Kolkrabenhaltung

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Annjette

Annjette

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Hallo,

ich bin neu hier im Forum und habe eine wichtige Frage zur Haltergenehmigung von Kolkraben.
Ich habe kürzlich für meinen Raben eine Partnerin aufgenommen. Beide Tiere stammen aus Zucht und sind natürlich mit Papieren, ordentlichem Vertrag und beringt. Als ich nun die Anmeldung, wie auch bei meinem ersten Raben sofort erledigte, habe ich nun aber plötzlich die Auflage bekommen, eine Haltergenehmigung nach zu weisen. Ich dachte immer, das gilt nur für aus der Natur entnommene Tiere? Ich hatte damals null Probleme mit der Meldung von Krabat. Auch Nachfrage beim Züchter, ergab nur, dass er auch keine Haltergenehmigung vorlegen musste. Ist das in den Bundesländern verschieden? Worauf muss ich achten, und wie beantrage ich sie? Schriftlich mit Bildmaterial? Die Voliere ist riesig und artgerecht. Auch Freiflug biete ich an. Ich lebe für den Gedanken, die stark zurück gegangenen Zahlen der Schwarzen Könige zu unterstützen, indem ich gern Nachzucht auswildern möchte. Ich lebe ideal am Waldrand und es würde mich glücklich machen, wenn sich hier freie Kolkis ansiedeln würden. Ich möchte also keinen Fehler machen und mich der eventuellen Willkür von Sachbearbeitern aussetzen, deshalb brauche ich dringend Rat. Ich stelle euch gern auch noch Bilder der Haltung ein. Es wäre toll, wenn ich schnell ein Feedback bekäme, ich möchte die Sache zu aller Zufriedenheit schnellstmöglich erledigen. Vor allem weil ich kein Auge zubekomme, was mir eventuell bevor steht, falls ich eine Haltergenehmigung nicht erhalte. Was kann das im Detail bedeuten? Wie gesagt, Vorschriften zu Volierengröße und Haltungsbedingungen können nicht in Frage gestellt werden, denn wie das Bild in dem Beitrag von Rabenvögeln, die in einem Vogelkäfig gehalten werden, wie ich hier im Forum gesehen habe, gibt es bei mir nicht. Sachkunde nachzuweisen, denke ich, ist auch kein Problem. Ich pepple seit Jahren Krähen hoch und wildere sie aus, wenn mir Nestfaler gebracht wurden.
Ich danke euch schon mal im Voraus
Liebe Grüße
 
Hallo und Willkommen im Forum,

Die Anforderung einer Haltergenehmigung dürfte aus der Neufassung des Tierschutzgesetzes erfolgen. Da wurde wohl einiges verschärft.
Allerdings denke ich daß Du hier bei uns mit Deinem Problem etwas unglücklich gelandet bist. Da gibts für Dich besseres. Schau mal hier rein, das dürfte besser passen.
Empfehlenswert wäre vielleicht daß Du Dich mal beim BMEL, dem Bundesministerium für Landwirtschaft etc. in Verbindung setzt um von denen genauere Informationen zu erhalten. Adresse:
Postanschrift: 11055 Berlin
Telefon: 03 0 / 1 85 29 - 0
Telefax: 03 0 / 1 85 29 - 42 62

E-Mail: **********

Einfach mal ganz frech dort anrufen. Allgemein gibt es da keine Probleme, die Ministerien sind oft recht hilfsbereit.
Alternativ oder zusätzlich kannst Du Dich auch an die untere Naturschutzbehörde Deiner Region wenden. Hier sind die Erfahrungen jedoch recht unterschiedlich.
Ansonsten kannst Du Dir das Auswildern von Nachzuchten aus dem Kopf schlagen, das ist meines Wissens nach nicht erlaubt.
Auch wirst Du den Besitz an den Tieren verlieren, keine Angst, man nimmt sie Dir nicht weg. Der Besitzer ist dann das Amt und Du darfst sie halten, jedoch nicht verkaufen oder hergeben. Aber das erklärt Dir sicher das Ministerium.
 
Hallo Anjette,
zur Frage selbst kann ich Dir wenig sagen.
Aber ich möchte Dir das Buch "Rabenschwarze Intelligenz" ans Herz legen, damit Du über die Auswilderung nachdenken kannst, bzw. über die Populationszalen. Vielleicht kennst Du ja das Buch schon?
Ist ein tolles Buch für alle, die die Schwarzen mögen.
 
danke sehr - ich besitze natürlich das Buch, smile. Aber recht hast du, es ist ein wundervolles Buch und sehr informativ
 
Hallo Alfred, erst einmal vielen lieben dank für deine hilfe. Ich kenne den artikel aus dem rabenforum. Jedoch geht es dort nicht um zuchtvögel. nirgends steht, wie das gehandhabt wird. Schließlich haben ja menschen eine zuchtgenehmigung, denn da habe ich die Raben her. in dem artikel steht, das es generell nicht erlaubt ist kolkis zu züchten. da stimmt ja irgendwas nicht. wie geht es sonst das die vögel, bzw nachzuchten registriert und beringt werden? also ich werde hier nicht schlau. aber m,al sehen, vielleicht kennt sich ja doch noch einer aus oder ist aus der Jagdbranche und kann mir mehr dazu sagen. Beim Ministerium werde ich auf jeden fall anrufen, danke schön
 
Ich weiß ja nicht wie das mit dem Rabenforum ist. Aber wenn noch nicht dann würde ich mich an Deiner Stelle dort registrieren und das was Du hier gefragt hast die dort fragen. Kann ja sein daß da irgendwer besser Bescheid weiß als wir hier. Ich habe mal im Tierschutzgesetz geforscht und im §13 ist beschrieben daß eine Genehmigung gefordert werden kann. Das wars dann aber auch.
In welchem Bundesland wohnst Du? Mit der Postleitzahl kann ich wenig anfangen, da weiß ich nicht zu was die gehört. Vielleicht ist es ja mit dem Bundesland möglich da mehr herauszubekommen und eventuell ein Antragsformular herunterzuladen. Müßte man mal googeln.
Das ist alles gar nicht so einfach in Deinem Fall. Hättest Du einen Kampfhund wärs einfacher. ;)
 
Hallo,

Auch Nachfrage beim Züchter, ergab nur, dass er auch keine Haltergenehmigung vorlegen musste. Ist das in den Bundesländern verschieden?
Ich denke mal das es Auslegungssache des Sachbearbeiters ist, ob er eine Haltegenehmigung fordert oder nicht. Ist es denn dieses Mal ein anderer Sachbearbeiter als bei der ersten Anmeldung?
 
Hallo,

Ich denke mal das es Auslegungssache des Sachbearbeiters ist, ob er eine Haltegenehmigung fordert oder nicht. Ist es denn dieses Mal ein anderer Sachbearbeiter als bei der ersten Anmeldung?
Hallo Susanne,
Nein, das hat nichts mit dem Sachbearbeiter zu tun sondern mit der kürzlichen Änderung des Tierschutzgesetzes. Was 2014 oder Anfang 2015 noch problemlos war ist jetzt schwieriger geworden. Das steht im §13 des Tierschutzgesetzes. Es hat sich sowieso allerhand geändert.
 
Haha, der mit dem kampfhund war gut Alfred. Ich komme aus Baden-Württemberg
 
Ich habe noch eine Anlaufstelle für Dich gefunden, Annjette. Das ist eine Beraterin der Landesregierung und Anlaufstelle für alle Fragen des Tierschutzes.

Frau Dr. med. vet. Cornelie Jäger
Landesbeauftragte für Tierschutz
Kernerplatz 10
70182 Stuttgart
0711/126-2450
**********
Tierschutztelefon
0711/126-2929
Da könntest Du auch mal nachfragen, scheint die Richtige zu sein.

Es gibt noch eine Adresse:
Landestierschutzverband Baden-Württemberg e.V.
Unterfeldstraße 148, 76149 Karlsruhe
Telefon 07 21 I 70 45 73, Telefax 07 21 I 70 53 88
Die müßten doch auch Bescheid wissen.

Mehr habe ich da nicht gefunden.
 
Hallo Annjette,

für dich ist der § 13 Tierschutzgesetz bzw. das Tierschutzgesetz völlig uninteressant bzw. erst drittrangig zu betrachten.

Der Rabe unterliegt in allererster Linie dem JAGDrecht und dem NATURSCHUTZrecht und da bedarf es schon einiger Genehmigungen UND den Nachweis einer Sachkunde. Wobei ein Nachweis einer Sachkunde nach dem § 11 Tierschutzgesetz völlig uninteressant für dich ist, da du mit den Tieren nicht gewerblich arbeitest. Eine solche behördliche Forderung bezüglich § 11 Tierschutzgesetz ist rechtswidrig. Dies gilt auch für Päppler.

Um solche Vögel auszuwildern (im Sinne einer Wiederansiedlung) benötigst Du eine Genehmigung der zuständigen Behörden.

Bei Tieren, die dem Jagdrecht unterliegen, gibt es nicht immer eine einheitliche deutsche Gesetzesregelung. Dies ist alles etwas sehr schwammig und führt von Behörde zu Behörde differenziert zu uneinheitlichen Chaos. Du benötigst tatsächlich eine Haltegenehmigung, aber keine Rechtsverordnung regelt, wie so etwas in Bezug auf Voraussetzungen und Durchführung aussieht. Der jeweilige "Kreisgott" entscheidet meistens, wie er dies in seinen Zuständigkeitsbereich selbst regelt.

Du kannst gern per PN nachfragen. Ich habe noch Bekannte in BW, die solche Genehmigungen besitzen und dir hilfreich zur Seite stehen können.

Einen persönlichen Ratschlag von mir: Wecke nicht zuviele Geister. Manch "Behördengott" könnte sich persönlich angegriffen fühlen und eine "Beschlagnahme" durchsetzen. Ohne Haltegenehmigung kann und darf er das. Vorsicht!
 
Danke für die tolle Aufklärung rapax :zustimm: . So in der Art dachte ich mir das schon. Allerdings handelt es sich bei Anjette um Zuchttiere, also keine die wieder ausgewildert werden müßten/sollen.
 
Es ist in der eigentlichen Haltung selbst völlig zweitklassig zu sehen, ob der Vogel eine legale Nachzucht ist oder nicht. (Dies dürfte dann eventuell den Staatsanwalt interessieren oder auch nicht.)

Für bestimmte Tierarten gibt es generelle Besitzverbote nach dem Jagd- und / oder Naturschutzrecht. Selbst bei legalen Nachzuchten benötige ich immer noch eine Ausnahme vom Besitzverbot. Dies stellt dann die Haltegenehmigung dar.

Selbst bei geschützten nicht einheimischen (und einheimischen) Tierarten gibt hier das "Washingtoner Artenschutzabkommen" einen staatlichen Handlungsvorgaberahmen vor. Sobald ein Artenschutzstatus vorliegt, könnt ihr davon ausgehen, dass der Besitz (und die Haltung) ANZEIGEPFLICHTIG ist. Gibt es irgendein Besitzverbot braucht ihr dann noch die Ausnahmegenehmigung dazu.

Beispiel:
Einen nachgezüchteten legalen Turmfalken mit "CITES"-Papieren könnt ihr zwar völlig legal kaufen, aber Ihr dürft den Vogel OHNE Genehmigung nicht halten. Hier gibt es ein Besitzverbot. Bei Kontrollen ist der Vogel dann in der Regel weg, auch wenn er keine illegale Naturentnahme war. Ihr habt den legale Vogel legal gekauft, aber (weil Besitzverbot) trotzdem illegal besessen.

Noch Fragen, was mit dem Raben ohne Haltegenehmigung passieren könnte?
 
Hallo rapax,

Na, endlich einer der sich da auskennt. Ich konnte ja leider nur sehr wenig dazu sagen da ich diese Probleme ja nicht kenne.
Danke für Deine Auskünfte, das kann sicherlich helfen.
Hast Du eine Ahnung wie das geht wenn man eine Haltegenehmigung beantragen will? Formulare oder so.
 
Das ist, bezüglich Formularvordruck, noch nicht einmal im selbigen Bundesland gleich. Ebenso akzeptieren manche Behörden eine Anzeige des Kaufes und sind damit völlig glücklich und zufrieden. Eine andere Behörde im nächsten Landkreis (aber gleiches Bundesland) will VOR dem Kauf erst einmal eine Bewilligung der Haltung erteilen wollen.

Beispiel:
Ich habe mir eine Zwergohreule gekauft und diese bei den Behörden angemeldet. Im Zuge der routinemäßigen Kontrolle (der Pfleglinge) wurde die Haltung mit überprüft und gut wars dann. Eine extra Haltegenehmigung kannten die nicht.
Dann kam der Umzug (bedingt durch WOHNUNGSBRAND) in den Nachbarkreis im selben gleichen Bundesland. Da wollte die zuständige Behörde 6 Woche vor Umzug, dass ich mir erstmal die Haltung bei Zuzug genehmigen lasse. --- Ich bin dann doch ganz einfach umgezogen und habe die Vögel auch umgemeldet. Die Behördenmitarbeiter haben gezetert und Bußgeldbescheide angedroht, dies war echt nicht mehr freundlich. Es hat sich erst beruhigt als die übergeordnete Landesbehörde ein "Machtwort" gesprochen hat. ..... ich habe noch einen nicht abgabefähigen Pflegling. Keine Ahnung, wie das ohne diesen Pflegling in der Praxis ausgegangen wäre.

... solche ungenehmigten, aber jahrelang registrierten Haltungen gibt es zu tausenden in Deutschland. Die Frage steht, ab wann kann man dies überhaupt als genehmigte Haltung betrachten? Auch der Tierhalter hat ja Eigentumsrechte.

Ein einheitliches Rechtssystem und Rechtsprechung wäre manchmal hierbei förderlich.
 
Jetzt ist mir beim Durchlesen mal eine Frage durch den Kopf gegangen. Wie sieht es denn mit Wildfängen von Rabenkrähen-Nestlingen aus? Ich habe nicht vor mir welche zuzulegen aber ich bin Jäger mit einem Revier. Die unterliegen ja auch dem Jagdrecht und man darf sie schießen, jedoch nicht lebend fangen. Was wäre denn, wenn man einen Nestling als Jäger aus dem eigenen Revier mit der Hand aufzieht um den dann z.B. Bei Schulen oder bei der Jägerausbildung anstatt von Präperaten zu zeigen? Geht sowas überhaupt? Denn aneigenen darf ich mir die Tiere ja als Jäger aber was ist dann mit dem Halten? Kuriose Frage aber würde mich mal interessieren, vielleicht gibt's hier ja noch andere Jäger die das wissen ...
 
Hallo Dustin,
ich bin zwar kein Jäger, aber so weit ich weiß ist die Haltung von Raben genehmigungspflichtig. Ich meine untere Naturschutzbehörde in Erinnerung zu haben und Befähigungsnachweis. Das hat mit dem Jagdrecht nichts zu tun. Du darfst sie also töten aber nicht ohne Genehmigung retten bzw. anschließend behalten.
Ethisch wäre eine Einzelhaltung zum Zwecke des Vorzeigens etc. auch für mich nicht vertretbar. Raben haben die Intelligenz eines Kleinkindes und können somit in privater Haltung, wenn nicht sachgerecht, schon mal problematisch werden. Ich mag Raben(-vögel) persönlich äußerst gern und schaue ihnen immer gern nach bzw. zu.
Herzlich, das Tussicat.
 
Sehe ich genauso wie du. Wie gesagt, ich habe es auch sicher nicht vor, nur ist mir das vorhin beim durchlesen durch den Kopf gegangen. Aneigenen dürfen wir uns ja diese Tiere (zumindest tot) ich habe mich nur gefragt ob das auch theoretisch auch für lebende Tiere gilt (ohne jetzt die Haltungsgenehmigung etc. zu berücksichtigen). Ich bin mir da gerade gar nicht so sicher das wir uns keine lebenden Tiere aneigenen können aber ich kann da auch komplett falsch liegen. Im
Prinzip müssten wir da auch keine Antwort drauf finden um niemanden auf dumme Gedanken zu bringen aber es hat mich vorhin einfach mal interessiert
 
Thema: Kolkrabenhaltung
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