Wellensittiche ohne Zuchtgenehmingung

Diskutiere Wellensittiche ohne Zuchtgenehmingung im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Hallo, ein Bekannter von mir hat seit letztes Jahr ein Päärchen Wellensittiche. Dieses Paar hat jetzt 3 Küken bekommen und sitzt schonwieder auf...
Nicht nach dem Psittakosegesetz, sondern nach den TierSG §17g.
Es entfällt lediglich das Psittakosegesetz, nicht das TierSG..... das muß zu dem Zweck noch novelliert werden!!!!!
Siehe auch den Briefverkehr zwischen AZ-Obmann und einem der zuständigen Beigeordneten!!!
Ist aber noch nicht!!!
Ja, das TierSG muss novelliert werden, und da sind sie dabei. Es wird der §17g entfallen, da seine Grundlage entfällt. Ich gehe davon aus, dass dies zeitnah zu der Aufhebung der Psittakoseverordnung erfolgt.

Siehe AZ, Beitrag #13 vom 15.03.12: Klick
 
So lange §17g nicht geändert ist, hat das TierSG Gültigkeit. Es wird scheinbar nicht zeitgleich geschehen, da der Psittakoseparagraph schon geändert wurde, lediglich der Zeitpunkt der Änderung im Bundesanzeiger noch nicht erschienen ist. Das TierSG müßte nach der Novellierung noch den Bundestag/rat passieren. Bis jetzt hatten wir noch nicht mal die Novellierung.
Danke Dagmar für den Link...aber auch sie sollte Post 9 lesen...ich hatte es schon
Ich bin jetzt sehr müde......
Solange der Wunsch der Vater der Überzeugung ist....

Ivan
 
So lange §17g nicht geändert ist, hat das TierSG Gültigkeit. Es wird scheinbar nicht zeitgleich geschehen, da der Psittakoseparagraph schon geändert wurde, lediglich der Zeitpunkt der Änderung im Bundesanzeiger noch nicht erschienen ist. Das TierSG müßte nach der Novellierung noch den Bundestag/rat passieren. Bis jetzt hatten wir noch nicht mal die Novellierung.
Danke Dagmar für den Link...aber auch sie sollte Post 9 lesen...ich hatte es schon
Ich bin jetzt sehr müde......
Solange der Wunsch der Vater der Überzeugung ist....

Ivan

Siggi,

welcher Psittakoseparagraph wurde denn abgeschafft ? Wo steht der überhaupt ??? klär mich mal auf.

rebell
 
Wie wäre es mit den Links von mir? Nur mal kurz aufrufen. Es gibt nur eine spezielle Psittakoseverordnung.
TierSG §17g regelt die Haltung u. Zucht und deren Voraussetzungen bei Krummschnäbeln. Darum nennt man das auch Halte- oder Zuchtgenehmigung.
Ivan
 
Wie wäre es mit den Links von mir? Nur mal kurz aufrufen. Es gibt nur eine spezielle Psittakoseverordnung.
TierSG §17g regelt die Haltung u. Zucht und deren Voraussetzungen bei Krummschnäbeln. Darum nennt man das auch Halte- oder Zuchtgenehmigung.
Ivan

Eben Siggi das stimmt so nicht ganz,

sicher steht dort dass jeder der Krumschnäbel züchten will eine Genehmigung der Behörde benötigt. Sinn der Sache ist die Bekämpfung der Psittakose und sonst nix. In § 17 g steht aber auch, dass diese Genehmigung an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist. Diese Voraussetzungen wiederum werden in einer Verordnung geregelt. Diese Verordnung ist die PsittakoseVO.
So dort sind die Anforderungen beschrieben die erfüllt sein müssen um eine Genehmigung zu erhalten ( Quarantäne usw).
Wenn nun diese VO wegfällt - wo stehen dann noch die Anforderungen ? Auf welche Vorschrift will sich ein ATA oder Behörde berufen? Wie will eine Behörde denn eine Zucht verbieten oder unter welchen Voraussetzungen eine Genehmigung erteilen oder verweigern ???

Wenn nun die PsittakoseVO und § 17 g nicht gleichzeitig abgeschafft werden dann steht der § 17 g zwar noch auf dem Papier hat aber letztlich keine Wirkung mehr da seine Ausführungsbestimmung ( PsittakoseVO) nicht mehr vorhanden ist.

Der § 17 g ist die Ermächtigunsggrundlage für den Gesetzgeber eine VO wie die Psittakose VO zu erlassen aber letztlich auch nicht viel mehr

rebell
 
Es fällt die Psittakoseverordnung weg und zwar auch nur die Kennzeichnungs- und Buchführungspflicht!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Die Meldepflicht der Psittakose auch nicht, nur eben in anderer Form als zuvor.
Der §17g im TierSG ist davon unberührt, da zunächst die Psittakoseverordnung geändert ist, aber nicht das TierSG!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Nun reden wir seit Monaten darüber, aber keiner hat sich die diskutierten Paragraphen mal angesehen, bezwecks in welchem Gesetz sie zu finden sind. Auch hat keiner sich die Daten angesehen, wann welches Gesetz eingeführt wurde, bezw. geändert wurde. Das allein hätte jedem alles klar machen müssen, das das Psittakosegesetz eine Zusatzverordnung ist, die viel später kam.

Wenn man sich die Verlautbarung der H. Schuster zudem vor Augen führt, die ich auch schon 2 mal explizit erwähnt habe..Post 9 im betreffenden Link von Dagmar...ich zitiere:

"die Verordnung zur Aufhebung der Psittakoseverordnung sieht lediglich den Wegfall der Kennzeichnungspflicht und Buchführungspflicht für Züchter und Händler vor.
Vom Wegfall der Zuchtgenehmigung ist keine Rede.
Die Meldeplicht bei Ausbruch der Psittakose besteht weiterhin und wird auch bestehen bleiben, weil die Sie eine Zoonose ist."


Ich bin jetzt so müde, das ich eingeschlafen bin.
Ivan
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@Ivan,
wer H. Schuster ist, weiß ich nicht, aber wenn Leiter des Referates Tiergesundheit im BMELV sagt, der §17g wird aufgehoben, dann ist das eine Aussage von "ganz oben" und man darf mit Fug und Recht darauf vertrauen!

Mir kommt es so vor, als ob du dich an irgendeinen Strohhalm klammerst und die Hoffnung nicht aufgeben willst, dass deine geliebte Zuchtgenehmigung erhalten bleibt.

Schlaf ne Runde, wenn du so müde bist - wir weden ja sehen in 2 Monaten.
 
Man muß nicht jeden kennen, da gebe ich dir recht, aber Schuster ist ein Obmann in der AZ.
Viele Züchter kennen ihn natürlich, auch ich persönlich.
Analog zu der Aussage....hatte ich nicht geschrieben, das eine Novellierung des TierSG vorgesehen, aber noch nicht erfolgt ist?
Aber keiner weiß wann...wenn man dazu bedenkt, das rechtsgültige EU-Gesetze bei uns noch nicht einmal ratifiziert worden sind, obwohl sie es seit 2 Jahren sollten und schon mit Klage gedroht wird, so habe ich meine Bedenken, was die Geschwindigkeit angeht....
Ivan
 
@Ivan,
wer H. Schuster ist, weiß ich nicht, aber wenn Leiter des Referates Tiergesundheit im BMELV sagt, der §17g wird aufgehoben, dann ist das eine Aussage von "ganz oben" und man darf mit Fug und Recht darauf vertrauen!

Mir kommt es so vor, als ob du dich an irgendeinen Strohhalm klammerst und die Hoffnung nicht aufgeben willst, dass deine geliebte Zuchtgenehmigung erhalten bleibt.

Schlaf ne Runde, wenn du so müde bist - wir weden ja sehen in 2 Monaten.

Genau so ist es, Herr Schuster mag Obmann der AZ sein aber er ist nicht maßgeblich. Die Aussage dass § 17 g wegfällt wurde inzwiwschen mehrfach so bestätigt
Siggi die PsittakoseVO fällt komplett weg, es entfällt nicht nur die Kennzeichnungs- und Buchführungspfllicht, sondern auch z.b. die Erfodernis eines Quarantäneraumes. Die Aussage die du zitierst hast von Schuster kannst deshalb fast vergessen.

Natürlich kam die PsittakoseVO nach dem Tierseuchengesetz denn eine Verordnung braucht immer ein Gesetz als Grundlage. Sie konnte nur nach dem TierseuchenG kommen nicht vorher. Und um auch das mal klarzustellen die PsittakoseVO ist wie der Name sagt eine Verordnung und KEIN Gesetz - da gibt es einen großen Unterschied

Aber gehen wir mal zum praktischen Teil über der für das Fußvolk wichtig ist. Wenn heute die neuen User hier eine ZG beantragen wollen, weil sie WS oder was auch immer züchten wollen - so mussten sie bisher eine ZG beim Vet. beantragen. Und das nur deshalb weil die PsittakoseVO das vorsah (zwecks Überwachung der Seuche). So wenn diese VO eines Tages weggefallen ist braucht kein Mensch mehr wegen der PsittakoseVO zum ATA - da z.B. WS auch keinen Artenschutzrichtlinien unterliegen gibt es keine Vorschrift mehr die besagt, dass ich eine ZG zu beantragen habe.

rebell
 
Noch einmal, aber zum allerletzten Mal, die Psittakoseverordnung und die ZG sind 2 verschiedene Paar Schuhe!
Der erforderte Quarantäneraum ist im §17 festgelegt, nicht in der Psittakoseverordnung...lest sie euch doch mal endlich durch! Aber ich halte mich nur an die Fakten, die z.Zt. Gültigkeit haben, BGBl. I S. 2720 fällt weg und TierSG hat noch nicht ausgedient.
Ich habe keine Lust mehr!
Ivan
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Noch einmal, aber zum allerletzten Mal, die Psittakoseverordnung und die ZG sind 2 verschiedene Paar Schuhe!
Der erforderte Quarantäneraum ist im §17 festgelegt, nicht in der Psittakoseverordnung...lest sie euch doch mal endlich durch! Aber ich halte mich nur an die Fakten, die z.Zt. Gültigkeit haben, BGBl. I S. 2720 fällt weg und TierSG hat noch nicht ausgedient.
Ich habe keine Lust mehr!
Ivan

Also Siggi,

auch zum letztenmal auch der §17 g des TierSG wird bei der Novellierung wegfallen. Spätestens dann kannst du lange und vergeblich nach einer Vorschrift für die ZG suchen.

So und dann nur noch kurz, die Aussage dass die ZG und die PsittakoseVO zwei Paare Schuhe sind zitiere ich aus einer hier vor mir liegenden ZG.

"Gemäß §17 g (1) des TierSG i.d.F. der Bekanntmachung vom ...... in Verbindung mit der PsittakoseVO in der derzet geltenden Fassung wird Ihnen ...... auf Antrag die Genehmigung zur Zucht..... mit Papageien und Sittichen erteilt."

Es handelt sich um die behördliche Genehmigung nur dass keine Missverständnisse entstehen....

Also wenn man diesen Text liest hat man schon den Eindruck als hätten ZG und PsittakoseVO etwas miteinander zu tun - meinst nicht auch ??

Nun gut soweit zu diesem Thema

rebell
 
Was für eine Logik! Da greifen 2 unterschiedliche Verordnungen?
Das ist einmalig in der Rechtssprechung! Hatten wir noch nie!
:zwinker:
Ivan
 
Was für eine Logik! Da greifen 2 unterschiedliche Verordnungen?
Das ist einmalig in der Rechtssprechung! Hatten wir noch nie!
:zwinker:
Ivan

Nee Siggi du liegst wieder falsch da greifen keine zwei Verordnungen ganz im Gegenteil und eine Rechtssprechung haben wir hier auch nicht denn eine Rechtssprechung ist ein Urteil oder eine Stellungnahme eines Gerichtes.

Hier können keine zwei Verordnungen greifen weil das TierseuchenG. eben ein Gesetz ist wie der Name sagt, die PsittakoseVO eben auch wie der Name sagt eine Verordnung und beides ist etwas verschiedenes.
Die PsittakoseVO kann nur auf dem TierseuchenG. aufgebaut sein sie ist die Ausführungsbestimmung sozusagen. Und die beiden greifen nicht gleichzeitig sondern stehen in einer Art Kette. Oben das TierseuchenG darunter die PsittakosenVO.die vom § 17 g gehalten wird. Wird die PsittakoseVO entfallen bummelt 17 g irgendwo rum ohne Sinn und Verstand weil dieser ausdrücklich deswegen geschaffen wurde um eine solche Verodnung zu erlassen ....

Vielleiciht wird es nun klar - ohne PsittakoseVO wird der 17 g abgeschafft werden müssen (oder als Karteileiche ohne Bedeutung weiter existieren) die ZG wird in ihrer tatsächlichen Bedeutung hinfällig und weg sein mit dem Tag an dem die Psittakose VO gestrichen wird. Ob der § 17 gdann och ein paar Monate mehr oder weniger auf dem Papier steht bleibt wohl unerheblich weil er nicht mehr seiner eigentlichen Funktion dient.

rebell
 
Roland, wenn eine Haltegenehmigung nur nach der Psittakoseverordnung erteilt würde, hätte man zwar die Kennzeichungs- und Buchführungspflicht, aber keine Quarantäneräume.
Würde sie nur nach §17 erteilt, so könnte man sich die Kennzeichnungs und Buchführungspflicht sparen. Die Meldepflicht von Psittakose wäre auch heiße Luft.
So entfällt nur die Verpflichtung im ersten Satz, außer der Meldepflicht und der Rest ist weiter gültig!
:D
Ivan
 
Hallo,

Roland hat Recht. Der § 17 g TierSG ist an die Psittacoseverordnung gebunden. Wenn die nun aber wegfällt, ist der §17g sinnlos, weil dann zwar die Gesetzesgrundlage noch da wäre, aber keine Ausführungsvorschriften mehr. Die sind aber zwingend erforderlich. Es ist einfach so.

Bestes Beispiel ist ja der berühmte Sachkundenachweis, den wir ja freiwillig, die meisten wenigstens, abgelegt haben. Aber es besteht keine gesetzliche Verpflichtung dazu, obwohl er im Gesetz steht, weil bisher eben keine Ausführungsvorschriften erlassen wurden. Um Bestimmungen eines Gesetzes umzusetzen, braucht man halt Ausführungsvorschriftern. Und zum § 17 g war die Psittacoseverordnung die Ausführungsvorschrift. Das solls dann auch von mir sein.

Trotzdem einen schönen Abend noch. :bier::bier::bier:
 
Roland, wenn eine Haltegenehmigung nur nach der Psittakoseverordnung erteilt würde, hätte man zwar die Kennzeichungs- und Buchführungspflicht, aber keine Quarantäneräume.
Würde sie nur nach §17 erteilt, so könnte man sich die Kennzeichnungs und Buchführungspflicht sparen. Die Meldepflicht von Psittakose wäre auch heiße Luft.
So entfällt nur die Verpflichtung im ersten Satz, außer der Meldepflicht und der Rest ist weiter gültig!
:D
Ivan

Siggi,

Habe ja schon einiges geschrieben - jetzt ließ dir mal - den § 17 g TierSeuchenG. durch und dann sagst du mir wo dort steht dass man einen extra Quarantäneraum benötigt ????

ich zitiere hier den Satz den du meinst:

"die zur Bekämpfung der Psittakose erforderlichen Räumlichkeiten vorhanden sind."

hier steht nirgendwo , dass dies ein extra Raum sein musss. Ich kann die Psittakose auch bekämpfen indem ich eine ganze Wohnung unter Quarantäne stelle - es muss nur gewährleistet sein, dass die Vögel und Menschen keinen Kontakt nach draußen haben z.B. Frei- oder Gartenvolieren und das es in den Räumlichkeiten Möglichkeiten zur Desinfektion (kann auch dein Badezimmer sein) gibt.

Der Quarantäneraum wurde von den ATA gefordert weil sie dann einfacher diese "Bedingnung" bzw. Voraussetzungen überprüfen konnten. Nun ich vermute mal hätte irgendwann mal jemand dagegen geklagt (wie das heute üblich ist) dem die ZG wegen eine fehlenden Quarantäneraum verweigert worden wäre, hätte das zur Folge gehabt, dass die Forderungen der meisten ( nicht aller) ATA den Bach runtergegangen wäre.

ok nun bin ich auch müde....

rebell
 
Warum die ganze Aufregung? Wartet ab, was die in Berlin tun, dann werdet Ihr sehen wie es weitergeht.
 
Noch einmal, aber zum allerletzten Mal, die Psittakoseverordnung und die ZG sind 2 verschiedene Paar Schuhe!
Der erforderte Quarantäneraum ist im §17 festgelegt, nicht in der Psittakoseverordnung...lest sie euch doch mal endlich durch! Aber ich halte mich nur an die Fakten, die z.Zt. Gültigkeit haben, BGBl. I S. 2720 fällt weg und TierSG hat noch nicht ausgedient.
Ich habe keine Lust mehr!
Ivan

kann ich mir gut vorstellen,(Ich habe keine Lust mehr!)
:D

aber wie Sittichfreund schon geschrieben hat.................abwarten "alles wird gut":zwinker:
 
Thema: Wellensittiche ohne Zuchtgenehmingung
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