Rechtshilfebelehrung – Zucht doch ohne Genehmigung ?

Diskutiere Rechtshilfebelehrung – Zucht doch ohne Genehmigung ? im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Hallo ihr Lieben, wer kann mir zu folgender Sachlage eine Auskunft geben, ich stelle die Anfrage für jemand anders: bei jemandem ist...
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Maja

Guest
Hallo ihr Lieben,


wer kann mir zu folgender Sachlage eine Auskunft geben, ich stelle die Anfrage für jemand anders:

bei jemandem ist trotz Eieraustausch ein Nymphenbaby ausgeschlüpft, ein befruchtetes Ei wurde wohl übersehen. Derjenige ist sofort zum Amtstierarzt, um eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen, weil keine Zuchtgenehmigung vorhanden ist.
Der Bescheid laut Amtstierärztin und Amtsleiter lautet:
„Eine Ausnahmegenehmigung machen wir nicht, da wir sonst mit der Arbeit nicht mehr fertig werden. Und eine Zuchtgenehmigung gibt es nur in den richtigen Räumlichkeiten (es handelt sich hierbei um ein Pärchen in Wohnzimmerhaltung).
Die Person darf aber den Vogel jederzeit behalten oder verschenken oder mit einem Züchter vereinbaren, dass der den Vogel unter seiner ZuchtNr. laufen läßt und den Vogel beringt.“

Was haltet ihr davon ? Ist das rechtlich erlaubt ? Ich dachte immer, die Zuchtgenehmigung ist Gesetz und für das ganze Bundesgebiet verbindlich :? ?

Finde so eine Aussage eigentlich einen Hammer :(. Wo bleibt da der Sinn des Gesetzes ? Solche Sachen passieren schließlich ständig, lese ich ja nicht nur im Nymphenforum. Da sollten die AmtsTÄ doch froh sein, wenn die Leute dieses Gesetz auch Ernst nehmen und sich bemühen, im Nachhinein alles richtig zu machen.

Was wäre z.B., wenn bei diesem Vogel plötzlich Psittakose auftreten würde ? Könnte für den Züchter, der sowas macht, sicher sehr unangenehm werden, oder ? Denn angeblich stammt der Vogel dann ja von ihm ?

Wäre toll, wenn hier sich auch jemand meldet, der sich rechtlich auskennt :).
Für mich als Laien jedenfalls grenzt das schon an ne Aufforderung zu einer strafbaren Handlung, oder sehe ich das zu eng :? ?
 
Ausnahmegenehmigung

Hallo Maja,

- Ausnahmegenehmigungen liegen im Ermessen des Amtsveterinärs (meiner Meinung nach dürfte es gar keine geben, ergibt sich aus der Gesetzeslage. Jeder Halter muß dafür Sorge tragen, dass keine unbeabsichtigten Bruten statt finden. Kein Brutkasten einhängen, da kommt aber schon der Widerspruch - artgerechte Haltung ist zum Beispiel bei Agaporniden nur mit Nistkasten(Schlafnest )möglich.

- unberingte "Krummschnäbel" dürfen ohne amtlichen Herkunftsnachweis und das ist nun in erster Linie der registrierte Ring, nicht in den Handel ( auch nicht verschenkt )gebracht werden.

- verboten ist dem Züchter Ringe abzugeben bzw. Tiere, die nicht aus sener registrierten Zucht stammen zu beringen, denn damit ist die Herkunft des Vogels nicht mehr nachweisbar.

***** und du siehst es überhaupt nicht zu eng *****

MfG Werner Kiene
 
Hallo Werner,

danke für deine Antwort :).
Genauso habe ich das auch gesehen und war daher völlig platt über solche Aussagen von amtlicher Seite.

Nur, was kann derjenige denn noch tun :? ? Gibt es da eine übergeordnete Stelle, über dem Amtsleiter des Veterinäramtes, an den er sich wenden kann ? Denn eigentlich sollte man so was ja nicht durchgehen lassen, oder :? ? Schließlich wird hier m.E. von Amts wegen zu einer strafbaren Handlung aufgerufen. Besteht da überhaupt Aussicht, was zu erreichen ?

Was kann derjenige noch tun, auch wegen des Kükens ? Das Küki ist schließlich da, es lebt und gedeiht – da muß doch irgendeine rechtlich verbindliche Aussage getroffen werden ?

Weißt du, wenn ich solche Sachen höre, habe ich oft echt keine Lust mehr, die Leute hier immer wieder auf Sinn und Zweck der Zuchtgenehmigung hinzuweisen :(……da schreibt man sich die Finger wund, um den Leuten zu erklären, warum und wieso eine Zuchtgenehmigung.....und dann erzählt einem einer sowas :(....
 
naja wenn man auf die Gesetzteslage pocht hast du sicher recht.

Aber was ist der Sinn einer Psittacoseverordnung, die jeden normalen Sittichhalter kriminalisiert, wenn dessen Vögel bei artgerechter Haltung nun mal brüten wollen, während der Kanarien- oder Exotenhalter munter züchten kann was die Nester hergeben, ohne Sachkundenachweis, ohne Zuchtgenehmigung? Psittacose kriegen schliesslich alle Vögel, nicht nur Sittiche und Papageien.

Und zu den Amtstierärtzen: die haben vor kurzem mit den Gesetzten zur Hundehaltung soviel zusätzliche Arbeit aufs Auge gedrückt bekommen (selbsverständlich ohne zusätzliche Arbeitsplätze), das die schlicht nicht mehr wissen wieviel 1 und 1 ist. Da fällt ein illegales Nymphenküken nun wirklich hinten von der Schreibtischkante runter.
 
Keine Ahnung, mir fällt nur in diesem

Zusammenhang eine Aussage von einem Züchter ein, den ich per Zufall getroffen habe.

Über Ausnahmegenehmigungen sagte er mit ziemlich schroff und barsch: Die gibt es hier (meinte wohl unsere Umgebung) nicht!!!???

Überraschte Nachfrage meinerseits - er blieb standhaft dabei: hier keine Ausnahmegenehmigungen...

Verstanden hab ich es nicht. Wollte mal beim ATA deswegen nachfragen.

Martina
 
Sachkundenachweis

................. wo steht die gesetzliche verankerte Forderung, das man den Sachkundenachweis zur Zucht von Vögeln benötigt?
- wie schon geschrieben, eine Ausnahmegenehmigung kann erteilt werden, muß aber nicht.
- erfragt bitte bei euren zuständigen Amtsveterinär, was für Grundlagen für eine "Zuchterlaubnis " gefordert werden - denn diese sind auch nicht überall gleich
- wer Lust hat findet noch viele Ungereimtheit
mfG Werner Kiene
***
- wer Rechtschreibfehler findet, kann sie behalten

***
 
Leider hat man mich (da wo ich meine beiden Sperlis her habe - sehr mysteriöser Lade) auch dazu ermutigt, ruhig ohne Genehmigung mal einen Nistkasten reinzuhängen. Bei Erfolg könnte ich Sie ihm ja vorbeibringen 0l 0l 0l ismirübel - dem bringe ich bestimmt keinen Vogel *würg*

Ich erkundige mich jetzt beim ATA was ich für Bedingungen erfüllen muss, und wenns nicht geht dann gehts eben nicht. Wäre zwar schade, aber erzwingen kann man es nicht.


Aber ich würde den beiden Sperlis zu gerne eine kleine Höhle anbieten. Wo bekomme ich den *falsche* Eier für Sperlis her?
 
hallo behb,
diese "nette"angebot habe ich auch schon bekommen0l in einem zoogeschäft. ich habe ein ziegenpärchen und falls die mal brüten sollten,: kein probelm ringe zu bekommen, das würde er schon regeln, den nachwuchs, no problem: er würde sei schon nehmen.
züchte trotzdem nicht. entweder legal oder garnicht.
 
Hallo Werner, hallo Dontpanic,

die Zuchtgenehmigung ist durch die Psittacoseverordnung im Tierseuchengesetz nach § 17g für Krummschnäbel erforderlich, sonst kann man keine Ringe beantragen. Das brauche ich dir, Werner, ja nicht zu sagen, aber andere wissen das vielleicht nicht.

Die Leute haben sich übrigens kundig gemacht über die Grundlage für die Genehmigung, habe gerade erfahren, dass doch ein Quarantäneraum vorhanden wäre, die Vögel werden, wie bei Tausenden auch, im Wohnzimmer gehalten. Um den Tieren ein möglichst „gerechtes“ Leben zu ermöglichen, durften sie wenigstens auf Plastikeiern brüten, was bisher immer klappte – bis eben auf dieses eine Ei. Sowas kann jedem passieren, meiner Meinung nach.

Die Diskussion, Zuchtgenehmigung, ob sinnvoll oder nicht und wenn, dann für alle Vogelarten, sollte besser unter einem eigenen Thema geführt werden, denn das ist hier nicht gefragt und hilft den Leuten nicht weiter, die mir diese Anfrage gestellt haben.

Sicher ist es richtig, dass irgendso ein Nymphenküki nicht von großem Interesse für die AmtsTÄ ist, wenn gravierendere Probleme vorliegen (Hundeverordnung, Schweinepest usw.).
Aber schwerwiegendere Probleme wie ein nicht bestelltes Küken wird es immer geben.
Welches Fazit soll man daraus ziehen :? ?

Wenn dies die vorherrschende Auffassung der Behörde ist – Gesetze müssen nur dann befolgt werden, wenn es gerade in den Kram passt – dann ist es niemandem zu verdenken, wenn er sich gar nicht mehr um das Gesetz kümmert :(.

Auch alle anderen, die sich an diesem Thema beteiligt haben, haben leider auf keine der Fragen geantwortet.

Also kann ich den Leuten auch nicht weiterhelfen. Schade.

(P.S. : Übrigens, ich würde ein unberingtes Küken noch nicht mal geschenkt nehmen.)

@behb: Kunststoffeier in diversen Größen bekommst du z.B. bei www.Futterkonzept. Bitte stell doch aber Fragen, die mit dem eigentlichen Thema überhaupt nichts zu tun haben und nur dich betreffen, bitte in einem eigenem Thema ;).
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Sachkundenachweis ..........

Hallo Maja,
dank für die Antwort, soweit ist es ja klar. Meine Frage bezog sich nur auf den Sachkundenachweis, der hier öfter durch das Forum geistert und meines Wissens bisher nur "gewünscht" werden kann. Es ist natürlich immer vom Vorteil wenn sich der angehende Halter und Züchter sachkundig macht, im Interesse der Vögel.
mfG Werner Kiene
 
Hallo Werner,

dir auch danke dafür, dass du dich hier so einbringst :).

Leider verstehe ich da etwas nicht ganz: ich bin bisher davon ausgegangen, dass der Sachkundenachweis, also diese kleine „Prüfung“ durch den AmtsTa, die Voraussetzung ist um überhaupt die Zuchtgenehmigung zu erhalten. Finde ich ja auch wünschenswert, dass die Leute was über ihre Tiere wissen müssen, was über einen GU-Ratgeber hinausgeht *gg.
Nun schreibst du aber „der Sachkundenachweis kann bisher nur „gewünscht“ werden :? ? Ich/wir bei den Nymphen dachten bisher, ohne das eine gibt es auch das andere, sprich ZG, nicht :? ? Oder hab ich dich nun falsch verstanden ? Kannst du mir das bitte noch erklären :) ?
 
Sachkundenachweis

Hallo Maja,
sie kommt spät, aber sie kommt................ die Antwort.

- natürlich ist der Nachweis beim Amtstierarzt notwendig, bezieht sich aber dort auf "Krummschnäbel" um die Zuchterlaubnis zu bekommen. ( Psittakose-Verordnung )

- ich meinte den Sachkundenachweis, der vom BNA propagiert wird.

mfG Werner Kiene:0-
 
Ausnahmegenemigung

Hallo Maja
Die Reaktion des ATA kann ich mir nur so erkären , das es ATA's gibt die die ganze Psittakoseverordnung für total überholt halten (unserer übrigens auch). Viele von denen hätten sie gerne durch ein neueres und den wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasstes Gesetz ersetzt gesehen. Da sich diese Meinung bei vielen ATAs im Hinterkopf befindet wird ,denke ich, in Stresszeiten entsprechend gehandelt.
Das ist zwar inkorrekt aber offensichtlich gängig. Daraus ergibt sich auch die so unterschiedliche Handhabung dieser Verordnung.
Übrigens soviel ich weiß, macht man sich nicht strafbar im rechtlichen Sinne da es sich um eine Verordnung und nicht um ein Gesetz handelt. Verstösse gegen Verordnungen werden mit Ordnungstrafen belegt. Kann aber auch sein das ich das jetzt falsch in Erinnerung hab.
 
Stimmt, es ist eine Ordnungswidrigkeit. Bei ersten Verstoß kostet es c.a 500 Euro, dann wird es immer teurer. Das hat mir zumindest mein ATA erklärt.

Bei uns in Bonn gibt es auch keine AUsnahmegenehmigung, der ATA hat mich fast ausgelacht, als ich ihn danach gefragt habe. Auf meine Frage nach dem Quarantäneraum, den ich nun auch nicht habe, meinte er, er käme vorbei, und dann würden wir schon eine Lösung finden. Diese sieht jetzt so aus, daß ich den Kellerraum entsprechend präpariere, daß er dort sein Desinfektionsmittel versprühen kann.

und am Rande: letztes JAhr sind wohl allein in Bonn 3 Menschen an der Psittacose verstorben....
 
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