Sind die gesetzlichen Vorlagen gegeben??

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OPAQUE

Guest
Sind die gesetzlichen Vorlagen erfüllt??

Erfüllt ein Vogelhalter im gegebenen Beispiel die gesetzlichen Vorlagen (Mindestanforderung)?

Die Vögel (2 Amazonen) haben permanent die Möglichkeit des Freiflugs. (Wohnzimmer, ca. 20m²)
Es gibt eine speziellen Rückzugsmöglichkeiten.

Käfig: 79/58/161 cm
Vogelart: Amazone
 
Hallo,

die Mindestanforderungen für Papageien von 40-60cm sind 3.00x1,00x2,00m und dazu gehören die Amazonen.

Der Käfig erfüllt das natürlich nicht, aber da müssen ja wohl die 20qm2 gerechnet werden. Da kannst du also noch ein paar Tiere in Gruppenhaltung dazupacken.
 
.

Hallo Feezlez,

danke für die zügige Antwort.

Das Wohnzimmer gehört nicht alleine den Vögeln, es ist kein separates Vogelzimmer. In dem Raum halten sich ja Menschen auf u. U. sind auch andere Tiere (z.B. Hund, Katze o. ä.) da. Gibt es da etwas zu beachten?

Grüße
 
Für die "gesetzlichen Bestimmungen" zählt alleine die Flugmöglichkeit.
Wie deine Tiere untereinander zurechtkommen, daß liegt an den Tieren. Alleine würde ich sie nicht lassen.
 
Original geschrieben von Feezlez
Für die "gesetzlichen Bestimmungen" zählt alleine die Flugmöglichkeit.

Soviel ich weiß, sind die Käfiggrößen lediglich in einem Gutachten definiert, also weder durch Gesetz noch durch Verordnung. Insofern besteht kein gesetzlicher Zwang, sie einzuhalten.
In der Praxis siehts doch so aus, daß die Käfige/Volieren bei der Wohnungshaltung häufig nur als Schlaf- und Futterplatz dienen.
 
Hallo OPAQUE,

Ich vermute das Du eine Anfrage zur Vogelhaltung wolltest ?

Leider verstehe ich deine Frage nicht richtig !

Bitte schildere uns ,genau was Dich bedrückt ,oder was Dich stört !

Ich werde mich bemühen ,Dir die richtige Antwort soweit es mir möglich ist schnellstmöglich zukommen zu lassen.
 
at Vogelvater

Hallo Vogelvater,

danke für Deine Bemühung. :)

Nichts Bedrückendes bzw. nichts Störendes... einfach nur Neugierde.

Feezlez hat mein Anliegend befriedigend beantwortet.


Schönen Tag noch
 
Hallo

@ Joachim

die Mindestanforderungen für Papageien von 40-60cm sind 3.00x1,00x2,00m und dazu gehören die Amazonen.

Wenn ich hier z.B. unter Blaustirnamazone nach sehe und dann die Angaben im Gutachten abgleiche gehören die Amazonen zu den Kurzschwänzigen Papageien und es sind die Maße über 25 bis 40
2,0 x 1,0 x 1,0 zu beachten. Genau wie bei den Graupapageien auch.

Allerdings kann die große Gelbkopf- oder Doppelgelbkopfamazone eine Größe von bis zu 41 cm erreichen. Sie gehört zu den größten Amazonen überhaupt, in der Regel erreichen Amazonen , so wie die Gelbnackenamazone kaum mehr wie max. 39 cm.

Der Käfig erfüllt das natürlich nicht, aber da müssen ja wohl die 20qm2 gerechnet werden. Da kannst du also noch ein paar Tiere in Gruppenhaltung dazupacken.

Dies hat man mir in Viersen bei der Naturschutzbehörde so nicht bestätigt, könnte aber auch dem jeweiligen Sachbearbeiter liegen wie dieses Gutachten ausgelegt wird.
 
Thema: Sind die gesetzlichen Vorlagen gegeben??

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