Genehmigung für Freivoliere

Diskutiere Genehmigung für Freivoliere im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Hallöchen, habe in einigen Büchern gelesen, das man für eine Freivoliere eine Gehegegenehmigung benötigt!??? Kann mit darüber jemand etwas...
N

nic74

Guest
Hallöchen,

habe in einigen Büchern gelesen, das man für eine Freivoliere eine Gehegegenehmigung benötigt!???

Kann mit darüber jemand etwas erzählen?

Gruß Nic
 
Hallo

Ob Du eine Baugenehmigung benötigst, hängt vom Bundesland ab in dem Du wohnst und von der jeweiligen Behörde. Am Besten Du erkundigst dich dort. Ich kenne Fälle in denen für ähnliche Volieren in einem Fall keine Baugenehmigung erforderlich war, in einem anderen sogar eine Statik gefordert wurde. Also nachfragen!

Ob Du eine Genehmigung nach dem Naturschutz-, dem Jagd- oder dem Tierschutzgesetz benötigst, hängt von der Art und der Anzahl der darin zu haltenden Tiere ab.


Viele Grüße
 
Genehmigungspflichtig- ?

_ überall eine unterschiedliche Auslegung, aber bei Neubau von Außenvolieren wird eine Gehegegenehmigung durch die (Untere)Naturschutzbehörde benötigt und diese verlagt den Antrag in X- facher Ausfertigung, wovon der Amtsveterinär, sowie das Bauordnungsamt jeweils eine erhält und somit ist der Weg klar vorgegeben. je nach den unterschiedlichsten Auslegungen in den einzelnen Ländern kann es ein ziemlich langer Weg werden, bis die Voliere mit behördlicher Genehmigung steht.
Wie schon geschrieben der Gang zur zuständigen Behörde spart viel Zeit und Ärger.
mfG Werner
 
Aussenvoliere

Hallo,
brauche ich auch eine Genehmigung, wenn ich vor unserer Terrassentür einen Teil unserer Terrasse "verdrahte", damit wir im Sommer die Tür aufmachen können und unsere beiden Edelpapageien zwischen "drinne" und "draussen" wählen können ?

Wir wohnen zur Miete, unser Vermieter hat die "aussenvoliere" erlaubt und die Vögel sollen nur stundenweise in die Sonne dürfen. Die Voliere ist nicht fest mit dem Haus verbunden sondern sozusagen "drangestellt".

Vielen Dank schonmal für Euro Antworten ...

LG
 
Terassen-Voliere

Hallo,
wenn die Terasse gartenseitig ist und nicht unmittelbar zur Straßenansicht zeigt und das Teil mehr einem Käfig/Voliere auf Rädern ähnelt und das Terassenteil nicht - zig Quadratmeter groß ist - so denke ich, ist keine Genehmigung nötig. Die Zustimmung des Vermieters liegt vor und wenn die Nachbarn die steigende Lärmbelästigung, da die Vögel ja jetzt auch draußen sind -lolerieren ist wohl alles im Grünen Bereich

mfG Werner Kiene
 
Hallo Werner,

bedeutet das, das eine Zustimmung des Vetrinärs in jedem Falle vorliegen muß? Ich habe mir eine Voliere mit den Abmessungen 1,8x1,0x2,0m gebaut die ich auf die Terasse gestellt habe (Gartenseitig). Duch das Eigengewicht von Holz, Draht und Schweisbahn fürs Dach ist das Ding auch nur mit 2 bis 3 Leuten transportabel. Ich habe werder beim Bauamt noch bei einem Veterinär gefragt. Schließlich habe ich ja kein Gartenhaus oder eine Garage gebaut (lediglich einen Käfig). Wenn die Nachbarn sich über die Lautstärke beschweren sieht der Fall sicher anders aus, aber bisher ist das kein Problem. Ich hoffe mal das es nicht falsch oder illigal war...

Gruß,
Thorsten
 
Genehigung........

Hallo Torsten,
du liegst richtig, da ist bei diesen Abmaßen keine Genehmigung notwendig und außerdem ist das Teil transportabel. Nicht der Amtsveterinär erteilt die Gehege-Genehmigung, sondern die Untere Naturschutzbehörde.
...... ABER, in deinem Fall nicht notwendig
mfG Werner Kiene
 
Thema: Genehmigung für Freivoliere
Zurück
Oben