Gegenstände inkl. meldepflichtiger Tierseuche verkaufen

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Peavey

Guest
Guten Tag!

vor einer längeren Zeit schon entdeckte ich bei Ebay einen Verkäufer, der einen Transportkäfig veräußerte, in welchem sich zuvor kranke Tiere aufgehalten hatten. Diese waren an einer meldepflichtigen Tierseuche erkrankt (ich kann mich leider nicht mehr entsinnen, um welche es sich dabei handelte). Die entsprechende Auktion konnte ich jetzt auch nicht mehr auffinden, denke dass sie auch nicht mehr im System vorhanden sein wird.

Interessehalber stellt sich mir dabei nur die Frage, ob man Derartiges überhaupt darf. Oder ob im Fall der Erkrankung der Vögel des Käufers Schadensersatzansprüche resultieren? Dass es nicht zu empfehlen ist, dürfte ja jedem klar sein.

Zur Vollständigkeit: Dass es sich um einen 'infizierten Käfig' gehandelt hatte, wurde entsprechend herausgehoben, d.h. es handelte sich hierbei nicht um einen versteckten Mangel. Der Verkäufer - so meine ich - bot diesen Käfig auch explizit nur für solch entsprechend erkrankten Vögel an und riet von anderweitigem Erwerb ab.

Ich habe mich bereits umgehört und auch Google abgegrast, bin aber leider nicht fündig geworden. Der Amtstierarzt, den ich deswegen auch angerufen hatte, teilte mir mit, dass es nicht empfohlen werde (nachvollziehbar), aber vermutlich wg. der Annahme ich wolle selbst einen versuchten Käfig verkaufen, drückte sich der Herr etwas um eine Antwort, ob es denn rein gesetzlich betrachtet wirklich verboten ist.

Evtl. hat der ein oder andere hier ja eine Erfahrung gemacht, die in diesem Zusammenhang nicht uninteressant wäre.

Viele Grüße
 
Interessantes Thema/interessante Fragenstellung!

Leider habe ich da auch keine Antwort drauf.

Ich gehöre ja zu den Leuten die aus hygienischen Dingen lieber mal etwas zu viel weg werfen, daher käme ich nicht mal ansatzweise auf die Idee meinen Mist anderen Leuten und deren Tieren zu VERKAUFEN, ja noch nicht mal zu verschenken. Wenn ich was hergebe, muß es meinen Ansprüchen genügen. Ich möchte mich schließlich auch weiterhin auf der Straße/Geflügelbörse/Vogelbörse etc blicken lassen können, ohne das ich mit Repressalien rechnen muß.
Immerhin war der Verkäufer wenigsten so ehrlich und hat angegeben das der Käfig verseucht ist. Möchte mir über die potenzielen Verschwiegenheitsverkäufe die sicher wohl auch stattfinden lieber mal keine Gedanken machen.

Grüße
 
Hallo,

danke für Deine Antwort.

Möchte mir über die potenzielen Verschwiegenheitsverkäufe die sicher wohl auch stattfinden lieber mal keine Gedanken machen.
Prinzipiell geht es mir schon ähnlich: Gebrauchte Tierhaltungsgegenstände zu kaufen ist für mich keine Option - Paranoia lässt grüßen. Da muss nicht einmal eine böse Absicht dahinter stehen. Aber bei manchen mag der Vogel evtl. einfach von der Stange gekippt sein, keiner weiß warum, keiner lässt ihn obduzieren und schon hat man einen eingeschleppten Virus o.ä.

Im Gegensatz zu Dir veräußere ich so manchen Gegenstand jedoch, sofern keine Notwendigkeit mehr für diesen besteht. Dies setzt selbstverständlich voraus, dass es sich um etwas handelt, was ich guten Gewissens selbst verwenden würde. Wird vor Verkauf natürlich auch nochmal entsprechend desinfiziert, gereinigt usw., aber das wiederum ist ein ganz anderer Themenkomplex.

Evtl. kann/mag jemand ja noch einen Erfahrungsbeitrag leisten oder hat etwas Hintergrundwissen anzubieten.

Viele Grüße
 
Thema: Gegenstände inkl. meldepflichtiger Tierseuche verkaufen
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