Quarantäneraum im Keller ?

Diskutiere Quarantäneraum im Keller ? im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Hallo ! ich habe jetzt auf einer Internet-Seite gelesen, das ein Quaratäneraum im Keller von den meisten Amtstierärzten nicht akzeptiert wird...
archangel

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Hallo !

ich habe jetzt auf einer Internet-Seite gelesen, das ein Quaratäneraum im Keller von den meisten Amtstierärzten nicht akzeptiert wird ?!? :?

Wie sind eure Erfahrungen ?

Gruß,

Joern:?
 
Im Keller ?????

Hallo,

ist ja was ganz Neues, auf welcher Internetseite steht das denn? Es muß nur ein von den anderen Vögel abgeteilter Raum sein, möglichst leicht zu reinigen und desinfizieren (z.B.:Fliesen), es kann sogar eine Gästetoilette sein.
 
Bei uns hies es, es muss ein Raum sein, der räumlich getrennt von den Vögel und den Menschen ist. Eine Gästetoilette schloss unser Prüfer somit aus. Ein Raum im Keller kommt wohl darauf an wo man wohnt, in einem Haus mit mehreren Mieter dann auch nicht.

Aber das wird überall anders gehandhabt.

Wir haben überhaupt keinen Quarantäneraum und mussten eine Erklärung unterschreiben, das bei Auftreten der Papageienkrankheit der ganze Bestand getötet werden könnte.
 
Gästetoilette

Die Gästetoilette darf natürlich im Nutzungsfall als Quarantäneraum, nicht als Toilette benutzt werden, ich habe gedacht, das wäre klar.
 
Hallo @ all,


als ich meine Zuchtgenehmigung erhalten habe, stellt ich der Amtstierärztin unseren Hauswirschaftsraum als Quarantäneraum vor!

Dacht das bekomme ich nie genehmigt, doch Sie sagte nur OK und schon hatte ich den Q-Raum.
 
Original geschrieben von Die Mietz

Wir haben überhaupt keinen Quarantäneraum und mussten eine Erklärung unterschreiben, das bei Auftreten der Papageienkrankheit der ganze Bestand getötet werden könnte.

aber was ist, wenn wirklich mal die psittakose kommt?
ist ja im rahmen des möglichen! dann müsst ihr alle eure piepser töten lassen! :k
deswegen habe ich noch keine zuchtgenehmigung, weil ich keinen quarantäneraum habe und nie einer tötung zustimmen könnte, falls es doch mal so weit kommt!
 
Hallo Layett,


Original geschrieben von Layette
aber was ist, wenn wirklich mal die psittakose kommt?
ist ja im rahmen des möglichen! dann müsst ihr alle eure piepser töten lassen! :k
deswegen habe ich noch keine zuchtgenehmigung, weil ich keinen quarantäneraum habe und nie einer tötung zustimmen könnte, falls es doch mal so weit kommt!


da kannste in soll einem Fall ( sollte Er eintreten ) garnichts machen! Denn das ist gesetzlich geregelt und die Behörden brauchen dann keine Zustimmung von dir. ~leider~
 
Hallo

Ich habe noch keine Zuchtgenehmigung, arbeite aber dran :) .

@ Aga

Ist es nicht so, dass eine Tötung des Bestandes immer angeordnet werden kann. Je nach Entscheidung des ATA , man aber bessere Chancen hat dies zu umgehen wenn ein Quarantäneraum vorhanden ist?

liebe Grüße

Nicole
 
Hallo !

Original geschrieben von Die Mietz
Bei uns hies es, es muss ein Raum sein, der räumlich getrennt von den Vögel und den Menschen ist. Eine Gästetoilette schloss unser Prüfer somit aus. Ein Raum im Keller kommt wohl darauf an wo man wohnt, in einem Haus mit mehreren Mieter dann auch nicht.

Hm, ich hätte eben einen abschließbaren Kellerraum mit Betonfußboden und fließend Wasser als einzige Möglichkeit.

Original geschrieben von Die Mietz

Aber das wird überall anders gehandhabt.

Den Eindruck gewinne ich auch immer mehr. Leider habe ich bisher noch niemand gefunden, der Erfahrungen aus dem Bereich Siegen berichten kann :(

Original geschrieben von Die Mietz

Wir haben überhaupt keinen Quarantäneraum und mussten eine Erklärung unterschreiben, das bei Auftreten der Papageienkrankheit der ganze Bestand getötet werden könnte.

Das hatte ich auch schon mal gelesen. Allerdings hies es da schon Tötung bei Verdacht. Im wirklichen Krankheitsfall kann ich das ja noch nachvollziehen, da die Krankheit ja nun auch für den Menschen nicht ohne ist (auch wenn es für mich furchtbar wäre...). Aber wo zieht man die Grenze wenn das auch schon bei Verdacht, d.h. ohne definitive Diagnose gilt ?!?

Gruß,

Joern
 
Hallo Nicole
Original geschrieben von NicoleJ

@ Aga

Ist es nicht so, dass eine Tötung des Bestandes immer angeordnet werden kann. Je nach Entscheidung des ATA , man aber bessere Chancen hat dies zu umgehen wenn ein Quarantäneraum vorhanden ist?

liebe Grüße

Nicole


die tötung des Bestandes wird dann erst angeordnet wenn:

1.) der Bestand nicht durch Medikamente zu retten bzw. heilen ist!

2.) wenn die Psittakose auf auf den Menschen übertragen wurde und dieser daran ernsthaft erkrankte bzw. ohne Erfolg behandelt wurde.


Deshalb sollte man vorsichtshalber bei einem Grippeähnlichen Krankheitsbild beim Menschen, dem Hausarzt darauf hinweisen das man Sittiche oder Papageien hält bzw. züchtet.
 
Thema: Quarantäneraum im Keller ?

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