Haltegenehmigung für Anhang-B-Papageien notwendig?

Diskutiere Haltegenehmigung für Anhang-B-Papageien notwendig? im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - hallo zusammen, da mir von einem sehr klugen, aber nicht hilfsbereiten user klar gemacht wurde, dass ich mit wenigen beiträgen gar keine ahnung...
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nachtigal

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hallo zusammen,

da mir von einem sehr klugen, aber nicht hilfsbereiten user klar gemacht wurde, dass ich mit wenigen beiträgen gar keine ahnung haben kann (er hatte immerhin schon 365 beiträge), frage ich nun einfach mal hier nach, ob mir irgendjemand etwas zum nachlesen geben kann, aus dem hervorgeht, dass anhang-b papageien eine haltegenehmigung benötigen?
mir ist keine derartige vorschrift bekannt und selbst die recherche im internet hat nichts ergeben.
also wenn hier vielleicht einer (mir egal ob mit vielen oder wenigen beiträgen) einen hinweis dazu geben könnte, wo ich eine derartige vorschrift finden kann, wäre ich sehr dankbar :)

gruß nachti
 
Ich hab viele Beiträge, aber dafür wenig Ahnung... :(

Wimre musst du deine Papageien anmelden. Ob das jetzt die Untere Naturschutzbehörde oder irgendwo beim Landkreis ist, hängt von deinem Wohnort ab.

Da ich Papageien habe, die in die Ausnahmeregelung fallen, hab ich da aber relativ wenig Ahnung von :D
 
lach- also die meldepflicht steht ja außer frage, denn da gibt es ja genug seiten im www, wo die ausnahmen aufgeführt sind.
neu ist mir nur die behauptung, dass für anhang-b-tiere eine haltegenehmigung verlangt wird, wo es doch ausdrücklich in der eu-artenschutzbestimmung ausgeschlossen ist und lediglich auf die meldepflicht verwiesen wird. es muss also etwas geben, dass die eu-artenschutzverordnung aushebelt.....
 
Was passiert denn wenn du deine ZG hast und die gesetzlichen Mindestanforderungen nicht einhälst?Denke das dürfte deine Frage beantworten......
 
haltegenehmigung für anhang-b-papageien notwendig?

ich würde mal sagen um ringe zu bekommen ja
ich bin ein link
denn die fragen nach der zucht und haltegenehmigung wie man da sehen kann
 
Was passiert denn wenn du deine ZG hast und die gesetzlichen Mindestanforderungen nicht einhälst?Denke das dürfte deine Frage beantworten......
aha - nun, da man nichts zur haltegenehmigung sagen kann, kommt plötzlich eine zucht ins spiel, die gar nicht gegenstand des themas ist und auch gesetzliche mindestanforderungen werden erwähnt.
wo gibt es denn hier gesetzliche mindestanforderungen? in welchem gesetz kann ich sie nachlesen?
 
Ich habe damals von unserem Veterinäramt so eine Auskunft erhalten, die hatten wohl gedacht, ich würde züchten wollen und als ich mich dann bei der Unteren Naturschutzbehörde informiert habe, wo ich unsere Vögel auch anzumelden hatte, haben sie es verneint. Man braucht weder für Anhang A, noch für Anhang B-Vögel so eine Haltegenehmigung und dass sich etwas daran geändert hat, ist mir nicht bekannt. Am sichersten ist es wohl, wenn du bei deinem zuständigen Amt anrufst, wann so eine Genehmigung wichtig ist.

Und die Mindestanforderungen für die Papageienhaltung ergeben sich hieraus:

http://www.bmelv.de/SharedDocs/Standardartikel/Landwirtschaft/Tier/Tierhaltung/HaltungPapageien.html

Dort steht genau vorgegeben, wie welche Vogelart zu halten ist. Und ganz besonders zum tragen kommen diese Vorschriften, wenn du eine Tiergehegenehmigung für eine Außenvoliere beantragen willst, denn dann schauen sie schon sehr genau hin, ob du alles erfüllst.
 
hallo helmine,

das gutachten der sachverständigengruppe ist bekannt - auch dass sich viele behörden daran "orientieren". nur sind es bisher lediglich empfehlungen dieser sachverständigengruppe und keine gesetzliche vorgaben.
da aber von gesetzlichen mindestanforderungen gesprochen wurde, wollte ich nun wissen, in welchem gesetz diese zu finden sind - schließlich muss es das gesetz ja geben, wenn von gesetzlichen mindestanforderungen gesprochen wird ;)
 
@Helmine......vollkommen richtig......nur dieses Thema wurde ursprünglich wo anders begonnen,und da wollte die TE eine ZG machen,und die beinhaltet auch eine Haltegenehmigung,zb für den Fall wenn man die Mindestanforderungen nicht einhält und co.....weiss nun auch nicht wieso nun ein Thema in verschiedene Bereiche diskutiert wird,das macht das ganze nur noch undurchsichtiger^^
 
weiss nun auch nicht wieso nun ein Thema in verschiedene Bereiche diskutiert wird,das macht das ganze nur noch undurchsichtiger^^
dann solltest du das thema einfach so verstehen, wie es lautet und nicht etwas hineininterpretieren, was nicht gefragt ist - würde sicher einiges durchsichtiger für dich machen und dann ist es auch sicher für dich verständlich....apropo verständlich: wo gibt es denn nun gesetzliche mindestanforderungen, von denen du hier gesprochen hast?
 
gerfragt wurde ja
haltegenehmigung für anhang-b-papageien notwendig?

und kommt plötzlich eine zucht ins spiel, die gar nicht gegenstand des themas ist und auch gesetzliche mindestanforderungen werden erwähnt.

wo steht denn das man die zucht nicht erwähnen durfte?
und gesetzliche mindestanforderungen, das ist mir auch neu.

aber von alteingesessenenneuangemeldeten kann man ja was lernen wenn die die begriffe selbet nennen.
 
erwähnen kann man vieles, nur wenn man so schon den sinn nicht versteht, macht es ja noch weniger sinn, wenn man noch etwas in den raum wirft, was gar nicht zum thema passt und offensichtlich auch noch falsch ist, da es nicht existiert (dieses gesetz über die besagten mindestanforderungen).
die frage ist doch eigentlich ganz einfach zu verstehen, oder etwa nicht? aber die frage war auch nicht, ob andere bedingungen greifen, wenn man züchten will oder eine große av bauen will - es ging ganz einfach und banal um eine haltegenehmigung für ottonormalhalter.
 
erwähnen kann man vieles, nur wenn man so schon den sinn nicht versteht, macht es ja noch weniger sinn, wenn man noch etwas in den raum wirft, was gar nicht zum thema passt und offensichtlich auch noch falsch ist, da es nicht existiert (dieses gesetz über die besagten mindestanforderungen).
die frage ist doch eigentlich ganz einfach zu verstehen, oder etwa nicht? aber die frage war auch nicht, ob andere bedingungen greifen, wenn man züchten will oder eine große av bauen will - es ging ganz einfach und banal um eine haltegenehmigung für ottonormalhalter.
ein züchter ist auch ein , wie sagtest es, ein ottonormalhalter
und da er ringe für die nachzuchten braucht, braucht er die zucht und haltegenehmigung.

aber das hast in dem anderen thema ja schon gelesen, wen nicht hier ist noch mal der link dazu
 
und da er ringe für die nachzuchten braucht, braucht er die zucht und haltegenehmigung.

Genauso siehts aus, einfach das Bestellformular für die Ringe durchlesen, und man wird feststellen, wie oft das Wörtchen " Zucht- und Haltgenehmigung" darin auftaucht, dann dürften sich alle offenen Fragen erledigt haben. klick
 
Hallo,

ich verstehe sowieso nicht, warum über diese Zuchtgenehmigung und was für noch Genehmigung überhaupt in dieser Schärfe diskutiert wird.

Spätestens in 3 Monaten ist das sowieso Geschichte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

ich verstehe sowieso nicht, warum über diese Zuchtgenehmigung und was für noch Genehmigung überhaupt in dieser Schärfe diskutiert wird.

Spätestens in 3 Monaten ist das sowieso Geschichte.

Stellt sich dann die Frage,
Wieso steht es denn noch auf den Bestelllisten 2013 der Ringbezieher?
Doch noch nicht so sicher .....
 
Thema: Haltegenehmigung für Anhang-B-Papageien notwendig?
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