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Michi1968
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Habe in einem anderem Vogelforum gelesen,wenn man keine Herkunftsbestätigung (Graupapagei) hat,reicht eine Bestätigung des Vorbesitzers daß der Vogel von ihm ist!Erkennt das Landratsamt das an?
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Da könnte ja jeder kommen und was ausstellen. Wenn der Vorbesitzer den Vogel angemeldet hatte und alle erforderlichen Papiere damals vorgelegt hatte und sie sind ihm nun abhanden gekommen. Dann müßte die dort zuständige Stelle eigentlich Kopien davon haben bzw. dem Vorbesitzer Papiere ausstellen können, damit der Vogel legal verkauft werden kann und neu angemeldet werden kann.Habe in einem anderem Vogelforum gelesen,wenn man keine Herkunftsbestätigung (Graupapagei) hat,reicht eine Bestätigung des Vorbesitzers daß der Vogel von ihm ist!Erkennt das Landratsamt das an?