Rechtsanspruch an einer Fundtaube

Diskutiere Rechtsanspruch an einer Fundtaube im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - wir haben am sonntag, den 8.9.2014 eine junge verletzte stadttaube gefunden, eingefangen und in eine nottierarztpraxis gebracht. hier baten wir um...
B

BrittaP.

Neuling
Beiträge
4
wir haben am sonntag, den 8.9.2014 eine junge verletzte stadttaube gefunden, eingefangen und in eine nottierarztpraxis gebracht. hier baten wir um tierärztliche versorgung. ein bruch im linken flügel wurde festgestellt, man könne da nichts weiter machen. wir baten ihn trotzdem um eine behandlung, er gab ihr eine flüssigkeit in den schnabel und ich bat ihn, es doch zu versuchen, den bruch zu schienen, da er das fachwissen hat und ich als laie den bruch nur unzureichend versorgen könnte. wir sollten sie dann da lassen, man würde sie gleich auf station behandeln. im guten glauben vertrauten wir unser fundtier ihm an, bezahlten noch die geforderten 10euro, erklärten noch, dass wir uns weiterhin um die taube kümmern wollen. bei meinem rückruf heute morgen, um mich nach ihrem wohlbefinden zu erkundigen, sagte man mir, das unser fundtier heute morgen eingeschläfert wurde. man habe mit einem vogelexperte darüber gesprochen und beschlossen, da sie wohlmöglich nicht wieder so fliegen könne, sie einzuschläfern. frage : durfe der tierarzt einfach gegen unseren willen so handeln ? wer hat in diesem fall das recht, über die taube zu entscheiden ? kann mir jemand diese fragen beantworten und weiterhelfen ?
 
Hallo Britta,

Nein, der Tierarzt hatte nicht das Recht die Taube zu töten. Erstens aus dem von Dir genannten Grund daß Du dagegen warst und zweitens weil kein vernünftiger Grund vorhanden war. Letzteres bezieht sich klar auf das Tierschutzgesetz welches ein Töten ohne vernünftigen Grund als strafbare Handlung ansieht.
Auch der Flügelbruch der Taube war kein Grund, so lange solch ein Bruch nicht im Gelenk ist kann man problemlos diesen so weit heilen daß die Flugfähigkeit völlig wieder hergestellt werden kann. Dies kann Dir außer mir der ich schon zwei solcher Fälle bei Wildvögeln hatte jeder vogelkundige Fachtierarzt bestätigen. Solche vogelkundigen Fachtierärzte die auch wissen was möglich ist und was nicht findest Du in unserer Datenbank unter www.vogeldoktor.de
Du warst sicher bei einem Wald-und-Wiesen-Tierarzt. Diese sind so ziemlich alle was die Vogelkunde angeht so gut wie unbeleckt, haben also so gut wie gar keine Ahnung. Dementsprechend ist auch ihre Arbeit. Das zeigt auch die Aussage des Tierarztes bei einem Flügelbruch könne man nichts machen. Das glaubt der ernsthaft. Daß der Tierarzt mit einem Vogelexperten gesprochen haben will halte ich für eine Ausrede.
Es ist aber auch immer das Gleiche. Eine Stadttaube ist für die große Mehrheit, auch unter den Tierärzten, so was wie unwertes Leben. Da haben sich die Ansichten, heutzutage auf die Stadttauben bezogen, seit 1933 nicht geändert.
 
Eine Stadttaube ist für die große Mehrheit, auch unter den Tierärzten, so was wie unwertes Leben.

Diese Aussage kann ohne weiteres auf Ringel-, Hohl- und Türkentaube ausgeweitet werden. Taubenküken werden von vielen Tierärzten gar nicht als Taube erkannt. Ich habe schon Taubenküken von Tierärzten abgeholt, die mir als Küken von Specht, Huhn, Gans und Greifvogel angekündigt waren.

Dein Erlebnis tut mir sehr leid, Britta. Vermutlich hättest Du eindeutiger erklären müssen, dass Du für alle Behandlungskosten aufkommen wirst - denn darum geht es in der Regel, wenn Fundtiere einfach eingeschläfert werden - und Dich als Patientenbesitzerin in die Kartei aufnehmen lassen sollen. Dann hätte der TA Dich bei Entscheidungen einbeziehen müssen und nicht einfach übergehen dürfen.

LG astrid
 
danke alfred für deine antwort, sie war mir hilfreich und hat mein rechtsempfinden bestärkt. meine 17jährige tochter und ich haben uns viel mühe mit dem jungen täubchen gemacht, waren davon überzeugt die richtige entscheidung für die kleine getroffen zu haben , sie unverzüglich zu einem tierarzt zu bringen damit ihr geholfen wird,....und dann handelt er ganz anders, als abgesprochen. ich bin darüber sehr enttäuscht. hältst du es für sinnvoll, ihn nochmal darauf anzusprechen, damit so etwas sich nicht nochmal wiederholt ? danke noch mal und lieben gruss britt
 
danke astrid für deine antwort und dein mitgefühl, ja, ich hätte mich bereit erklären müssen , alle kosten zu bezahlen. kannst du mir noch sagen , ob es eine normale stadttaube oder eine andere taube war ? die kleine war im ganzen etwas dunkler, hatte nicht das stadttaubentypische muster im federkleid und hatte ganz schwarze augen. besten dank dir . darüber hinaus würde ich mich sehr gerne für stadttauben arrangieren, wenn du eine möglichkeit weisst, wäre ich dir dankbar. bin aus aachen , kann aber die leute, die sich für stadttauben eingesetzt haben , nicht mehr finden.
 
Hallo Britta,

Den Tierarzt nochmals darauf anzusprechen wird mit ziemlicher Sicherheit nichts bringen. Der weiß es nicht besser und wird sich, man kennt ja die Ärzte allgemein, auch nichts sagen lassen.
Wenn Du diesem Tierarzt wegen seiner Handlung eins verpassen willst kannst Du Anzeige erstatten wegen vermutlicher Verletzung des Tierschutzgesetzes nach §17 Punkt 1, töten eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund. Es wird zwar nichts ernsthaftes für den Tierarzt dabei herauskommen, es wird ihn aber nachdenklich machen. Schließlich kann jeder vogelkundige Fachtierarzt als Zeuge bestätigen daß eine Tötung der Taube nicht unbedingt erforderlich war da ein Flügelbruch nicht zur Flugunfähigkeit führen muß.
Für den Fall daß Du nochmals in die Situation kommen solltest daß Du einen Vogel retten mußt so laß Dir die von mir verlinkte Tierarztliste ans Herz gelegt sein. Es ist meist besser bis zur Öffnungszeit eines solchen Tierarztes zu warten als wieder bei so einem Quacksalber zu landen.
Der hier wäre für das Täubchen genau der Richtige gewesen:
52477 Alsdorf
Michael Kugel
Jülicher Straße 5
(02404)62464 (02404)69428
Montag - Freitag 09.30 - 19.00 Uhr
Die medizinische Betreuung von Brieftauben, Zier-, Wild- und Greifvögeln ist sehr speziell.
 
Zuletzt bearbeitet:
Vorab, es tut mir sehr leid, dass man das Täubchen ohne Informationen an Euch einfach eingeschläfert hat.

Du kannst Deine negative Erfahrung mit dem Tierarzt der zuständigen Tierärztekammer mitteilen. Ich würde jetzt nicht einfach so zur Tagesordnung übergehen. Ein Gespräch mit dem Tierarzt nochmal führen - das solltest Du aus dem Gefühl heraus entscheiden, so wie Du eingangs die Situation geschildert hast, hat sich der Arzt ja von Anfang an nicht so viel Mühe gegeben. Die Erwägung der Einschläferung hätte Dir vorab mitgeteilt werden müssen, schliesslich hattest Du Kostenübernahme signalisiert. Ein Flügelbruch ist übrigens KEIN Grund, eine Taube einzuschläfern. Leider scheinen Tauben bei vielen Tierärzten kein Stein im Brett zu haben. Meine Tierärztin mag sie nämlich auch nicht, verweigert jedoch nicht die Hilfe. Wir haben hier gsd das Stadttaubenprojekt mit einem Heim für flugunfähige oder sonst gehandicapte Tauben. Mit denen arbeitet meine Tierärztin jetzt zusammen.
In Aachen kenne ich leider keine derartige Institution. Aber Dank Alfred hast Du schon mal einen vk Tierarzt genannt bekommen, der Ahnung von Tauben hat.
 
Taubenküken werden von vielen Tierärzten gar nicht als Taube erkannt. Ich habe schon Taubenküken von Tierärzten abgeholt, die mir als Küken von Specht, Huhn, Gans und Greifvogel angekündigt waren.


LG astrid

Wirklich?? Das kann ich garnicht glauben das ein Tierarzt z.B. ein Hühnerküken mit einem Taubenküken verwechseln kann. Nestflüchter vom Nesthocker:?
Unglaublich!:huh:

Gruß Werner
 

Ja, leider.

danke astrid für deine antwort und dein mitgefühl, ja, ich hätte mich bereit erklären müssen , alle kosten zu bezahlen. kannst du mir noch sagen , ob es eine normale stadttaube oder eine andere taube war ? die kleine war im ganzen etwas dunkler, hatte nicht das stadttaubentypische muster im federkleid und hatte ganz schwarze augen. besten dank dir . darüber hinaus würde ich mich sehr gerne für stadttauben arrangieren, wenn du eine möglichkeit weisst, wäre ich dir dankbar. bin aus aachen , kann aber die leute, die sich für stadttauben eingesetzt haben , nicht mehr finden.

Ich bräuchte ein Foto der Taube, um Dir zu sagen, ob es eine Stadttaube war. Bei Stadttauben kommen alle erdenklichen Farbschläge und weitere Besonderheiten vor wie Hauben, Kragen oder belatschte Füße, da die Stadttauben ja alle Nachkommen entflogener Brieftauben und wiederum derer Abkömmlinge sind.

Toll, dass Du Dich für Tauben engagieren möchtest, jede Hilfe ist dringend nötig und willkommen. Ja, ich kann Dir einen Kontakt vermitteln zu lieben Taubenpäpplern in Deiner Nähe, die sich über Dein Interesse und Hilfsangebot sehr freuen. Ich hinterlege Dir eine Telefonnummer in Deinem Postfach, das Du auf der Startseite des Forums über den Banner mit den verschiedenen Vogelarten findest, neben Deinem Namen in den "Benachrichtigungen".

LG astrid
 
PS:

Ich würde auf jeden Fall dem TA sagen, dass Du nicht einverstanden bist mit seiner Handlung, auch wenn er sich herausreden wird und ich würde ebenfalls die Tierärztekammer informieren. Wurde ein Röntgenbild vom Flügel gemacht? Wenn nicht, kann der TA gar nicht beurteilen, was, also welcher Knochen gebrochen war und ob das kurierbar war oder nicht. Und selbst eine nicht flugfähige Taube hätte man in einem betreuten privaten Taubenschlag unterbringen können mit anderen gehandicapten und gesunden Tauben. Ein Flügelbruch ist kein Todesurteil.

Man kann zwar unterschiedlicher Auffassung darüber sein, ob ein flugunfähiger Vogel ein artgerechtes Leben führen wird, doch darum geht es in diesem Fall ja nicht sondern darum, dass sich der TA über Deine Wünsche und Rechte an dem Tier hinweggesetzt hat.

LG astrid
 
danke astrid, danke alfred, ich werde den vorfall der tierärztekammer mitteilen und meine meinung über die eigenmächtige entscheidung , die darüberhinaus noch fehlerhaft und unzureichend war, dem tierarzt schriftlich mitteilen, er wird sich für ein gespräch sehr wahrscheinlich keine zeit mehr nehmen. dem weiteren ärzteteam, sowie dem angeblichen " vogelspezialisten ", werde ich,auch schriftlich, um sorgfälltigen umgang mit fundtieren bitten und deren " recht/anspruch " auf leben zu achten und zu respektieren! ich danke allen für eure unterstützung
 
Guten Abend,:traurig:

Kann mir leider lebhaft vorstellen was sich der Arzt gedacht hat: Okay das ist ja nur ein Fundvogel (Wildtier), also keinen Besitzer/Halter muss ich niemanden fragen, aller hopp dann kann ich diese Fliegenderatte ja einfach entsorgen, dafür interessiert sich eh niemand

Finde das aber eine bodenlose Frechheit. Gut man erwartet ja nicht, dass er jede Taube die draußen rumtorgelt einsammelt und versorgt, auch wegen den kosten für ihn.
aber darin besteht ja der Punkt es wara ja jemand da der bereit war die kosten zu tragen. Und des weiteren hat sich da jemand die mühe gemacht das Tier zu einem Arzt zu bringen damit ihm geholfen wird also interessiert sich da ja doch jemand für das Tier.

Finde das total traurig.
 
Thema: Rechtsanspruch an einer Fundtaube

Ähnliche Themen

T
Antworten
18
Aufrufe
3.682
Gene
G
Le Perruche
Antworten
4
Aufrufe
1.913
Le Perruche
Le Perruche
S
Antworten
25
Aufrufe
3.388
rolfie
rolfie
Zurück
Oben