Ara fünf Tage nach Kauf schon tot.

Diskutiere Ara fünf Tage nach Kauf schon tot. im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Hallo, habe da mal ne Frage, habe mir einen Rotbugara gekauft und der ist nach 5 Tagen gestorben. Das Tier saß bei mir in Quarantäne und hatte...
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leeloo66

Neuling
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Hallo, habe da mal ne Frage, habe mir einen Rotbugara gekauft und der ist nach 5 Tagen gestorben. Das Tier saß bei mir in Quarantäne und hatte keinen Kontackt zu anderen Tieren. Nun meine Frage, wer ist in der Beweißpflicht ob das Tier schon krank war oder nicht? Vielleicht kann mir da jemand eine Antwort drauf geben. Gruß Leeloo66
 
Hallo Leeloo66!
Wenn es ein Kauf aus privater Hand war greift kein Vertragsrecht. Wenn es ein Kauf aus gewerblichen Handel war meine ich müßtest Du nachweisen, dass eine Erkrankung (also der "Mangel") zum Zeitpunkt des Kaufes dem Verkäufer bekannt gewesen sein muss, Du auf diesen "Mangel" jedoch weder aufmerksam gemacht wurdest noch dieser "Mangel" bei Kauf offensichtlich zu erkennen war. Ohne Kaufvertrag, wie beim Vogel ja meistens der Fall, ein schwieriges Unterfangen um einen Rücktritt oder Umtausch zu erzielen.
 
Kein Freifahrtsschein für unseriöse Züchter!

Das ist so nicht ganz richtig!
Auch im privaten Verkauf..
Dem Käufer eines mangebehafteten Tieres stehen grundsätzlich die kaufrechtlichen Gewährleistungsrechte auf Nachbesserung, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz zu.

Richtig ist, das es bei einem Kauf bei einem gewerblichen Verkäufer...Verbrauchgüterverkauf...
Ein Verbrauchgüterkauf liegt vor, wenn ein Verbraucher bei einem Unternehmer eine bewegliche Sache - hier Tier - gekauft hat.
Bei Verbrauchgüterverkäufen ...
gilt zugunsten des Käufers folgende gesetzliche Vermutung: "Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar."

Aber auch hier gibt es Einschränkungen die in der Sache der Natur liegen, dem Tier, dem Menschen der es hält und pflegt. Beweispflicht.

Also:
Toten Vogel sofort in die Sektion geben!
Histologisch, bakteriologisch, mykologisch etc. Todesursache abklären lassen.
Lag die Erkrankung einwandfrei schon zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges vor, den Verkäufer kontaktieren Ansprüche geltend machen.
Wenn dieser nicht kooperiert, Anwalt.

BGB
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Hallo, habe da mal ne Frage, habe mir einen Rotbugara gekauft und der ist nach 5 Tagen gestorben. Das Tier saß bei mir in Quarantäne und hatte keinen Kontackt zu anderen Tieren. Nun meine Frage, wer ist in der Beweißpflicht ob das Tier schon krank war oder nicht? Vielleicht kann mir da jemand eine Antwort drauf geben. Gruß Leeloo66

ohne Befund einer kompetenten Stelle bestehen wenig Chancen - leider .
 
Leeloo66, falls Du die nötigen Untersuchungen wie von Tiffi aufgeführt in Anspruch nehmen möchtest bedarf es im Streitfall noch eines Gutachtens auf Grundlage der Befunde. Der Befund der durchgeführten Untersuchungen allein wird da nicht ausreíchen.
Probiere es doch zunächst einmal mit einem direkten Gespräch mit dem Verkäufer. Wenn es so eine Einigung geben kann ist dies der einfachere Weg.

Eine Garantie auf Mangelfreiheit greift bei den meisten Erkrankungen nicht. Den wenigsten Ärger hat man mit einer vor Kauf vereinbarten Ankaufsuntersuchung, bei der Prozedere und Untersuchungstelle vor Gefahrenübergang, benannt sind. Dies ist in der privaten Vogelhaltung jedoch unüblich und selbst in professionellen Bereichen des Tierkaufes bei Beanstandungen jedesmal mit einem langen und aufwendigen Rattenschwanz der Beweispflicht verbunden.
 
Es ist zwar bitter, aber ich würde den Vogel beerdigen und einen neuen kaufen.
Alles andere wird nur darauf hinauslaufen, dass du noch mehr Geld ausgeben mußt, um evt Recht zu bekommen. Doch wer Recht hat, bekommt unter ungünstigen Bedingungen trotzdem sein Geld nicht zurück.

Grüße

PS: Wenn der Vogel allerdings aus einer Zoohandlung stammt, würde ich da morgen früh mit dem und der Rechnung über den Kauf im Laden stehen, und mir das Geld direkt zurück holen. Auf diesem direkten Wege bekommst du sicher das Geld zurück, zumal sie befürchten müssen das du im Laden unter Umständen, wegen dem toten Vogel, einen Aufstand machen könntest.
 
Ja kann mich meinen Vorrednern nur anschliessen,solltest du keinen Kaufvertrag haben wo explizit eine Handhabung bei Krankheiten geregelt ist und eine aussagekräftige Todesursache,liegen deine Chancen bei fast Null.
Denn rein theoretisch kann der Vogel ja auch durch irgendeinen Stress gestorben sein etc etc...es muss also nicht immer irgendetwas dahinter stecken was beim Vorbesitzer schon vorhanden war.
 
Hallo Dullkopp,

zumindest eine Obduktion würde weitere Aufschlüsse geben. Von daher würde ich diese in Auftrag geben und danach alles weitere in Ruhe überlegen.
 
Bei Obduktion sollten mögliche aussagekräftige Proben für weiterführende Untersuchungen genommen und ordnungsgemäß zurückgestellt werden. Ob Du aufwendigere, kostenintensive Folgeuntersuchungen noch in Anspruch nehmen möchtest kannst Du dann immer noch entscheiden. Werden nötige Proben bei Sektion nicht gewonnen wirst Du später im Bedarfsfall nicht mehr darauf zurückgreifen können.
 
Hallo Dullkopp,

zumindest eine Obduktion würde weitere Aufschlüsse geben. Von daher würde ich diese in Auftrag geben und danach alles weitere in Ruhe überlegen.


Ja eben,genau das meine ich ja.Und das Ergebnis der Obduktion (dessen Kosten man vorschiessen muss unabhängig vom Ergebnis) muss schriflich vorliegen.
Und dann geht meistens ein Rechtsstreit los,Gutachter (auch die kosten muss man vorschiessen) müssen dann belegen wer wann wie was mit der todesursache zu tun hat.
Also alles in allem immer erst eine Überlegung wert ob man das in Kauf nimmt,leider.
Kenne derzeit einen aktuellen Fall da geht es um einen Grossara(Kaufpreis 850 euro),da sind die Kosten des Verfahren schon über 2000 Euro....und noch kein Ende in Sicht.
 
richten sich die Kosten eines Vefahrens nicht nach dem Streitwert?
 
Ja die Verfahrenskosten,aber Gutachter/Gegengutachter und Untersuchungen kosten dann natürlich extra...allerdings war ich auch über die Summe erstaunt!
Ich weiss auch nicht ob da irgendwelche RA-kosten auch schon mit eingerechnet sind,aber trotzdem würd ich mir das ab nun paar mal überlegen sowas in die Wege zu leiten!
 
Hallo

Also wenn ein vogel nach 5 Tagen bei mir sterben würde, dann würde ich auf jeden Fall eine Obduktion machen lassen.
So teuer ist die auch nicht.
Gruß
 
Hallo,

jeder geht davon aus, dass der Vogel evtl. krank war.
Keiner hinterfragt mal, ob das Tier auch das Futter/Wasser aufgenommen (gefunden) hat.
Vieleicht ist er auch nur nachts aufgeflogen und hat sich das Genick gebrochen (kein Nachtlicht) oder wurde von einem anderen Tier (Hund) gejagt.........

Es gibt soviele Möglichkeiten - aber nein, darüber brauche wir uns ja keine Gedanken machen - das Tier war ja von Anfang an Krank !!!!

Grüße Ornis
 
Deswegen ja die Obduktion ;) Aber Du hast schon recht, grundlegende Infos zur genauen Beurteilung der Lage fehlen.
 
Ornis, das hat der threadsteller doch nicht behauptet sondern gerfragt, wer in der Beweispflicht ist ob das Tier bei Kauf krank war.
 
Also, für die vielen Fragen die Antworten. Der Ara hat die ersten Tage auch gefressen,also Futter gefunden. Keine Anderen Tiere, Quaratäneraum und er hatte auch Nachtlicht. Er ist einfach in den Tagen extrem abgemagert. Aber darum geht es auch nicht sondern um die Beweißpflicht bei Krankheit mit Todesfolge.
 
Also, für die vielen Fragen die Antworten. Der Ara hat die ersten Tage auch gefressen,also Futter gefunden. Keine Anderen Tiere, Quaratäneraum und er hatte auch Nachtlicht. Er ist einfach in den Tagen extrem abgemagert. Aber darum geht es auch nicht sondern um die Beweißpflicht bei Krankheit mit Todesfolge.

Hallo, war es denn ein junger ara? wie alt? futterfest?
Das passiert namlich ofter..man verkauft einen jungen vogel weil er beim zuchter gefressen hat, der milieuwechsel verursacht bei dem ogel eine regression et flupps..wenn man es nicht weiss hat man einen toten vogel in ein paar tagen so wie hier..
 
Also, für die vielen Fragen die Antworten. Der Ara hat die ersten Tage auch gefressen,also Futter gefunden. Keine Anderen Tiere, Quaratäneraum und er hatte auch Nachtlicht. Er ist einfach in den Tagen extrem abgemagert. Aber darum geht es auch nicht sondern um die Beweißpflicht bei Krankheit mit Todesfolge.
Mir ist nur nicht verständlich warum Du wenn der Ara so extrem abmagerte nicht sofort Schritte eingeleitet hast. Zum vogelkundigen Tierarzt oder zumindest umgehend den Verkäufer kontaktieren wären Deine Pflicht gewesen. Ob Du mit diesem Sachverhalt noch Chancen hast gegenüber dem Verkäufer ist zweifelhaft. Trotzdem würde ich eine Obduktion des toten Ara beführworten.
 
der Ara war 14 Jahre und findet mal einen Vogelkundigen Tierartzt in MV und dann noch am Wochenende. Wie gesagt wolte keine klugen Sprüche hören sondern eine vernünftige Antwort. Habe mich natürlich gleich mit den Verkäufer in Verbindung gesetzt aber der schaltet auf stur.
 
Thema: Ara fünf Tage nach Kauf schon tot.

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