Zuchtgenehmigung - wo welche Preise/Auflagen

Diskutiere Zuchtgenehmigung - wo welche Preise/Auflagen im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Hallihallo, aus aktuellem Anlass dachte ich mal, man könnte ja einen Sammel-Thread zur ZG schreiben. In welchem Kreis habt ihr sie...

Beim wievielten Anlauf hats bei euch geklappt?

  • Direkt beim ersten Versuch!

    Stimmen: 27 90,0%
  • Beim zweiten Versuch!

    Stimmen: 0 0,0%
  • Beim dritten Versuch!

    Stimmen: 1 3,3%
  • Beim fünften Versuch!

    Stimmen: 0 0,0%
  • Habs aufgegeben...

    Stimmen: 2 6,7%

  • Umfrageteilnehmer
    30
Was ich hier zu lesen bekomme, erstaunt mich etwas!
Auch eine Verlautbarung von T. Vins im Vogelinfo hört sich jetzt im Forum der AZ ganz anders an, oder gab es im Vogelinfo für einige Interpretationsschwierigkeiten?
ZG oder Haltegenehmigung hat nichts mit der Kennzeichnungspflicht des Psittakosegesetzes zu tun.
Man lese hier in Post 2 die Äußerung des Theo Vins und in Post 9 die Verlautbarung des Obmanns G. Radke!!!
http://azalt.azvogelzucht.de/board/showtopic.php3?threadid=122735
Ivan

zitiere:

"Im TierSG ist folgendes festgeschrieben:

§ 17g
(1) Wer Papageien oder Sittiche halten will, um
1. von diesen Tieren Nachkommen aufzuziehen oder
2. mit diesen Tieren zu handeln,
bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Von einer Änderung des Tierseuchengesetzes ist nicht die Rede."

TierSG=Tierseuchengesetz


Hoffe, damit sind alle bisherigen Behauptungen Makulatur!!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Im Post 013 des verlinkten Thread steht wohl das, was alle interessiert.
 
Die Änderung des Psittakosegesetzes ist Fakt und tritt in Kraft!!!

Eine Novellierung des Tierseuchengesetzes ist geplant, also noch in Vorbereitung....das kann notfalls noch Jahre dauern.

Also nicht immer Äpfel und Birnen verwechseln.

Es gilt weiterhin die ZG, ohne Wenn und Aber!
Das sie vielleicht eines Tages geändert wird, habe ich auch nirgendwo in Abrede gestellt!

Also immer korrekt den tatsächlichen Sachverhalt zu Grunde legen und nicht Planungen als "Tatsachen verkaufen"!
Ivan
 
Siehst Du, jetzt hat's jeder verstanden... Hoffe ich zumindest mal.

Wäre natürlich schön wenn beiden gleichzeitig fallen würde. Es ist schwerlich nachzuvollziehen wer denn einen unberingten Wellensittich jetzt gezüchtet hat....
 
Landkreis Rotenburg/Wümme 2003
Als Quarantäneraum wurde die Garage akzeptiert weil sie Fenster hat.
70.- € hats gekostet, der ATA war etwa ne Stunde hier und hat ziemlich genau nachgefragt (nicht nur Psittacoseverodnung sondern auch optimale Bedingungen,Brutzeit/Entwicklung, Futter, Platzbedarf etc), die Zuchtgenehmigung wurde auf 2 Paare begrenzt (macht Sinn bei meinem kleinen Grundstück)
Insgesamt fand ich es sinnvoll, vor der Zucht auf Wissen und Gegebenheiten geprüft zu werden .... meiner Meinung nach sollte das nicht auf Psittaciden beschränkt sein ... zu oft wird Brut zugelassen und dann stellt sich raus, daß der Besitzer der Tiere weniger als Null Wissen hat und bei Problemen völlig hilflos ist bzw. durch seine Ahnungslosigkeit die Probleme erst verursacht.
 
Post 25
Finde ich nicht!
Dann haben wir hier noch viel mehr Anfragen, weil die Leute züchten ohne den geringsten Dunst davon zu haben.
Wäre auch nicht im Sinne der Vögel und würde viele Leben retten.
Ich sehe das natürlich nur im Sinne der Vögel und nicht der experimentellen Halter.
Schon bei den Kanarien sträuben sich mir die Haare und ich würde generell eine ZG für alle Arten fordern.....natürlich nur im Sinne der Vögel.
Ivan
 
Siggi, Du hast natürlich Recht. Es werden bei den Wellensittichen noch mehr Hopser rauskommen und die Leute werden uns hier die Bude einrennen mit Sachen wie "meine Wellensittiche haben Kinder, aber ohne Schwanz- und Schwungfedern - was mache ich jetzt?"

Also: Pflichtringe und Zuchtgenehmigung bzw. Sachkundeprüfung für alle Vögel einführen.
 
Also: Pflichtringe und Zuchtgenehmigung bzw. Sachkundeprüfung für alle Vögel einführen.

HALLO;

da muss man nur noch den Kopf schütteln.

Wenn die Psittacoseverordnung wegfällt, hat der § 17 g des Tierseuchengesetzes gar keinen Sinn mehr, weil die Psittakoseverordnung auf das Tierseuchengesetz aufgebaut ist. Es fehlt schlichtweg die Rechtsgrundlage.

Wenn eines fällt, fällt auch das andere und das wird nicht mehrere Jahre dauern.
 
Wenn die Psittacoseverordnung wegfällt, hat der § 17 g des Tierseuchengesetzes gar keinen Sinn mehr, weil die Psittakoseverordnung auf das Tierseuchengesetz aufgebaut ist.

Jetzt komm nicht mit Sinn bei der Gesetzgebung. Macht es etwa Sinn, dass Sonnenvögel und Reisfinken zwar gemeldet aber nicht beringt werden müssen?
 
Warum sollte da ein Widerspruch bestehen?
Ist eben dann ein Sachkundenachweis und da ist schnell eine Rechtsgrundlage geschaffen.
Schließlich ist die ZG nichts anderes als eine Sachkunde, zusätzlich dann noch eine Überprüfung der Haltebedingungen und die ist allemal zu empfehlen. Ich sehe nur Positives und keinesfalls eine Bevormundung. Geht ja schließlich um lebende Tiere!
Ivan
 
HALLO;

da muss man nur noch den Kopf schütteln.

Wenn die Psittacoseverordnung wegfällt, hat der § 17 g des Tierseuchengesetzes gar keinen Sinn mehr, weil die Psittakoseverordnung auf das Tierseuchengesetz aufgebaut ist. Es fehlt schlichtweg die Rechtsgrundlage.

Wenn eines fällt, fällt auch das andere und das wird nicht mehrere Jahre dauern.

Richtig !!!!!!!!!!!!!!!!!

eine Verordnung wie die Psittakose-VO kann nur aufgrund eines Gesetzes erlassen werden. Grundlage war bzw. ist der § 17 g Tierseuchengesetz. Wenn die Psittakose-VO aufgehoben wird, hat der § 17 g letztlich seine Bedeutung verloren.
Mit welcher Begründung sollte eine Behörde nach Wegfall der Psittakose-VO nun eine ZG verweigern. Die Erfordernisse die bislang zu einer Verweigerung geführt haben ( z.B. fehlender Quarantäneraum) bestehen nicht mehr - mit Wegfall der Psittakose-VO es gibt keine Rechtsgrundlage mehr die einen solchen Raum fordert.

Also wird letztlich der 17 g demnächst ersatzlos gestrichen werden müssen.

Und wenn hier schon der 17 g zitiert wird sollte er komplett zitiert werden und nicht nur die Hälfte denn wenn man diesen § komplett liest wird sofort klar dass es der 17 g alleine totalter Unsinn ist, nicht zu kontrollieren und letztlich vermutlich auch nicht sanktioniert werden kann, sollte jemand keine ZG mehr beantragen

hier mal der komplette 17 g - dabei mal insbesondere auf den Absatz 2 achten !!!!

1) Wer Papageien oder Sittiche halten will, um
1.
von diesen Tieren Nachkommen aufzuziehen oder
2.
mit diesen Tieren zu handeln,
bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
(2) Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn
1.
die für die Tätigkeit verantwortliche Person die für die Bekämpfung der Psittakose erforderliche Zuverlässigkeit und Sachkunde hat und
2.
die zur Bekämpfung der Psittakose erforderlichen Räumlichkeiten vorhanden sind.
(3) Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates
1.
die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis näher zu regeln,
2.
Vorschriften zu erlassen über
a)
die Kennzeichnung der Tiere,
b)
Aufzeichnungen betreffend Aufnahme oder Erwerb und Abgabe der Tiere sowie ihre Behandlung gegen Psittakose.



Gruß

Rebell
 
Richtig !!!!!!!!!!!!!!!!!

.......

(2) Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn
1.
die für die Tätigkeit verantwortliche Person die für die Bekämpfung der Psittakose erforderliche Zuverlässigkeit und Sachkunde hat und
2.
die zur Bekämpfung der Psittakose erforderlichen Räumlichkeiten vorhanden sind.
(3) Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates
1.
die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis näher zu regeln,
2.
Vorschriften zu erlassen über
a)
die Kennzeichnung der Tiere,
b)
Aufzeichnungen betreffend Aufnahme oder Erwerb und Abgabe der Tiere sowie ihre Behandlung gegen Psittakose.

wenn nun die Psittakose.-VO die ja zur Bekämpfung der Seuche dienen soll wegfällt, können auch keine entsprechende Forderungen wie in Absatz 2 erhoben werden.

Sollte der 17 g aufrecht erhalten werden, und eine ZG weiterhin verlangt werden, würde dies nach Wegfall der P-VO eine Ungleichstellung zwischen Sittich/Papageienzüchter und Züchter anderer Arten darstellen die letztlich wohl rechtlich nicht zu halten wäre.



Rebell
 
Da könnte man ja dann wieder als Sachkunde für alle die ZG weiterleben lassen.
Damit wäre eine angebliche Ungleichbehandlung aus dem Weg.
Ist also recht einfach, wenn man die Haltung verbessern will, worum es ja geht?
Ivan
 
Nunja, eine allgemeine Sachkunde um Vögel züchten zu dürfen wäre für die Tiere isgesamt wünschenswert. Und wer meint, daß dieses nicht so leicht durchzusetzen wäre, ist "auf dem Holzweg".

Mit uns kann man alles machen; ich erinnere nur mal an die Petition...
 
Das ist sogar eine Empfehlung (Sachkundenachweis) der Verbände und kommt nicht von "oben".
Vielleicht hat man sich damals selbst ein Bein gestellt, als dies propagiert wurde?
Ivan
 
Hallo @ all,

wie heute in der Gef. Welt nachzulesen ist, erübrigt sich demnächst die hier Eingangs gestellte Frage (Zuchtgenehmigung - wo welche Preise/Auflagen)

In einem Beitrag bzw. Interview mit mit einem zuständigen Mitarbeiter des BMELV wird nach Aufhebung der Psittakose-VO auch der § 17 g des TierseuchenG wegfallen.
Somit ist für Sittich und Papageienzüchter keine Zuchtgenehmigung nicht mehr erforderlich und eine Kennzeichnungspflicht besteht nur noch für die Arten die nach der Bundesrtenschutz-VO beringt werden müssen

gruß
rebell
 
Thema: Zuchtgenehmigung - wo welche Preise/Auflagen

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