Psittakoseverordnung

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Tiffani

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Vögel ohne Lobby
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Aufhebung der Psittakose-Anzeigepflicht und nicht bedachte Auswirkungen...

Durch die Aufhebung der Anzeigepflicht im Tierseuchengesetz bei Psittakose und Umwandlung in eine nunmehr "nur noch" meldepflichtige Tierseuche, fällt mir vermehrt auf, dass nun einzelne Leute glauben sie könnten jetzt endlich Sittiche und verschiedene Papageien nach Gutdünken züchten, da sie
  • a) keine amtliche Ringe mehr benötigten (Psittakoseverordnung), ja vielleicht gar keine Ringe mehr!
  • b) keinen Sachkundenachweis mehr benötigten und auch keinen Quarantäneraum
Es werden sogar vereinzelt Stimmen laut, das man nun endlich, bei nicht meldepflichtigen Vögeln (Anlage 5 der BArtSchV), die verhassten Ringe entfernen könne.

Dazu möchte ich folgendes erläutern:
Diese Änderung käme, wenn überhaupt, nur für Vögel zum Tragen, die nach der Psittakoseverordnung gekennzeichnet werden mussten.
Alle Vögel des Anhang A der EG-ArtenschutzVO Nr. 338/97, sowie der Anlage 6 der BArtSchV bleiben davon unberührt!

zu bedenken geben:
Trotz dem evtl. Wegfall der Psittakoseverordnung, und den von der Meldepflicht ausgenommenen Arten bleibt deren Schutzstatus erhalten ! Siehe dazu Anhang B der EG-ArtenschutzVO Nr. 338/97.
Bedingt durch den Schutzstatus dieser Tiere, seid ihr immer noch in der Nachweispflicht welche in der Bundesnaturschutzverordnung BNatSchG §46 geregelt ist.
Zitat:
(1) Diejenige Person, die
1.
lebende Tiere oder Pflanzen der besonders geschützten Arten, ihre lebenden oder toten Entwicklungsformen oder im Wesentlichen vollständig erhaltene tote Tiere oder Pflanzen der besonders geschützten Arten,
2.
ohne Weiteres erkennbare Teile von Tieren oder Pflanzen der streng geschützten Arten oder ohne Weiteres erkennbar aus ihnen gewonnene Erzeugnisse oder
3.
lebende Tiere oder Pflanzen der Arten, die in einer Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 4 aufgeführt sind,
besitzt oder die tatsächliche Gewalt darüber ausübt, kann sich gegenüber den für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörden auf eine Berechtigung hierzu nur berufen, wenn sie auf Verlangen diese Berechtigung nachweist…

Wer nun die Ringe von seinen besonders geschützten Arten entfernt, auch bei denen die von der Meldepflicht ausgenommen sind, läuft Gefahr seinen artenschutzrechtlichen Herkunftsnachweis zu zerstören. Diese Ringe dürfen nur in Ausnahmesituationen entfernt werden und müssen dementsprechend durch den Tierarzt dokumentiert werden (Bescheinigung!) und müssen mit dieser verwahrt werden.

Ihr dürft davon ausgehen, dass es im Zuge der Änderung zur Psittakoseverordnung, eine Anpassung im Nat/Artenschutz geben wird. Bis zur endgültigen Klärung würde ich abwarten und keine voreiligen Schlüsse ziehen.

Links wo ihr den genauen Gesetzestext nachlesen könnt:
BArtSchV (§46 !)
VERORDNUNG (EG) Nr. 338/97 (ab Seite 49!)
TierSG (17g!)
Psittakoseverordnung
TierSeuchAnzV (Nr. 23 ehemals Psittakose!)
 
Zuletzt bearbeitet:
Dazu möchte ich folgendes erläutern:
Diese Änderung käme, wenn überhaupt, nur für Vögel zum Tragen, die nach der Psittakoseverordnung gekennzeichnet werden mussten.
Alle Vögel des Anhang A der EG-ArtenschutzVO Nr. 338/97, sowie der Anlage 6 der BArtSchV bleiben davon unberührt!
Das ist doch logisch und wurde in dem anderen Diskussionsthema auch mehrfach so gesagt. Wenn die Psittakoseverordnung entfällt, kann sich dies natürlich nur auf die Kennzeichnungspflicht derjenigen Arten auswirken, die ausschließlich nach eben dieser Verordnung kennzeichnungspflichtig waren.
Arten, die nach EG-ArtenschutzVO Nr. 338/97 und/oder BArtSchV kennzeichnungspflichtig waren, bleiben dies selbstverständlich weiterhin.

Damit entfällt die Kennzeichnungspflicht für folgende Arten, siehe EG-ArtenschutzVO Nr. 338/97:

PSITTACIFORMES spp. (II) (Ausgenommen
sind die Arten des Anhangs
A und des Anhangs C sowie
Agapornis roseicollis, Melopsittacus
undulatus und Nymphicus hollandicus,
die nicht in die Anhänge dieser
Verordnung aufgenommen wurden.)

Was noch niemand weiß, ist, ob nach Wegfall der Psittakoseverordnung evtl. neue Regelungen für die Berinungspflicht getroffen werden. Dies sollte abgewartet werden, bevor man sich über ungelegte Eier die Köpfe heiß redet.


Einen §46 gibt es nicht in der BArtSchV, die hat nur 17 Paragraphen
 
Einen §46 gibt es nicht in der BArtSchV, die hat nur 17 Paragraphen
Ja sorry, aber meine Editierzeit ist endlich.
Besser so?



Offensichtlich ist es für DICH nicht logisch, dadurch das Du meine Erläuterung wiederholst, wird es nicht besser :D

Der offensichtliche Grund dieses Schreibens ist die Nachweispflicht nach §46 BNatSchG, die von all dem unberührt bleibt.
Dies gilt ungebrochen für alle strenggeschützten Krummschnäbel des Anhang B, und die in der Anlage 5 der BArtSchV ausgenommenen Arten von der Meldpflicht, die bisher durch die Psittacoseverodnung Beringungspflichtig waren. Die ausgenommenen Arten, sind erst einmal vollkommen belanglos, da sie keinem strengen Schutz unterstehen und somit auch nicht Nachweispflichtig sind.
  • Deswegen warne ich vor dem entfernen der Ringe!
  • In Folge dessen auch vor dem Kauf/Verkauf von unberingten Tieren die in diese Kategorie fallen

Noch einmal! Es geht um den legalen Besitz einer streng geschützten Art, der auf Verlangen der Behörde nachgewiesen werden muss!. Gerade im Hinblick auf eine weitere Änderung im BNatSchG.
Dazu gibt es einen extra Thread :+klugsche
 
Nö, der Link geht nicht :D

Ich möchte mal bezweifeln, dass das Bundesnaturschutzgesetz überhaupt auf die Papageienhaltung anwendbar ist. Dort geht es nämlich um wildlebende Arten.
Im Hinblick auf besonders und streng geschützte Arten wird auf EG-VO 338/97 Anhang A und Anhang B verwiesen, wo nicht viele Papageien aufgeführt sind.

Nachtrag:
Wer es genau wissen will, ob seine Vögel beringt sein müssen oder nicht, sollte sich besser bei den zuständigen offiziellen Stellen informieren als anhand von individuellen Interpretationen der Rechtslage in Foren, gerade weil da einiges in der Änderung begriffen ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Schön wär's. Ich wünschte wir hätten nur ein einziges Gesetz in Sachen Tierhaltung, Schutz, Käfiggrößen, Beringungspflicht, Nachweispflicht, Herkunftsnachweis.
Es ist wie ein gigantisches Spinnennetz, wackelt man an einem Knoten, werden gleich zahlreiche andere mitbewegt :k
Und weil wir soviele Verknüpfungen haben, gibt es immer wieder welche die vollkommen ahnungslos in eine Falle tappen, welche in naher Zukunft nicht mehr eine kleine Ordnungswidrigkeit ist, ein schlappes Bußgeld fordert, sondern sich unter schlechten ungünstigen Umständen, zu einer Straftat entpuppen kann 8(
Alles eine Sache der Auslegung/Zuständigkeit? Das wird sich noch zeigen...müssen :D
 
@ Tiffani,

also hör mal du wirfst hier aber wirklich alles in einen Topf. Dass es verschiedene Vorschriften zur Beringung gibt (Psittakoseverordnung / Artenschutzrichtlinien) dürfte wohl den meisten klar sein. Zumindest denen die Papageien und Sittiche züchten.

Der Wegfall der Kennzeichnungspflicht betrifft z.B. WS, die meisten Agaporniden, Nymphensittiche usw. und genau diese Arten die bislang nur nach der PsittakoseVO beringt werden mussten, benötigen zukünftig ( bei Wegfall) eben keinen Ring mehr.
Alle anderen werden aufgrund ihres Status weiterhin Artenschutzringe benötigen. Aber das Thema ist ja die Psittakoseverordnung und nicht die diversen EG/VO

Also verwirr mal die Leute hier nicht noch mehr gell

rebell
 
Deine Antwort zeigt eindeutig die Brisanz dieses Themas, das Unverständnis.
Du hast meinen Eröffnungsthread nicht gelesenen.
Es geht hier nicht um die Beringungspflicht nach der Psittacoeverordnung oder der Anhang A Vögel aufgrund artenschutzrechlicher Regelungen. Die sind ausgenommen, wie ich und Raven bereits schrieben.

Es geht darum, das Vögel die unter Schutz (Krummschnäbel) stehen, bisher automatisch aufgrund der Psittacoseverordnung, einen Herkunftsnachweis hatten, einen Ring, anhand dessen man schlüssig die rechtmäßige Herkunft nachvollziehen konnte.

Da dieses wohl vom Gesetzgeber in seiner ganzen Tragweite, nicht bedacht wurde :), warne ich vor voreiligen Schlüssen, und weise daraufhin, das es eine weiterführende Änderung geben muss, wenn analog zur Abschaffung der Anzeigepflicht bei Psittacose, und der daraus resultierenden angestrebten Abschaffung des §17g im TierSG, in welchem die Kennzeichnung dieser Tiere durch Ermächtigung des Bundesministerium geregelt ist, was dieser auch tat, mit der Schaffung der Psittacosverordnung siehe dort §2, der bisher schlüssige, nachvollziehbare Herkunftsnachweis wegbricht!

Zur Erläuterung:
Im Artikel 8, Absatz der VERORDNUNG (EG) Nr. 338/97 DES RATES vom 9. Dezember 1996 (regelt den Handel mit geschützten Arten) steht:
(5) Die in Absatz 1 genannten Verbote gelten auch für Exemplare der Arten des Anhangs B, es sei denn, der zuständigen Behörde des betreffenden Mitgliedstaats kann nachgewiesen werden, daß diese Exemplare gemäß den Rechtsvorschriften über die Erhaltung der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten erworben und — falls sie von außerhalb der Gemeinschaft stammen — in diese eingeführt wurden :+schimpf

Wie willst Du das z.B. bei den Vögeln die nur von der Meldepflicht ausgenommen sind, aber immer noch in Anhang B stehen, bewerkstelligen?
 
Ergänzend zu meinem Hinweis, das Kennzeichnungspflichtige Tiere, denen der Ring durch den TA entfernt wird, weise ich auf folgendes hin:
Dieses muss auch der zuständigen Behörde, mit Kopie der Bescheinigung des Tierarztes (sollte reichen), mitgeteilt werden!
Auf der Bescheinigung müssen alle geforderten Ringdaten enthalten sein!
UND!
Ihr müsst im Falle der Neukennzeichnung, diese Daten selbstverständlich auch übermitteln, mit den entsprechenden Dokumenten.
 
sag mal Tiffi wenn du hier einen thread eröffnest mit der überschrift: Psittakoseverordnung... dann gehe ich auch davon aus, dass du etwas zu diesem Thema zum Besten gibst.
Dann geht es aber nicht um einen Herkunftsnachweis: Nicht alle Vögel die bisher nach der Psittakoseverordnung beringt wurden hatten einen automatischen Herkunftsnachweis wie du hier angemerkt hast. So konnten trotz Psittakoseverordnung viele der nicht geschützen Arten mit offenen Ringen beringt werden - also von einem Herkunftsnachweis kann man da nicht unbedingt sprechen - und für die geschützten Arten war und ist auch in Zukunft ein Herkunftsnachweis erforderlich sprich eine ordentliche Beringung ( oder ein Chip) sind erforderlich - aber nicht wegen der Psittakoseverordnung !!!!

Also vielleicht mal darüber nachdenken - die Überschrift hier stimmt irgendwie nicht mit dem Problem überein dass du da ansprichtst bzw. siehst

Zitat: Wie willst Du das z.B. bei den Vögeln die nur von der Meldepflicht ausgenommen sind, aber immer noch in Anhang B stehen, bewerkstelligen? DAs nun bleibt jedem Züchter selbst überlassen. Seriöse Züchter werden ihre Vögel weiterhin beringen sie benötigen aber keine amtliche Ringe mehr und wenn ich einem solchen Vogel einen geschlossenen Ring aufziehe habe ich den Nachweis.

Züchter die es weniger mit der Seriosität haben, konnten bislang besch.... und können dies auch in Zukunft tun ..... also wozu diese Aufregung

rebell
 
...sag mal Tiffi wenn du hier einen thread eröffnest mit der überschrift: Psittakoseverordnung... dann gehe ich auch davon aus, dass du etwas zu diesem Thema zum Besten gibst.

...Dann geht es aber nicht um einen Herkunftsnachweis: Nicht alle Vögel die bisher nach der Psittakoseverordnung beringt wurden hatten einen automatischen Herkunftsnachweis wie du hier angemerkt hast. So konnten trotz Psittakoseverordnung viele der nicht geschützen Arten mit offenen Ringen beringt werden - also von einem Herkunftsnachweis kann man da nicht unbedingt sprechen - und für die geschützten Arten war und ist auch in Zukunft ein Herkunftsnachweis erforderlich sprich eine ordentliche Beringung ( oder ein Chip) sind erforderlich - aber nicht wegen der Psittakoseverordnung !!!!

Also vielleicht mal darüber nachdenken - die Überschrift hier stimmt irgendwie nicht mit dem Problem überein dass du da ansprichtst bzw. siehst

Ich beiß gleich in die Tischkannte...:)
Die Überschrift lautet:
Psittacoseverodnung ...
Aufhebung der Psittakose-Anzeigepflicht und nicht bedachte Auswirkungen...
Daraus allein ist doch schon ersichtlich was der Grund des Threads ist. Die Auswirkung! Wozu ich ja nun reichlich zum Besten, zu Bedenken gegeben habe.
Weiterführend richtet er sich an die, die nun glauben die Ringe entfernen zu können, bei nicht meldepflichtigen Arten.
Die nicht geschützten Arten (Krummschnäbel) sind überhaupt nicht relevant! Und standen auch nicht zur Diskussion. Es geht ausschließlich um von Anhang A nicht erfasste Arten, die geschützt sind.
Und wie du schreibst, das in Zukunft, für einen ordentlichen Herkunftsnachweis Ringe/Transponder Pflicht wären, das ist falsch!
Das bezieht sich ausschließlich auf Anhang A Vögel und Vögel der Anlage 6 der BArtSchV .
Für Krummschnäbel des Anhang B, war das bisher automatisch durch die Psittacoseverordnung gegeben, Beringungspflicht für alle Krummschnäbel, egal ob geschützt oder davon ausgenommen. Auch wenn man für diese vielleicht offene ZZF/BNA Ringe benutzte, benutzen durfte (Dokumentationspflicht), war die Herkunft immer nachvollziehbar.
Jetzt! Durch den wahrscheinlichen Wegfall der Psittacoseverordnung und deren Beringungspflicht für alle Krummschnäbel, ausgenommen die in Anhang A stehen und er Anlage 6 der BArtSchV, ist noch nicht weiterführend geregelt, wie diese Tiere, die unter Schutz stehen, und damit Nachweispflichtig sind, in Zukunft ihren Herkunftsnachweis erbringen sollen.
Wird ein einfaches Schriftstück reichen? Für Vögel die schon lange nicht mehr der Meldepflicht unterlagen? Aber trotzdem als geschützt in Anhang B stehen!?

Das ordentlich Züchter ihre Vögel auch weiterhin beringen werden, mit einem einfachen Verbandsring P oder G oder einen einfachen, nach ihren Wünschen gestaltet, von den entsprechenden Herstellern bestellten, steht außer Frage :zustimm:.
Aber es gibt ja noch die anderen... die jetzt glauben sie könnten wild drauflos züchten, die sich vor der Prüfung gescheut haben, etc.
Auch an diese richte ich mich.
Und an die, die jetzt beschwatzt werden, man dürfe diese Vögel ohne Ringe bedenkenlos kaufen...
Ich will vorbeugen! Weil die Rechtslage noch nicht abschließend geklärt wurde/ist.
 
Hallo,

es wird die Psittacoseverordnung abgeschafft, sonst nichts. Das bedeutet doch lange nicht, daß artenschutzberingte Vögel jetzt nicht mehr beringt werden müssten oder daß das noch nicht geklärt ist.

Was für ein Rechtsverständnis haben denn manche hier.

Der rechtlich höherwertigere Ring ist der Artenschutzring, der ersetzte doch den Psittacosering, wenn beide Gesetze greiften und nicht umgekehrt.

Das hieß, wenn ein Vogel bereits artenschutzrechtlich beringt werden musste, war ein zusätzlicher Psittacosering entbehrlich.

Nun fällt halt diese Psittacoseverordnung weg, was dazu führt, daß Vögel die der Artenschutzverordnung unterliegen weiterhin mit Artenschutzringen beringt werden müssen, alle anderen Krummschnäbel wären dann von der Beringung frei wie Wellensittiche z.B.

Das muss halt noch in anderen Gesetzen und Verordnungen angepasst werden.
 
Danke Lothar :D
Aber Anhang B Vögel müssen gar nichts, nur gemeldet werden, wenn sie nicht zufällig in Anlage 5 der BArtSchv stehen (Ausnahme von der Meldpflicht).
Zur Meldung braucht man einen schlüssigen, nachvollziehbaren Herkunftsnachweis.
Was soll das dann sein?
 
Danke Lothar :D
Aber Anhang B Vögel müssen gar nichts, nur gemeldet werden, wenn sie nicht zufällig in Anlage 5 der BArtSchv stehen (Ausnahme von der Meldpflicht).
Zur Meldung braucht man einen schlüssigen, nachvollziehbaren Herkunftsnachweis.
Was soll das dann sein?

Hallo,

so wie es halt immer bei geänderten bzw. weggefallenen Rechtsvorschriften vorkommt, wird es wohl Übergangsvorschriften gerade für diese Fälle geben.

So war es ja auch, als die europäischen Arten plötzlich einen Herkunftsnachweise benötigten. Da wurde halt damals gesagt, Tiere bis zu einem bestimmten Datum werden als legal anerkannt, ohne daß man irgendeinen Beweis vorlegen musste. Ich bin der festen Überzeugung, daß es auch so jetzt wieder kommen wird.
 
Ha, ich hoffe dass das dann auch einheitlich geklärt ist, und für jedes Bundesland gleich verbindlich.
Wir sollten die Augen offen halten , das uns nichts entgeht :zustimm:
 
Aktueller Artikel in der GW neueste Ausgabe ;) Klick
Es steht noch etwas im Eingangstext, was aber hier nicht dargestellt werden kann.
Sie wollen diverse Vögel aus Anlage 6 in Anlage 5 bringen. Um die 165 Arten.
Die Empfehlung von Herrn Dr. Pr. Bätza zum Thema Rückverfolgbarkeit, kann ich nur bekräftigen. In euer aller Interesse :D
Wenn es was Neues gibt....
 
Letzten Freitag wurde die Psittakoseverordnung gestrichen und die Beringungspflich entfällt.

Theoretisch gibt es noch die Zuchtgenehmigung, die aber eigentlich an die PV gekoppelt ist. Auch ist eine Zuchtgenehmigung sinnlos ohne PV. Dieser Zustand wird noch andauern, solange die entsprechenden Gesetze nicht angepasst wurden. De facto aber darf nun jeder ohne Genehmigung und Ringe z.B. Wellensittiche züchten. Genau wie jeder Kanarien und Finken schon immer züchten durfte.
 
Also an die Veterinärämter in RLP wurde offensichtlich noch nichts handfestes geschickt, habe gestern mit unserer ATÄ telefoniert. Sie will ja eigentlich unsere Schönsittich-Henne beringen, aber nun wartet sie damit noch, bis sie die Bestätigung für die Aufhebung der Psittakoseverordnung hat.

Kann ich die Henne trotzdem beringen lassen? Es werden doch sicher noch offene Psittakoseringe übrig sein, die man dafür verwenden kann, oder?
 
Thema: Psittakoseverordnung

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