Inwieweit übernimmt Tierhaftpflicht Knabberschaden?

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Katja

Guest
Hallo miteinander!

Ich habe einen großen Knabberschaden in einem Zimmer, in dem meine Großsittiche Freiflug genossen haben. Tapete aber auch die Wand :nene:darunter ist betroffen.
Die Versicherung will jetzt wissen in welchem Zeitraum der Schaden entstanden ist. Ob in ein oder mehreren Tagen:D.
Meine Tierhaftpflichtversicherung ist schon auch für Papageien, aber in wie weit übernehmen solche Versicherungen auch Schäden, die im Laufe der Zeit entstehen???? Hat jemand Erfahrung :idee:damit???? Unter welchen Umständen was :?übernommen wird???
 
Ich halte es fraglich, dass eine Versicherung Schäden durch eine "natürliche" Verhaltensweise eines Vogels trägt, wenn nicht versucht worden ist, Schäden hierdurch zu verhindern.

Meine persönliche Meinung: Ich bin erstaunt, dass man selber nichts zum Schutz der Mietsache unternommen hat und billigend eine Beschädigung der Mietsache in Kauf nimmt. Und dann auch noch versuchen, die Versicherung dafür gerade stehen zu lassen, da fällt mir gerade nichts mehr ein.
 
Ich halte es fraglich, dass eine Versicherung Schäden durch eine "natürliche" Verhaltensweise eines Vogels trägt, wenn nicht versucht worden ist, Schäden hierdurch zu verhindern.

Meine persönliche Meinung: Ich bin erstaunt, dass man selber nichts zum Schutz der Mietsache unternommen hat und billigend eine Beschädigung der Mietsache in Kauf nimmt. Und dann auch noch versuchen, die Versicherung dafür gerade stehen zu lassen, da fällt mir gerade nichts mehr ein.

Hallo,

für was schließt man sonst Versicherungen ab ?

Einfach Versicherungsvertreter fragen, ob das mit der Versicherung abgesichert ist.
 
Für Schäden, die trotz einer gewissen Sorgfalt des Versicherungsnehmers entstehen. Für mich ist so etwas schon grob Fahrlässig, wenn man sieht, dass die Vögel die Wand beschädigen, sie aber weiter gewähren lässt.

Bin kein Jurist, das ist mein Rechtsempfinden.
 
Was mir nicht so ganz klar ist: Was können die Vögel denn an einer normalen Wand beschädigen? Doch höchstens den Gips abfressen. Viel tiefer wird so was nicht gehen, sind ja Großsittiche und keine Papageien. Warum man dann die Versicherung in Anspruch nehmen will ist mir nicht klar. Das kann man selber in Ordnung bringen. Zur allergrößten Not einen Sack Rotband kaufen, das reicht für eine komplette Wand vom Boden bis zur Decke. Und so groß wird der Schaden wohl nicht sein. Das kann man bestimmt mit ´nem Kilo Moltofill wieder hinbekommen. Natürlich muß man das dann auch wollen.
Davon abgesehen ist so ein Schaden da über einen längeren Zeitraum entstanden zumindest grob fahrlässig wenn nicht sogar Vorsatz und da bezahlt keine Versicherung. Blöd sind die auch nicht, die werden sich je nach Aussage des Versicherungsnehmers den Schaden ansehen und dabei auch zu dem Schluß kommen daß das nicht an einem Tag oder zweien passiert sein kann.
 
Hallo,

ob das die Versicherung bezahlt, hängt davon ab, was abgeschlossen wurde. Das kann aber hier niemand sagen, weil wir alle keine Hellseher sind.
Also nochmal: Versicherungsbedingungen durchlesen und Versicherungsvertreter fragen. Alles andere ist Spekulation.

Aber sollte es abgesichert sein, so wäre es sicher nicht verwerflich, wenn der Schaden bei der Versicherung geltend gemacht werden würde.
Schließlich wird auch für so eine Versicherung dann bezahlt.

Ich schließe keine Versicherung ab und bezahle sie auch um mir nachher von irgend jemanden sagen zu lassen, das sei moralisch verwerflich.
 
Sorry Lothar

Also wenn alle so denken würden, könnte man heute keine Versicherungsbeiträge mehr bezahlen. Die Vögel haben Monate oder Jahre lang den Gips von den Wänden gefressen und niemand hats gejuckt - dann lass ich dafür doch nicht die Versicherung aufkommen !? Ich würd auch die Spachtel rausholen und gut ist.
 
Sinnvoll oder nicht es kann teuer werden

Brieftaubenhalter haftet für Flugzeugbeschädigung


Wie der Halter eines Hundes oder eines Pferdes, so haftet auch der Halter einer Taube auf Schadenersatz, wenn seine Taube im Flug in den Lufteinlass einer Flugzeugturbine gerät und dort Schaden anrichtet. Das Gericht verurteilte den Brieftaubenzüchter, der auf Grund des Fußringes an der Brieftaube identifiziert werden konnte, zum hälftigen Schadenersatz. Bei dieser Sachlage der so genannten Tierhaltergefährdungshaftung kommt es auf ein Verschulden des Taubenzüchters nicht an. Ausreichend ist, dass die Taube ein Verkehrshindernis gebildet hat. Dass ein Flugzeug weitaus größer, schwerer und schneller ist, erhöht im Vergleich zur Taube nicht sein Gefährdungspotenzial. Denn die deutlich geringere Geschwindigkeit und Größe der Taube verkleinert nicht die für Flugzeuge von ihr ausgehende Kollisions- und Beschädigungsgefahr. Gerade die Größe des Tieres macht ihr Eindringen in die Luft einziehende Turbine wahrscheinlich und kann eine Turbine irreparabel beschädigen, sodass bei Vorhandensein nur einer Turbine ein Absturz des Flugzeugs und der Tod der Insassen möglich ist.

Oberlandesgericht Hamm, Az.: 13 U 194/03
 
Ich habe mich vor einigen Jahren mal bei einer Versicherung erkundigt . Wenn der Schaden an einem Tag entstanden ist zahlt die Versicherung , wenn der Schaden über einen längeren Zeitraum entstanden ist nicht. Im ersten Fall kann es ja zb sein daß der Vogel aus dem Käfig entkommen ist , oder du einmalig vergessen hast den Käfig zuzumachen.

Oder halt wie oben schon beschrieben Spachtelmasse im Baumarkt kaufen und die Löcher zuschmieren
 
Ich kann mir nicht so ganz vorstellen daß eine Versicherung für Schäden an der Einrichtung bzw. an anderem Besitz des Tierhalters aufkommt. Wäre widersinnig.
 
Thema: Inwieweit übernimmt Tierhaftpflicht Knabberschaden?
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