Rückgaberecht ??!!

Diskutiere Rückgaberecht ??!! im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Ich habe seid 3 Tagen eine Kongo-Graupapgei Das Tier habe ich für 650€ von einem Händler gekauft inc. Papieren !! Nun habe ich aber folgendes...
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Guest
Ich habe seid 3 Tagen eine Kongo-Graupapgei
Das Tier habe ich für 650€ von einem Händler gekauft inc. Papieren !!

Nun habe ich aber folgendes Problem :

In meinem Haushalt lebt auch noch ein Hund ( Mittelgroß ) und die beiden verstehen sich überhaupt nicht . Mann kann die beiden nicht 1 Minute aus den Augen lassen .
Gestern war es ganz knapp ... da hat der Hund fast den Vogel im Flug erwischt.

Also ich den Händler angerufen und gesagt " Zum wohle beider Tiere , ich muß den Papagei wieder zurückbringen ".

Aber keine Chance , er ließ sich auf keine Diskussion ein.. das wird schon .. u.s.w. !!!

Jetzt meine Frage : muß der Züchter den Papagei wieder zurück nehmen ?? Er wußte von dem Hund !!!!
 
Hallo Gast

Nach geltendem Recht wird ein Tier wie eine Sache behandelt (leider).
Du hast vor Ort einen Kaufvertrag abgeschlossen. Dieser ist rechtsgültig, eine Rückgabe ist nur auf guten Willen beider Vertragspartner möglich.
Da der Verkäufer diese Rückgabe nicht akzeptiert hast Du keine Chance.
Der einzige Rat den ich Dir geben kann ist, es hier mal zu versuchen: http://www.tierflohmarkt.de/
Eventuell findest Du jemanden der Deinen Vogel nimmt.
Ob Du den vollen Preis wieder bekommen kannst weiß ich nicht.
Im Interesse des 'Vogels solltest Du wenn möglich auch ein "Lehrgeld", entschuldige den Ausdruck, in Erwägung ziehen.
Sicherlich ist es für den Vogel besser wenn er einen Platz findet an dem er ohne Lebensgefahr sein kann.
Schade, jedoch hatte auch schon so was gehört, es gibt Hunde die agressiv auf Vögel reagieren.
Ich wünsche Dir viel Glück bei der Vermittlung Deines Vogels.
 
Hallo Unbekannter,

Da sieht man mal wieder,wie man sich selbst Probleme anschaffen kann.:)

Aber im Ernst,das Problem ist klar,und Du hast einen gütigen Weg einer Einigung gesucht,aber der Verkäufer lenkt nicht ein.

Hier in diesem Forum können wir leider keine Rechtsberatung geben,aber wir können gemeinsam nach einer Möglichkeit oder Lösung suchen.

Allerdings,das mußt Du dir auch selber eingestehn,war diese Sache reichlich unüberlegt,und hast die möglichen Folgen nicht richtig einschätzen können,deshalb solltest auch Du unter Umständen zu Eingeständnissen (z.B.Kaufpreis)bereit sein,um zum Wohle des Tieres eine Möglichkeit zu finden.
 
hallo...

sag auch unbekannter;)

hätte eine frage.....weißt du ob es mädchen oder junge ist.

suche evtl.für meinen lauser ein mädchen.wo wohnst du?

auch ein grauer.:D

:0-
 
Hallo,

ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen. Eigentlich gibt es nur zwei Möglichkeiten, wonach der Züchter das Tier hätte zurücknehmen müssen:

1. Wenn der Vogel bereits beim Züchter krank war oder
2. wenn Du den Kauf des Vogels bereits im Kaufvertrag davon abhängig gemacht hättest, dass Du ihn zurückbringen kannst, wenn er sich mit Deinem Hund nicht versteht.

So hast Du leider keine Chance!

Halte uns auf dem Laufenden, was aus dem Vögelchen wird. Liebe Grüße
 
Rücknahme im Handel

Grundsätzlich sollte ein Händler keine Tiere zurücknehmen, dies wird Ihm von Verbänden empfohlen.

Grund hiefür: Vermeidung zur Einschleppung von Krankheiten.

Da der Händler aber über ein Quaratäne Raum verfügen muss, hätte er Kulanz walten lassen können.

Diese Angaben sind wie die Samstagsziehung ohne gewähr!
 
Thema: Rückgaberecht ??!!
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