Meldepflicht

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Ahan

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Habe mich in letzter Zeit ein bisschen durch die Meldeplicht,Herkunftsnachweis...Materie gelesen und dabei gefunden das nirgends Prachtfinken erwähnt sind(Bei den von der von der Meldeplicht befreiten Vögeln)Kann es sein das Gouldamadine,Zebrafink und Co meldepflichtig sind ?Wellensittiche sind auch nirgends zu finden was evtll. etwas damit zu tun haben könnte das sie domestiziert sind?!
http:// http://www.gesetze-im-internet.de/bartschv_2005/anlage_5.html


Danke schon mal im voraus
LG Hannes
 
Hallo Hannes,

Nymphensittiche und WQellensittiche sind in keinem der Anhänge gelistet und somit nicht meldepflichtig. Was mir bekannt ist, dass z.B. einige Prachtfinken meldeflichtig sind wie z.B der Olivgrüne Astrild und der Gürtelgrasfink. Hier findst Du eine Auflistung KLICK. Mußt ziemlich weit runter scrollen, dann kommen Prachtfinken usw..
 
hi,
wenn du mal viel lange weile hast kannst du das hier mal durch stöbern.> http://www.exotis.ch/Downloads/Ringgrössenverzeichnis Vögel BNA.pdf < dort sind alle vögel mit dem dazu gehörigen schutzstatus und allen wichtigen infos gelistet.

ps: wellensittiche, nymphensittiche und kl. halsbandsittiche sind ebenfals gelistet allerdings als anhang c - und gelten deshalb als domestiziert und sind daher von der melde-, anzeige- und kennzeichnungspflicht ausgenommen.
 
hi,

auch auf die gefahr hin das ich jetzt doof da stehe.
sittichmac. zu deinem link. wo finde ich die erklärungen für die ganzen abkürzel, die verschiedenen kreuzchen in verschiedenen klammern etc?

sunny:0-
 
Die Erklärung dazu hätte ich auch gern =)

Wie aktuell ist die Seite ?
 
hi,
leider ist da keine legende dabei aber ich denke mal die X sind doch wohl klar - und wozu die klammern sind weiß ich auch nicht.
diese tabelle stammt aus der schweiz, da ich hier noch nichts gefunden haben was so ausführlich aufgeführt ist - ist aber bei uns in deutschland im grunde das selbe.
die angaben zum schutzstatus beziehen sich auf die bartschv (bundesartenschutzverordnung) VRS, A & B sind die anhänge zu der bartschv in dem die gesetzlichen reglungen zu den einzelnen arten beschrieben sind. das VRS steht übrigens für die vogelschutzrichtlinie.
wo weit ich weiß ist die bartschv seit 97 gültig und wurde bereits 6 mal erweitert.
natürlich sollte man sich vor der anschaffung spezieller vögel immer vorher über den schutzstatus der art und dem halteverordnungen in seinem bundesland schlau machen.
ich hoffe ich konnte euch weiter helfen
(ps: ich hoffe auch das ich nicht so größen blödsinn geschrieben habe. da es bei mir schon einige jahre her ist das ich mich damit beschäftigen musste) also wenn einer besser bescheid weiß immer her damit.
 
hoffe das jemand da helfen kann. sehe selber bei denn ganzen vorschiften nicht surch.
 
...Kann es sein das Gouldamadine,Zebrafink und Co meldepflichtig sind ?...
Hallo Hannes,

nein, Gouldsamadinen und Zebrafinken sind nicht meldepflichtig.

hier gibt es eine Zusammenstellung verschiedener Gesetze und Verordnungen.
 
Thema: Meldepflicht

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