ich so etwas schreckliches noch nie gehört habe :o
Wer bitte nimmt denn seinem eigenen Papagei Die Eier weg, damit man sie dann abkochen kann ? Also bei aller liebe, machen sie/du das ? Das finde ich irgendwie
grausam. Nagut, vielleicht ist es Ansichtssache. wobei ich nicht sagen will, das es besser ist, seinen Papageien den Bruttrieb zu untersagen.
 
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